checkAd

    Die Kreuze bleiben hängen die Kopftücher müssen ab ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.07.02 19:18:05 von
    neuester Beitrag 09.07.02 08:51:19 von
    Beiträge: 91
    ID: 604.749
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.671
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 19:18:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Merkt ihr was ......
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 19:27:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das Kreuz hängt an der Wand, das Kopftuch wird "persönlich" getragen.
      Merkst du was...
      Eher nicht.
      Daß du blöd bist wußte ich ja, aber so saublöd...
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 19:28:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wer unbedingt darauf besteht ein Kopftuch zu tragen soll doch in ein islamisches Land auswandern (oder besser gesagt heimkehren).

      Ist schon gut so, ein wenig kann Anpassung kann nicht schaden.

      Es schränkt nicht in der Religionsausübung ein.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 19:29:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Streiche einmal "kann" :)
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 19:29:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      jaaaaa, M_B_S hat nicht alle Latten am Zaun :laugh: :laugh:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4020EUR +1,52 %
      +600% mit dieser Biotech-Aktie?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 19:35:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Im Übrigen wird Niemand was dagegen haben, wenn die türkische Lehrerin ihr Kopftuch direkt neben das Kreuz an die Wand nagelt.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 19:37:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hab aber noch nie gehört, dass ein Lehrer ein umgehängtes Kreuz ablegen muss !!
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 19:38:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Entscheidung ist vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe anfechtbar.

      DieSense, was ist mit Lehrern, die sich ein Kreuz um den Hals hängen, und dies als "Schmuck" bezeichnen - genau so wie es die Lehrerin mit dem Kopftuch getan hat? Ketten mit Jesu-Kreuzen sind weitverbreitet.

      Jedenfalls sehe ich keine Logik, Kopftücher zu verbannen und Kreuze bzw. Kruzifixe zu lassen. Entweder man trennt Schule und Religion bzw. ihre Symbolik oder tut es nicht.

      Ich bin bestimmt kein "Kopftuch-Fan". Ich denke aber, die weitverbreitete Abneigung gegen Kopftücher hat nichts mit rechtsstaatlichen Gerechtigkeitssinn zu tun. Ganz im Gegenteil: Es ist das stillschweigende Geständnis, die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit nicht vollständig zu akzeptieren. In unserer Kultur dominiert eben der christliche Glauben.

      Wenigstens dazu sollte man sich aber klar bekennen und nicht andere User als "saublöd" bezeichnen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 19:40:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Don schneider,
      wo kein Kläger, da kein Richter.
      Wo kein kreuz, da keine Grund.
      Habe noch nie gehört, daß ein lehrer ein Kreuz zur Schau trägt.
      Würde er es machen und ein Schüler "stöße" sich daran, müßte auch er es ablegen. Das ist der klare Tenor des Urteils.
      Also, was soll der falsche Einwurf ?
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 19:42:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      wavetrader,
      wenn du den Grund für die saublöde M_B_S - Argumentation nicht erkennst, dann schlüpf mit ihm in einen Sack.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 19:42:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      Möchte erleben was passiert wenn eine deutsche Lehrerin ein Kreuz an die Wand in der Türkei aufhängen würde!!!!!!
      Toleranz ja!! Aber bis zu einem bestimmten Maß !!!
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 19:43:42
      Beitrag Nr. 12 ()
      noch nicht einmal in der Türkei ist es einer Lehrerin gestattet, ein Kopftuch zu tragen,
      da dort Staat und Religion getrennt werden.
      Aber hier in D soll man es erlauben, wahrscheinlich weil um uns auf dem Weg zu einem muslimischen Gottesstaat
      befinden.


      Wehret den Anfängen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 19:45:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      Genau, frenchman,
      hier gerichtlich ein Kopftuch durchsetzen zu wollen, ist pure Provokation von Weibern die wisswen, daß der deutsche Staat sich mit jedem Scheißdreck rechtsstaatlich auseinandersetzt.
      Mit solchem Kram die Gerichtsbarkeit bis in die letzte Instanz zu beschäftigen kommt gleich nach Schröders Haarfärberei.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 19:46:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      Das schlimmste an der Geschichte ist daß diese Person noch nicht mal eine richtige Moslemin ist sondern eine Deutsche die die islamische religion angenommen hat!!!!
      Merkt Ihr was????????????
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 19:50:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      Die Sense!!! Traurig aber LEIDER WAHR!!! Deutschland im Jahr 2002 !!!! Als ob wir gar keine andere Sorgen hätten!!!!!! Zum heulen!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 19:53:49
      Beitrag Nr. 16 ()
      DieSense, mich wundert es nicht, daß du durch deinen unsäglichen Haß gegen alles, was nicht christlich ist, das Argumentieren verlernt hast. Deine Polemik hier im Board gegen alles, was jüdisch oder moslemisch ist, sprechen Bände und geben ein Gefühl, daß deine wirklichen Problem ganz woanders liegen.

      Wer unseren Bundespräsidenten als "Kasper", andere User gerne als krank und User mit mißliebigen Meinungen als saublöd bezeichnet, von dem erwarte ich jedenfalls nicht, daß hier irgendwas etwas Relevantes zur Diskussion beitragen kann. Daher war dein Kommentar aus #10 auch völlig überflüssig, was du aber wahrscheinlich schon selbst gemerkt hast.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 19:56:33
      Beitrag Nr. 17 ()
      @wavetrader hat Recht, dieses Urteil kann vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben.
      In einem viel gravierenderem Fall, nämlich dem Schächten von Tieren, hat das Gericht zugunsten der Kläger entschieden.

      Man kann nicht Kreuze in den Klassenzimmern und christliche Konfessionsschulen erlauben und sich dann an einer solchen Kleinigkeit stoßen, die nicht einmal ein eindeutiges religiöses Symbol darstellt.

      Das Urteil ist intolerant und zeugt von Kleingeisterei. Für einige Poster hier gilt das gleiche.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 19:56:40
      Beitrag Nr. 18 ()
      O je. Niemand hat den guten Nathan gelesen. Und den Weisen schon gar nicht. Und Toleranz ist ja schließlich auch ein Fremdwort.

      Die Kreuze müssen auf jeden Fall weg!
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 20:04:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      wavetrader,
      es liegt in der Natur der Sache, daß ich gegen alles was jüdisch oder moslemisch ist polemisiere.
      Nur diese beiden Gruppen meinen, ihre verquerten Ansichten, für die die schweigende Mehrheit keinerlei Verständnis aufbringt, durchzusetzen.
      Wer spricht eigentlich noch für die sogenannten "normalen" Leute ?
      Niemand.
      Als Normalo hast du in Deutschland keine Lobby mehr, du wirst sogar mitleidig belächelt.
      Nur wer schwul, jüdisch, muslimisch, pädophil, ausländischer Abstammung, ist, findet überhaupt noch Gehör und darf Medien und Gerichte blockieren.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 20:13:18
      Beitrag Nr. 20 ()
      toleranz ja ! aber:

      1: kreuze sind ein teil unserer kultur
      2: kopftuch - kein problem - wenn es ein geeigneter lehrer ist.
      3: da wir uns immer stärker von fundamentalen werten entfernen würde ich persönlich es schon sehr begrüssen ,wenn die basis ( politk, schulen, kindergärten....) als vorbild vorangehen. ein kreuz an der wand ist ebenso erklärbar wie ein anderes symbol zb. des glaubens ( nicht der politik ) und zeigt zugehörigkeit - meiner meinung nach immer noch besser als politikerikonen usw.
      ausländerfeindlich ??? - NEIN, aber ein symbol des " komm´ schau´ - lerne mich kennen " - aber auch ein symbol des " ich möchte dich auch kennen lernen "

      liebe grüsse.........
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 20:13:44
      Beitrag Nr. 21 ()
      Nun mal nicht übertreiben, Sense! Kannst ja mal als schwuler Moslem durch die Zone marschieren und dich überzeugen, wie super bevorzugt man dann behandelt wird. Bevorzugt auf die Fresse wohl am ehesten! Die Strasse ist nicht wie im Fernsehen. Eher verdrehen die Medien die Strasse.

      Zu dem Punkt mit dem kopftuch muß ich aber sagen, daß ich wenn für ABSOLUTE gleichbehandlung bin. Warum darf eine Muslimin mit Kopftuch unterrichten oder auf die Arbeit gehen, wenn ein Punk nicht mit Iro arbeiten darf?? Tut mir leid, irgendwo muß man sich auch integrieren können. Und zwischen einem Kopftuch und frisur/Tätowierung/Piercing oder Religion und Überzeugung sollte heute kein Unterschied mehr gemacht werden.

      SSOBN
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 20:16:42
      Beitrag Nr. 22 ()
      ne frisur ist schon was anderes als nen kopftuch,das zeigt ja innere überzeugung und wer will die wissen? wie wär es wenn jeder shirts mit aufschriften wie "ich find gott scheisse" oder so trägt? das interessiert niemand!
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 20:22:09
      Beitrag Nr. 23 ()
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 20:23:48
      Beitrag Nr. 24 ()
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 20:27:44
      Beitrag Nr. 25 ()
      Die Sense!! Gebe Dir vollkommen RECHT!! Als Deutscher bist Du der Arsch!! Ganz schlimm ist daß die Deutsche selber es nicht merken!!! Ausser einer Minderheit!!!!!
      Bevor die "Mehrheit!!" auf mich losgeht und mich als Fachist beschimpfen..... Leute, bin selber ein Ausländer!!
      Und bin stolz auf mein Land!! Jaja, in Frankreich darf man stolz auf Sein Land sein!!!!! Im Gegensatz zu Deutschland!!
      Lauter Weicheier!!!! Traurig daß ein Ausländer euch das sagen muss!!! In dem Sinne!! Grüsse an die "Minderheit"!!
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 20:29:26
      Beitrag Nr. 26 ()
      @menacher,
      in der Tat,
      Verwaltungsgerichte haben über Verstöße von Rechtsverordnungen und Erlassen zu urteilen!
      Eine Grundsatzentscheidung des 1. oder 2. Senates am
      Bundesverfassungsgericht sehe ich auch so,
      daß die Klägerin gute Chancen hat, den Rechtsstreit zu
      gewinnen.
      Möglicherweise auf Basis von Artikel 2 (1):

      "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner
      Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer
      verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung
      oder das Sittengesetz verstößt."

      Wenn die Klageschrift darauf aufbaut, hat die Klägerin
      sehr gute Karten!

      Ansonsten müßten auch Haarnetze, Haar- und Kopfschmuck,
      Halsketten mit christlichen Symbolen, oder Ähnliches
      auch verboten werden!

      Allerdings dürfte es insofern interessant werden ob ein Lehrer auch mit einer Ferrari-Mütze im Unterricht erscheinen darf, oder mit 20 Werbe-Stickern am Hemdkragen:

      (Stichwort: schleichende Werbung!)

      Die de fakto Trennung Kommerzielles, Religion, Persönlichkeit ist nicht leicht vorzunehmen!
      Auf die Begründungen bin ich sehr gespannt!

      Grüsse
      Gillybär
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 20:48:58
      Beitrag Nr. 27 ()


      Fereshta Ludin arbeitet seit zweieinhalb Jahren als Lehrerin an einer islamischen Grundschule in Berlin und möchte nun Beamtin werden. Der Anwalt der Klägerin, Hansjörg Melchinger, sagte, seine Mandatin wolle lediglich Haare und Hals bedecken.

