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    Jawoll!! Hells Angels geben der Politik kontra - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.06.02 16:37:45 von
    neuester Beitrag 24.03.03 22:06:08 von
    Beiträge: 36
    ID: 601.880
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      Avatar
      schrieb am 26.06.02 16:37:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich weiß nicht ob es die breite Masse mitbekommen hat.

      Politikverdrossenheit macht sich wohl bei allen von uns breit, Korruptionen und Schwarzgeldskandale in allen
      Parteifarben, aber irgendwie wehrt sich keiner.
      Keiner?

      Halt!!!! Die Breitseite gegen die Politik kommt aus einer Ecke , aus der man es am wenigsten erwartet hätte.

      Eine Gruppe die selbst als kriminelle Vereinigung verfolgt wird( Unrecht oder nicht lassen wir mal außen vor, darum geht es hier nicht) wehrt sich.
      Und nicht mit Mitteln die der Journaillenbeeinflußte Beobachter erwartet hätte, nein juristisch, und das gar nicht mal schlecht:




      Strafantrag der Hells Angels gegen die SPD!!




      Strafantrag der Hells Angels gegen die SPD!!

      An die Staatsanwaltschaft 28.05.02
      beim Landgericht Köln
      Luxemburger Str. 101
      50939 Köln

      Sehr geehrte Frau Staatsanwältin,
      sehr geehrter Herr Staatsanwalt,

      Sie führen derzeit Ermittlungsverfahren gegen Parteimitglieder der Kölner SPD durch. Aus der Presse entnehme ich/ dass es um den Verdacht der Steuerhinterziehung, der Korruption/ der Geldwäsche und der Untreue geht.

      Hiermit stelle ich Strafantrag/Strafanzeige gegen sämtliche SPD-Politiker, die am Kölner Korruptions- und Spendenskandal beteiligt sind, wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB. Der nordrhein-westfälische SPD-Landesvorsitzende, Harald Schartau, bezeichnete gegenüber dem ZDF den Kölner Korruptions- und Spenden-Skandal als „Krebsgeschwür". Andere sprechen von „illegalen Systemen", verharmlosend vom sogenannten „Kölsche Klüngel" oder von der „Politik-Mafia am Rhein".

      Nicht individuell-spontanes/ sondern gemeinsam-organisiertes Handeln von SPD Genossen macht das Ausmaß des Skandals und den öffentlichen Vorwurf aus. Über Jahrzehnte wurde in Köln eine kriminelle Organisation innerhalb der SPD auf- und ausgebaut.

      Trotzdem findet dieser Punkt, der das Rechtsempfinden der Bürger am schwersten erschüttert, juristisch keine Beachtung. Anderes galt in der Vergangenheit für Vereinigungen von Versicherungsbetrügern und Taschendieben. Deren Mitgliedern wurde wegen § 129 StGB der Prozess gemacht, mit dem Argument, der erhöhten Gefährlichkeit gruppendynamischer Prozesse Rechnung zu tragen. Es gibt aus meiner Sicht keinen Grund, warum politisch organisierte Wirtschaftskriminelle anders beurteilt werden sollen.

      Ich bin Mitglied des „Hells Angels Charter Cologne" und deshalb mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung durch die straf- und vereinsrechtlichen Verfahren gegen die Hells Angels Charter in Hamburg und Düsseldorf seit Jahren vertraut.

      Das Bundesverwaltungsgericht stellte zur Verbotsverfügung des „Hells Angels Motor-Club e.V. Hamburg" zwar fest, dass der Verein keine kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB ist. Trotzdem wurde der Hamburger Hells Angels Motor Club e.V., ebenso wie die „Hells Angels Germany Charter Düsseldorf", verboten.
      Wo andere Vereinigungen mit „Sippenhaft belegt werden, bleibt die Politikerriege verschont.

      Nachdem die Presse über die ersten Selbstanzeigen von SPD-Mitgliedern berichtet hat, werden einige Genossen wahrscheinlich völlig straffrei ausgehen. Dies, obgleich niemand bezweifelt, dass das eigentliche Unrecht nicht die Schädigung des Fiskus ist, sondern in der aktiven Unterstützung eines auf Dauer angelegten rechtsfeindlichen parteienfinanzierungssystems liegt.

      Mir ist bewusst, dass § 129 StGB laut Gesetz nicht auf Parteien anwendbar ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, jedoch ist die Verletzung des § 129 StGB jedem Staatsbürger untersagt. Ich sehe keinen Anlass, warum für die ehemaligen Schatzmeister der Kölner SPD und der am Skandal außerdem beteiligten Fraktionsmitglieder etwas anderes gelten soll.

      In diesem Sinne stellte das Bundesverfassungsgericht zu den Grenzen
      des Parteienprivilegs fest:

      Auswahl der Mitwissenden und Mitmachenden und die Beschränkung auf einen bestimmten Personenkreis gesichert. Dabei konnten sich die Genossen während all der Jahre auf gegenseitige Hilfestellung verlassen. So wandten sich nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel" - vom 25.03.02 mitwissende Genossen mit der Bitte um „unbürokratische Hilfe für politische Arbeit- an Rüther und nahmen Geld aus den schwarzen Kassen an.

      Umgekehrt wandte sich Rüther an vertrauenswürdige Parteimitglieder und zahlte diesen Gelder aus den schwarzen Kassen aus. Peu a Peu wurde das Geld von den Genossen wieder in die Kasse zurückgespendet und so „sauber gewaschen".

