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    Gemeindebeitrag alias Kirchgeld: Duerfen die das? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.06.02 21:00:05 von
    neuester Beitrag 29.06.02 00:10:35 von
    Beiträge: 27
    ID: 602.895
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      Avatar
      schrieb am 28.06.02 21:00:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      Kuehe, lies bitte nicht weiter, ich will Dir
      Dein Leben nicht noch schwerer machen!

      Fuer die anderen:
      Ich bin immer noch Mitglied der evangelischen
      Kirche, nicht so sehr aus tiefer Ueberzeugung,
      sondern teilweise aus Bequemlichkeit und teilweise
      in der vielleicht etwas naiven Hoffnung, dass die
      Kirche zumindest mit einem Teil meiner Kirchensteuer
      Gutes tut. Natuerlich kenne ich das Gegenargument,
      dass man doch die gleiche Summe viel ueberlegter
      und gezielter spenden koennte, aber da kommen wir
      wieder zu meiner Bequemlichkeit.

      Nun aber zum eigentlichen Thema:
      Bislang habe ich immer meine Kirchensteuer gezahlt
      und die Kirche hat mich in Ruhe gelassen. Jetzt bin
      ich aber letztes Jahr umgezogen und gehoere damit
      zur Kirchenprovinz Sachsen, obwohl ich gar nicht in
      Sachsen wohne. Von der fuer mich zustaendigen
      Gemeinde bekam ich in der letzten Woche einen Brief,
      in dem erlaeutert wird, wie der Gemeindebeitrag im
      letzten Jahr verwendet wurde und welche Plaene es
      fuer dieses Jahr gibt. Dann wird der Gemeindebeitrag
      fuer dieses Jahr erbeten. So weit, so gut.
      Weiter geht es aber mit folgendem Satz:
      Fuer das Jahr 2002 hat die Synode unserer
      Kirchenprovinz folgende Mindestbeitraege pro
      Monat
      festgelegt (die Sie mit dem Wunsch,
      unsere Domgemeinde noch mehr zu unterstuetzen, auch
      gerne ueberschreiten koennen!):

      Dann folgen verschiedene Kategorien, in denen man
      zwischen 1,25 Euro und 5 Euro pro Monat zahlen muss.

      Als ich das las, dachte ich, die spinnen doch, wie
      koennen die einen Brief verschicken, der klar den
      (wie ich dachte, falschen) Eindruck erweckt, dass
      man zur Zahlung dieses Gemeindebeitrags verpflichtet
      ist. Ich wollte schon bitterboese Briefe schreiben,
      habe aber vorher ins Internet geschaut und dabei
      die Kirchensteuerordnung der evangelischen Landeskirche
      Sachsen unter
      http://www.kigst.de/gesetze/kirchgesetze/kisto-e-sachsenlk.…
      gefunden, die tatsaechlich auch davon ausgeht, dass ein
      solches Kirchgeld = Gemeindebeitrag rechtens ist.

      Jetzt bin ich doch arg verbluefft, duerfen die das?
      Gibt es dazu irgendwelche Grundsatzurteile? Die
      meisten anderen Landeskirchen scheinen aehnliche
      Gemeindebeitraege als freiwillig aufzufassen, aber
      es gibt neben Sachsen wohl weitere, die einen Pflichtbeitrag
      zusaetzlich zur Kirchensteuer verlangen?!

      Nun ist das fuer mich kein grundsaetzliches Problem,
      vielleicht raffe ich mich nach dieser Erkenntnis
      doch zu einem Kirchenaustritt auf, aber mir kommt
      das ganze Verfahren sehr merkwuerdig vor.

      Falls jemand soweit mitgelesen hat:
      Meinungen oder Erfahrungen zum Thema??

      Xiangqi
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 21:24:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      modernes Raubrittertum nennt man sowas :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 21:42:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      @xiangqi

      Ich habe mir den Paragraphen, den man unter dem Link findet, nur grob durchgelesen und vielleicht habe ich das jetzt auch nicht richtig verstanden aber wo ist für Dich da ein Problem?