      In der Urteilsbegründung hieß es, das Grundrecht der Klägerin auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit müsse hinter die Rechte von Eltern und Schülern und die Pflicht zur strikten Neutralität im Schulwesen zurücktreten. Da die Klägerin nicht auf das Kopftuch verzichten wolle, sei sie nicht bereit, ihre Beamtenpflichten zu erfüllen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 21:03:23
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hiernoch mal die Meldung , damit man besser darüber diskutieren kann über die Urteilsbegründung , denn danach müssen auch alle Kreuze in den Schulen verboten werden werden und zwar zu Recht . Bevor jetzt wieder alle lossschreien lest es euch erst mal durch .



      Moslemische Lehrerin darf Kopftuch nicht im Unterricht tragen [zurück]

      Berlin (dpa) - Moslemische Lehrerinnen an Grund- und Hauptschulen dürfen das Kopftuch nicht im Unterricht tragen. Das entschied am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Berlin (Az.: BVerwG 2 C 21.01). Es bestätigte damit die Auffassung des Oberschulamts Stuttgart. Dieses hatte es 1998 abgelehnt, die Klägerin, die aus Afghanistan stammt und 1995 eingebürgert wurde, als Beamtin in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg zu übernehmen. Auch in Niedersachsen hatte das Oberverwaltungsgericht im März entsprechend entschieden.

      «Die Pflicht zu strikter Neutralität im Bereich der staatlichen Schule wird verletzt, wenn eine Lehrerin im Unterricht ein Kopftuch trägt», urteilten die Bundesrichter. Das Kopftuch sei ein deutlich wahrnehmbares Symbol einer bestimmten Religion, selbst wenn seine Trägerin keinerlei missionarische Absicht damit verfolge und das Kopftuch nur aus eigener Glaubensüberzeugung trage. Wegen der Vorbildfunktion, die eine Lehrerin an Grund- und Hauptschulen ausübe, dürfe sie den in ihrer Persönlichkeit noch nicht gefestigten Schülern keine bestimmte Glaubensüberzeugung ständig und unübersehbar vor Augen führen.

      In der immer mehr von multikulturellen Einflüssen geprägten Gesellschaft gelte das Gebot der Neutralität gegenüber unterschiedlichen Religionen und Weltanschauungen in staatlichen Pflichteinrichtungen umso mehr, sagte der Vorsitzende Richter des zweiten Senats, Peter Silberkuhl. Jeder Schüler habe auf Grund seiner Religionsfreiheit Anspruch darauf, vom Staat nicht dem Einfluss einer fremden Religion, auch in Gestalt eines Symbols, ausgesetzt zu werden. Auch die Eltern religionsunmündiger Schüler könnten verlangen, dass der Staat sich in religiösen und weltanschaulichen Fragen neutral verhält.

      Silberkuhl wies darauf hin, dass gerade Kinder im Grundschulalter mental noch relativ leicht zu beeinflussen seien. Ein Kopftuch, das symbolisch eine religiöse Überzeugung ausdrücke, könnte durchaus so wirken. «Für ein islamisches Kopftuch gilt nichts anderes als für jedes andere religiöse Symbol auch.»

      Die 30-jährige Lehrerin Fereshta Lubin, die 1998 ihr zweites Staatsexamen in Baden-Württemberg ablegte, unterrichtet zur Zeit an einer islamischen Grundschule in Berlin-Kreuzberg. Sie zeigte sich bestürzt über das Urteil, ließ aber offen, ob sie Verfassungsbeschwerde einlegen will. «Ich hoffe, dass das Urteil nicht zu einer Diskriminierungswelle führt», sagte sie anschließend. Sie betonte, dass für sie das Tragen einer Kopfbedeckung in der Öffentlichkeit eine Selbstverständlichkeit sei. «Ich bedecke damit meine Reize.» Der Sprecher des Stuttgarter Oberschulamts, Stefan Reip, begrüßte die Entscheidung.

      Der Anwalt der Lehrerin, Hansjörg Melchinger, sagte in der Verhandlung: «Es kommt nicht darauf an, was die Lehrerin auf dem Kopf hat, sondern was sie im Kopf hat.» Der Tübinger Professor für Öffentliches Recht, Ferdinand Kirchhof, der das Land Baden- Württemberg vertrat, sagte: «Ein bisschen Kopftuch, das geht in diesem Fall nicht.»

      Auch für den Bundesvertreter, Prof. Hans-Dietrich Weiß, stand fest: «Das Kopftuch ist ein Symbol». Gewiss werde Lehrern keine absolute Neutralität in weltanschaulichen Fragen abverlangt. «Auch dem Bundespräsidenten ist es erlaubt, aus seinem christlichen Herzen keine Mördergrube zu machen.» Doch mit dem Tragen eines Kopftuchs verlasse die Klägerin die Grenze der gelockerten Neutralitätspflicht. Der Fall sei vergleichbar mit der Kruzifix-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. «Ist der staatliche Unterricht unter dem Kreuz verwehrt, muss es auch verwehrt sein, staatlichen Unterricht unter dem Shador zu betreiben.»




      © dpa - Meldung vom 04.07.2002 18:11 Uhr
      [zurück]
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 21:12:03
      Beitrag Nr. 29 ()
      @ Frenchmen

      Dann schau Dir doch an, wo der Franzgigel bei ber WM gelandet ist! Deine Grande Nation! Und wo wir gelandet sind! VIZEWELTMEISTER !

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 21:14:37
      Beitrag Nr. 30 ()
      Silberkuhl in den Silberpfuhl! Was für ein Eiertanz um ein Kopftuch!
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 21:18:20
      Beitrag Nr. 31 ()
      ..ihr lieben Leute, die glauben, die Lehrerin hätte vor dem BVerfG gute Chancen: wie hat das BVerfG denn zum Kruzifix entschieden - und damit sehr viel Empörung ausgelöst?

      "Wenn Bayrische Eltern darauf bestehen, muß es abgehängt werden in der Klasse der Kinder".

      Übertragen auf unsere Lehrerin: "Wenn ein Elternteil darauf besteht, muß sie das Kopftuch abnehmen" - wozu sie mit Sicherheit nicht bereit sein wird. Recht so, dann soll sie halt keine Beamtin werden. Oder eine Koranschule in Istanbul leiten, auch in Afghanistan werden jetzt dringend Leute gesucht, die wichtige Aufgaben übernehmen wollen.

      Außerdem hat das BVerfG wiederholt entschieden, daß zB das Verbot für Lehrer "Anti-Atom-Plaketten" oder sonstige Symbole zu tragen genauso in Ordnung ist wie die besonderen Vorschriften an katholischen Schulen (keine Geschiedenen usw.). Wer in bestimmten Bereichen tätig ist, der muß sich eben ein wenig mehr einschränken als im Privatleben.
      Ein Lehrer darf also weder ein "Gott-ist-scheiße-T-shirt" tragen noch eine Hakenkreuzbinde noch ein SED-Parteiabzeichen oder permanent mit SPD/CDU-T-Shirts rumlaufen. Solange er in der Schule ist.

      Wenn die Gute privat ihr Kopftuch tragen will, wird ihr das niemand verbieten.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 21:22:01
      Beitrag Nr. 32 ()
      aber eins muß man Frenshmen lassen: er ist bestimmt wirklich ein Franzos´. Wie man schon an seinem Namen sieht. Nur ein Franzose kann so schlecht Englisch, daß er sich gleich "Franzmänner" nennt. Das gehört dort zur "nationalen Ehre", kein Englisch zu können... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 21:36:48
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ xylophon

      Nee, nee. Es ist ein Unterschied, ob durch staatliche Organe die Religion in Form von Kruzifixen in den Schulbereich gelangen. Und das wäre zu unterbinden. Oder haben wir eine heilige römische Bundesrepublik Deutschland?

      Dem gegenüber ist die Bedeckung der Haare durch ein Kopftuch durch eine einzelne Person nichts dagegen einzuwenden! Genauso wenig, wenn eine Einzelperson sich durch Äußerlichkeiten zum Christentum bekennt.

      Und die Anti-Atomplaketten-Geschichte ist wohl aus den finsteren Zeiten des Mittelalters dieser Republik herrührend, denn auch hier würde ich unterscheiden, ob der Staat etwas anordnet oder ob Einzelpersonen eine Meinungsäußerung tun, solange diese Äußerung nicht die Würde der Menschen oder ähnliches verletzt. Im übrigen ist ein derartiges Urteil schlicht lächerlich, denn spätestens im Unterricht wird ein Lehrer, so er es will, sehr wohl in der Lage sein, seine Auffassungen darzulegen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 21:40:20
      Beitrag Nr. 34 ()
      xylophon: ;)
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 21:44:55
      Beitrag Nr. 35 ()
      ..die Urteile sind aber so und aus meiner Sicht mit Recht. Jedenfalls was Grundschulen und die unteren Klassen betrifft.
      Dort sind Lehrer nun mal Personen, die großen Einfluß haben und sich deshalb mit ihren Privatmeinungen zurückhalten sollen. Die Schule ist zur Neutralität in weltanschaulichen und religiösen Fragen verpflichtet und damit auch die Lehrer. Wer zB dem Religionsunterricht fernbleiben will, der hat u.a. das Recht dazu.

      Von daher sollte der Einfluß einer Kopftuch tragenden Lehrerin - gerade i.ü. auf muslimische Mädchen - nicht unterschätzt werden. Wenn diese von zuhause aus schon Konflikte hat, weil zB die Eltern sich hier anpassen wollen und die Großeltern noch traditioneller sind und auf dem Kopftuch bestehen.
      Für so ein Kind kann die Lehrerin durchaus eine Rolle spielen, daß ihr der Mut fehlt, selbst auf das Kopftuch zu verzichten.

      Lehrer düren als Privatleute fast jede Meinung haben. In der Schule sollten sie sich bemühen, diese ein wenig zurückzuhalten und sich um Neutralität zu bemühen. Und das heißt in Deutschland auch: kein Kopftuch. Weil dieses ganz klar als Symbol verstanden wird.

      Was wäre im übrigen, wenn eine Lehrerin mit Vollverschleierung in die Schule gehen wollte? Wäre das dann auch noch Privatsache?
      Oder ein Nudist, der den Sport- und Schwimmunterricht grundsätzlich nackt leiten will???
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 21:51:47
      Beitrag Nr. 36 ()
      sollten, sollten, sollten.

      Du sollst nicht ..............
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 22:13:39
      Beitrag Nr. 37 ()
      Bierdose!! Wo Du recht hast, muss ich Dir recht geben!!
      Habe sdelber aus Wut eine französische Fahne verbrannt in meiner kneipe!!!! Sooo sauer war ich auf diese dämliche französische "Fussballer" !!!!!! Gratuliere Deutschland für vize_Meister!! Hätte nicht gedacht daß Sie soo weit kommen!!
      Allerdings ob National-Stolz nur mit Fussball zu tun hat ist eine andere Frage!!!! Salut
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 22:17:08
      Beitrag Nr. 38 ()
      Was für ein Schwachsinn gerichtlicher Regelungswut! Als ob Kinder einer "Pesterscheinung" begegnen, wenn sie einer Frau mit Kopftuch begegnen, selbst wenn es in der Schule ist. Ist es denn etwas Brandgefährliches, wovor Kinder hier geschützt werden sollen mit diesem dämlichen Urteil? Wird gar irgendeine Gewalt physischer oder psychischer Art ausgeübt? Absoluter Blödsinn! Soll man jetzt seinem Kind in jeder Einkaufsmeile schlagartig die Augen bedecken, sofern sich eine Muslimin mit Shador nähert. Meine Güte, man kann nicht fassen, was so alles einer Urteilsfindung zugeführt wird.