      Oder es wurden Spendenquittungen an SPD-Mitglieder ausgestellt, die selbst nie gespendet hatten, um den wahren Spender zu vertuschen.

      Die Organisatoren von Geldwäsche, Spendensplitting und Quittungsfälschung machten auch vor Schmiergeldbeitreibung nicht halt. Nach Meldungen der „Kölnischen Rundschau" soll der in Untersuchungshaft sitzende frühere Geschäftsführer der Kölner Abfallverwertungsgesellschaft, Ulrich Eisermann, ein umfassendes Geständnis abgelegt und detaillierte Angaben über Herkunft und Empfänger der so genannten „Dankeschön-Spenden" gemacht haben.

      Nach einem Bericht der FAZ.NET unter dem Titel „Klüngel-Alarm in Köln", hat Rüther das System der Dankeschön Spenden" so beschrieben:
      „Um nicht in den Verdacht der Bestechlichkeit zu geraten, sei erst nach der Vergabe des städtischen Auftrags beim Unternehmen „abkassiert" worden. Rüther gestand zwischen 1992 und 1999 30 bis 35 dieser Bestechungsgelder angeregt und entgegen genommen zu haben. Allein aus der Entsorgungsbranche erhielt Rüther nach seinen Angaben 511.000,- DM. Diese Summe sei dann vom früheren Schatzmeister Biciste widerrechtlich in kleine Beträge gestückelt und als Spenden von SPD-Mitgliedern deklariert worden. Biciste hatte ausgesagt, er habe „verdiente Genossen" mit den entsprechenden Spendenquittungen bedacht, die bei steuerlicher Nutzung den Wert von Barschecks hatten.

      Das Schmiergeld- und Spendensystem der SPD bietet eine Bandbreite von Absagen an unsere Grundordnung. Allein die Vergabe öffentlicher Aufträge an schmiergeldzahlende Unternehmen verletzt das wesentliche Rechtsgut der Planungs- und Dispositionsfreiheit der öffentlichen Hand im Wirtschaftsleben. Daneben richtet das Korruptionsmodell auch volkswirtschaftlich einen immensen Schaden
      an,Schlimmer als dies und ernsthaft demokratiegefährdend ist der ausgelös-
      te Vertrauensverlust der Bürger in ihre Volksvertreter und in die Politik
      insgesamt,In einem Beitrag in der Tageszeitung „FAZ" vom 15.05.02 mit dem Un-
      tertitel „Die Bevölkerung fühlt sich von Korruption umgeben" hält die Professorin Elisabeth Noelle-Neumann folgende Umfrageergebnisse fest:

      Auf die Frage, glauben Sie, dass durch die Parteispenden wichtige politische Entscheidungen erkauft wurden, antworteten 72 der Befragten mit „ja". Außerdem halten 56 der Befragten den Kölner SPD-Skandal nicht für ein regionales Problem sondern glauben, dass auch SPD Bundespolitiker in die Affäre verstrickt sind.

      Wann hat die Justiz, angesichts der steigenden Politikverdrossenheit den Mut/ manifestiertes rechtsfeindliches Verhalten von Parteimitgliedern als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und den inneren Frieden zu definieren?

      Wenn der Staat sich schon durch das schlichte Tragen des „Hells Angels Abzeichens in seiner inneren Sicherheit bedroht fühlt, sollte das kriminelle Verhalten zahlreicher Mitglieder unserer großen Volksparteien nicht als individuelle Verfehlungen abgetan werden dürfen. Zumal die Verfassung die Institution „Partei" zum wesentlichen Pfeiler unserer Grundordnung erhebt.

      Der Austausch von Informationen und Argumenten prägt das Verhältnis zwischen Partei und Bürger und führt zur politischen Willensbildung - Garant der freiheitlich demokratischen Ordnung -. Ist dieser Garant durchsetzt von politisch-kriminellen „Unterorganisationen" - wie im Fall der Kölner SPD, wird die politische Willensbildung und damit die Demokratie beschädigt.

      Ich appelliere an Sie, die illegalen Daueraktivitäten von SPD-Mitgliedern,
      mit dem gleichen rechtlichen Maßstab zu messen wie illegales Handeln von Mitgliedern anderer Vereinigungen. Nach meiner Information sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich - ob
      mit Parteibuch oder ohne -.


      der Ursprung dieses Textes kommt von :

      http://www.fight-for-your-right.org/start.htm


      Na, was meint Ihr? Haben Sie doch gut gemacht, oder?
      Avatar
      schrieb am 26.06.02 16:42:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      APPLAUS ! :D:D
      Avatar
      schrieb am 26.06.02 16:45:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Halt uns auf dem Laufenden!
      Interessante Geschichte!
      Avatar
      schrieb am 26.06.02 16:49:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich kann dem nur aus voller Überzeugung beipflichten.

      HA forever - forever HA

      The world is not enough.


      HaDa
      Avatar
      schrieb am 26.06.02 19:11:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      wirklich gut die jungs,

      einen starken feind schlägt man besten mit seinen eigenen mitteln.

      mfg

      btw: der 129 ist m.e. einer fragwürdigsten gummiparagrafen überhaupt.