      Du bist freiwillig Mitglied dieser Organisation und die entsprechenden, zuständigen, Organe haben diesen Beetrag beschlossen. Ich kann nicht sehen, was daran rechtswidrig sein sollte!? Das ist doch wie bei einem Verein, zur Finanzierung wird ein Vereinsbeitrag erhoben. Den zahlt man oder man tritt aus (oder man wählt den Vorstand ab). Das ist natürlich nicht wirklich vergleichbar aber ich denke, dass das Prinzip stimmt.

      Wo siehst Du denn das rechtliche Problem?


      Gruss SBU
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 21:52:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ShouldBeUnique

      Fuer mich persoenlich gibt es da kein grosses
      Problem, wie Du schreibst, kann ich ja jederzeit
      austreten. Ich wundere mich aber doch, dass es
      neben der Kirchensteuer noch weitere Pflichtabgaben
      fuer Kirchenmitglieder geben kann. Schliesslich
      ist eine Kirche aus Sicht vieler ja doch mehr
      als ein Verein. Gerade fuer manche Aeltere ist
      der Gedanke an einen Austritt wohl fast undenkbar.

      Deshalb frage ich mich, innerhalb welcher Grenzen
      eine Kirche denn weitere Pflichtabgaben bestimmen
      kann. Ausserdem bin ich mir immer noch nicht sicher,
      ob es juristisch betrachtet wirklich eine Pflicht ist.

      Xiangqi
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 22:00:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Xiangqi:

      wie sbu schreibt, ist es OK. du kannst dich ganz darauf verlassen. nicht nur das, die kirche hat zu dem auch noch eine eigene rechtsprechung. also es gibt kein entrinnen.
      wenn es mit den austritten so weiter geht, kommen viele um das kirchgeld garnicht herum. was willst du jetzt tun -?-.

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      Avatar
      schrieb am 28.06.02 22:02:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich nehme mal hin, dass es ok ist, ueblich ist
      es aber nicht oder??
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 22:03:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Sendung vom 2. April 2001
      Die "Heiden-Steuer":
      Das "besondere Kirchgeld"
      Von Micha H. Haarkötter




      Rückwirkend vom 1.Januar 2001 können Kirchen nun auch in Nordrhein-Westfalen das so genannte "besondere Kirchgeld" für glaubensverschiedene Ehen einführen. Betroffen sind Ehepaare, bei denen der verdienende Teil keiner steuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört, während der Ehepartner mit wesentlich weniger oder gar keinem Einkommen Kirchenmitglied ist.

      Wenn Antje B. aus Köln in die Kirche geht, nimmt sie deren Leistungen gewissermaßen "kostenlos" in Anspruch. Seit der Geburt ihres Kindes ist die junge Frau nicht mehr berufstätig und zahlt deshalb auch keine Kirchensteuer mehr. Ehemann Markus als Alleinverdiener ist aus der Kirche ausgetreten und zahlt somit auch keine Kirchensteuer mehr. Das soll sich von diesem Jahr an ändern. Die Kirchen können nun auch in Nordrhein-Westfalen das so genannte "besondere Kirchgeld" für glaubensverschiedene Ehen einführen.

      Was ist das "besondere Kirchgeld"?
      Das "besondere Kirchgeld" betrifft Ehepaare, bei denen der verdienende Teil keiner steuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehört, während der Ehepartner mit wesentlich weniger oder gar keinem Einkommen aber Kirchenmitglied ist. Das Kirchgeld wird nach der Höhe des Einkommens des Ehepartners in gestaffelten Beträgen jährlich erhoben. Es macht etwa ein Drittel der Kirchensteuer aus. Die Beträge liegen zwischen 216 und 7.200 Mark (bei Einkommen über 600.000 Mark).

      Mit den Stimmen der Regierungskoalition wurde das Gesetz am 14. Februar 2001 vom Landtag beschlossen; es tritt rückwirkend zum 1. Januar 2001 in Kraft. NRW ist damit das 14. Bundesland, das das "besondere Kirchgeld" einführt. Da das Kirchgeld jährlich von den Finanzämtern erhoben wird, werden die Steuerzahler es erst bei der nächsten Einkommensteuer-erklärung bemerken.

