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    Steuererklärung 2000, können WP-Verluste vom Einkommen abgesetzt werden - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.06.02 22:11:04 von
    neuester Beitrag 22.06.02 20:28:35 von
    Beiträge: 9
    ID: 599.896
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      Avatar
      schrieb am 20.06.02 22:11:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir helfen,
      ich mache gerade meine Steuererklärung für 2000. Damals hab ich ca. 18T€ in den Sand gesetzt.
      Nach meinen damaligen Informationen konnte man noch bis Ende 2000 Wertpapierverluste vom zu versteuerten Einkommen absetzen und ab 2001 nur noch WP-Gewinn/WP-Verlust abrechnen. Jetzt sagt mir aber mein Steuerberater, das Letzteres schon 2000 war. Stimmt dass?????
      Für eine Antwort wäre ich euch dankbar.
      Gruß Onsolett
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 22:28:50
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dein Steuerberater hat Recht!!!
      Zumindest hat meiner das gleiche gesagt.
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 22:29:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wertpapierverluste konnte man meines Wissens noch nie vom zu versteuernden Einkommen absetzen!!
      Kann aber sein, daß es nachträglich doch noch so weit kommt, ich habe Hoffnung auf Prof. Tipke. Gruß SR
      Avatar
      schrieb am 20.06.02 22:46:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habe befürchtet dass mein Steuerberater Recht hat.
      Oh dass sind Schmerzen. :cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 21.06.02 09:22:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      mir ging es genau so :cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry:

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      Avatar
      schrieb am 22.06.02 13:17:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wie "vom zu versteuernden Einkommen absetzen"?? :confused:

      Konnte man das jemals?

      Für meine Erklärg. 2000 galt jedenfalls, daß die Verluste aus Aktien/Fonds nicht die Höhe der zu versteuernden Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, zB KAP, mindern konnten. Gewinne/Verluste aus "priv. Veräußerungsgeschäften" können nur mit ebensolchen verrechnet werden.

      bitterblue :)
      Avatar
      schrieb am 22.06.02 13:38:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi (an alle Spekulanten),

      Spekualtionsverluste (Kauf und Verkauf innerhalb eines Jahres; früher innerhalb eines halben Jahres) konnte man noch n i e vom zu versteuernden Einkommen abziehen!

      Wenn Du 99 Spekulationsgewinne gehabt (und diese auch versteuert hattest), kannst Du die Verluste nach 99 "zurücktragen".
      Wenn nicht, kannst Du die verbleibenden Verluste "vortragen" lassen.
      Dies bedeutet, dass diese Verluste in ferner Zukunft etwaige Speku-Gewinne mindern können.

      Alles klar?

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 22.06.02 16:15:44
      Beitrag Nr. 8 ()


      so ist es !!
      Avatar
      schrieb am 22.06.02 20:28:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Speku-Verluste ("Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften" ) werden im ESt-Bescheid unter den "Sonstigen Einkünften" wie folgt aufgeführt:
      Beispiel:
      Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften -10.000 DM
      abzüglich nicht verrechenbarer Verluste -10.000 DM
      verbleiben 0 DM
      Einkünfte 0 DM

      Die Verluste sind also "nicht verrechenbar" und werden bei den Einkünften nicht (bzw. mit dem Betrag "0" ) berücksichtigt.


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