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    MLP schlägt nun zurück - Endgültige Richtigstellung! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.06.02 19:24:03 von
    neuester Beitrag 14.06.02 08:06:59 von
    Beiträge: 10
    ID: 597.492
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    MLP
    ISIN: DE0006569908 · WKN: 656990 · Symbol: MLP
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      Avatar
      schrieb am 13.06.02 19:24:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Fragen und Antworten von www.mlp.de

      Wie hoch waren die Abschlusskosten für eigene Lebensversicherungen im Jahr 2001? Wie hoch waren die Erträge aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft in der Lebensversicherung AG im Jahr 2001?
      Es wurden Abschlußaufwendungen in Höhe von 76,5 Mio. Euro getätigt. Zusätzlich wurden für sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB (Folgeprovisionen für die Fondspolice) 21,8 Mio. Euro aufgewendet. Gem. den Angaben im Lagebericht (Seite 5 des Geschäftsberichtes der MLP Lebensversicherung AG) wurde ein Rückversicherungsergebnis in Höhe von 39,7 Mio. Euro erzielt.


      Wie hoch war die Stornoquote bei Lebensversicherungen im ersten Quartal 2002 im Vergleich zum ersten Quartal 2001?
      Die Stornoquote ist eine Kennzahl, die in der Lebensversicherungsbranche üblicherweise nur für ein ganzes Geschäftsjahr ermittelt wird. Insbesondere bei kleineren und mittelgroßen Gesellschaften kann eine unterjährige Betrachtung rein zufällige Schwankungen ausweisen. Die MLP Lebensversicherung AG ermittelt die Stornoquote ebenfalls nur für ein ganzes Geschäftsjahr. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir Ihnen die Stornoquote für das erste Quartal 2001 und 2002 nicht nennen können.


      Sie verrechnen den monatlichen Vorschuss an die MLP-Berater mit den laufenden Provisionserlösen. Den übersteigenden Anteil verbuchen Sie unter den "Sonstigen Vermögensgegenständen". Gibt es in der Bilanz oder in der GuV noch einen Posten, wo dies auftaucht?
      In dieser konkreten Fragestellung "nein". Zur Vervollständigung des Sachverhalts möchten wir jedoch ergänzen: Wenn bei den MLP-Beratern die kumulierten Provisionseinnahmen die erhaltenen Vorschüsse übersteigen, werden diese Beträge unter der Position "Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen" ausgewiesen.


      Wie verbuchen Sie die Abschlusskosten (zeitlich und in welcher Höhe) bei Lebensversicherungen?
      Die MLP Lebensversicherung AG verbucht die Abschlusskosten in voller Höhe zu dem Zeitpunkt, zu dem sie anfallen.


      Wie (zeitlich und in welcher Höhe) werden die Provisionen bei der MLP Finanzdienstleistungen AG als Erlöse und wie die Zahlungen an Mitarbeiter als Aufwand verbucht?
      Bei der MLP Finanzdienstleistungen AG verbuchen wir die Provisionserlöse zu dem Zeitpunkt als Ertrag, zu dem sie die Versicherungsgesellschaften uns gegenüber abrechnen. Die Provisionszahlungen an Berater und Geschäftsstellen werden in der darauf folgenden Provisionsabrechnung an Berater und Geschäftsstellen als Aufwand verbucht. Die Provisionsabrechnungen gegenüber Mitarbeitern und Geschäftsstellen werden im gleichen Monat vorgenommen in dem die Erträge verbucht werden, so dass sich grundsätzlich keine Periodenverschiebungen zwischen Ertrag und Aufwand ergeben.


      Die Erträge aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft waren im vierten Quartal 2001 deutlich höher als in den ersten drei Quartalen. Handelt es sich dabei um einen einmaligen, oder um einen saisonal bedingten Effekt?
      Hierbei handelt es sich um einen saisonalen Effekt.