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      Avatar
      schrieb am 26.06.02 19:38:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      ein langer text den ich seit langem mal wieder komplett gelesen hab:)

      jo, alle in den knast:D

      kölscher klüngel:mad: oder wie hieß das:D
      Avatar
      schrieb am 26.06.02 22:25:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      nun kommt schon

      438 mal gelesen und nur 5 x Zustimmung,

      und sonst nichts?
      Avatar
      schrieb am 26.06.02 22:32:58
      Beitrag Nr. 8 ()
      ..wieso soll ich zustimmen, wenn sich Kriminelle einen netten Gag erlauben.

      Dass es wohl einen Unterschied macht, ob man Kriminelle Geschäfte von Mitgliedern duldet - oder wie die Hell´s Angels sich überwiegend aus Kriminalität finanziert - sollte wohl klar sein. Von daher - ganz humorlos - keine Zustimmung.
      Nur, weil Du drum gebeten hast...
      Avatar
      schrieb am 26.06.02 22:58:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Du findest also es ist nur ein netter Gag?

      es wurde wohl mal Zeit, das sich irgendeiner in Deutschland
      mal gegen die Machenschaften der Volksvertreter stellt, oder
      findest Du nicht.

      Nun die Mitglieder dieser Gruppe haben es halt gemacht,
      und keiner berichtet darüber.

      Genausowenig wie über gute Aktionen dieser Personengruppe
      berichtet wird.

      Darum und nur darum ging es mir.

      Denn über die kriminellen Aktionen von einzelnen Mitgliedern
      dieser Personengruppe, da wird doch sofort berichtet.

      Mit Personengruppe meine ich übrigens alle zur MC-Szene
      gehörenden.

      Und noch was: ich hänge kein Deckmäntelchen über wirkliche Kriminalität.....

      denn nicht jeder Politiker ist koruppt, und nicht jeder
      MC-Anhänger oder HA-Mitglied im besondren ist kriminell
      Avatar
      schrieb am 26.06.02 23:06:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      xylo,

      und der 129 ist ein sippenhaft-gummiparagraf! deutschland war lange zeit das einzige land, das diesen straftatbestand kennt. inzwischen haben wohl einige andere nachgezogen.

      strafrechtliche schuld ist immer individuell! die taten begehen immer einzelne.
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 17:31:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      ...zum Glück sind ja nicht alle Motorradfahrer Mitglieder bei den Hell´s Angels. Dieser "Verein" scheint aber ein Garant für kriminelles Verhalten (Zuhälterei, Schutzgelderpressung) zu sein, von daher ist er mit Recht verboten. Das hat gar nichts damit zu tun, daß es natürlich falsch ist, alle Motorradfahrer als "Rocker" zu diskriminieren. Wer bei den HA eintritt, weiß aber in der Regel, was er tut - oder er merkte sehr schnell, in welche Kreise er geraten war...oder er war ziemlich dumm und blind.

      Zum § 129: nun, das kann man natürlich auch anders sehen: wenn ich mit Christian Klar und Kollegen in den Untergrund gehe und den Staat mit Waffengewalt bekämpfen will, dann halte ich es zumindest für vertretbar, daß der Staat dann sagt: "o.k., das ist etwas, das wir nicht dulden; egal was Du in einzelnen getan hast bzw. wir Dir nachweisen können, jedenfalls gehörst Du zu einer Organisation, die Morde begangen hat und sich hierzu bekannt hat. Schon dafür gibt es eine Strafe" - die natürlich geringer ausfällt als beim konkreten Beweis der Beteiligung am Mord.
      Das gleiche gilt natürlich für Pkk, Mafia und sonstige Organisationen....wer bei solchen Vereinen mitmacht, der stellt sich schon damit gegen die Rechtsordnung - und wird aus meiner Sicht damit auch zu Recht bestraft.
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 17:46:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wer bei den HA eintritt, weiß aber in der Regel, was er tut - oder er merkte sehr schnell, in welche Kreise er geraten war...oder er war ziemlich dumm und blind.
      es ist nicht etwa so, dass man einen mitgliedsantrag per inet ausfüllen kann, die jungs haben ein sehr restriktives auswahlverfahren, nehmen bei weitem nicht jeden und jeder, der das anrecht erworben hat dieses abzeichen zu tragen, weiss spätestens seit seiner prospect-zeit was und wie es im chapter abgeht. und es ist ungeschriebenes gesetz darüber stillschweigen zu bewahren.
      ein "ich hab nix gewusst!" kann man da eigentlich mit knapp über 100% sicherheit als falschaussage einsortieren... ;)
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 18:15:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      ..nun, das war die etwas präzisere Variante, die aber nur noch verdeutlicht, daß es durchaus nicht nur eine böser Streich war, die Hells Angels in Deutschland zu verbieten...sondern das es durchaus Gründe hierfür gibt.

      In diesem Sinne bleibe ich humorlos wie zuvor und sage: netter Gag, aber die Hell´s Angels sind TATSÄCHLICH eine kriminelle Organisation - und ihr Brief ganz originell, aber andererseits auch ein Verharmlosung ihrer eigenen Verbrechen und ein sehr populistisches Manöver.
      Ich würde jedenfalls sogar in Köln 1000 x die SPD wählen, bevor ich einmal einer Bande wie den Hell´s Angels meine Stimme geben würde...
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 18:31:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      xylo, der inhalt des schreibens ist unabhängig von den schreibern nicht mal so schlecht, ausserdem gehts nun nicht drum dass du die 81er wählen sollst.
      der vergleich der vorgänge in den parteien (und da nehm ich jetzt nicht nur die spd) zu einer kriminellen vereinigung ist nicht nur originell, ich finde ihn auch durchaus treffend.

      und die tatsache gibt schon zu denken, dass millionenschiebereien, selbst vorteilsnahme, bestechung usw. bei parteien und hohen beamten keinerlei oder ausser dem rücktritt bei vollen bezügen nur sehr geringe juristische folgen haben, dass solange untersuchungsausschüsse zweifeln bis entweder alles verjährt oder das verfahren wegen nicht 100% sicherheit eingestellt wird, während ein hansel, der bei der steuererklärung den weg zur arbeit ein wenig "verlängert" hat, voll in die nüsse kriegt...
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 18:55:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      ich fürchte aber, daß das eine Fehlinformation ist: in beide Richtungen.