      Was schwingt bei dieser Urteilsgebung eigentlich wirklich mit, ich meine das "Unausgesprochene", das "Tatsächliche" dieser puren Heuchelei?

      TT
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 22:18:55
      Beitrag Nr. 39 ()
      Islamismus
      Perücke statt Kopftuch für türkische Studentinnen

      Absurde Folgen der vom Militär dekretierten Kleiderordnung

      Seitdem das Tragen von Kopftüchern an den türkischen Universitäten untersagt ist, verzeichnen Perückengeschäfte in der Türkei stetig steigende Verkaufszahlen. Islamistische Studentinnen ersetzen ihr Kopftuch durch Perücken, um den islamischen Verhüllungsvorschriften ansatzweise gerecht zu werden.
      (...)
      Beseitigung islamistischer Symbole

      Der Trend, Perücken statt Kopftücher zu tragen, kam mit der Forderung der türkischen Generäle auf, die «säkulare Kleiderordnung» in öffentlichen Gebäuden und in den Universitäten strenger anzuwenden. Diese Regeln waren in der Türkei 1925 vom Republikgründer Kemal Atatürk eingeführt worden. Für Kemal Pascha war der Islam mit kultureller Rückständigkeit und wirtschaftlicher Unterentwicklung identisch und die traditionelle Kleidung verabscheuungswürdig. Den Frauen untersagte er deshalb den Schleier und den Männern den Turban. Um Atatürks Willenskraft zu belegen, erzählen seine Anhänger noch heute mit Bewunderung, dass er ein Dorf bombardieren wollte, weil er dort einen Mann mit Turban gesichtet hatte.

      Auch die heutigen Generäle haben sich zum Ziel gesetzt, die sichtbaren Symbole der islamistischen Bewegung, das Kopftuch der Frauen und den Vollbart der Männer, zu beseitigen. Auf ihr Geheiss hat Erziehungsminister Uludag Mitte Juli eine Direktive herausgegeben, die Lehrern das Tragen islamischer Kleidung - selbst an den religiösen Imam-Hatip-Schulen - verbietet. Das Rektoren-Komitee hatte bereits letzten Mai beschlossen, auf das nächste akademische Jahr hin die Kleiderordnung in den Universitäten wieder einzuführen. Die Beschlüsse der Rektoren wurden nicht veröffentlicht. Laut Presseberichten sollen aber künftig nur jene Studenten einen Studentenausweis erhalten, die eine Passphoto ohne Kopftuch beziehungsweise Vollbart vorlegen. Ferner sind Frauen mit Kopftüchern und Männer mit Vollbart vom Campus fernzuhalten. Dozenten, Beamte und Professoren, die verschleierten Studentinnen oder bärtigen Studenten die Teilnahme an Vorlesungen und Prüfungen erlauben, haben mit Disziplinarmassnahmen zu rechnen."

      Aus http://www.muslima-aktiv.de/news/pertu.htm
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 22:24:48
      Beitrag Nr. 40 ()
      Sie spielen in weiten Gewändern Tennis und machen mit Kopftuch Karate: 300000 Frauen treiben Sport im Iran. Die höchsten Hürden haben sie fern der Hallen und Plätze zu überwinden.
      (...)
      300000 Sportlerinnen müssen sich verhüllen, weil es verboten ist, den weiblichen Körper zu zeigen. Er gilt als Ursache unerlaubter männlicher Begierde.:eek: Nur Hände und Gesicht dürfen sichtbar sein. Aber wie lässt sich so Badminton oder Basketball spielen, wie soll man schwimmen? In solchen Fällen gilt Plan zwei: Die Athletinnen verstecken sich in der Halle. Weder männliches Publikum, noch Fernsehübertragungen oder Fotos sind gestattet, wenn die Sportlerinnen ihren Schleier beiseite legen. An diesen Tagen dürfen auch nur Hausmeisterinnen und Putzfrauen Dienst schieben. Die Frauen, die unverschleiert Sport treiben, sind erst recht eingeschränkt. Alle Wettkämpfe im Ausland, bei denen auch Männer zuschauen könnten, sind für sie tabu. Karatemeisterin Sheida Moradi Far leidet unter diesem Verbot besonders. Bei den Jugend-Weltmeisterschaften in Ungarn holte die Neunjährige Gold. Doch in diesem Jahr muss Sheida ihre internationale Karriere beenden. Denn nur bis zum Alter von zehn Jahren reicht ein Kopftuch aus, um den islamischen Vorschriften zu genügen. Zudem stören sich die Mullahs an den bunten Gurten, weil sie die Taille betonen. Ältere Karatekas kämpfen deshalb nur im Iran - hinter verschlossenen Türen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 22:37:04
      Beitrag Nr. 41 ()
      Seminare ohne Kopftuch

      Das für staatliche Institutionen in der Türkei geltende Kopftuchverbot wird nun auch auf private Bildungseinrichtungen ausgeweitet. Das Erziehungsministerium erließ entsprechende Vorschriften für insgesamt 130 verschiedene Anbieter von Berufs- und Fortbildungslehrgängen. Betroffen von der Anweisung sind unter anderem Ausbilder von touristischem Personal, Anbieter von Computerkursen, Kosmetikseminaren und Rhetoriklehrgängen sowie Ausbilder von Matrosen. Die Ausweitung des Kopftuchverbots war schon 1997 vom Militär gefordert worden, das damit gegen den islamistischen Ministerpräsidenten Erbakan Front machte. Durchgesetzt wurde die Forderung von Rahsan Ecevit, der Ehefrau von Ministerpräsident Bülent Ecevit und Vizevorsitzenden von dessen Demokratischer Linkspartei.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 22:40:11
      Beitrag Nr. 42 ()
      Europäische Menschrechtskonvention stützt Kopftuchverbot

      Zürich Publiziert am: 27. Februar 2001 16:07

      Viel Wirbel um ein islamisches Kopftuch

      BERN/STRASSBURG - Das Verbot, während der Unterrichtstätigkeit in einer Primarschule das islamische Kopftuch zu tragen, verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Beschwerde einer Genfer Primarschullehrerin abgewiesen, wie das EJPD am Dienstag mitteilte. Die Beschwerdeführerin war 1990 vom Regierungsrat des Kantons Genf zur Primarschullehrerin ernannt worden.

      1991 konvertierte sie vom Katholizismus zum Islam und trug später drei Jahre lang während des Unterrichts das islamische Kopftuch. 1996 untersagten ihr die Genfer Behörden, das Kopftuch während ihrer beruflichen Tätigkeit weiter zu tragen. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid 1997. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist in seinem mit Mehrheit gefällten Entscheid vom 15. Februar zum Schluss gelangt, dass das von den Genfer Behörden ausgesprochene Verbot weder gegen die Religionsfreiheit noch gegen das Diskriminierungsverbot verstößt, wie das Bundesamt für Justiz mitteilte. Das Verbot richte sich nicht gegen die religiösen Überzeugungen der Beschwerdeführerin, sondern bezwecke den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sowie der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Die Beschwerdeführerin habe als Lehrerin an einer öffentlichen Schule Kinder im Alter von vier bis acht Jahren unterrichtet, in einem Alter, in dem sie leichter beeinflussbar seien als ältere Schüler. Es erscheine auch schwierig, so der Gerichtshof weiter, das Tragen des islamischen Kopftuchs mit der Botschaft der Toleranz, des Respekts und insbesondere der Gleichheit und Nichtdiskriminierung zu vereinbaren - einer Botschaft, die in einer Demokratie alle Lehrkräfte ihren Schülerinnen und Schülern vermitteln müssten.

      QUELLE: AP
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 22:44:56
      Beitrag Nr. 43 ()
      Dem kann ich mich nur voll-inhaltlich anschließen.
      Wer hier die Aufklärung wieder rückgängig machen will, stößt auf meinen erbitterten Widerstand! :D

      Gruß an die Baiern! ;)
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 22:45:13
      Beitrag Nr. 44 ()
      "...Das Verbot richte sich nicht gegen die religiösen Überzeugungen der Beschwerdeführerin, sondern bezwecke den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sowie der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Die Beschwerdeführerin habe als Lehrerin an einer öffentlichen Schule Kinder im Alter von vier bis acht Jahren unterrichtet, in einem Alter, in dem sie leichter beeinflussbar seien als ältere Schüler. Es erscheine auch schwierig, so der Gerichtshof weiter, das Tragen des islamischen Kopftuchs mit der Botschaft der Toleranz, des Respekts und insbesondere der Gleichheit und Nichtdiskriminierung zu vereinbaren - einer Botschaft, die in einer Demokratie alle Lehrkräfte ihren Schülerinnen und Schülern vermitteln müssten..."

      ...genau mit diesen Worten könnte das BVerfG die mögliche Verfassungsbeschwerde der Lehrerin problemlos und mit Recht zurückweisen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 22:51:56
      Beitrag Nr. 45 ()
      Hoffentlich liest das BVerfG w:o ;)
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 22:54:18
      Beitrag Nr. 46 ()
      Dass die kleiderordnung fuer lehrer gesetzlich geregelt wird finde ich ebenfalls laecherlich. Typisch D. Ob die nun einen turban, ein kopftuch oder ein kreuz tragen ist doch voellig irrelevant.
      Entscheidend sind ausschliesslich die paedagogischen faehigkeiten.
      Sollten die schueler unsicher sein so ist es sache der eltern alle diesbzgl. fragen zu klaeren. In unserer familie funktioniert das jedenfalls bestens, ganz ohne verfassungsgericht.
      :)
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 23:04:00
      Beitrag Nr. 47 ()
      @Neidhammel
      Du scheinst wenig Ahnung zu haben, wie Lernen (auch) funktioniert.
      Es gab mal ein Buch `Der heimliche Lehrplan`.
      Vielleicht noch erhältlich.
      Wäre für den Horizont sicher eine Bereicherung. ;)

      Es wurde übrigens auch schon einem Lehrer untersagt, in der Schule die für Anhänger des "Bhagwan" typische rote Kleidung und die "Mala" zu tragen.

      (OVG Hamburg "Deutsches Verwaltungsblatt" 1985, S.456, Urteil vom 26.11.84; VGH München "Bayerisches Verwaltungsblatt" 1985)
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 23:16:33
      Beitrag Nr. 48 ()
      .
      haben wir eine freiheitliche Rechtsordnung oder haben wir keine ??? Gibt es irgendwo eine Vorschrift, was man so
      anzuziehen hat als Beamter ??
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 23:19:06
      Beitrag Nr. 49 ()
      AdHick,
      gegen horizonterweiterung ist prinzipiell nix zu sagen.
      Dafuer sind foren wie dieses schliesslich da.
      Werde mir Zinneckers buch mal besorgen.
      thx, NH
      :)
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 23:19:54
      Beitrag Nr. 50 ()
      Das Thema scheint einige intellektuell zu überfordern. :rolleyes:
      Bin wech.
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 23:44:32
      Beitrag Nr. 51 ()
      Hallo AdHick,

      es wird Zeit das auch die intellektuell zur Ordnung gezungen werden!

