Kindergeld usw. nach Abi? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.06.02 11:01:01 von
neuester Beitrag 26.06.02 01:54:34 von
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Hallo!
Mein Bruder hat jetzt Abi gemacht und wird entweder im Januar oder März 2003 mit dem Zivildienst anfangen. Jetzt wird er sich für ein NC-Studium einschreiben, wo er sicher 2-3 Jahre warten muss. Meine Frage ist, was ist in der Zeit zwischen Abi (jetzt) und Zivildienst? (Und auch nach dem Zivi bis zum Studium?)
Muß er sich arbeitslos melden oder gibt es eventuelle Übergangsfristen die das Kindergeld und Familienkrankenversicherung betreffen?
Würde mich sehr über kompetente Antworten freuen. Vielen Dank im Voraus!
Mein Bruder hat jetzt Abi gemacht und wird entweder im Januar oder März 2003 mit dem Zivildienst anfangen. Jetzt wird er sich für ein NC-Studium einschreiben, wo er sicher 2-3 Jahre warten muss. Meine Frage ist, was ist in der Zeit zwischen Abi (jetzt) und Zivildienst? (Und auch nach dem Zivi bis zum Studium?)
Muß er sich arbeitslos melden oder gibt es eventuelle Übergangsfristen die das Kindergeld und Familienkrankenversicherung betreffen?
Würde mich sehr über kompetente Antworten freuen. Vielen Dank im Voraus!
Kindergeld wird für einen Übergangszeitraum von Maximal 4 Monaten gezahlt, zBsp: zwischen Schule und Studium. Während des Zivi`s gibt es kein Kindergeld
(aus einer Broschüre vom Arbeitsamt,ca 3 Jahre alt)
(aus einer Broschüre vom Arbeitsamt,ca 3 Jahre alt)
Mit der Übergangfrist von 4 Monaten ist noch aktuell.
Solange er noch keine 21 ist und arbeitslos gibts auch Kindergeld, genauso auch solange er noch keine 27 ist und die gewünschte Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen kann. (Gestaltungsspielraum)
(§ 32(4) Nr.1 bzw, Nr. 2b und Nr. 2c EStG)
Solange er noch keine 21 ist und arbeitslos gibts auch Kindergeld, genauso auch solange er noch keine 27 ist und die gewünschte Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht beginnen kann. (Gestaltungsspielraum)
(§ 32(4) Nr.1 bzw, Nr. 2b und Nr. 2c EStG)
Aha, vielen Dank für Eure Infos!
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