      Die Strafen für Steuerhinterziehung bei kleinen Beträgen, wie sie ein normaler Arbeitnehmer erzielt, sind lächerlich bis nicht vorhanden. Wer aber Millionen hinterzieht, der muß natürlich auch mit Strafe rechnen.
      Und sobald sich herausstellte, daß bestimmte Geldzahlungen in Köln als "Bestechung" liefen, saßen auch schon die ersten Leute in Haft. In Wuppertal, wo ich die Verhältnisse etwas besser kenne, hat fast das gesamte Bauamt sich im Knast wiedergefunden, Beamtenstatus natürlich verloren usw...

      Und wenn Du auf H.Kohl anspielst: Dem war eben Bestechlichkeit nicht nachzuweisen, sondern nur ein Verstoß gegen das Parteiengesetz, der aber damals nicht strafbar war...obwohl ich ihn wirklich gar nicht mag und seinen Umgang mit der Affäre widerlich peinlich fand ("ICH, der große Staatsmann, soll demontiert werden"), das Recht jedes Verdächtigen, daß man ihm die Schuld nachweisen muß, sollte auch er haben.


      Bei den HA gefällt mir einfach nicht, daß sie auf einer Welle (die bösen Politiker) reiten, um die eigenen Taten zu relativieren, wie mir scheint...
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 19:11:46
      Beitrag Nr. 16 ()
      die eigenen Taten relativieren? so sehe ich das nicht.
      Ich sehe einfach nur, das eine bestimmte, verfolgte
      Personengruppe ( bitte ohne Wertung, xylophon,)
      daruf verweist warum eine andere Personengruppe nicht genauso unter die Lupe genommen wird.
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 19:24:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      xylo, ich meinte nicht kohl, ich meinte z.b. die flick-affäre, in der lambsdorff, friedrichs usw. sowie die verantwortlichen manager bei flick rechtskräftig wegen steuerhinterziehung verurteilt wurden, wobei allerdings lächerliche summen im vergleich zu den hinterzogenen als strafen angesetzt wurden. bei wieder anderen wurde das verfahren gegen geringe zahlungen eingestellt.
      und wo sind diese leute heute? in den aufsichtsräten der bekanntesten deutschen konzerne...

      hohe beamte und politiker treten nach affären, bei denen ihnen vorteilsnahme nachzuweisen wäre, einfach bei vollen bezügen zurück. das haben schon etliche minister und bundestagsabgeordnete getan. mit viel glück ersetzen sie die kosten für die dienstliche wohnung, putzfrau oder die bereitschaftsflugreisen, die sie rechtswidrig und wissentlich genutzt haben. aber ist da jemand verurteilt worden oder hat seine bezüge gekürzt bekommen?

      das stört eben die leute, man hat das gefühl, die politiker und beamten dürften alles. auch wenn es wohl oft gar nicht so ist...
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 19:27:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      babba, die angels sind nicht harmlos, wir beide wissen das und nicht nur aus der zeitung. schliesslich kennen wir beide einige von denen. und was jeder biker weiss, werden wir doch hier nicht ableugnen...
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 20:11:17
      Beitrag Nr. 19 ()
      "hohe beamte und politiker treten nach affären, bei denen ihnen vorteilsnahme nachzuweisen wäre, einfach bei vollen bezügen zurück" - ohne bestimmte Affären verharmlosen zu wollen. Wenn ihnen wirklich Vorteilsnahme nachzuweisen wäre, dann würden sie nicht bei vollen Bezügen zurücktreten können, sondern verfolgt, wie im Augenblick die Saarbrücker connection, wobei es für mich zu weit weg ist, um es im Detail zu kennen.

      Aber bei König Biedenkopf oder Rita Süßmuth oder Späth und Scharping (Dienstwohnungen / Dienstflüge) war eben keine Vorteilsnahme nachweisbar, sondern nur die - unmoralische, aber nicht strafbare - übermäßige Nutzung von öffentlichen Mitteln zum privaten Vorteil. Bzw. übermäßig häufige Inanspruchnahme von Freundschaftsdiensten von Leuten, die möglicherweise nicht nur uneigennützig waren.

      Problematisch sehe ich zum Teil die Einflußnahme auf Ermittlungsbehörden, wie in Bayern wohl zugunsten der Strauß-Söhne geschehen, andererseits wurde aber auch schon mancher CSU-Politiker wegen Straftaten verurteilt.
      Letztlich ist es aber egal: sicher gibt es unter Politikern zahlreiche schwarze Schafe, denen es in erster Linie um Selbstbedienung und dann erst darum geht, was eigentlich für Politiker wichtig sein sollte, das Gemeinwohl.

