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    Frage an die Experten zur Bewertung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.06.02 21:14:45 von
    neuester Beitrag 11.06.02 22:07:26 von
    Beiträge: 2
    ID: 596.748
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      schrieb am 11.06.02 21:14:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      auch wenn es nicht ganz hier her passt, habe ich mal eine Frage zur Bewertung einer GmbH. Es geht um folgendes.

      Wir sollen als Mitarbeiter an der Firma, in der wir arbeiten (eine GmbH) beteiligt werden. Dis soll so geschehen, dass wir jeder einen Anteil von 1% erhalten. Dieser Anteil MUSS an die GmbH zurückverkauft werden, wenn der Mitarbeiter die Firma verlässt. Käufer und Verkäufer stehen also von vorn herein fest. Um Streitigkeiten über den Preis beim Verkauf zu vermeiden, soll die Formel für die Berechnung des Verkaufspreises bereits jetzt bei Beginn der Beteiligung festgelegt werden. Unser Problem ist, wie diese Formel aussehen soll. Die Frage lautet also, wie könnte man den Wert des Anteils festlegen. Die Formel sollte so beschaffen sein, dass auch ein Preis entsteht, wenn die Firma keine Gewinne macht, und einen höheren Preis, wenn es der Firma gerade gut geht und sie einen Gewinn macht.
      Falls also einer eine Idee hat, wie man den Wert einer GmbH berechnen kann, lasst es mich höhren.

      Danke
      Avatar
      schrieb am 11.06.02 22:07:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      @ SHL

      Eine konservative Formel zur Berechnung des Buchwertes, die ich auch beim Kauf von Aktien beachte, ist am Anfang des Statistikteils der Zeitschrift "Börse online" enthalten, und zwar dort in der Spalte "Buchwert je Aktie". Dieser Ansatz hat mich vor Börsenverlusten geschützt, denn unter diesen reellen, tatsächlichen Buchwert fällt auch der Kurs nur selten (solange die Firma keine Verluste hat/erwartet).

      Das geht auch für die GmbH (gedanklich 100 Aktien zu je 1%):

      Buchwert je Aktie:
      Das im aktuellen Geschäftsbericht ausgewiesene Eigenkapital wird dort wie folgt korrigiert:
      - zuzüglich 50% der Sonderposten mit Rücklagenanteil
      - abzüglich Anteile anderer Gesellschafter
      - abzüglich Dividendenausschüttung (für das Jahr, für das die Abschlußbilanz aufgestellt ist)
      - abzüglich Geschäftswert (falls ein solcher immaterieller Wert in der Bilanz enthalten ist)
      (= Begriff "Goodwill", z.B. aus überteuerten Unternehmenszukäufen, ein "virtueller Wert")

      Vorteil: Der Wert ist nicht sehr hoch beim Kauf. Falls ein Käufer die GmbH aufkauft und ein höheres Angebot beim Ausscheiden aus der GmbH vorliegt, so muss man natürlich den höheren Marktpreis ansetzen.

      Beim Kauf aber keine Wunschpreise (innerer Wert, künftige Gewinne) einrechnen, denn es kann auch anders kommen....

      J.R.


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