      Und wo ist das Problem das die Kreuze hängen bleiben und die Kopftücher ab müssen?

      Das MBS als Al Quidafreund, Amerikaner- und Christenhasser damit ein Problem hat sollte doch eigentlich fast jeder hier am Board wissen!:laugh:

      Gruß Albatossa
      Avatar
      schrieb am 04.07.02 23:49:07
      Beitrag Nr. 52 ()
      ^hauptsache die hosen bleiben an

      so long1
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 00:40:34
      Beitrag Nr. 53 ()
      Ich sag mal meine Meinung als 40 jähriger, der in seiner Jugend noch den Begriff des Gastarbeiters gelernt hat und als Stöppke Neger als etwas exotisches in der Fussgängerzone bestaunt hat.

      Was sich seitdem getan hat, ist unfassbar; Moscheen werden hochgezogen, es gibt Koranschulen, in der Grundschule sind deutsche Kinder Minderheiten, Schießereien, Messerstechereien sind an der Tagesordnung, Blutrache und Ehrverletzung sind regelmäßige Themen, Tiere darf man bei lebendigem Leibe verbluten lassen, dealende und stehlende Asylbewerber sind Usus, eine verschleierte Lehrerin soll auch noch normal sein, spinnen wir hier alle oder was ist los?

      Unser Sozialsystem, unsere Werteordnung, es geht alles den Bach runter im Namen einer multikulturellen Vision; ich fühl mich hier nicht mehr zuhause und sehne mich nach den Verhältnissen meiner Jugend zurück.

      Ich halte es mit dem ermorderten holländischen Politiker; keine Moslems mehr rein, raus wen man loswerden kann, und keine Zugeständnisse mehr.
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 01:15:59
      Beitrag Nr. 54 ()
      .
      Beim Adolf konnte man sich jedenfalls Abends noch auf die Straßen trauen.

      Aber den wollte ich mir und meinen Enkeln eigentlich ersparen. Meine Eltern haben schließlich genug darunter gelitten !
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 01:34:04
      Beitrag Nr. 55 ()
      Wenn einem nichts mehr einfällt, dann muss eben unsere Vergangenheit herhalten.

      Wer sich nachts in meiner Heimatstadt Oldenburg bewegt, der muss vor allem mit einem rechnen; von ausländischen Jugendlichen bedroht und ausgeraubt zu werden, und in der Tat, dass hätte es unter Adolf nicht gegeben.
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 02:08:57
      Beitrag Nr. 56 ()
      .
      in Köln wurde vor kurzem ein "Randalierer" auf der Polizeiwache totgeprügelt.
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 06:05:52
      Beitrag Nr. 57 ()
      Die neue Hauptstadt des Verbrechens! Wo liegt sie? In Oldenburg. (Nur, wo liegt Oldenburg - bitte verzeihts dem Südlicht - Liegt es nicht irgendwo im friedlichen Schleswig-Holstein? Who knows!) Also Leute, vorsicht, wenn Du nach Oldenburg kommst !! Wer sich nachts in meiner Heimatstadt Oldenburg bewegt, der muss vor allem mit einem rechnen; von ausländischen Jugendlichen bedroht und ausgeraubt zu werden, und in der Tat, dass hätte es unter Adolf nicht gegeben. Armer tommy! Sei doch stolz auf die Hauptstadt des Verbrechens!

      Das ganze nennt man dann irgendwie selektive Wahrnehmung, oder vielleicht auch nur Hysterie. Und früher..., zu diesem Thema früher fällt mir ein: es gab keine Kiwis früher, nur 2 1/2 Fernsehprogramme, ne Ente und einen Käfer, und früher war alles besser. Jetzt laufen mit Kopftüchern vermumte Frauen :laugh: durch die Gegend, der Deutsche als Exot im eigenen Land - Sie wohnen doch nicht etwa in Kreuzberg? - usw. usf.

      Gegen Dummheit kämpfen auch die Götter vergebens!
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 08:40:49
      Beitrag Nr. 58 ()
      Wenn man sich hier einige User anguckt ..........:(
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 08:48:01
      Beitrag Nr. 59 ()
      Hallo bierdose,

      ich war immer der Meinung Oldenburg liegt in Niedersachsen!
      Also im Lieblingsbundesland des Kanzler Schröder!:laugh:

      Trotzdem die Kopftücher müssen runter, macht das nicht auch die türkische Regierung so! Irgendwo hört der Spass auf und wenn es der Leherin nicht paßt, kann sie in die Türkei gehen und dort wird ihr gleich der blöde Kopf gewaschen!

      Gruß Albatossa
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 19:08:21
      Beitrag Nr. 60 ()
      @MBS

      spring doch bitte mit einem großen holzkreuz um den hals, mit einen fallschirm über mekka ab !!

      mal schaun´was passiert !!!!!!

      dr. gips
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 19:17:34
      Beitrag Nr. 61 ()
      ...ohne Fallschirm wär auch nicht schlecht. Als Märthyrer sozusagen.
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 20:00:18
      Beitrag Nr. 62 ()
      Die Krux mit dem Kreuz ist, daß die jungen Leute von heute ein völlig wirres und konfuses Staatsverständnis haben, was vielleicht auch ein bißchen deutsch ist.

      Wobei doch gerade wir gelernt haben sollten aus der Geschichte. Die ersten wahren Bewegungen in unseren Landen waren Bewegungen gegen den Staat und die Obrigkeit. Und das gab es doch tatsächlich auch einmal in deutschen Landen. Ausgedrückt hat sich dies in der bürgerlichen Revolution von 1848! Dort ging es darum, den Staat in seiner Macht zu begrenzen.

      Dies erscheint dem Deutschen irgendwie heutzutage fremd zu sein. Der Staat versorgt mich, der Staat hat mich zu versorgen. Demgegenüber betrachtet man den Staat in Amerika viel nüchterner und kritischer. Beschränkt der Staat meine Freiheitsrechte? Wie können die verteidigt werden? Usw. usf.

      Richtig ist, um bei der Schule zu bleiben, daß die Kirche ihr Betätigungsfeld doch bitte schön außerhalb der Schule suchen soll. Diesen Gedanken sollte sich auch der christlichste der Christengemeinde kaum widersetzen! Dem entspricht die Trennung von Staat und Schule. Und man muß der Kirche auch nichts Böses wünschen, vielleicht sogar im Gegenteil. Aber bitte außerhalb der Schule.

      Anders sieht es aus, wenn jemand ein Kopftuch trägt. Ich bemängle auch nicht, wenn ein Individuum ein Kreuz trägt. Das ist für mich eine persönliche Angelegenheit. Und es ist von derart geringem Maß, daß es tolerabel erscheint. Mit unserem Kulturkreis wenig übereinstimmend finde ich, wenn eine Frau verhüllt unterrichten wollte. Ein offenes Gesicht ist ein wichtiger Bestandteil des Unterrichtes und paßt zu unserem Kulturkreis, Verhüllung nicht. Juden pflegen für ihren Teil zu bestimmten Anläßen eine Kopfbedeckung zu tragen, ohne daß daran Anstoß zu nehmen wäre.

      Junge Knaben werden nicht homosexuell, weil ein schwuler Lehrer sie unterrichtet, und deutsche Kinder werden nicht islamisch, weil ein Kopftuch sie verwirren könnte.

      Was die Türkei veranstaltet, ist ihre Angelegenheit. Es wird uns bei der Beantwortung der Frage nicht weiterbringen. Wir leben hier in Deutschland und müssen für uns den Rahmen finden, wie wir mit anderen Kulturen leben und umgehen wollen.

      Um es noch einmal zu sagen, wenn die Staat jetzt vorschriebe, alle Türken müssen entweder in den christlichen oder islamischen Religionsunterricht, täte ich mich dagegen wenden. Nicht aber, wenn eine Frau sich aus inneren Gründen verpflichtet sieht, ein Kopftuch zu tragen - was im übrigen in den ländlichen Regionen eine verbreitete Angelegenheit war. Leider berauben wir uns wieder mal von interessanten Erfahrungen!
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 20:11:26
      Beitrag Nr. 63 ()
      ..nun, das Beispiel mit dem schwulen Lehrer paßt schon deshalb nicht, weil die sexuelle Ausrichtung nur in den seltensten Fällen eine Frage der Weltanschauung ist. Dagegen soll die Schule "weltanschaulich neutral" sein, das heißt, kein Lehrer soll für irgendwelche Ziele missionieren.

      Nun ist das Kopftuch sicher noch keine Form der Missionierung, von daher finde ich auch eine Zulassung des Kopftuchs vertretbar. Meine persönliche Meinung habe ich aber schon begründet und stimme daher dem BverwG wie dem Europäischen Gerichtshof zu, die das Verbot bestätigt haben.

      Rein juristisch ist es wohl so, daß kein Elternteil ein Gesetz verlangen könnte, das Kopftücher verbietet. Aber umgekehrt ist es auch zulässig, ein solches Gesetz zu erlassen. Der Gesetzgeber/ das Paralment hat hier ein Ermessen, die Verfassung schreibt keine Lösung zwingend vor. Und aus diesem Grunde wird die gute Frau auch vor dem Verfassungsgericht vermutlich verlieren.

      Es gibt eben auch noch einen "Gestaltungsspielraum". Die Parlamente bestimmen, was in Deutschland zugelassen wird und was nicht. Die Verfassung schreibt nicht jede Kleinigkeit und jedes Detail zwingend vor. Wenn die Parlamente der Meinung sind, Kopftücher haben auf dem Kopf einer Lehrerin nichts zu suchen, wenn sie Beamtin werden will, dann dürfen sie das so entscheiden (wie sie vermutlich auch das Gegenteil entscheiden dürften, was ich persönlich bedauern würde).
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 20:19:28
      Beitrag Nr. 64 ()
      na bitte, sind wir doch gar nicht so weit auseinander! Vor allem, wenn man das weniger ideologisch sieht.
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 20:21:07
      Beitrag Nr. 65 ()
      @ bierdose,

      Du mußt Dich jedoch auch einmal in die Situation der ( noch verbleibenden ) deutschen Schüler versetzten.
      Wir haben in vielen Grundschulen schon einen Ausländeranteil von 50%, bei häufig nicht vorhandenen dt. Sprachkenntnissen.
      Wenn die Lehrerin dann durch das Tragen eines Kopftuches noch die Verbundenheit zum Islam zum Ausdruck bringt, meinst Du nicht das dieses
      6 oder 8 jährige Kinder prägt, das man als deutscher dann zu einem " Ausländer " in dem eigenen Heimatland wird, dies möchte in keinem Kind zumuten.
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 20:35:53
      Beitrag Nr. 66 ()
      #62 bierdose

      Du drückst es sehr gut aus diese merkwürdige Weisung von erhabener Obrigkeit. Und sie wirft die Frage auf: Um was geht es also tatsächlich? Eine Verführung von Kinderseelen ist zumindest weit u. breit nicht in Sicht. Fazit: Es wird also geheuchelt! Dies alles sollte man dann vielleicht noch unter dem Aspekt des Großprojektes "Europäisches Zusammenwachsen", einem Binnenmarkt ohne Grenzen, den wir doch angeblich alle wollen, analysieren. Einheitliches Zahlungsmittel hat mit dem Euro nun jeder in der Tasche. War`s das schon? Oder fehlt da nicht noch die Einheit in den Köpfen. Die formiert sich vor lauter nationaler Kleingeistigkeit leider überhaupt nicht. Ich bleib dabei, dieses Urteil ist in seiner Lächerlichkeit ein Armutszeugnis deutscher Gerichtsbarkeit. Ein Rückschritt, der nicht nur befremdet, sondern tatsächlich auch neue Fremdenfeindlichkeit erschafft und Altgediente fördert. So wird das nichts mit dem Europa!