      Man wird aber von fast keiner Partei behaupten können, die eine oder andere Splittergruppe mal ausgenommen, das ihr Zweck in erster Linie darauf ausgerichtet ist, Straftaten zu begehen oder die Mitglieder bei der Begehung von Straftaten zu unterstützen und auf diese Weise ein Parteivermögen anzuhäufen.
      Dass Parteien auf politische Einflußnahme ausgerichtet sind, ist normal. Dass sie aber auf Korruption und Selbstbedienung ausgerichtet sind, wird der Mehrheit der in Parteien organisierten Menschen nicht gerecht. Schreibe ich, der in keiner Partei Mitglied ist....
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 20:14:51
      Beitrag Nr. 20 ()
      weiter so!


      SBI<-- sich vornehm zurückhaltend :D;)
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 20:27:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      ..nur mal ein Beispiel:

      Der Prototyp des moralisch verkommenen Politikers war und ist für mich Martin Bangemann (weiblich ev. Frau Hürland-Büning). Dumm, faul und über die Partei reich und fett geworden, über Einflußnahme und Kumpanei in irgendwelche Ämter gekommen, für die ihnen jede Qualifikation fehlt. Dann in der freien Wirtschaft auf bestens bezahlte Posten gehievt, wo sie nichts leisten müssen, aber ihre guten Beziehungen weiter spielen lassen können, zum eigenen Vorteil und dem des Arbeitgebers.

      Dass solche Leute so weit nach oben kommen können, ist sicher ein Fehler des Systems. Dass Leute wie sie aber unter den Politikern immer noch krass auffallen, daß sie noch eine kleine Minderheit darstellen, das spricht wiederum für das System. Denn eine Partei, die nur Leute wie Bangemann hätte, die würde a) niemand wählen, zumal b) diese Partei auch überhaupt keine Chance hätte, bekannt zu werden, weil ja alle nur faul rumsitzen würden und hoffen, daß andere die Plakate kleben oder die Pressearbeit machen...

      Ich würde davon ausgehen, daß man bei den Hell´s Angels ein umgekehrtes Regel-Ausnahme-Verhältnis vorfindet. Wobei die dortigen Bangemanns eventuell nicht dumm und faul sind, aber dafür gemein und gewalttätig....(und gleich häßlich, dies nur am Rande).
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 15:56:03
      Beitrag Nr. 22 ()
      xylo,

      mit dem 129 ist das ganz einfach:

      entweder ist jede organisation, aus der heraus gemeinsam organisierte straftaten begangen werden, eine kriminelle vereinigung (im zweifelsfall dann eben auch parteien oder unternehmen) oder eben keine.

      meine meinung hierzu bleibt: er widerspricht dem prinzip der individualschuld (und für gemeinschaftlich begangene taten gibt es schliesslich schon die entsprechenden einschlägigen zusätze, wie z.b. "gemeinschaftlich begangerner mord" etc.) und dient alleine dazu, willkürlich kriminelle, über ihre taten hinaus, zusätzlich politisch zu kriminalisieren.

      wo fängt deiner meinung nach denn der begriff "mafia" oder organisierte kriminalität denn an?

      bilden organisationsmässig betriebene steuerhinterziehung, organisierter subventionsbetrug, etc. keine anzeichen für eine kriminelle vereinigung??
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 21:12:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      ..nun, es gibt zum Beispiel diese beliebten Umsatzsteuerkarusselle, wo natürlich organisierte Kriminalität vorliegt. Weil sich sämtliche Teilnehmer verabredet haben, gemeinsam Geschäfte vorzutäuschen, die tatsächlich gar nicht stattfinden, um sich so Umsatzsteuer vom Finanzamt auszahlen zu lassen (wg. internationalem Bezug), dann ist das organisierte Kriminalität - und wird von Mafia und Co auch tatsächlich betrieben...

      ...das gleiche bei Terroristen: wenn ich mich einer Gruppe anschließe, die sich zum Ziel gesetzt hat, mit Gewalt "das System zu bekämpfen", indem zum Beispiel Anschläge gegen Politiker verübt werden, ev. auch "nur" auf Bahnlinien oder Bankgebäude - dann ist jeder, der sich dieser Gruppierung anschließt, allein hierfür schon strafbar. Weil er sich mit diesen verbotenen Zielen identifiziert und sie durch seine Mitgliedschaft unterstützt. Wenn ihm darüberhinaus konkrete Beteiligung an den Anschlägern nachgewiesen werden kann, dann wird er hierfür auch zu bestrafen sein.


      ...wenn ich aber in eine Partei eintrete, dann wohl in erster Linie, weil ich mich mit deren politischen Zielen identifiziere. Der eine oder andere Staatsdiener ev. auch, weil er in seinem Bundesland bessere Aufstiegschancen hat in der richtigen Partei....solange die politischen Ziele also nicht auf die Begehung von Verbrechen gerichtet sind oder ähnliches (Kalifenstaat), wird man die Partei kaum als "organisierte Kriminalität" bezeichnen können. Selbst wenn es in der Partei auch Leute wie Bangemann und Co gibt oder sie sogar das Bild der Partei prägen...der Unterschied ist eben das Ziel der Organsiation: Parteien haben nach meiner Einschätzung immer noch in erster Linie politische Ziele, die über Wahlerfolge umgesetzt werden sollen; Gangsterbanden oder Terrororganisationen aber in erster Linie das Ziel, Verbrechen zu begehen bzw. unter poltischem Deckmantel Gewalttaten zu verüben.
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 21:21:07
      Beitrag Nr. 24 ()
      xylo, da sehe ich ein definitionsproblem, die ha haben als ersten und nach aussen hin einzigen zweck den eines motorradclubs, genau wie eine partei ihren zweck klar definiert. dass neben diesem zweck von manchen, vielleicht sogar einem nicht zu vernachlässigenden teil der mitglieder beider organisationen immer wieder illegale geschäfte gemacht werden ist allerdings nicht von der hand zu weisen.

