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    Private Haftpflicht Haftung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.06.02 16:03:58 von
    neuester Beitrag 21.06.02 11:39:21 von
    Beiträge: 15
    ID: 599.304
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      Avatar
      schrieb am 19.06.02 16:03:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi

      Mir ist vor kurzem nen kleiner Fauxpas passiert und zwar habe ich bei einem bekannten den Kofferraum zu machen wollen dieser war aber durch solche Haken eingerastet .
      Also ich will den runterschlagen und zack knack derb kaputt :( .

      Nun mal meine Frage hab den Schaden gemeldet und nun ruft mein Vertreter an und sagt mir der Schaden ist nicht abgedeckt wegen einer "Benzinklausel" . Nun mal meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit den Schaden bei der Versicherung dennoch abzurechnen .

      Streitwert beträgt ca. 1000 €

      Thx im Vorraus
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 16:14:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      .. über Deine KFZ-Haftpflicht, wenn Du eine hast....
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 16:14:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi,

      ist evtl. nicht mehr möglich, da Du ja schon Stellung genommen hast, wie es passiert ist.

      Möglichkeit wäre gewesen:

      Du warst mit deinem Fahrrad unterwegs, bist umgestürzt und am Kofferrauf festgehalten. Hätte vielleicht akzeptiert werden können.

      Gruß
      Erhan
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 16:22:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Brokaking
      das zahlt niemals eine KFZ-Haftpflicht, es sei denn, der Schaden wäre unter "Mitwirkukng" eines KFZ`s passiert.
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 16:23:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Jo Thx schon mal .
      Eingereicht ist bisher noch nichts liegt nur bei meinem Versicherungsberater und der hat mihc in Kenntnis davon gesetzt dass wenn wir so vorgehen kein Anspruch auf Haftpflicht Haftung besteht . Von daher ist noch alles möglich .

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      Avatar
      schrieb am 19.06.02 16:26:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      @NOOB
      der beste Berater, wie`s denn wohl passiert sein könnte, ist ein guter Verischerungsvertreter. Ist Deiner ein "guter"? ;)
      Avatar
      schrieb am 19.06.02 16:46:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Doch, es geht über die KFZ. Die Benzinklausel besagt, dass alle Schäden, wo es nach Benzin riecht, über die KFZ-Vers. gehen. Daher KFZ-H verbunden mit einer Rückstufung
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 09:53:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Kann ich irgendwie nicht ganz verstehen: Wenn ein Kind (zB) mitm Fahrrad eine Delle in ein Auto fährt, dann muß das doch die Privat-Haftpflicht regeln, da gibts keine Kfz-HP. Obwohl es "nach Benzin riecht".
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 14:30:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      .. und wer haftet für das Kind?


      Die Eltern... mit einer KFZ-H.
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 14:48:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      OK, wenns beim Verursacher "nach Benzin riecht", dann ist das sofort klar. Aber hier hat das Auto beim Verursacher doch überhaupt keine Rolle gespielt.
      Also für mich ist diese Auslegung unlogisch.

      aus http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Benzinklausel.…
      Da Kraftfahrzeuge - mit wenigen Ausnahmen - einer eigenen Pflichtversicherung (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung) unterliegen, schließen die Versicherer generell in der Haftpflichtversicherung Schäden, die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen entstehen, in der Benzinklausel aus.

      Und das Auto ist in diesem Fall doch nicht gebraucht wurden, daher dürfte das ein Fall für die Privat-HP sein. Den Schaden hat doch N00B, ohne sein Auto zu benutzen, einem anderen zugefügt (so verstehe ich zumindest seine Beschreibung).
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 16:31:57
      Beitrag Nr. 11 ()
      Selbst wenn Du einen Einkaufswagen schiebst und der gegen ein Auto knallt, haftet Deine KFZ-H.

      Auch hier wird Dein Auto nicht gebraucht.

      Die Versicherer müssen sich absichern, da allein mit der KFZ Versicherung zig Betrugsfälle stattfinden.

      So würde jeder sein Kind mitnm Fahrrad gegen ein Auto fahren lassen, und schon müßte die Privat H einspringen.

      Mit der Benzinklausel kann dieses Phänomen zwar nicht vollends verhindert werden, dennoch schreckt eine Rückstufung in der KFZ-H schon ab.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 16:54:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Selbst wenn Du einen Einkaufswagen schiebst und der gegen ein Auto knallt, haftet Deine KFZ-H.

      Falsch ! Nur wenn Du dabei bist den Einkauf in den Wagen zu tun oder zumindest schon die Türe aufgeschlossen hast

      So würde jeder sein Kind mitnm Fahrrad gegen ein Auto fahren lassen, und schon müßte die Privat H einspringen

      Kinder unter 7 können nicht versichert werden. Bei eigenen Kindern zahlt die Vers. ohnehin nicht, weil der VN nicht gleichzeitig geschädigter sein kann
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 17:15:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      stimmt, widerspricht sich aber nicht mit meinem posting. bin nur nicht so ins detail gegangen
      Avatar
      schrieb am 21.06.02 09:59:24
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hab mal in den Versicherungsbedingungen nachgeschaut. Bei der Privat-HP steht:
      Nicht versichert ist die Haftpflicht des Eigentümers etc eines Kfz... wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht wurden.
      Bei der Kfz-HP steht:
      Die Versicherung umfaßt die Befriedigung ... von Schadenersatzansprüchen, ... wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges ... usw.

      Da hier (N00B) der Verursacher sein Fahrzeug überhaupt nicht gebraucht hat, ist das kein Fall für seine Kfz-HP, sondern für die PrivatHP. Auch die anderen Beispiele (Kind mit Fahrrad etc) kann die PrivatHP nicht abweisen, wenn dabei der Verursacher kein Auto irgendwie in Gebrauch hatte. Nur weil ein Auto dabei geschädigt wurde, kann die PrivatHP nicht automatisch ablehnen.

      Worin besteht haftungsmäßig der Unterschied, wenn das Kind mit seinem Fahrrad eine Person umfährt oder in ein parkendes Auto reinknallt? Mal angenommen, daß Kind ist alt genug.
      Avatar
      schrieb am 21.06.02 11:39:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      wenn ich den Kofferraumdeckel schliesse dann ist das Auto in Gebrauch. Die Kfz-Versicherung besteht für das Kfz, unabhängig vom VN (wenn ein Freund einen Schaden anrichtet zahlt sie ja ebenfalls)


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