      Wer profitiert vom "besonderen Kirchgeld"?
      Die evangelischen Landeskirchen wollen ausnahmslos das Kirchgeld einführen. Die rheinische und die westfälische evangelische Landeskirche rechnen mit jeweils 20 Millionen Mark Mehreinnahmen für das Jahr 2001. Auch die israelitischen Kultusgemeinden sind kirchensteuerberechtigt und wollen die "Kultus-Steuer" (so heißt hier das "besondere Kirchgeld") einführen. Die evangelischen Freikirchen (zum Beispiel Baptisten oder Mennoniten mit mehr als 30.000 Mitgliedern in NRW) kassieren heute schon keine Kirchensteuer und darum auch kein Kirchgeld. Die katholische Kirche lehnt die Einführung des Kirchgelds generell ab. Sie befürchtet u.a. noch mehr Kirchenaustritte.

      Warum ein "besonderes Kirchgeld"?
      Hintergrund ist, dass die Zahl der Kirchenmitglieder weiter rückläufig ist und damit auch die Zahl der Kirchensteuerzahler schrumpft. Aktueller Anlass ist die Steuerreform, von der die Kirchen besonders betroffen sind und weiteren Aderlass befürchten. Die Kirchen argumentieren mit der Steuergerechtigkeit. Unterstellt wird, dass der Alleinverdiener nur aus finanziellen Gründen ausgetreten sei, Ehepartner und Kinder aber "kostenlos" in der Kirche blieben, um von allen "Leistungen" der Kirche zu profitieren.

      Was spricht gegen ein "besonderes Kirchgeld"?
      Kritiker wie der "Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V.", aber auch Vertreter der Freikirchen beanstanden, dass das Gegenteil von Steuergerechtigkeit erreicht werde. De facto muss jemand, der aus Gewissensgründen aus der Kirche ausgetreten ist, von nun an von seinem eigenen Einkommen für einen Ehepartner "Kirchensteuer" zahlen. Gleiches gilt für einen Moslem, der mit einer evangelischen Frau verheiratet ist (daher der Zusatz: "... für glaubensverschiedene Ehen"), während ein Katholik mit evangelischer Ehefrau kein Kirchgeld zahlen muss, weil er für die katholische Kirche Steuern zahlt.

      Christa Nickels von Bündnis 90/Die Grünen beklagt, dass das Gesetz besonders Frauen diskriminiere: Aus demographischen Gründen könne man davon ausgehen, dass besonders Ehepartnerinnen betroffen seien.

      Tue Gutes und rede darüber ...?
      In ihrer "Argumentationshilfe" zur Einführung des Kirchgelds betont die evangelische Kirche der Pfalz besonders den "Dienst der Kirche im sozialen und diakonischen Bereich". Fraglich ist, ob deren Finanzierung gesichert werden müsse? In NRW nehmen die Kirchen jährlich rund 5 Milliarden Mark an Kirchensteuer ein. Da die Kirchensteuerzahlung einkommensteuermindernd wirkt und als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann, beteiligt sich der Staat allein daran schon mit fast einer Milliarde Mark. Als Verwaltungsgebühr für die Steuererhebung behält das Finanzministerium 3 Prozent ein: im Ergebnis rund 150 Millionen Mark.

      De facto wenden die Kirchen nicht einmal 10 Prozent ihrer Einnahmen für soziale Dienste auf. Den größeren Teil ihrer finanziellen Aufwendungen lassen die Kirchen sich nämlich bezahlen:


      für konfessionelle Schulen übernimmt das Land bis zu 94 Prozent der Personal- und 100 Prozent der Lernmittelkosten; die Aufwendungen für solche Ersatzschulen liegen um 20 bis 25 Prozent über denen für öffentliche Schulen;

      für Religionsunterricht gibt NRW circa 800 Millionen Mark aus und für Lehrerfortbildung circa 2,3 Millionen Mark;

      für theologische Hochschullehrer müssen jährlich schätzungsweise 22,4 Millionen Mark aufgewendet werden;

      an Investitionszuschüssen für freie Krankenhäuser fließen 232 Millionen Mark an kirchliche Träger;

      für Betriebskosten von Kindertagesstätten überweist der Staat 850 bis 900 Millionen Mark an kirchliche Träger;