      insofern ist die definition "mc = grundlegend auf illegale ziele ausgerichtet" und die verallgemeinerung doch sehr gewagt, ich finde sogar unzulässig. hier ist unsere justiz in einer grauzone unterwegs. die argumentation hängt m.e. stark vom einzelfall ab, denn schliesslich wurden nur einzelne chapter und nicht die ha im gesamten verboten.
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 21:29:18
      Beitrag Nr. 25 ()
      ..nun, gerade das macht ja vielleicht auch den Unterschied: ich kenn mich bei dieser Org. bekanntlich nicht so gut aus, aber wenn die Düsseldorfer und die Hamburger als kriminelle Vereinigung verboten sind - und zwar im Falle Düsseldorfs (soviel weiß ich doch wg. räumlicher Nähe, nach Beschlagnahmung umfangreicher Unterlagen und einem langen Verfahren), dann wird sich eben in diesen beiden Fällen herausgestellt haben, daß der Zweck Motorrad-Club sich bei der Sektion D´dorf nur noch als "Vorwand" darstellte, während tatsächlich die gesamte Organsisation nur noch dazu diente, Straftaten im Bereich der Waffengesetze, der Förderung der Prostitution und der Schutzgelderpressung zu begehen.

      Über Jahre wurden diese Organisationen trotz Straftaten einzelner ja auch geduldet, zum Verbot kam es erst, als sich nachweisen ließ, daß mittlerweile die "Motorradfahrerei" nur noch Nebensache war, während das Vereinsvermögen durch zahllose kriminelle Delikte immer weiter angehäuft wurde.
      Avatar
      schrieb am 29.06.02 01:02:16
      Beitrag Nr. 26 ()
      ...erstaunlich, erstaunlich!!!

      Ich glaube, wäre der Verfasser der obigen Klage kein Mitglied der "Hells Angels" (und fehlten die Vergleiche zu den "Hells Angels"), sondern ein Vertreter einer "wohlangesehenen" Gruppe, dann wäre die Zustimmung zu dieser Klage wesentlich vorbehaltloser.



      Der Kernaussage, dass man wegen "Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung" zumindest ermitteln könnte, stimme ich zu.

      Gleiches Recht für alle!!!
      Avatar
      schrieb am 29.06.02 09:48:37
      Beitrag Nr. 27 ()
      na endlich #26 genau das was ich hier mal hören wollte.

      Es ist schon interessant: eine Gruppe lehnt sich gegen die
      Hintergrundmachenschaften in der Politik auf, installiert eine Gegenreaktion, leiderhat diese Personengruppe beim normalen Bürger keinen guten Leumund.

      Und zu einer neuerlichen Sensation taugt deise Meldung unserer deutschen Journaille auch nicht viel.Denn über diese
      Gruppierung wird nur berichtet wenn auch zu Sache ging.
      Toy Runs oder dergleichen werden ja totgeschwiegen.

      Nicht falsch verstehen, ich hebe diese Gruppierung nicht auf einen Denkmalssockel oder heiße alle Vorkommnisse gut,
      aber, gleiches Recht für alle, das sollte man den
      Hells Angels schon zugestehen, oder?
      Avatar
      schrieb am 24.08.02 00:09:51
      Beitrag Nr. 28 ()
      so es gibt ein paar kleine Neuigkeiten.
      Die Gesetzgebung muß geändert werden, das Colourverbot der HA ist so nicht ducrhzusetzen.

      Noch ein Wort zur Journaille, und eine Frage an die Berliner unter euch:

      Mitte Juli wurde die Bevölkerung mal wieder gewarnt:
      Motorradhorden werden über Berlin fallen...
      Rockerkriege....

      sagt mal, hat die Jounaille auch etwas von dem Scheck
      an die Kinderkrebshilfe geschrieben, den die Bandidos
      gespendet haben? Bestimmt nicht, oder? :mad:
      Oder wurde das auch erwähnt?

      Schlechtes wird immer wieder hochgeholt, Gute Taten werden totgeschwiegen...
      Avatar
      schrieb am 12.10.02 22:50:13
      Beitrag Nr. 29 ()
      etwas neues aus Berlin:
      RAF-Schnellschußschily fällt wohl hinten runter:




      Landgericht Berlin zum Hells Angels Emblem




      Beschluss Landgericht Berlin zum Hells Angels Emblem

      Geschäftsnummer: 537 Qs 119/02
      350 Gs 2893/02 Amtsgericht Tiergarten in Berlin
      81 Js 1768/02 Staatsanwaltschaft Berlin


      In der Ermittlungssache
      gegen Fr.Wa.
      wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz

      wird auf die Beschwerde des Beschuldigten der Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 12. Juli 2002 aufgehoben.
      Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse Berlin.

