DGAP-"Directors-Dealings" - ab 01072002 - - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.06.02 15:20:07 von
neuester Beitrag 08.07.02 19:45:15 von
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DGAP: Neuer Dienst für Finanzkommunikation startet am 1. Juli 2002
Ab 1. Juli bietet die DGAP einen neuen Service für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) an: "Directors-Dealings". Dann müssen sogenannte Organmitglieder börsennotierter Unternehmen Kauf und Verkauf von Wertpapieren des eigenen Unternehmens unverzüglich dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) mitteilen. Die Unternehmen wiederum haben die Pflicht, diese Mitteilungen zu veröffentlichen. Über den neuen Internetservice Directors-Dealings der DGAP können Organmitglieder und Emittenten die gesetzlichen Anforderungen schnell und sicher erfüllen.
"Mit den Directors-Dealings erweitern wir unsere Dienstleistungspalette für Emittenten und runden unser Angebot für Meldepflichten ab. Gleichzeitig erreichen wir für die DGAP Skaleneffekte durch die Nutzung der bestehenden Infrastruktur für eine zusätzliche Dienstleistung“, sagte Reinhold Röhrig, Geschäftsführer der DGAP. Schließlich unterstütze die DGAP die Mitteilungspflichtigen aller Emittenten, indem sie ihnen unabhängig von einer Kundenbeziehung einen kostenlosen Service anbiete, so Röhrig weiter.
Die Directors-Dealings der DGAP unterstützen den gesamten Prozeß, um die gesetzlichen Anforderungen für die Meldepflicht nach §15a WpHG zu erfüllen. Da der neue Service internetbasiert ist, ist er ohne zusätzliche Hardware- und Softwareanforderungen standortunabhängig zugänglich. Die Nutzung von http://www.directors-dealings.de zur Erfassung der meldepflichtigen Geschäfte und die Weiterleitung der Informationen an das BAFin und das Unternehmen ist kostenfrei. Für die Veröffentlichung der Geschäfte auf der Homepage des Emittenten sowie die Bestätigung über die erfolgte Veröffentlichung an das BAFin berechnet die DGAP ihren Kunden Gebühren. „Unser Service ist so kostengünstig, dass sich eine Inhouse-Abwicklung für die Unternehmen nicht lohnen würde", so Reinhold Röhrig.
Ab 1. Juli bietet die DGAP einen neuen Service für die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) an: "Directors-Dealings". Dann müssen sogenannte Organmitglieder börsennotierter Unternehmen Kauf und Verkauf von Wertpapieren des eigenen Unternehmens unverzüglich dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) mitteilen. Die Unternehmen wiederum haben die Pflicht, diese Mitteilungen zu veröffentlichen. Über den neuen Internetservice Directors-Dealings der DGAP können Organmitglieder und Emittenten die gesetzlichen Anforderungen schnell und sicher erfüllen.
"Mit den Directors-Dealings erweitern wir unsere Dienstleistungspalette für Emittenten und runden unser Angebot für Meldepflichten ab. Gleichzeitig erreichen wir für die DGAP Skaleneffekte durch die Nutzung der bestehenden Infrastruktur für eine zusätzliche Dienstleistung“, sagte Reinhold Röhrig, Geschäftsführer der DGAP. Schließlich unterstütze die DGAP die Mitteilungspflichtigen aller Emittenten, indem sie ihnen unabhängig von einer Kundenbeziehung einen kostenlosen Service anbiete, so Röhrig weiter.
Die Directors-Dealings der DGAP unterstützen den gesamten Prozeß, um die gesetzlichen Anforderungen für die Meldepflicht nach §15a WpHG zu erfüllen. Da der neue Service internetbasiert ist, ist er ohne zusätzliche Hardware- und Softwareanforderungen standortunabhängig zugänglich. Die Nutzung von http://www.directors-dealings.de zur Erfassung der meldepflichtigen Geschäfte und die Weiterleitung der Informationen an das BAFin und das Unternehmen ist kostenfrei. Für die Veröffentlichung der Geschäfte auf der Homepage des Emittenten sowie die Bestätigung über die erfolgte Veröffentlichung an das BAFin berechnet die DGAP ihren Kunden Gebühren. „Unser Service ist so kostengünstig, dass sich eine Inhouse-Abwicklung für die Unternehmen nicht lohnen würde", so Reinhold Röhrig.
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