      TT
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 20:41:35
      Beitrag Nr. 67 ()
      Als ob Gerechtigkeit von Äußerlichkeiten abhängt! Ich täte ja verstehen, daß man eventuell besonders kritisch ist, aber gleich mehr? Natürlich werden Kinder davon geprägt, daß sie Lehrer haben, die ein Kopftuch tragen. Es prägt sie, daß das auch zu unserer Kultur gehört und nix Aufregendes ist, genausowenig wenn Männer in Kutten (=Mönche) durch die Gegend wandern! Wenn die Eltern mehr der Gelassenheit sich zuwenden täten, bei den Kindern wär´s genauso. Und dann sollte man sachlich untersuchen, ob Kinder lernen oder nicht! Bei Lehrer mit oder ohne Kopftuch!

      Natürlich sind Gesetze verbindlich. Ich darf aber meine eigene Meinung dazu haben.

      Ein Kopftuch - und etliche stehen Kopf. Man glaubt es nicht!
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 20:56:44
      Beitrag Nr. 68 ()
      die gleiche Gelassenheit könntest Du ja auch von der Lehrerin erwarten.
      Sie kann ja meinetwegen 18h am Tag und am Wochenende mit einem Kopftuch herumlaufen, aber nicht während des Unterrichts
      Warum müssen wir immer auf die eigenarten anderer Kulturen rücksicht nehmen, aber einer muslimischen Lehrerin ist es nicht zuzumuten
      sich nur wenige Stunden am Tag dt. Gepflogenheiten anzupassen.
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 21:09:03
      Beitrag Nr. 69 ()
      TimeTunnel: falls es Dir entgangen sein sollte. Das Urteil verbietet nicht das Tragen von Kopftüchern in Schulen, sondern es bestätigt lediglich eine Vorschrift, daß dies für besagte Beamtin nicht zuläßt. Dass also diese Vorschrift nicht rechtswidrig ist.

      Wenn also die Mehrheit in einem Parament der Meinung ist - die ich teile - daß eine Lehrerin nicht permanent mit dem Kopftuch rumlaufen sollte, dann ist diese Entscheidung rechtlich zulässig. Mehr sagt das Urteil nicht aus.

      Ansonsten: nun, wenn man aber 70 % ausländische Klassenkameraden hat, die Hälfte kann ev. kaum deutsch sprechen - und dann ist die Lehrerin auch noch im Kopftuch gewandet. Mir wäre es auch unangenehm gewesen in der Grundschule. Ich hätte mich fremd im eigenen Land gefühlt.
      Avatar
      schrieb am 05.07.02 22:10:37
      Beitrag Nr. 70 ()
      "TimeTunnel: falls es Dir entgangen sein sollte. Das Urteil verbietet nicht das Tragen von Kopftüchern in Schulen, sondern es bestätigt lediglich eine Vorschrift, daß dies für besagte Beamtin nicht zuläßt. Dass also diese Vorschrift nicht rechtswidrig ist."

      Schon klar xylo, entgangen ist mir hier schon nichts, denn genau das von Dir nun Erwähnte drückt ja die Heuchelei aus, es gibt der Heuchelei ja erst das Kleid. In der Referendarzeit der jungen Frau, in ihren zahlreichen Praktikumsstunden, die sie mit Kopftuch absolvierte, nahm keine Menschenseele daran Anstoß (hier waren Kinder anwesend), nun möchte die Frau in den ordentlichen Beamtenstatus wechseln (von ihrem Ausbildungsstand her ist sie dazu nämlich prädestiniert), und jetzt erst wird sie plötzlich als Verführerin der Kinderpsyche gebrandmarkt. Und ihr "Waffenschrank" gibt dazu die Lächerlichkeit eines Kopftuches her.

      Für mich ist das Heuchelei und sonst nichts.

      Deine sonstigen "Gefährlichkeiten", die Du mit dem Kopftuch verbindest, kann ich so überhaupt nicht teilen. Meine Tochter ist nun 15, die würde soetwas als Spießbürgertum 1. Klasse (Uncool sagen die heute dazu) betrachten. Vielleicht sind unsere Kinder heute aber auch schon ein gewaltiges Stück weiter in puncto Annehmen des vermeintlich Fremden. Aber nun behauptet da nach alter deutscher Sitte eine Vorschrift, daß gerade sie von einem Kopftuch bedroht werden.

      Dabei immer daran denken, wir reden über ein simples Tuch, nur ein Tuch. Andere Menschen laufen mit Tättowierungen, die den gesamten Körper bedecken, durch die Gegend, wieder andere haben Ringe u. Sicherheitsnadeln in Ohren, Nasenscheidewänden und Augenbrauen, eine dritte Gruppe hat viererlei verschiedene Farben in seiner Haarpracht. Alles Kids, die man an einem ganz normalen Gymnasium - wie dem meiner Tochter, anfindet. Was ist denn mit dem Einfluß einer solchen Subkultur auf die Kinderseele? Alles verbieten? Oder ist es nicht einfach die Freiheit, die ein jeder Mensch, ob Schüler oder Lehrer, wahrnimmt, um seiner eigenen Persönlichkeit Ausdruck zu verleihen?

      Um was geht es also wirklich, die Feigheit steckt im Detail?

      Entfalte dieses Kopftuch, schmeiß die darin vermeintlch gesehene Ideologie beiseite, und das ganze Ding entzaubert sich von selbst.

      TT
      Avatar
      schrieb am 06.07.02 06:42:16
      Beitrag Nr. 71 ()
      Eigentlich sollte es im Vordergrund stehen, ob die besagte Anwärterin auf den heiligen deutschen Beamtenstatus eine gute Lehrerin ist oder nicht. Wenn sie in einem zu kurzen oder zu langen Rock unansehnlich daherwatschelt oder ihre fetten krummen Beine in zu kleine hässliche Otto-Katalog-Shorts hineinzwängt, da kommt kein Gericht auf die Idee, diesen Anblick den Kindern unseres ach so christlich-deutschen Landes zu ersparen. Wo ist also das Problem mit dem Kopftuch? Dass es etwa islamisch wirkt?
      Na und? Wenn sie eine Muslima ist, kann sie doch auch gleichzeitig Deutsche sein, oder ist es wie in den Augen eines Hasenbrot schon ein Widerspruch in sich? Warum also die Vergleiche mit der Türkei oder gar Mekka? Sollen wir uns in unserer religiöser und sonstiger Toleranz, auf die wir ja alle soooo stolz sind, an den verblödeten verbohrten Mullahs dort etwa messen?
      In vielen Ländern in Osteuropa tragen Lehrerinen wie viele andere Frauen auch einen Kopftuch - deswegen schneiden deren Schüler bei der Pisa-studie immer noch besser als manch ein deutscher Eleve` aus einem stockkatholischchristlichen Nest ab, der noch nie einen Moslem zu Gesicht bekommen hat.
      Oder wird die besagte Lehrerin durch das Tragen eines Kopftuches im Unterricht gleich zu einer muslimischen (!)Gefahr für die Gesellschaft - eine el-Qaida-Anhängerin etwa, die unseren braven unschuldigen christlich-deutschen Kindern im Sinne ihres "fundamentalistisch-terroristischen"
      muslimischen Glaubens den Kopf verdreht?
      Über was für ein Schwachsinn diskutiert ihr eigentlich hier? Und mit was für einem Schwachsinn werden unsere Gerichte vollgestopft, von unseren Steuergeldern?
      Das einzige Kriterium, was im Falle dieser Beamtenanwärterin gelten dürfte, wäre, ob sie unsere Kinder und die Kinder unserer ausländischen auch moslemischen Mitbewohner dieses Landes im Sinne unserer freiheitlich- demokratischer Grundordnung zu guten, fleissigen und vor allem toleranten Menschen erziehen kann oder nicht!
      Avatar
      schrieb am 06.07.02 09:12:57
      Beitrag Nr. 72 ()
      Über was für ein Schwachsinn diskutiert ihr eigentlich hier? Und mit was für einem Schwachsinn werden unsere Gerichte vollgestopft, von unseren Steuergeldern?

      Das Frage ich mich auch, es ist wohl in vielen Bereichen so, dass sich Arbeitnehmer an eine gewisse " Kleiderordnung " zu halten haben. Ich habe aber sonst noch nie von einem Fall
      gehört indem deswegen die Justiz belästigt wird.
      Der Arbeitgeber der mich bezahlt, kann auch in einem gewissen Rahmen bestimmen welche Kleidung ich Trage ( ob die nun von Otto oder vom Designer kommt ist dabei zweitrangig ) dies ist wohl in allen
      Bereichen so. Nur das i.d.R. der entsprechende Mitarbeiter weiß wie er sich zu kleiden hat, dies scheint jedoch bei dieser Lehrerin nicht der Fall zu sein.

      Es geht mir hier jedoch grundsätzlich um die Frage ob wir alles was Fremde Kulturen nach D importieren, auch tolerieren müssen.
      Ich habe selbst in meiner Nachbarschaft Türken, die hier seit 30 Jahren leben und wo speziell die Frauen keinerlei Deutschkenntnisse haben. Und wenn man berücksichtigt, dass auch ca. die Hälfte aller Ausländerkinder die derzeit eingeschult weder, keine D Sprachkenntnisse haben, dann scheinen viele Ausländer, die hier die nächsten Jahrzehnte leben wollen, weder dazu bereit zu sein sich mit der deutschen Sprache noch mit der deutschen Kultur auseinandersetzen zu wollen.
      Dies hat auch zur Folge das sich viele junge Türken ihre zukünftige Frau aus der Türkei " importieren" da die hier aufgewachsenen Jungen Türkinnen aufgrund unseren moralischen Verfalls ja als Ehefrau nicht mehr zu gebrauchen sind.

      Aber von der D Bevölkerung erwartest Du, das wir alle teilweise schon perverse ( z. B. das Schächten ) Gebräuche anderen Länder tolerieren.
      Dies werde ich definitiv nicht tun!
      Avatar
      schrieb am 06.07.02 09:42:57
      Beitrag Nr. 73 ()
      Meiner Meinung nach ist es legitim das Trage von Kopftüchern von Lehrkörpern als Ausdruck religiöser Überzeugung zu untersagen.

      In einer Bank z.B. ist es den Angestellten nicht erlaubt in Flickenjeans am Schalter zu stehen - warum ? - nicht das sie mit Sakko besser arbeiten, sondern es soll Seriösität vorgegaukelt werden, Vertrauen erzeugt werden - Kompetenz eben ! Wem diese Kleiderordnung nicht passt muß eben auf eine Bankkarriere verzichten (so wie ich - ein Hoch auf die Jeans !) ! ;)

      Der Staat d.h. als Arbeitgeber und Schuleigner hat u.a. das Anliegen eine Unparteilichkeit in religiösen Dingen zu demonstrieren, die Trennung von Staat und Religion nach außen hin zu unterstreichen dazu gehört wie es scheint auch das Untersagen von Tragen religiösen persönlichen Equipments. Wem das nicht passt kann seine Qualifikition an anderer Stelle unter Beweis stellen.