      Gründe:
      1. Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat in dem angefochtenen Beschluss auf entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin die anlässlich einer bei dem Beschuldigten am 20. Juni 2002 vorgenommenen Durchsuchungsmaßnahme erfolgte Beschlagnahme einer „Kutte MC Hells Angels" sowie diverser Unterlagen richterlich
      bestätigt vor dem Hintergrund des Verdachts von Vergehen gemäß §§ 9 Abs. 1 und
      3, 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz und § 25 Abs. 2 StGB.
      Hintergrund dieser Anordnungen war das Auffinden eines sogenannten „deathhead",
      eines stilisierten geflügelten Totenkopfes, und des begleitenden Schriftzuges „Hells
      Angels MC Berlin Germany" auf der Internet-Homepage des Hells Angels MC Berlin
      durch Polizeibeamte am 22. März 2002. Der Beschuldigte ist Mitglied des „Hells Angels MC Berlin Germany" und soll als solches zuständig gewesen sein für den Entwurf von Internet-Seiten des Vereins.
      2. Die Beschwerde ist zulässig und begründet und führt zur Aufhebung des genannten Beschlusses.
      Voraussetzung für die Anordnung von Durchsuchungen ist auch nach den erleichter-
      ten Bedingungen des § 102 StPO die Möglichkeit, dass ein Verdächtiger durch das
      ihm vorgeworfene Verhalten eine nach materiellem Strafrecht strafbare Tat began-
      gen hat (BVerfGE 20, S. 162 ff., 185). Ein entsprechender Anfangsverdacht liegt
      jedoch nach dem bisherigen Sachstand entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft Berlin - derzeit - nicht vor, so dass die im Beschluss vom 12. Juli 2002 beschlagnahmten Gegenstände auch keine Beweismittel im Sinne des § 94 StPO sein können.
      a) Der Motorradclub „Hells Angels" ist nach den vorliegenden unstreitigen Erkennt-
      nissen in Deutschland gegliedert in sogenannte „Charter", die einen regional be-
      schränkten und genau definierten Einzugsbereich haben und rechtlich voneinander
      selbständig sind. Gegen zwei dieser rechtlich selbständigen Vereine - die „Charter"
      Hamburg und Düsseldorf - sind in den Jahren 1983 und 2000 Verbotsverfügungen
      und als deren Folge Kennzeichenverbote im Sinne des § 9 Abs. 1 VereinsG ergangen; die weiteren „Charter" - unter anderem dasjenige des „Hells Angels MC Berlin
      Germany" - unterliegen keiner entsprechenden Verbotsverfügung.
      b) Soweit Bezug auf die Vorschriften des-§ 20 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 9
      Abs. 1 und 3 VereinsG genommen wird, ist dem entgegenzuhalten, dass in § 20
      Abs. 1 Satz 2 VereinsG gerade nicht auf den neu eingeführten Absatz 3 des § 9
      VereinsG verwiesen wird. Damit ist unabhängig vonder Frage, ob angesichts des
      Schriftzusatzes „Berlin" die Voraussetzung der „im Wesentlichen gleichen Form" im
      Sinne der vorgenannten Vorschrift vorliegt - das auf die Verwendung von im Wesentlichen gleichen Kennzeichen durch nicht verbotene Teilorganisationen oder selbständige Vereine ausgeweitete Verbot des § 9 Abs. 3 VereinsG gerade nicht strafbewehrt.
      Soweit die Staatsanwaltschaft Berlin hiergegen einwendet, der neu eingefügte Absatz 3 der Vorschrift sei eine Klarstellung des § 9 Abs. 1 VereinsG (und deshalb vom Anwendungsbereich des § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG umfasst), ist dem entgegenzuhalten, dass dies im Widerspruch zum Gesetzeswortlaut steht und zudem ausweis-
      lich zweier zu den Akten gelangter Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 14.Mai 2002 (Bl. 115 ff. Bd. l) und vom 15. Juli 2002 (Bl. 50 ff. Bd. III) auch nach dortiger Ansicht nicht zutrifft. Beide Schreiben stellen lediglich klar, dass ein Kennzeichenverbot im Sinne des § 9 Abs. 3 VereinsG auch für Mitglieder der nicht verbotenen Ortsgliederungen gilt; während das erstgenannte Schreiben in diesem Zusam-
      menhang eine über das bloße Verbot hinausgehende Pönalisierung im Sinne des §
      20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG nicht benennt, ergibt sich aus dem zeitlich späteren zwei-
      ten Schreiben ausdrücklich die Nichtgeltung des § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG für den
      neu eingeführten Absatz 3 des § 9 VereinsG. Zwar haben die genannten Äußerungen keinerlei bindende Wirkung für die Kammer, jedoch bestand kein Anlass, angesichts der eindeutigen Fassung des § 20 Abs. 1 Satz 2 VereinsG von der dort dargestellten Ansicht abzuweichen.
      c) Auch ein Anfangsverdacht im Sinne des § 9 Abs. 2 VereinsG, auf den § 20 Abs. 1
      Satz 2 VereinsG ausdrücklich verweist, liegt nicht vor.
      Die hier in Rede stehenden Kennzeichen - der geflügelte Totenkopf und der begleitende Schriftzug „Hells Angels MC Berlin Germany" - sind keine den durch die genannten Verbotsverfügungen erfassten Kennzeichen der „Charter" Hamburg und Düsseldorf zum Verwechseln ähnliche Kennzeichen. Sie unterscheiden sich vielmehr durch den Ortszusatz „Berlin" maßgeblich von diesen, und zwar unabhängig von der Frage, ob die „Charter" Hamburg und Düsseldorf in ihren Kennzeichen entsprechende Ortsbezeichnungen führen.
      Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist der dem § 9 Abs. 2 Satz 2 VereinsG
      inhaltlich entsprechende § 86 a Abs. 2 Satz 2 StGB nicht einschlägig in solchen Fäl-
      len, in denen die Veränderung eines Kennzeichens dazu führt, dass es die Gestalt
      eines Zeichens annimmt, das von legalen Vereinigungen oder Institutionen benutzt
      und vom unbefangenen Betrachter diesen zugeordnet wird (BGH, NJW 1999, S. 435
      f.). Nichts anderes kann für Sachverhalte gelten, die (lediglich) dem Vereinsgesetz
      unterfallen. Durch den Ortszusatz „Berlin" wird eindeutig und für jeden unbefange-
      nen Betrachter klargestellt, dass hiermit ein Kennzeichen gerade der entsprechen-
      den Berliner Gruppierung der Hells Angels verwendet wird, die nicht von einer Ver-
      botsverfügung erfasst ist.
      3. Die Kosten des Verfahrens waren der Landeskasse Berlin aufzuerlegen, weil niemand anderer dafür haftet.

