Wer kennt sich mit Überlassungsverträgen aus? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 25.06.02 11:54:22 von
neuester Beitrag 30.06.02 11:19:10 von
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Wo sind Leute, die sich mit Überlassungen im Vertragsrechtlichem Sinn auskennen.
Wäre nett, wenn man mir mit einigen Fragen weiterhelfen könnte:
-Was ist der Unterschied zwischen
Buchgrundschuld
und Briefgrundschuld?
- Was ist eine Auflassung bzw. eine
Auflassungsvormerkung?
- Person x "bestellt dieses Wohnungrecht als aufschiebend bedingte beschränkte persönliche Dienstbarkeit"....????????
- Was ist eine Rechtshängigkeit?
- Auf was sollte man als Erwerber achten???
Wäre nett, wenn man mir mit einigen Fragen weiterhelfen könnte:
-Was ist der Unterschied zwischen
Buchgrundschuld
und Briefgrundschuld?
- Was ist eine Auflassung bzw. eine
Auflassungsvormerkung?
- Person x "bestellt dieses Wohnungrecht als aufschiebend bedingte beschränkte persönliche Dienstbarkeit"....????????
- Was ist eine Rechtshängigkeit?
- Auf was sollte man als Erwerber achten???
ein Notar
Hallo Einsatzleiter,
kurze Fragen, kurze Antworten:
- Briefgrundschuld = Buchgrundschuld + Brief, d.h. durch Weitergabe des Grundschuldbriefs übertragbar
- Auflassung ist der juristische Name für den Kaufvertrag über Grundbesitz, kannst auch Kaufvertrag dazu sagen. Auflassungsvormerkung ist eine Art Grundbuchsperre. Sie wird nach der Auflassung, also dem Kaufvertrag, ins Grundbuch eingetragen und verhindert, dass der Eigentümer den Grundbesitz mehrfach veräußern kann.
- Aufschiebend bedingt = Wenn Kaufvertrag erfüllt wird
- beschränkt persönliche Dienstbarkeit = schon schwerer, also: Wohnungsrecht ist persönlich beschränkt, d.h. personenbezogen und kann weder veräußert noch vererbt werden, daher beschränkt. Dienstbarkeiten heissen diese Dinger allgemein, bspw. Wegerecht am Grundstück ist auch eine Dienstbarkeit oder Telegrafenmast ist auch eine, nur sind die letzteren eben keine persönlichen sondern Grunddienstbarkeiten.
- Rechtshängigkeit in welchem Zusammenhang? Ansonsten zu komplex zu erklären.
- siehe blond009: einen guten Notar
So far...Loonax
kurze Fragen, kurze Antworten:
- Briefgrundschuld = Buchgrundschuld + Brief, d.h. durch Weitergabe des Grundschuldbriefs übertragbar
- Auflassung ist der juristische Name für den Kaufvertrag über Grundbesitz, kannst auch Kaufvertrag dazu sagen. Auflassungsvormerkung ist eine Art Grundbuchsperre. Sie wird nach der Auflassung, also dem Kaufvertrag, ins Grundbuch eingetragen und verhindert, dass der Eigentümer den Grundbesitz mehrfach veräußern kann.
- Aufschiebend bedingt = Wenn Kaufvertrag erfüllt wird
- beschränkt persönliche Dienstbarkeit = schon schwerer, also: Wohnungsrecht ist persönlich beschränkt, d.h. personenbezogen und kann weder veräußert noch vererbt werden, daher beschränkt. Dienstbarkeiten heissen diese Dinger allgemein, bspw. Wegerecht am Grundstück ist auch eine Dienstbarkeit oder Telegrafenmast ist auch eine, nur sind die letzteren eben keine persönlichen sondern Grunddienstbarkeiten.
- Rechtshängigkeit in welchem Zusammenhang? Ansonsten zu komplex zu erklären.
- siehe blond009: einen guten Notar
So far...Loonax
@ Loonax
Danke für die freundliche Erklärung. Hat mir bei der
Vorbereitung auf den Termin beim Notar sehr geholfen,
nicht ganz so blöde und gezieltere Fragen zum Vertrags-
entwurf stellen zu können...
machs gut
Danke für die freundliche Erklärung. Hat mir bei der
Vorbereitung auf den Termin beim Notar sehr geholfen,
nicht ganz so blöde und gezieltere Fragen zum Vertrags-
entwurf stellen zu können...
machs gut
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