      Werden bei MLP Mitarbeiter und Leistungen unter anderem auch mit Aktien bezahlt? Wenn ja, in welchem Umfang ist dies im Jahr 2001 und den Vorjahren geschehen?
      Die MLP Mitarbeiter werden nicht in Aktien bezahlt. Früher hatten Mitarbeiter die Möglichkeit, im begrenztem Umfang Aktien der MLP AG zu erwerben. Später hatten Mitarbeiter die Möglichkeit, im begrenztem Umfang Aktien der MLP Lebensversicherung AG zu erwerben. Ab dem Jahr 2002 bieten wir den Mitarbeitern an, sich über Wandelschuldverschreibungen langfristig am Unternehmen zu beteiligen.


      Wann werden die MLP-Aktien der Mitarbeiter frei, die sich beim Treuhänder befinden? Ab wann können die Mitarbeiter darüber verfügen?
      Die Mitarbeiter können seit dem 09. April 2002 über die getauschten MLP Aktien frei verfügen.


      Sie haben für das 1. Quartal 2002 eine verkürzte Kapitalflussrechnung veröffentlicht. Ist es möglich, die vollständige Rechnung in der Form zu erhalten, wie sie im Geschäftsbericht 2001 publiziert worden ist?
      Unser Publizitäts-Standard sieht derzeit für die unterjährige Berichterstattung eine zusammengefasste Bilanz, GuV-Rechnung, Segmentberichterstattung und Kapitalflussrechnung vor. In der jährlichen Berichterstattung werden diese Berechnungen ausführlich dargestellt.


      Können Sie uns bitte die Einzelabschlüsse der MLP-Tochtergesellschaften für das Jahr 2001 zur Verfügung stellen?
      Die Einzelabschlüsse der MLP Lebensversicherung AG, Heidelberg, der MLP Versicherung AG, der MLP Bank AG und der MLP Finanzdienstleistungen AG werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Einzelabschlüsse der anderen MLP Tochtergesellschaften müssen nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, sind jedoch wie alle anderen Abschlüsse im Handelsregister einsehbar.


      Im Konzernabschluss 2001 wird unter dem Bilanzposten "Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs" für das Vorjahr, also 2000, ein Betrag von 4.183.469,00 Euro ausgewiesen. Im 2000`er-Abschluss stehen bei diesem Posten 4.163.469,00 Euro. Wie erklärt sich dieser Unterschied?
      Es handelt sich hierbei um einen Druckfehler im Geschäftsbericht 2000. Der testierte Wert betrug 4.183.469,00 Euro.


      Im Einzelabschluss der MLP Lebensversicherung AG für das Jahr 2001 wird für das Vorjahr, also 2000, eine Beitragssumme des Neugeschäfts von 2,445 Milliarden Euro ausgewiesen. Beim Blick in den 2000`er Abschluss stehen bei diesem Posten jedoch 2,254 Milliarden Euro zu Buche. Wie erklärt sich der Unterschied?
      Bei der Beitragssumme des Neugschäftes handelt es sich um eine statistische Angabe im Lagebericht und nicht in der Bilanz bzw. GuV der MLP Lebensversicherung AG. Im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2000 wurde hier ein Wert in Höhe 2,254 Milliarden Euro angegeben. Hierbei wurde die Beitragssumme von dynamischen Erhöhungen nicht berücksichtigt, so daß der ausgewiesene Wert geringer als die tatsächliche Beitragssumme des Neugeschäftes war.
      Im Lagebericht der MLP Lebensversicherung AG für das Jahr 2001 wurde der korrekte Vorjahreswert, der auch die dynamische Erhöhungen berücksichtigt, in Höhe von 2,445 Milliarden Euro ausgewiesen.
      Auf diese Korrektur muß im Lagebericht nicht gesondert hingewiesen werden. Zu diesem Sachverhalt ist festzustellen, dass Angaben im Lagebericht zu Vorjahreswerten auf freiwilliger Basis erfolgen.
      Die Information über die Beitragssumme im Lagebericht hat keinerlei Einfluß auf das letztjährige bzw. diesjährige Ergebnis, noch auf irgendeine Bilanzposition.


