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    Veräusserungsverlustrücktrag 2001 - 2000 - 1999 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.06.02 17:05:26 von
    neuester Beitrag 27.06.02 10:09:20 von
    Beiträge: 7
    ID: 601.889
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      Avatar
      schrieb am 26.06.02 17:05:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      da auch ich in 2001 einiges an verlusten an der Börse generiet habe,
      wollte ich diese in die Jahre mit Veräusserungsgewinn 2000 und 1999 rücktragen.

      Nun sagt mit meine Steuerberaterin, dass verluste nur in das Jahr 2000 zurückgetragen werden können,
      nicht aber in das Jahr 1999.

      Ist das so richtig ?

      Für Eure Hilf wäre icht sehr dankbar.

      grucc clem
      Avatar
      schrieb am 26.06.02 17:16:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Du kannst davon ausgehen, dass Deine Stb bei einfachen steuerrechtlichen Sachverhalten eine richtige Auskunft gibt. Erstaunlich ist, dass Du tatsächlich meinst, dass Du in einem Thread (!) mehr Sachverstand zu finden glaubst.

      Marc Aurel
      PS: Sie hat natürlich Recht.
      Avatar
      schrieb am 26.06.02 17:34:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke für die promte Antwort.

      Das Problem ist nur, das ich auf Anraten meiner Steuerberaterin die Steuer 2000 und 2001
      eingereicht habe, um eben die Verluste bis 1999 rücktragen zu können. ( Ich bin Freiberufler )
      Somit wäre meine Steuerlast recht gering gewesen.

      Nun muss ich EK - Steuer für 2000 und 2001 zahlen, und hab davon nix. Wenn ich nur die Steuer 2000 eingereicht hätte,
      wäre ich besser gefahren, da die EK-Steuer für 2001 ein Jahr später fällig gewesen wäre.

      Ist halt blöd gelaufen.

      gruss clem
      Avatar
      schrieb am 26.06.02 18:14:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Clem: Das ist aber widersprüchlich. Einerseits sagst du, die StB habe dazu geraten, die ESt-Erklärungen 2000 und 2001 einzureichen, um die Verluste nach 2000 UND 1999 zurückzutragen, andererseits sagt sie (ZUTREFFEND), dass ein Verlustrücktrag der Verluste aus 2001 nur nach 2000, nicht aber nach 1999 möglich ist. Hast du sie falsch verstanden?
      Avatar
      schrieb am 26.06.02 19:04:37
      Beitrag Nr. 5 ()
      Der Verlustrücktrag wurde mit Einführung des Steuerentlastungsgesetzes zeitlich auf das unmittelbar vorangegangene Jahr eingeschränkt. Rechtsgrundlage ist der § 10d Abs. 1 S.1. Zusätzlich wurde der Verlustrücktrag in der Höhe ab dem VZ 2001 auf 1 Mio Dm eingeschränkt

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      Avatar
      schrieb am 26.06.02 19:37:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hast du mal verglichen wie hoch deine Steuerbelastung 2000 und 2001 ist? Du kannst davon ausgehen, dass FA dir den Betrag den du in 2000 (oder ohne Berücksichtigung von Steuersparmodellen hättest) hast zahlen müssen, dir als Vorauszahlung für 2001 festgelegt hätte. Vielleicht bist du so ja sogar besser gekommen.

      Einen Antrag auf nachträgliche Herabsetzung der Vorauszahlungen für 2002 kannst du (mit dem entsprechenenden Grund) noch stellen, wenn du meinst, dass das FA zuviel Geld bekommt.

      Ich würde den StB daraufhin ansprechen, sicher kann (muß) man hier eine gemeinsame Strategie finden.
      Avatar
      schrieb am 27.06.02 10:09:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank Euch,

      @ NurmalsozumGucken, dass wollte ich hören.
      Wundert mich nur, dass meine Steuertante da erst jetzt drauf kommt.

      @ Nataly, falsch verstanden habe ich Sie bestimmt nicht, da ich die vorläufige Berechnung auf einem Schmierzettel noch habe, die sie mir bei einem Gespräch anfang des Jahres skizierte.
      Sie hats einfach verdrängt bzw. vergessen. ( Ansonsten ist die super )

      @ TommH, natürlich ist über 2000 und 2001 die Steuerlast die gleiche, nur der Zahlungsfluss verschiebt sich ein bischen.
      An der Strategie arbeiten wir schon.

      gruss clem


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