      Berlin, den 02. Oktober 2002
      Landgericht Berlin,Strafkammer 37

      Tschirsky-Dörfer Dreher Husch
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 23:28:21
      Beitrag Nr. 30 ()
      Weiß jemand was aus der Strafanzeige geworden ist?

      Gruß
      Aufschlag
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 23:44:07
      Beitrag Nr. 31 ()
      ...weiss nicht, aber im web steht was aus ner anderen strafanzeige am 04.11.2002, also vor drei tagen, geworden ist:

      Insgesamt 22 Jahre Haftstrafen für Düsseldorfer "Hells Angels"

      Mehr als sechs Jahre für den Anführer


      Im so genannten Hells Angels-Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht sind die Urteile gesprochen: Insgesamt knapp 22 Jahre Haftstrafen für die zehn Männer im Alter zwischen 32 und 44 Jahren. Der Anführer des Düsseldorfer Ablegers der berüchtigten Rocker wurde zu sechseinhalb Jahren Gefängnis unter anderem wegen schweren Raubes verurteilt.

      Der Vize-Chef wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Sieben Angeklagte erhielten Bewährungsstrafen. Mit den Urteilen folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

      :eek:

      war bestimmt nur ein missverständnis...
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 23:57:05
      Beitrag Nr. 32 ()
      Wer weiß, vielleicht hatten sie ein SPD-Parteibuch ;) :laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 00:41:35
      Beitrag Nr. 33 ()
      Doch wohl hoffentlich für tatsächlich begangene einzelne Verbrechen
      und nicht als Pauschal-Verurteilung für den Club.

      Wenn ich mir die STrafmaße für Presi und Vize so anschaue,
      bekommen ich da allerdings schon so meine Befürchtungen
      Avatar
      schrieb am 07.11.02 16:38:33
      Beitrag Nr. 34 ()
      Ach hier ist das Ding.
      Die 22 Jahre Haft stimmen, natürlich aufgeteilt auf mehrere
      Personen. Und, eine Betsrafung geht absolut in Ordnung.
      Für begangegen Straftaten muß man halt büßen. Und zwar hoffentlich ungeachtet der Person. Aber diese
      Bemerkung hatte @sittin ja schon gebracht.

      Nicht das Männer mit Bild auf dem Rücken härter bestraft werden, wie Schweine im Anzug, mit Parteibuch.

      Na ja, sollte es zum Prozeß mit Herrn Möllemannn kommen, dann werden bestimmt Häppchen von einem noblen Catering Service gereicht, im Hochkomforttrakt des zuständigen Gerichtes.
      Rcokerprozesse werden ja lächerlicherweise im Hochsicherheitstrakt abgehalten.
      Könnte ja sein das eine die Panzerfaust auspackt :laugh:
      na ja wenn uns ein V-Mann auch ne Panzerfaust besorgt,
      so wie den Schweden damals :laugh:

      Sit und Karl, was meint Ihr? Wie geht so eon Prozeß gegen
      einen Politiker aus? Oder kommt es überhaupt dazu?
      Avatar
      schrieb am 09.11.02 22:18:08
      Beitrag Nr. 35 ()
      An manchen Abenden habe ich das Bedürfnis, mich mal
      wieder umzuziehen.
      Immer wenn ich mich über jemanden geärgert habe.
      Aber mir gehts schon wieder besser, wenn ich das hier geschrieben habe.

      Dieses Posting ist nur für mich gedacht, für meinen
      Seelenfrieden.
      Avatar
      schrieb am 24.03.03 22:06:08
      Beitrag Nr. 36 ()
      Da haben die zuständigen deutschen Gerichte wohl zuviel Stone Cold geschaut.

      Da wird von den Steuergeldern mal wieder ein
      Pimpelhubergericht, dieses Jahr in Mainz, umgebaut,
      bloß weil ein Prozeß gegen HA`s stattfindet.
      Umbaumaßnahmen wie z:Bspl kleinere Türen, schußsicheres
      Glas usw.
      Erwartungsgemäß passiert natürlich nichts.
      Was dachten sich denn die zuständigen Amtsräte?
      Das wie im Film Motorrradfahrer mit Maschinenpistolen die Verhandlung auflösen? Oder mit Hubschraubern aufkreuzen?`

      Nenenenenene, so werden Steuergelder aus dem Fenster
      geworfen. Schwachsinn.

      Das sind Prozesse wie sie jeden Tag in Deutschland
      verhandelt werden.
      Demnächst wird über Verkehrsvergehen auch im Hochsicherheitstrakt verhandelt :laugh:


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