      Nicht einmal die Seelsorge bestreiten die Kirchen allein mit ihren Mitteln: für Seelsorge bei Polizei, Feuerwehr, in Gefängnissen und bei Haftentlassenen zahlt das Land Millionenbeträge;

      Selbst das kirchliche Personal wird größtenteils aus Mitteln des Landes unterhalten
      , für Pfarrerbesoldungen und Pensionszahlungen kassieren Protestanten und Katholiken 38,9 Millionen Mark.
      Bereits 1965 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass jemand, der keiner Kirche angehört, nicht zu Kirchensteuer verpflichtet werden darf, nur weil der Ehepartner Kirchenmitglied ist. Eine Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes, wie bereits die Freikirchen in NRW anregten, steht noch aus.


      Dieser Text gibt den Inhalt des markt-Beitrags vom 2. April 2001 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
      - Alle Angaben ohne Gewähr -


      Also:
      http://www.ibka.org/infos/FAQKA.html
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 22:06:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7 ist natuerlich ein weiterer Aspekt, ich spreche
      hier aber von einem Kirchgeld = Gemeindebeitrag,
      der von jedem Gemeindemitglied zusaetzlich zur
      Kirchensteuer bezahlt werden muss?!
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 22:08:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      @xiangqi

      Ob es juristisch eine Pflicht ist läuft auf die Frage hinaus ob dieser Beitrag einklagbar ist. Ich denke ja, weiss es aber natürlich nicht. Ich sehe aber keinen Grund weshalb das nicht möglich sein sollte. Schliesslich kann man ja austreten wenn man will. Das das aus psychologischen Gründen manchmal vielleicht nicht geht (siehe alte Menschen) ist eine andere Sache. Wenn man das rechtlich greifen wollte müsste man IMHO Kirche mit Sachen wie z.B. Glücksspielen gleichsetzen. Nicht das ich nicht denke, dass daran ein Fünkchen Wahrheit wäre aber ich bin mir absolut sicher, dass man damit, in diesem Staat, niemals durchkommen würde ...

      Das es noch weitere Pflichtabgaben gibt finde ich im übrigen nicht so sonderbar wie Du. Warum sollte es die nicht geben? Ist doch die Sache einer jeder nicht staatlichen Organisation selbst wie Sie Ihre Finanzierung aufbaut, es sei denn, sie verstösst damit gegen geltendes Recht (Erpressung, Betrug, ...) und so einen Verstoss kann ich nicht entdecken.

      Ich glaube, Deine Frage / Empörung läuft eher auf das Thema Moral und/oder Umgang mit Beiträgen hinaus und da sind wir wohl einer Meinung.

      Mal ein nicht ganz so ernstgemeinter Vorschlag: Probier es doch einfach mal aus. Also entweder sie verklagen Dich oder Sie schmeissen Dich raus. Im letzteren Fall brauchst Du nicht mal die Faulheit überwinden. ;)

      SBU
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 22:14:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ShouldBeUnique

      Nee, der Vorschlag ist gar nicht so unrealistisch.
      Wenn ich denn austrete, dann mache ich es zum
      Jahresende, dieses Kirchgeld werde ich vorlaeufig
      nicht ueberweisen. Wenn sie denn mahnen, werden
      sie ja auch irgendwas androhen muessen.

      Ansonsten hast Du wahrscheinlich Recht, es geht
      hier nicht wirklich um ein juristisches Problem,
      sondern um ein gesellschaftlich/moralisches. Dazu
      gehoert ja auch, dass der Austritt ebenfalls Geld
      kostet, obwohl ich dem Verein persoenlich ja nie
      beigetreten bin und somit auch nie unterschrieben
      habe, dass ich deren Satzungen anerkenne. Aber
      sicherlich hatte ich Zeit genug, mein Missfallen
      auszudruecken, was ich nicht getan habe!
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 22:23:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      Kirchen können sich sogar sowas erlauben:

      ²§ 11
      Einschränkung von Grundrechten

      Durch dieses Gesetz wird das Recht auf Schutz personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eingeschränkt."