      Im Einzelabschluß der MLP Lebensversicherung AG für das Jahr 2001 wird für das Vorjahr, also 2000, ein Rückversicherungsergebnis von 26,930 Millionen Euro ausgewiesen. Beim Blick in den 2000`er-Abschluss stehen bei diesem Posten jedoch 34,154 Mio. Euro zu Buche. Wie erklärt sich der Unterschied?
      Im Anhang zum Jahresabschluß der MLP Lebensversicherung AG wird der Rückversicherungssaldo entsprechend den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der entsprechenden Vorjahreswerte ausgewiesen.

      Im Lagebericht der MLP Lebensversicherung AG für das Geschäftsjahr 2000 haben wir den Rückversicherungssaldo unter der Bezeichnung "Rückversicherungsergebnis" zusätzlich ausgewiesen. Im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2001 haben wir aus Transparenzgründen das Rückversicherungsergebnis, das dem um die rein technischen Depotzinsen bereinigten Rückversicherungssaldo entspricht, mitgeteilt. Auf diese Änderung haben wir im Lagebericht hingewiesen.


      Kann es sein, dass in der Kapitalflussrechnung für das erste Quartal 2002 der Quartalüberschüss bei der Berechnung des der Zunahme des Nettofinanzvermögens zweimal eingerechnet wurde?
      Nein.

      Die von MLP veröffentlichte Kapitalflussrechnung, mit der separaten Darstellung von Periodenüberschuß und Cashflow aus operativer Tätigkeit, dient der Transparenz der Kapitalflussrechnung. Bei der Berechnung des Cashflow aus operativer Tätigkeit wurde der Periodenüberschuss somit wieder heraus gerechnet.
      Avatar
      schrieb am 13.06.02 20:07:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      @nano..
      hast wohl nichts anderes zu tun als deinen Arbeitgeber zu schützen oder ?
      deine einzigen postings hier im Board waren genau 3:

      MLP schlägt nun zurück - Endgültige Richtigstellung! 1 nanolover 13.06.02 19:24:03
      MLP schlägt nun zurück 117 nanolover 13.06.02 17:29:12
      MLP damit auch ihr das mit der Rückversicherung versteht 19 nanolover 03.06.02 11:52:29

      :)
      Avatar
      schrieb am 13.06.02 20:19:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      @mSolver
      MLP als Arbeitgeber, ich überlegs mir noch, die brauchen sicher einige Leute, die mit Investoren umgehen können.
      Und zu den 3 Threads:
      Ich informiere doch nur, wo ist das Problem, wenn die Threads so schlecht wären, gäbs wohl nicht soviele Einträge darin...neidisch?
      Avatar
      schrieb am 13.06.02 20:29:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Community !

      Was auf www.mlp.de steht, ist doch so oder so erstunken und erlogen.
      MLP ist eine akademische Drückerkolonne mit Sektencharakter.
      Überleg Dir das mit der Bewerbung gut.

      Grüße,

      MLP-Drücker
      Avatar
      schrieb am 13.06.02 20:31:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      @OUTSIDER3000

      Du scheist nen hass gegen die ganze Branche zu haben, oder?
      Naja, armer Kerl!

