Verlust bei OS und Steuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.06.02 15:44:59 von
neuester Beitrag 22.06.02 11:49:08 von
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ID: 599.745
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Hallo!
Ich habe eine Frage an alle:
Wenn ich einen Verlust aus einem OS steuerlich geltend machen will, muss ich dann den OS verkaufen, oder genügt es, wenn ich den OS verfallen lasse.
Danke im Voraus
mig
Ich habe eine Frage an alle:
Wenn ich einen Verlust aus einem OS steuerlich geltend machen will, muss ich dann den OS verkaufen, oder genügt es, wenn ich den OS verfallen lasse.
Danke im Voraus
mig
Du musst die OS verkaufen.
Wenn Du den/die OS verfallen lässt, ist der Verlust steuerlich nicht absetzbar.
Wenn Du den/die OS verfallen lässt, ist der Verlust steuerlich nicht absetzbar.
Danke!!!
mig
mig
mir hat jemand gesagt das die Verluste bei OS nicht steuerlich verrechnet werden darf mit den Gewinnen...
kann das sein... mir wäre das neu
gruß
kann das sein... mir wäre das neu
gruß
Bin nicht sicher, aber ich glaube, man kann nur Verluste mit OS und Gewinne mit OS gegeneinander aufrechnen. Aber es gibt auf jeden Fall die Möglichkeit, Verluste mit OS steuerlich geltend zu machen.
Hast Du keinen Steuerberater, den du fragen kannst?
Viele Grüße,
Kleopatra
Hast Du keinen Steuerberater, den du fragen kannst?
Viele Grüße,
Kleopatra
Nachtrag:
es gibt hier auch ein Board "Recht und Steuern" - vielleicht gibt es ja dort Infos!
es gibt hier auch ein Board "Recht und Steuern" - vielleicht gibt es ja dort Infos!
@ Saftladen
Du kannst alle Gewinne aus priv. Veräußerungsgeschäften eines Jahres - OS, Aktien, Fonds u. dergleichen - mit den Verlusten aus denselben verrechnen.
Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du mich auch anmailen, ich habe mich genug mit dem Kram herumgeschlagen.
bitterblue
Du kannst alle Gewinne aus priv. Veräußerungsgeschäften eines Jahres - OS, Aktien, Fonds u. dergleichen - mit den Verlusten aus denselben verrechnen.
Wenn Du noch Fragen hast, kannst Du mich auch anmailen, ich habe mich genug mit dem Kram herumgeschlagen.
bitterblue
also mein FA hat auch die Ausbuchungsbestätigung der Bank zur Berechnung des Speku-verlusts akzeptiert.
Viele Grüße
Jens
Viele Grüße
Jens
@bitterblue
Aktien und OS werden vom FA nicht gleichbehandelt.
Optionsscheine sowie Optionen sind Spekulationspapiere.
Gewinne und Verluste eines Jahres werden zusammen gerechnet und zu deinem Einkommen dazu addiert.
Aktiengewinne wie -verluste werden nach dem Halteinkünfteverfahren berechnet( also nur 50% werden zur Einkommenssteuer zugerechnet)
Das bleibt alles so, solange wir diese Regierung haben.
Die schwarzen wollen es wieder ändern.
mfg
Aktien und OS werden vom FA nicht gleichbehandelt.
Optionsscheine sowie Optionen sind Spekulationspapiere.
Gewinne und Verluste eines Jahres werden zusammen gerechnet und zu deinem Einkommen dazu addiert.
Aktiengewinne wie -verluste werden nach dem Halteinkünfteverfahren berechnet( also nur 50% werden zur Einkommenssteuer zugerechnet)
Das bleibt alles so, solange wir diese Regierung haben.
Die schwarzen wollen es wieder ändern.
mfg
@ nas cronos
Wenn ich richtig gelesen habe, ging es bei der Frage nicht um das HEV.
In Bezug auf das HEV hast Du recht, OS und Aktien sind hierbei nicht gleichgestellt - OS sowie Fondsanteile fallen nicht unter das HEV, Gewinne/Verluste aus Aktien in 2001 (ausländisch) und 2002 (inländisch) schon.
Davon abgesehen handelt es sich aber insgesamt - egal, ob OS, Aktien, Fondsanteile etc. etc. - um Wertpapiergeschäfte, die als "private Veräußerungsgeschäfte" in der SO angegeben und vom FA gleich behandelt werden - daß nämlich der Gewinn abz. Verlust zu anderen Einkünften dazugerechnet und ensprechend versteuert wird.
Auch Aktien sind "Spekulationspapiere", da macht das FA keinen Unterschied.
bitterblue
Wenn ich richtig gelesen habe, ging es bei der Frage nicht um das HEV.
In Bezug auf das HEV hast Du recht, OS und Aktien sind hierbei nicht gleichgestellt - OS sowie Fondsanteile fallen nicht unter das HEV, Gewinne/Verluste aus Aktien in 2001 (ausländisch) und 2002 (inländisch) schon.
Davon abgesehen handelt es sich aber insgesamt - egal, ob OS, Aktien, Fondsanteile etc. etc. - um Wertpapiergeschäfte, die als "private Veräußerungsgeschäfte" in der SO angegeben und vom FA gleich behandelt werden - daß nämlich der Gewinn abz. Verlust zu anderen Einkünften dazugerechnet und ensprechend versteuert wird.
Auch Aktien sind "Spekulationspapiere", da macht das FA keinen Unterschied.
bitterblue
@ pitthan
dann hast Du Glück mit Deinem FA.
Andere FÄ erkennen dies nämlich nicht als Verlust an - mit der Begründung, daß es sich, da der Verkauf des Papieres nicht stattgefunden hat, nicht um ein "Veräußerungsgeschäft" gehandelt hat.
Es gibt zu der Frage übrigens jede Menge threads im "Recht & Steuern-Forum".
Bin gespannt, wie mein FA in dem Fall entscheidet, habe nämlich in 2001 auch einen OS-Verkauf verbaselt und nur die Ausbuchungsbestätigung beigefügt...
bitterblue
dann hast Du Glück mit Deinem FA.
Andere FÄ erkennen dies nämlich nicht als Verlust an - mit der Begründung, daß es sich, da der Verkauf des Papieres nicht stattgefunden hat, nicht um ein "Veräußerungsgeschäft" gehandelt hat.
Es gibt zu der Frage übrigens jede Menge threads im "Recht & Steuern-Forum".
Bin gespannt, wie mein FA in dem Fall entscheidet, habe nämlich in 2001 auch einen OS-Verkauf verbaselt und nur die Ausbuchungsbestätigung beigefügt...
bitterblue
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