      (aus http://www.kigst.de/gesetze/kirchgesetze/kistg-l-sachsen-anh… )

      Narrenfreiheit. :D
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 22:23:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      @xiangqi

      Das mit dem Austritt ist mit Sicherheit eine gute Idee. Gutes kannst Du anders viel besser tun und nach meiner Überzeugung ist Kirche sowieso nur für sich selbst da. Aber diese Meinung habe ich wahrscheinlich deshalb weil ich mir absolut sicher bin, dass es keinen Gott gibt. Es mag Ihn am Anfang der Zeit gegeben haben (wobei ich da persönlich das Prinzip Zufall für überzeugender halte - das ist Glaubenssache). IMHO ist er jetzt aber tod oder ganz woanders.

      @AdHick

      Interessanter Beitrag. Ist ja echt ein Unding. Weist Du zufällig wie das alles überhaupt rechtlich verargumentiert wird. Ich meine, offiziell haben wir doch immer noch die Trennung von Staat und Kirche. Wie passt das "offiziell" zusammen? (Ja, ich weiss, ich bin bei diesem Thema etwas unterinformiert. War halt nie Mitglied in dem "Verein". ;)


      Gruß SBU
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 22:24:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      @AdHick Ooops, ich meinte Deinen Beitrag #7. Du bist zu schnell für mich. :eek:
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 22:26:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      ShouldBeUnique

      Im Prinzip glauben wir da wohl recht aehnliches,
      aber eine Kirche mache ich mit Dir trotzdem
      nicht auf :D
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 22:32:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      @xiangqi

      Warum nicht? Wäre doch `ne gute Idee. Bringt mächtig Geld und 10% davon bekommt mein ehemaliger Prof. am Desy. Die brauchen immer Geld um die Ringe noch grösser zu bauen ... :D

      Wer weiss, vielleicht enteckt er Gott irgendwo im Mikrokosmos und wir beide wären dann wie Maria und Joseph. Du darfst Dir auch aussuchen welcher von beiden Du sein möchtest. :laugh:

      SBU
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 22:32:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      @SBU
      Trennung von Kirche und Staat existiert nur sehr bedingt.
      Bin kein Jurist, war aber Mitglied der Evangelischen Kirche, sogar sehr aktives. :mad:
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 22:44:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      @AdHick

      Jeder soll an das glauben, an das er glauben möchte. Niemand kann beweisen ob es Gott gibt und niemand kann das Gegenteil tun. Ist halt eine Sache der eigenen Überzeugung.

      Ich habe es übrigens gefunden. Aus dem Grundgesetz ergibt sich, "... daß jede Religionsgesellschaft und jede Weltanschauungsvereinigung, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bietet, auf Antrag als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden muß, woraus sich zwangsläufig das Steuerprivileg ergibt. ...".

      Na ja, aber eine eigene Meinung kann man dazu ja haben ... ;)


      SBU
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 22:45:22
      Beitrag Nr. 18 ()
      Den vollständige Text gibt es übrigens unter http://www.ibka.org/artikel/miz80/trennung.htm
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 22:55:31
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo.
      Also auch hier in Bayern gibt es dieses Kirchengeld.Wurde in meiner Gemeinde bis ca. vor 20 Jahren noch persönlich an der Haustür von Helfern gesammelt.Da tat man sich natürlich schwehr mit Verweigerung.
      Seit es mit Überweisungsträgern gefordert wird, habe ich nie mehr was bezahlt, obwohl es rechtlich gesehen ein Pflichtbeitrag ist. Wahrscheinlich ist es der Kirche zu blöd, bei jedem einzelnen wegen der paar € zu klagen.
      Jack.
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 22:56:48
      Beitrag Nr. 20 ()
      Auszüge aus http://www.m-steinheuser.de/Um_Gottes_Willen/um_gottes_wille…

      In der öffentlichen Diskussion spielt naturgemäß die Frage der Finanzierung der Kirchen eine herausgehobene Rolle. Die Kirchensteuer in ihrer jetzigen Form wurde erst im 19. Jahrhundert (Preußen 1875, Württemberg 1887) entwickelt. Sie ist mittlerweile das weltweit großzügigste Alimentationverfahren für Kirchen überhaupt geworden. Sogar Staaten wie Irland, Spanien oder Polen praktizieren bei der Finanzierung der Kirchen eine deutlichere Trennung von den staatlichen Behörden.


