Kreditgesetz § 18 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.06.02 14:00:25 von
neuester Beitrag 20.06.02 00:06:04 von
neuester Beitrag 20.06.02 00:06:04 von
Beiträge: 5
ID: 599.266
ID: 599.266
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 964
Gesamt: 964
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 54 Minuten | 6862 | |
vor 57 Minuten | 6765 | |
vor 55 Minuten | 4516 | |
vor 1 Stunde | 3540 | |
vor 54 Minuten | 3288 | |
heute 20:08 | 2788 | |
vor 54 Minuten | 1965 | |
heute 15:55 | 1942 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.755,00 | -0,10 | 173 | |||
2. | 2. | 140,98 | -2,77 | 120 | |||
3. | 4. | 7,0000 | -5,41 | 75 | |||
4. | 3. | 2.378,75 | +0,76 | 58 | |||
5. | 5. | 6,7290 | +2,08 | 53 | |||
6. | 8. | 0,1885 | -6,68 | 52 | |||
7. | Neu! | 6,6100 | +7,48 | 52 | |||
8. | 6. | 3,7400 | +3,82 | 45 |
Hallo,
kann mir jemand sagen was dieser § 18 beinhaltet bzw. wo ich informationen im Netz bekommen kann.
Soweit ich weis, besagt dieser § 18, dass bestimmte Unterlagen für die Kreditgewährung einer Bank vorliegen
müssen.
Danke
kann mir jemand sagen was dieser § 18 beinhaltet bzw. wo ich informationen im Netz bekommen kann.
Soweit ich weis, besagt dieser § 18, dass bestimmte Unterlagen für die Kreditgewährung einer Bank vorliegen
müssen.
Danke
Es handelt sich um § 18 Kreditwesengesetz (KWG). Nachzuschauen unter http://www.bakred.de/index_old.htm
...schon mal ´was von suchmaschinen gehört ?
...www.google.de
...www.google.de
Hallo,
also: der §18 steht mit zwei Sätzen im Kreditwesengesetz drin. Wichtiger ist jedoch die Verlautbarung des BAKred und die umfaßt mittlerweile über 20 Seiten.
Kurz es geht darum: Bank müssen sich zwingend ab einem Kreditvolumen von 250.000,-- Euro, die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditkunden offenlegen lassen.
D.h:
Bei einer GmbH: die letzten drei Jahresabschlüße, sowie aktuelle Zahlen des laufenden Jahres.
Der Bank muß z.B. der Jahresabschluß 2001 bis spätestens 30.12.2002 vorgelegt werden, ansonsten bekommt die Bank einen sog. §18-Verstoß. Sollten die Verstöße über 10% betragen, bekommt der Bankvorstand einen netten Brief vom BAKred.
Bei einer Einzelfirma ist es noch schlimmer.
Da ist die Bank verpflichtet sich die Jahresabschlüße, sowie die Einkommensbescheide und erklärungen des Firmeninhabers vorlegen zu lassen, sowie eine unterschriebene Vermögensübersicht mit Nachweisen.
Bei Privatpersonen das gleiche ohne Jahresabschluß.
Desweiteren sind die Banken auch dazu angehalten, diese Unterlagen anzufordern, wenn das Kreditvolumen unter 250.000,-- Euro liegt, im Sinne ordnungsgem. Geschäftsführung.....
Das ist nur ein kurzer Auszug aus dem §18 KWG....
Und uns als Banker beschäftigt dieses Thema jeden Tag....
Also falls du ein Darlehen brauchst und dein Banker fragt dich nach diesen Unterlagen, dann gib sie ihm, denn er kann nichts dafür...
Grüße
Nicita
also: der §18 steht mit zwei Sätzen im Kreditwesengesetz drin. Wichtiger ist jedoch die Verlautbarung des BAKred und die umfaßt mittlerweile über 20 Seiten.
Kurz es geht darum: Bank müssen sich zwingend ab einem Kreditvolumen von 250.000,-- Euro, die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditkunden offenlegen lassen.
D.h:
Bei einer GmbH: die letzten drei Jahresabschlüße, sowie aktuelle Zahlen des laufenden Jahres.
Der Bank muß z.B. der Jahresabschluß 2001 bis spätestens 30.12.2002 vorgelegt werden, ansonsten bekommt die Bank einen sog. §18-Verstoß. Sollten die Verstöße über 10% betragen, bekommt der Bankvorstand einen netten Brief vom BAKred.
Bei einer Einzelfirma ist es noch schlimmer.
Da ist die Bank verpflichtet sich die Jahresabschlüße, sowie die Einkommensbescheide und erklärungen des Firmeninhabers vorlegen zu lassen, sowie eine unterschriebene Vermögensübersicht mit Nachweisen.
Bei Privatpersonen das gleiche ohne Jahresabschluß.
Desweiteren sind die Banken auch dazu angehalten, diese Unterlagen anzufordern, wenn das Kreditvolumen unter 250.000,-- Euro liegt, im Sinne ordnungsgem. Geschäftsführung.....
Das ist nur ein kurzer Auszug aus dem §18 KWG....
Und uns als Banker beschäftigt dieses Thema jeden Tag....
Also falls du ein Darlehen brauchst und dein Banker fragt dich nach diesen Unterlagen, dann gib sie ihm, denn er kann nichts dafür...
Grüße
Nicita
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
171 | ||
126 | ||
74 | ||
57 | ||
51 | ||
46 | ||
44 | ||
41 | ||
40 | ||
39 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
33 | ||
32 | ||
29 | ||
29 | ||
28 | ||
24 | ||
24 | ||
21 | ||
20 | ||
19 |