      Ob das automatisch bedingt, das in bayerischen Schule (sonst gibt es sie ja wohl nirgends) die Kruzifixe von der Wand verschwinden oder nicht ?
      Ich denke man sollte diese Frage gelassen dahin gehend beantworten solange es keine Kläger gibt sollen sie zum Himmel Sakrament doch das bayerische Herz beglücken, sollte diese allerdings jemanden, der die Trennung von Staat und Religion auch optisch gewahrt wissen will stören, so hat das Kruzifix seinen Platz an der Wand zu räumen !
      Hier muß Bayern beweisen, das es nicht unter "reaktionäre fundamentalistische Mullhakratie" gelistet werden will (oder muß dazu eben gezwungen werden).

      Meiner Meinung hat bei diesem Thema das ganze "Überfremdungsgesülze" überhaupt nichts zu suchen - es gibt klare gesetzliche Richtlinien und die gilt es in der Praxis sichtbar zu machen.
      Avatar
      schrieb am 06.07.02 11:05:32
      Beitrag Nr. 74 ()
      was machen wir mit einem männlichen moslem, der die kinder
      mit seinem mullah-bart über die amerikanische geschichte
      aufklärt? muss er ihn abrasieren?
      Avatar
      schrieb am 06.07.02 13:05:00
      Beitrag Nr. 75 ()
      cole - es geht nicht um die Religionszugehörigkeit - denn es herrscht verfassungsgarantierte Religionsfreiheit - und auch nicht um das Tragen eines Bartes - denn es herrscht verfassungsgarantiertes Recht auf körperliche Unversehrtheit - aber es gibt keine verfassungsgestützte Kleiderordnung !

      Allerdings wenn ich es mir recht überlegen gab es damals während meiner Banklehre ewig Krach wegen meiner langen Haare ! - okay, nur Krach es wurde niemals befohlen : Schneiden Sie ihre Haare - war ja nicht wie beim Bund ! ;)
      Avatar
      schrieb am 06.07.02 13:06:09
      Beitrag Nr. 76 ()
      @ hasenbrot

      Es geht mir hier jedoch grundsätzlich um die Frage ob wir alles was Fremde Kulturen nach D importieren, auch tolerieren müssen

      Meine Meinung dazu, wenn es denn nur eine Frage wäre! Ich habe den Eindruck, Deine "Frage" ist sogleich die Antwort. Und die kommt mit der Keule. Wenn Dich ein Kopftuch narrisch macht, geh in die Volkshochschule und beleg einen Kurs in autogenem Training oder probiers mal mit Gemütlichkeit! Früher konnte jeder nach seiner Fasson seelig werden, jetzt ist das nur noch schmalspur deutschmäßig anscheinend möglich.

      Worauf natürlich die Antwort kommt, nee so bin ich nicht, meine türkischen Nachbarn, usw. usf. Allein die Aufgeregtheit des Postings ist unglaublich. Da werden die eigenen Ängsten ins endlos Katastrophale verlängert und schwupdiewups werden aus Ängsten Wirklichkeiten.



      Überall und jederzeit
      Ruhe und Gelassenheit
      Avatar
      schrieb am 06.07.02 13:25:08
      Beitrag Nr. 77 ()
      @eierdieb

      so einfach scheint das ja leider nicht zu sein mit der
      verfassungsgarantierten religionsfreiheit. sonst hätten wir
      das urteil nicht gebraucht.
      soweit ich das verstanden habe, trägt die frau ihr kopftuch
      aus religiösen gründen, also aus ihrer persönlichen
      religiösen überzeugung. ähnlich scheint mir das mit dem
      fundamentalistischen moslem-bart zu sein, wobei ich jetzt
      nicht sagen kann, ob das eine religiöse pflicht für den
      moslem ist. zumindest ist es ein ausdruck religiöser
      überzeugung.
      Avatar
      schrieb am 06.07.02 14:00:52
      Beitrag Nr. 78 ()
      Der schwache Kommentar in der gestrigen Welt-Kolumne hat es verdeutlicht:

      Es geht vielen in erste Linie nicht um Recht und Gesetz, sondern um die Verteidigung der christlichen Werte und Symbole.

      Man fühlt sich bedrängt durch Symbolik anderer Religionen.

      Und fordert als Konseqenz die Einschränkung der Religionsfreiheit bzw. die Hervorhebung der christlichen Religion gegenüber den anderen.

      Ich wiederhole: Dazu sollte man aber auch ganz klar stehen! Und nicht so rumeiern wie in der Weltkolumne oder einige User hier im Board. Dann ist das Verbot von Kopftüchern nämlich sehr gut begründbar.

      Das einzig echte Argument, das ich auf Basis der Beibehaltung der Gleichstellung der Religionen bisher gehört habe, war, daß das Kopftuch gegenüber einem um den Hals getragenen Kreuz deutlich auffallender ist und damit die Trennung von Staat und Religion entscheidend stärker verletzt als ein Symbol, das klein bzw. unsichtbar unter der Kleidung getragen wird.
      Avatar
      schrieb am 06.07.02 17:28:17
      Beitrag Nr. 79 ()
      cole - der Bart ist körpereigener Haarwuchs und kann höchstens wegen chronischer Ungepflegtheit oder als Ungezieferbrutstätte einem Lehrerdienst hinderlich sein - das Kopftuch wächst nicht aus dem Kopf heraus, sondern soll demonstrativ die eigene Religionszugehörigkeit unterstreichen !

      Wavetrader - dein letzter Satz enthält tatsächlich das einzige Argument, das auch ich anführe wenn ich persönlich das Kopftuchtragen einer Lehrerin (nicht der Schülerinnen !!) ablehne !

      Religionsunterricht ob christlich oder moslemisch ist akzeptabel (wenn auf freiwilliger Basis).

      Das demonstrative Tragen und zur Schau stellen der eigenen religiösen Überzeugung den Kindern gegenüber durch religiöses Equipment lehne ich ab - ab Kreuz oder Kopftuch !

      Klar ist es schwierig gerade das Beispiel des Bartes macht es deutlich, der eine trägt den Bart weil er ihn schön findet (bbrräää), der andere als Ausdruck seiner Gläubigkeit (in dem Fall als männliches "Kopftuch" ) - aber der Gesetzgeber muß auch mit schwierigen Definitionsfragen fertig werden und Entscheidungen treffen - auch wenn die Logik manchmal auf der Strecke bleibt ! (meine Unterstützung - in diesem Fall - hat er) !
      Avatar
      schrieb am 06.07.02 19:00:37
      Beitrag Nr. 80 ()
      ich sehe es eigentlich so, dass der bart die religiöse
      zugehörigkeit unterstreichen soll. das kopftuch ist
      im gegensatz dazu eher eine religiöse pflicht. so gesehen
      wird die frau auf jeden fall an ihrer religionsausübung
      gehindert. die individuellen rechte eines menschen sollten
      unantastbar sein, solange diese keine anderen einschränken.
      inwieweit dies bei einer lehrerin mit kopftuch der fall ist,
      kann ich nicht einschätzen. was heisst das schon, wenn eine
      religiöse muslima an einer öffentlichen schule lehrt? es
      zeigt, dass diese frau teil der deutschen gesellschaft ist.
      insoweit teile ich deine und wavetraders meinung, dass eher
      das geleugnet werden soll. die kinder werden, im gegensatz
      zu den erwachsenen, damit umgehen können. auch sehe ich
      keine gefahr einer islamischen missionierung. die sehe ich
      eher bei dem bärtigen lehrer als bei der kopftuchbedeckten
      frau. die trennung von staat und religion unterstütze ich
      natürlich auch. es ist aber kein staatliches religiöses
      bekenntnis, eine muslima als lehrerin arbeiten zu lassen.
      das wird es erst, wenn die schule beispielsweise
      koransprüche an die wand hängen würde. dann wäre es nämlich
      ein zeichen der schule und nicht mehr das einer person.
      Avatar
      schrieb am 06.07.02 21:59:14
      Beitrag Nr. 81 ()
      @all

      Hier ein paar Hintergrundinfos zum vorliegenden Fall, der nun vorerst entschieden wurde, ich sage bewußt vorerst, denn wie diese Lehrerin nun weiterhin vorgehen wird, bleibt immerhin abzuwarten.

      Kuschel kommt hier in seinen Ausführungen wunderbar zum Kernpunkt der ganzen Angelegenheit, zum Punkt, der nicht genannt wird, aber um den es natürlich geht. Bitte aufmerksam lesen!

      ------------------------------------------------------------

      Karl-Josef Kuschel

      Wahlkampf auf dem Rücken einer Muslimin

      Zum Streit um das Kopftuch


      Gesetzt den Fall, eine Person muslimischen Glaubens hätte die Absicht, in das deutsche öffentliche Schulsystem einzutreten und dort Lehraufgaben wahrzunehmen, auf welcher Schulstufe auch immer; gesetzt weiterhin, von dieser Person sei bekannt (durch Zeugen aus ihrem Studium, durch Beobachtung während ihrer Ausbildungszeit), daß sie eine fundamentalistische Glaubensüberzeugung pflegt und ihre ganze Grundhaltung mehr auf kulturelle Abgrenzung denn auf Integration ausgerichtet sei; gesetzt schließlich den Fall, Schülerinnen und Schüler nebst deren Eltern, Kolleginnen und Kollegen in einer Schule müßten befürchten, daß diese Grundeinstellung auch den Unterricht der betreffenden Person prägen werde, ja, daß im Fall einer Frau durch Kopftuchtragen auch noch öffentlich eindeutig demonstriert werde, daß es dieser Person um Propaganda für ihre Lebensführung, ihr Frauenbild und ihre Glaubensüberzeugung geht: dann wäre der Fall einfach. Die Antwort könnte billigerweise nur lauten: Eine solche Person hat als Lehrer oder Lehrerin in einer öffentlichen deutschen Schule nichts verloren. Niemandem, welcher politischen und religiösen Coleur auch immer, kann es gestattet sein, den Unterricht zu Propagandazwecken zu mißbrauchen, Schülerinnen und Schülern die eigene Überzeugung aufzudrängen und die Schule für die eigene ideologische Überzeugung zu funktionalisieren. Insbesondere das Kopftuch im Fall einer Muslimin wäre dann ein völlig eindeutiges Signal: es wäre das klare Bekenntnis zu einer fundamentalistischen Lebenseinstellung, die auch anderen in der Konfrontation aufgedrängt werden soll. Eine Lehrperson, die sich dieses gestattet, hat in einer öffentlichen Schule keinen Platz.