      Bis heute werden Jahr für Jahr diese Ersatzleistungen für die Enteignungen der Kirchen durch den damaligen deutschen Kaiser aus dem Hause Habsburg-Lothringen im Zusammenhang mit den Kriegen Napoleons geleistet. Sogar die neuen Bundesländer werden nach vierzigjähriger Unterbrechung wieder zur Kasse gebeten. Obwohl die große Mehrheit der Menschen keiner Kirche angehört, müssen sie trotzdem diese Staatsleistungen aus ihren Steuergeldern aufbringen. Anders als die Kirchensteuer werden die Staatsleistungen und die anderen Zuwendungen nämlich nicht von den Kirchenmitgliedern bezahlt, sondern direkt aus der Landeskasse.


      Viele regelmäßige Zahlungen an die Kirchen erhalten durch ihre alljährliche Erneuerung den Charakter einer Staatsleistung. So sind beispielsweise Ordensangehörige nicht nur - wie alle Priester - vom Wehrdienst befreit, sie brauchen auch keine Steuern zu zahlen. Eine besondere Vergünstigung ist auch die Vollfinanzierung des Priesternachwuchses durch den Staat. Die theologischen Fakultäten an den Hochschulen werden von der öffentlichen Hand finanziert. Die Berufung des Lehrpersonals und die Lehrinhalte werden aber von den Kirchen bestimmt. Diese Vermischung staatlicher und kirchlicher Entscheidungssphären ist unzulässig.


      Ein besonderer Kritikpunkt gerade innerhalb der Kirchen ist die sog. "Militärseelsorge". Der Staat finanziert und organisiert die geistliche Betreuung der Soldaten durch beamtete Militärgeistliche. Das Kirchenamt für die Bundeswehr untersteht dem Bonner Verteidigungsministerium.



      Religionsunterricht - Relikt aus vordemokratischen Zeiten

      Die staatliche Garantie des Religionsunterrichts in den öffentlichen Schulen (mit Ausnahme der bekenntnisfreien) in´Artikel 7 des Grundgesetzes ist ein Relikt aus der Allianz von Thron und Altar. Es kann nicht die Aufgabe eines religiös neutralen Staates sein, in den Schulen einseitige religiöse oder weltanschauliche Unterweisung zu betreiben. Der Religionsunterricht ist nach den Glaubensgrundsätzen der Kirchen und ihrem religiösen Bekenntnis ausgerichtet.


      Beschränkte Rechte kirchlicher Arbeitnehmerlnnen

      In kirchlichen Einrichtungen arbeiten etwa 600.000 Menschen. Nach dem öffentlichen Dienst sind die Kirchen der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland. Im Gegensatz zu anderen sog. "Tendenzbetrieben", wie den Gewerkschaften, sind kirchliche Arbeitnehmer ausdrücklich vom Betriebsverfassungsgesetz und damit von einer wirksamen Mitbestimmung ausgeschlossen. Sie sind Arbeitnehmer zweiter Klasse. Immer wieder kommt es zu Maßregelungen (vornehmlich in der katholischen Kirche), weil den Bischöfen der Lebenswandel von einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht gefällt. Beschäftigte, die etwa einen geschiedenen Partner heiraten, müssen mit der Entlassung rechnen. Unabhängig davon, ob die betroffenen im Bereich der Sozialarbeit oder im Bereich der Verkündigung tätig sind, haben sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in ihrer Freizeit der Kirche unterzuordnen.