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      Avatar
      schrieb am 13.06.02 20:39:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Als eher ausweichend würde ich die Antworten betrachten und ganz wichtig: Die ausgezahlten Vorschüsse an die Berater werden als Vermögen ausgewiesen ! Können diese nicht mehr zahlen, d.h. Ihren Vorschuß durch Provisionen hereinholen..... dann steigt das Vermögen von MLP !!!
      (leider nur in der Bilanz, nicht in Cash)

      siehe:

      Sie verrechnen den monatlichen Vorschuss an die MLP-Berater mit den laufenden Provisionserlösen. Den übersteigenden Anteil verbuchen Sie unter den "Sonstigen Vermögensgegenständen". Gibt es in der Bilanz oder in der GuV noch einen Posten, wo dies auftaucht?
      In dieser konkreten Fragestellung "nein".


      noch etwas aktuelles:

      Zurückhaltend zeigten sich die Fondsgesellschaften hinsichtlich ihrer
      derzeitigen Transaktionen: Weder Union Investment, noch der dit wollten die
      Frage, ob sie MLP-Aktien gekauft oder verkauft hätten, beantworten. Auch die
      DWS wollte sich nicht zu dieser Frage äußern. Nach Aussage von Engels ist
      die MLP-Aktie nicht im größten deutschen Finanzwertefonds Adiverba
      enthalten. Man setze eher auf den MLP-Konkurrenten AWD, weil das
      Geschäftskonzept eher überzeuge, so der ADIG-Manager. +++ Ali Masarwah
      vwd/13.6.2002/maa/sam

      13.06.2002 - 12:43:46 Uhr Artikel drucken
      Avatar
      schrieb am 13.06.02 22:59:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Antworten von MLP sind gut, der Zahlensalat nur wenig schlimmer als anderswo.

      Wichtig ist worauf nicht geantwortet wurde
      und
      was man aus den vielen Infos lesen kann, die jetzt zusätzlich herausgegeben werden mussten.

      Vor allem:
      1. MLP ist eine Klitsche, was den Umsatz angeht, jede Provinzial-Landesgruppe kann da mithalten. Nur niemand würde behaupten, die sei mehrere Miiliarden Euro wert.

      2. Das Wachstum stockt spätestens seit Anfang 2001, 30% waren eine glatte Lüge als mittelfristig jährlich erreichbares Ziel.

      nizza
      Avatar
      schrieb am 13.06.02 23:03:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6 Zitier Vollständig, wiederhol Dich nicht - oder am besten poste gar nicht mehr.

      Die derzeitige Massenverbreitung von Halbwahrheiten von Leuten, die einen komplexen Sachverhalt nicht nachvollziehen können/wollen stinkt mir so langsam.

      Inwieweit gilt eigentlich der nachfolgende Satz ?

      Bitte beachten sie folgende Regeln beim Schreiben Ihres Beitrages:

      1. Man sollte auch im Internet auf rechtliche Bestimmungen achten. Das Verbreiten von Falschmeldungen etc. ist auch im Internet strafbar und wird ggf. entsprechend geahndet.
      Avatar
      schrieb am 13.06.02 23:23:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Mensch Amalgan, Du lebst noch??
      Ich hab mir schon Sorgen gemacht!
      Aber ein richtiger MLP`ler kann schon was wegstecken. ;)

      Wo hast Du Dich denn die letzten beiden Tage rumgetrieben?

      Aber ist auch egal, Hauptsache Du bist gesund. Den Spass
      am Diskutieren und Argumentieren hast Du auch nicht verloren, um so besser.

      Sicher hast Du Dich breit informieren können und kannst mir jetzt meine Fragen beantworten?? Du weisst schon, es ging da um private Krankenversicherungen und rechtliche Aspekte der Vermittler-/Maklertätigkeit.

      Vielen Dank schon jetzt für Deine Antworten!

      Grüsse

      NH :)
      Avatar
      schrieb am 14.06.02 08:06:59
      Beitrag Nr. 10 ()
      @nano,
      lt. Termühlen wächst doch MLP jedes Jahr um 30%,
      und MLP will diese Steigerung p.a. auch noch bis 2010 fortsetzen.
      Aber ich finde nirgends in den Zahlen ein derartiges Wachstum
      des MLP- Geschäftes.
      Sicher kannst Du mir helfen??
      Gruß saler


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