      Nun aber gibt es in Baden-Württemberg gegenwärtig den konkreten Fall einer Muslimin afghanischer Herkunft, die ins deutsche öffentliche Schulsystem übernommen werden soll, aber darauf besteht, ein Kopftuch tragen zu können. Ein eindeutiger Fall? Eindeutig im oben beschriebenen Sinn? Keineswegs. Das Leben ist auch in diesem Fall wieder einmal komplizierter. Und weil er komplizierter ist, bedarf es differenzierterer Antworten. Denn der Fall der Fereshta Ludin gibt nun einmal keinerlei Anlaß zur Vermutung, hier wolle eine Muslimin die Schule zur Bühne der Propaganda für radikale kulturelle Abgrenzung machen. Im Gegenteil. Diese Frau ist bekanntlich nicht vor kurzem erst aus Afghanistan eingereist, um hier einen Steinzeit-Islam einzuführen. Diese 25jährige Muslimin ist mit einem Deutschen verheiratet, ist deutsche Staatsbürgerin, hat ein deutsches pädagogisches Studium absolviert und hat zwei Jahre eine ordentliche deutsche Referendarausbildung gemacht. Zeit genug also, diese Frau nach ihren pädagogischen Fähigkeiten zu beurteilen und sich ein seriöses Urteil darüber zu verschaffen, ob Befürchtungen der oben beschriebenen Art in diesem Fall zutreffen.

      Das baden-württembergische Kultusministerium, namentlich Ministerin Annette Schavan, hat denn auch diesen Fall anfangs mit viel Sensibilität behandelt. Schon vor zwei Jahren, als es um die Zulassung zur Referendariatszeit ging, hatte man zugunsten der Bewerberin entschieden. Der Grund war nicht nur rechtlicher Natur: daß der Staat nun einmal in unserem Land das alleinige Ausbildungsmonopol für Lehrer habe und man der Bewerberin zumindest die Chance einräumen müsse, ihre Ausbildung abzuschließen. Der Grund war auch damals schon grundsätzlicher Natur. Es komme nicht darauf an, was jemand auf dem Kopf habe, sondern was jemand im Kopf habe. Dieses Wort des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Erwin Teufel zeigte präzise an, wie man in diesem Fall vorgehen wollte: mit Sensibilität für den Einzelfall. Und so wurde denn auch damals entschieden. Das befreiende Wort von Erwin Teufel (gesprochen in einer bewundernswerten Mischung aus christlichem Humanismus und schwäbischem gesunden Menschenverstand) war zunächst die politische Leitlinie zur Beurteilung dieses Falls.

      Diese Linie wurde verlassen, als es um die Frage ging, ob nach der Referendarausbildung Fereshta Ludin nun auch endgültig in den Schuldienst übernommen werden sollte. In der Zwischenzeit nämlich hatte sich massiver politischer Protest in fast allen Parteien des baden-württembergischen Landtags erhoben. Es ist ja auch Wahlkampfzeit. Und mit populistischen Parolen wider den Islam kann man sich gerade in diesen Zeiten Wählerstimmen versprechen. Die Entscheidung der baden-württember-gischen Kultusministerin lautet denn auch plötzlich: negativ. Aber statt daß Annette Schavan eine pädagogisch-inhaltliche Begründung gegeben hätte, wurde nun von der Wirkung her argumentiert. Ja, die Ministerin gab sogar in einem Interview der ZEIT (vom 16. Juli 1998) zu, daß Fereshta Ludin "weder missionieren noch agitieren" wolle. Auch die fachliche "Leistung" und die pädagogische "Eignung" der Bewerberin wurde nicht in Frage gestellt! Was aber war dann der ausschlaggebende Grund?
      Man staunt: Das Kopftuch dieser Muslimen könnte von anderen verstanden werden als Ausgrenzungssignal, als Druck auf muslimische Schülerinnen und Schüler, dasselbe zu tun; als mangelnde Diskretion einer Lehrerin, die Vorbild sein müsse für ihre Schülerinnen und Schüler.

      Indem man aber die Wirkung darüber entscheiden läßt, was in einem solchen Fall zu tun ist, öffnet man dem Populismus Tor und Tür. Dann spielt das Selbstverständnis der Betroffenen keine Rolle mehr, dann zählt nur noch das, was andere sehen und sehen wollen. Die Ministerin hat ihre eigene Entscheidung populistischen Stimmungen ausgeliefert. In Wahlkampfzeiten sah sie sich offensichtlich genötigt, denjenigen nachzugeben, die mit antiislamischer Stimmung auf Stimmenfang gehen.

      Wie hätte eine differenzierte Betrachtung des Einzelfalls ausgesehen?

      (1) Das Tuch auf dem Kopf einer Muslimin ist keineswegs ein eindeutiges Signal, weder für kulturelle Abgrenzung noch für religiöse Überzeugung. Muslime selber weisen darauf hin, daß ein Kopftuch keineswegs eine schon vom Koran jeder Muslimin auferlegte "göttliche" Pflicht ist. Es ist in vielen muslimischen Ländern Brauch, aber keineswege in allen. Eine Muslimin ist also religiös nicht gezwungen, überall und stets ein Kopftuch zu tragen. Sie ist - religiös gesprochen - frei. Wenn sie es tut, ist dies ihre private Entscheidung. Eine Entscheidung, die freilich Signalwirkung hat.

      (2) Es ist Sache der Muslimin selber, klarzustellen, was dieses von ihr freiwillig gewählte Zeichen bedeutet. Dies kann man in Gesprächen mit ihr ohne weiteres erheben. Zu prüfen ist, ob dieses Tuch auf ihrem Kopf wirklich Ausdruck kultureller Ausgrenzung, eines rückständigen Frauenbildes oder einer Propagandaaktion zugunsten des Islam ist. Oder ob dieses Kopftuch ein Symbol rein privater Überzeugung ist, ein Gegenstand, der so zur eigenen Identität gehört, daß man auf ihn nicht verzichten möchte. In öffentlichen Stellungnahmen hat Fereshta Ludin keinen Zweifel daran gelassen, daß ihr Kopftuch einen rein privaten Charakter hat.

      (3) Solange ein Kopftuch Ausdruck private persönliche Überzeugung ist, kann eine solche Muslimin ihr Recht auf Religionsfreiheit in Anspruch nehmen. Der Staat kann sie deswegen nicht benachteiligen, so wenig wie eine Christin, die ein Kreuz, oder einen Juden, der seine Kipa als privates religiöses Symbol trägt.

      (4) Ein privates religiöses Symbol kann auch pädagogisch fruchtbar gemacht werden. Schülerinnen und Schülern kann man dies erklären, ohne sie propagandistisch zu beeinflussen. Ja, das Tragen eines solchen Symbols (der deutschen Kultur heute fremd, nicht immer) wäre sogar eine Chance, Schülerinnen und Schülern auf eine tolerante und sensible Weise die Andersheit anderer Kulturen zu vermitteln; sie zu Toleranz und Verständnis aufzurufen und ihnen klarzumachen, daß Menschen nun einmal ihre Lebenseinstellung in verschiedenen Symbolen zum Ausdruck bringen. In diesem Sinne werden ja auch kopftuchtragende muslimische Schülerinnen heute im deutschen Unterricht überall toleriert. Es ist nicht einzusehen, warum dies bei einer Lehrerin prinzipiell anders sein soll.

      Die Tatsache aber, daß das Kopftuch einer Muslimin ohne Rücksicht auf den Einzelfall von deutschen Politikern politisiert wurde, wirft ein erschreckendes Licht auf den Ungeist des Mißtrauens und der Ausgrenzung, der auch von deutscher Seite im Verhältnis zu Muslimen herrscht. Gewiß: Politisierungsversuche von islamischen Fundamentalisten gibt es landauf, landab. Auch Frauen sind Opfer (gelegentlich auch Täter) solcher Politisierungskampagnen. Ein Kopftuch kann in diesem Sinne ein politisch-kulturell reaktionäres Symbol und Propagandainstrument sein. Aber es ist unerträglich, wenn man ohne Sensibilität für den Einzelfall auf dem Rücken einer jungen Muslimin in Deutschland Wahlkampf macht. Auf diese Weise werden die Gräben zwischen Deutschen (bzw. Christen) und Muslimen vertieft. Von deutscher Seite wird genau das verhindert, was dieselben Deutschen von Muslimen stets vehement fordern: Integration.

      Dabei hätte gerade unsere Gesellschaft Anlaß zur Selbstkritik. Selbst in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist in bisher kaum gekannter Schärfe dieser Kopftuch-Fall zum Anlaß genommen worden, unserer eigenen Gesellschaft kritisch den Spiegel vorzuhalten. In einem Kommentar schreibt Patrick Bahners:

      "Es kränkt die Repräsentanten des freiesten Staates, den es je auf deutschem
      Boden gab, daß nicht überall dieselben losen Sitten herrschen wie hierzulande. Daß die verschleierte Frau ein unterdrücktes Wesen ist, das den Ritter aus dem Westen herbeisehnt, wird nicht etwa als Vermutung oder Besorgnis formuliert, sondern steht völlig außer Frage ... Wer sich anders kleidet, will sich nicht integrieren: So einfach ist das. Ist die Religionsfreiheit nicht auch ein Grundwert? Und wie steht es mit dem elterlichen Erziehungsrecht? Die CDU schweigt. Man bewundert die Kraft junger türkischer Frauen, die sich ihre Emanzipation erkämpfen. Nicht die Rede ist von dem Mut, den ein Mädchen aufbringen muß, das in einer Umgebung, wo alles entblößt und verkauft wird, nur verschleiert auf die Straße gehen will." (FAZ vom 15. Juli 1998).

      Der Fall Fereshta Ludin zeigt, wie wenig Vertrauen zwischen Deutschen (bzw. Christen) und Muslimen in Deutschland nach wie vor herrscht. Es ist an der Zeit, daß diejenigen die Diskussion bestimmen, die positive Erfahrungen auf beiden Seiten gemacht haben, die für Dialog, für Verständnis, für gegenseitigen Respekt eintreten. Erfreulicherweise gibt es in Deutschland auch eine solche Gesprächs- und Beziehungskultur. Viele Religionslehrerinnen und Religionslehrer haben mittlerweile die Präsenz von Moscheen als Chance für ihre Schülerinnen und Schüler entdeckt. Sie nehmen Kontakt mit muslimischen Gemeinden auf und gewinnen die Möglichkeit, Muslime konkret kennenzulernen und einen Prozeß gegenseitigen Verstehens in Gang zu setzen. Ungezählte Beziehungs-
      fäden wurden so zwischen Deutschen (bzw. Christen) und Muslimen geknüpft. Diese kostbare Dialog- und Begegnungskultur sollte weiter ausgebaut und stärker öffentlich bewußt gemacht werden. Dann läßt sich Mißtrauen abbauen, dann lassen sich Gräben überbrücken. Und dann wird vielleicht eine Zeit kommen, in der der Fall einer kopftuchtragenden Muslimin nicht mehr dazu mißbraucht wird, populistisch antiislamische Stimmung anzuheizen.




      Professor Dr. Karl-Josef Kuschel lehrt Theologie der Kultur und des interreligiösen Dialogs an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen.
      Zum Verhältenis Christentum - Islam hat er sich in zwei großen Studien geäußert:
      - Streit um Abraham. Was Juden, Christen und Muslime trennt, und was sie eint, München 1994,
      - Vom Streit zum Wettstreit der Religionen. Lessing und die Herausforderung des Islam, Düsseldorf 1998.

      ------------------------------------------------------------

      Manchmal ist es möglich, daß Erwachsene, umgekehrt auch etwas von Kindern lernen können, denn Kinder besitzen die Fähigkeit, vielen Dingen des täglichen Lebens völlig wertfrei zu begegnen. Da haben sie uns etwas voraus! Sie wollen ein Miteinander anstatt ein Gegeneinander leben!