      In beiden großen Kirchen sind nicht allein die Rechte der Beschäftigen, sondern auch die Arbeitsmöglichkeiten der Gewerkschaften außerordentlich beschränkt. So lehnt die katholische Kirche den Abschluß von Tarifverträgen strikt ab, während von den evangelischen Landeskirchen nur eine die ÖTV als Vertragspartnerin anerkennt. Während die Kirchen im Rahmen des sog. "Subsidiaritätsprinzips" staatliche Aufgaben an sich ziehen; sind sie nicht bereit, den uneingeschränkten Grundrechtsschutz ihrer Arbeitnehmer anzuerkennen. Die Kindergärtnerin in einem kirchlichen Kindergarten ist arbeitsrechtlich schlechter gestellt als ihre Kollegin in einer Einrichtung der Gemeinde. Bündnis 90/Die Grünen fordern für alle Beschäftigten der Kirchen den vollen Schutz des allgemeinen Arbeits- und Sozialrechts.
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 22:59:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      AdHick,

      Dein nicht gerade smilender Smiley in #16 liess
      ja einige Interpretationen zu. Nach den Folgepostings
      draengt sich mir aber der Eindruck auf, dass Du
      nicht (mehr) alles in der evangelischen Kirche
      gut findest?!
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 23:12:18
      Beitrag Nr. 22 ()
      @xiangqi
      Nachdem ich mich intensiver, d.h. ohne Scheuklappen mit Bibel, Religionen, Philosophie und Psychologie auseinandergesetzt hatte, fühlte ich mich derbe verarscht, mutierte ich zu einem absoluten Religionskritiker und trat selbstredend aus.
      Ich bereue, widerrufe, geh in Sack und Asche! :cry:
      Literaturmäßig haben mich wohl Karlheinz Deschner und Voltaire am meisten beeindruckt. :)
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 23:17:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      nanana, Du wirst ja wohl aus der Religionskritik
      keine neue Religion machen wollen oder?

      Was immer Dich konkret bewegt hat und welche
      Funktionen Du frueher auch immer inne hattest,
      ich kann kaum glauben, dass Du deswegen in Sack
      und Asche gehen solltest. Immerhin hast Du Deine
      Lernfaehigkeit gezeigt!
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 23:26:59
      Beitrag Nr. 24 ()
      War natürlich etwas übertrieben. ;)

      Zum guten(?) Schluss ein Voltaire:

      Nachdem ich recht nachgedacht habe über die sechzig Jahre voll Torheiten, die ich erlebt und gemacht habe, kommt es mir vor, als sei die Welt ein Haufen von Eitelkeiten, der einem übel macht. [...]; wir hüpfen ein paarmal auf, die einen auf Marmor, die anderen auf Mist, dann ist es aus für immer. :D
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 23:42:21
      Beitrag Nr. 25 ()
      Der Glaube ist doch sooo einfach :laugh:

      Was sagt Jesus dazu?????? :kiss:


      "Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist = Kirchgeld :laugh. ,

      und GOtt was Gottes ist = Dein Leben :kiss:

      Ein Tipp aus der Praxis, mein lieber"Xianggi", zahle das Kirchgeld, sogar mehr als du soltst (Pfarrer freut sich) und lege dafür dann weniger bei derOpfer/Kollekte ein. (sieht keiner).

      Allerdings bedenke dann, der Segen ist dahin wenn es alle sehen.
      Avatar
      schrieb am 28.06.02 23:46:56
      Beitrag Nr. 26 ()
      Denken ist eine Anstrengung, Glauben ein Komfort.
      (Ludwig Marcuse)
      Avatar
      schrieb am 29.06.02 00:10:35
      Beitrag Nr. 27 ()
      @AdHick

      Das ist ein weiser Spruch. Es war und ist wohl oft so, dass das was man sich nicht erklären kann für "göttlich" / übersinnlich hielt und heute teilweise auch noch hält. Es ist die einfachste Erklärung. Das fing schon bei Naturphänomenen wie dem Blitz und Donner an.

      Ich persönlich denke auch, dass Glauben einfach etwas ist ohne das einige Menschen nicht leben könnten. Es gibt auch Trost (denke ich) und das Gefühl nicht alleingelassen zu sein. Viele Menschen würden wohl an einer "gottlosen Welt" verzweifeln.

      Ob es nun aber Gott gibt oder auch nicht ist mir persönlich einerlei. Wichtig ist mir nur, das Kirche mit ihm/ihr mit Sicherheit NICHTS zu tun hat und genau deshalb bin ich nicht Mitglied dieser Truppe.

      Deinen Smily hab` ich übrigens auch falsch verstanden. ;)

      SBU


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      Gemeindebeitrag alias Kirchgeld: Duerfen die das?