      TT
      Avatar
      schrieb am 06.07.02 22:44:08
      Beitrag Nr. 82 ()
      Cole: es hindert die Frau ja niemand, ihre "religiöse Pflicht" zum Tragen des Kopftuches 24 Std. am Tag auszuüben, wenn sie will. Sie kann dann nur eben keine Beamtin werden. Gibt im übrigen auch zahlreiche angestellte Lehrer.

      Ansonsten: 15-jährige gehen nur in den seltensten Fällen in Grundschulen. Und ich bin relativ sicher, daß auch ein ganz-körper-Tätowierter oder ein Mann mit Sicherheitsnadeln durch sämtliche offenliegenden und versteckten Körperteile gewisse Probleme hätte, Lehrer zu werden. Ich kann mich hier dem eierdieb nur anschließen. Wer in bestimmten Bereichen tätig sein will, der sollte sein Ego etwas zurückstellen können. Missionierung hat in der Schule nichts zu suchen, weder zum Koran, noch zur Piercing-Fraktion oder zur Freikörperkultur oder zu einer best. politischen Richtung.
      Von einem Lehrer wird verlangt, daß er sich weltanschaulich neutral verhält, die Kinder tolerant und fair behandelt, egal welcher Weltanschauung sie angehören und sie allenfalls in diese Richtung "missioniert": daß sie auch untereinander Unterschiede akzeptieren oder zumindest dulden.

      Zum Beispiel mit dem Bart: in der Regel wird ein solcher natürlich kein Problem sein. Tritt der Lehramtsanwärter aber in den Bewerbungs-Gesprächen in einer Weise auf, daß man das Gefühl hat, er werde zB christliche Kinder als minderwertig ansehen, dann wird ihm wohl aus diesem Grunde keine Lehrer-Stelle erreichbar sein.
      Avatar
      schrieb am 06.07.02 23:32:56
      Beitrag Nr. 83 ()
      ...und zu dem Artikel:

      Nun, es ist doch fair, der Frau zu ermöglichen, ihre Ausbildung zu beenden, wozu die Referendarzeit gehört. Sie kann als ausgebildete Lehrerin ja auch an privaten Schulen unterrichten oder möglicherweise als Angestellte oder in anderen Bundesländern.
      Und wenn es "nur ein privates Symbol" und keine Pflicht ist, dann sollte es der Lehrerin doch auch möglich sein, auf dieses für einige wenige Stunden am Vormittag zu verzichten, wenn sie unbedingt in staatlichen Schulen als Beamtin unterrichten muß.

      Dennoch ist der Artikel wenigstens von Sachlichkeit geprägt. Was für den zitierten FAZ-Artikel nicht gilt:

      "Man bewundert die Kraft junger türkischer Frauen, die sich ihre Emanzipation erkämpfen. Nicht die Rede ist von dem Mut, den ein Mädchen aufbringen muß, das in einer Umgebung, wo alles entblößt und verkauft wird, nur verschleiert auf die Straße gehen will." Ob dazu Mut gehört? Oder ob es nicht eher Indoktrination ist? Elterliche Prägung, die den Töchtern das Leben hier nicht leichter macht? Gibt es nicht auch deutsche christliche Mädchen, die "eine Umgebung, in der alles entblößt und verkauft wird", ablehnen. Und die dennoch auf den Schleier verzichten?

      Ich bin daher zB auch absolut dagegen, daß zB islamische Mädchen in Deutschland vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen befreit werden. Wenn sie hier leben wollen, dann sollen sie sich nicht selbst ausgrenzen. Bzw. ihre Eltern die Kinder, speziell die Töchter. Dann müssen sie eben am Sportunterricht teilnehmen. So wie ich es auch nicht richtig fände, wenn deutsche Urlauber an türkischen Stränden nackt rumlaufen, obwohl das dort wohl ein ziemliches Tabu ist.
      Ich habe im übrigen gerade neulich erst wieder mit einer jungen Türkin eine längere Unterhaltung gehabt, wie belastend für sie dieser Kampf um die Möglichkeit der Integration/Anpassung an die dt. Gesellschaft und deren Möglichkeiten für Frauen ist/war. Eine Lehrerin mit Kopftuch hätte dies bestimmt nicht erleichtert.
      Avatar
      schrieb am 08.07.02 12:04:25
      Beitrag Nr. 84 ()
      und trotzdem MUSS es ihr aus ihrer eigenen religiösen Überzeugung heraus erlaubt sein.
      Wird sie dadurch etwa eine schlechtere Lehrerin? Nein.
      Es geht allein um eine CHRISTLICHE Ausrichtung des Lehramtes bzw. eine Muslima kann eben KEINE deutsche Beamtin werden. Wie würde man sich aber im Falle einer gläubigen traditionellen Judin verhalten, die ja bekanntlich nach ihrer Heirat ihre Kopfhaare abzurasieren und ein Perücke zu tragen hat?
      Avatar
      schrieb am 08.07.02 13:29:40
      Beitrag Nr. 85 ()
      #82

      "Cole: es hindert die Frau ja niemand, ihre "religiöse Pflicht" zum Tragen des Kopftuches 24 Std. am Tag auszuüben, wenn sie will. Sie kann dann nur eben keine Beamtin werden. Gibt im übrigen auch zahlreiche angestellte Lehrer."

      Also xylophon, ich kann mir nicht helfen, ich finde in Deiner Aussage einen glasklaren Widerspruch, der springt einen förmlich an. Nur schade, daß Du nicht darauf eingehst. Der jungen Frau wird das Ausweichen in ein Angestelltenverhältnis, dann mit Kopftuch und offenbar keinem Problem mehr mit dieser missionarischen Symbolik, angeboten, aber als Beamtin taucht dasselbe "Problem" dann plötzlich in Form einer Vorschrift wieder auf. :confused:

      Sorry, aber da kommen wir wohl nicht zusammen, denn für mich ist dies purste Heuchelei, da hilft es auch nichts, wenn man sich diese Vorschrift durch einen Urteilsspruch bestätigen läßt. Der Widerspruch bleibt bestehen, und er macht deutlich, daß es vordergründig gar nicht um dieses Kopftuch geht.

      Also frage ich nochmal, um was geht es wirklich, dessen man nur zu feige ist, es offen anzusprechen??

      Eine angestellte Lehrerin steht vor der selben Klasse von Schulkindern, wie dies auch eine beamtete Lehrerin (mit Vorschrift im Gepäck) tut! Hier das Kopftuch erlaubt, aber dort bitteschön verbieten?

      Darüber hinaus hat diese junge Lehrerin, in der ganzen Debatte um ihre Person, immer wieder versucht deutlich zu machen, daß sie keinesfalls die Absicht hegt, irgendwelche missionarischen Floskeln in ihren Unterricht einfließen zu lassen. Warum geht man denn nicht zunächst einmal von der Glaubhaftigkeit ihrer Ehrlichkeit aus, zumindest solange, bis der gesuchte Gegenbeweis erbracht ist? Na eben nur deshalb, weil man weiß, daß ihre Glaubhaftigkeit Bestand haben wird und sie diesen Gegenbeweis für immer und ewig schuldig bleiben wird.

      "Von einem Lehrer wird verlangt, daß er sich weltanschaulich neutral verhält, die Kinder tolerant und fair behandelt, egal welcher Weltanschauung sie angehören und sie allenfalls in diese Richtung "missioniert": daß sie auch untereinander Unterschiede akzeptieren oder zumindest dulden"

      Nur untereinander, unter ihresgleichen, aber im Verhältnis Schüler/Lehrer muß diese Akzeptanz dann aber schlagartig enden? Warum? Wer könnte wohl Deine Aussage als Auftrag an die Lehrer besser in die Tat umsetzen, als eben gerade diese Lehrerin, die diesen kleinen "Unterschied" selbst mitbringt?? Lies Dir nochmal den Bericht von Kuschel durch.

      TT
      Avatar
      schrieb am 08.07.02 13:57:00
      Beitrag Nr. 86 ()
      sehr interessant für diese Diskussion finde ich, dass mit Ausnahme von Xylophon sämtliche proisraelische und projüdische User sich hier auf die seite der Muslima stellen.
      Hat es doch etwas mit dem Feingefühl für die Unterdrückung der Minderheiten zu tun, welches bei dieser Gruppe etwas ausgeprägter zu sein scheint?
      Avatar
      schrieb am 08.07.02 13:59:16
      Beitrag Nr. 87 ()
      Ich bleibe dabei : Die Schule sollte sichtbar symbolisch auf eine Trennung von Staat und Religion bestehen - in diesem Fall auf die Wahrung einer bestimmten Kleiderordnung - eine Lehrkraft sollte in der Lage sein Prioritäten zu setzen - in diesem Fall das Bemühen um einen wertneutralen religiösen Charakter der Schulen in Deutschland unterstützen und nicht durch die sichtbare Demonstration eigener religiöser Überzeugung dieses Bemühen in die zweite Reihe verweisen !

      Ich hätte etwas dagegen, wenn meine 8-jährige Tochter von jemanden unterrichtet wird, der nicht über seinen eigenen Schatten springen will und mit dem religiös bedingten Tragen eines Kopftuches den Intentionen der Schule offen entgegen tritt !

      Religionsunterricht in den Schulen, ob christlich oder moslemisch ausgerichtet, halte ich wie gesagt auf freiwilliger Basis für akzeptabel.

      Auch halte ich den von Xylophon vorgeschlagenen Zwang für moslemischer Mädchen am Schwimmunterricht teilzunehmen für falsch - hier hat die Schule den religiösen Hintergrund der Schülerinnen (bzw. der Eltern) zu respektieren.
      Avatar
      schrieb am 08.07.02 14:15:11
      Beitrag Nr. 88 ()
      eierdieb, glaubst du allen ernstes, dass eine Kopftuchtragende Lehrerin deiner Tochter das Schulwissen weniger beflissen oder weniger überzeugend beibringen würde?
      Wer hat eigentlich in seiner christlich-abendländischen Arroganz bestimmt, dass iin einem freiheitlichen Staat wie unserem die christlich überlieferte Kleiderordnung die Alleinseligmachende sei?
      Wenn manch Lehrer in übelster teutonischer Manier Sandalen zu weissen Tennissocken tragen, was nicht nur ein Affront gegen jeden guten Geschmack ist, sondern auch eine Beleidigung für manch Schüleraugen, werden sie trotzdem nicht gleich aus dem Beamtenstatus entlassen, oder?
      Avatar
      schrieb am 08.07.02 16:47:49
      Beitrag Nr. 89 ()
      Abu - du hast es nicht kapiert oder du willst es nicht !

      Es geht nicht um Schulwissen - ich würde sie auch nie in eine Waldorfschule schicken oder durch ein katholisches Priesterseminar unterrichten lassen, auch wenn ihr dort eventuell effizenteres Schulwissen beigebracht werden könnte !

      Meine Lebenserfahrung hat mich gelehrt, das Schulwissen und gute Schulnoten nur zu einem geringen Teil ausschlaggebend für die Entwicklung eines Kindes hin zu einem Erwachsenen sind !

      Deswegen geht mir die Pisa-Studie auch am A...h vorbei !

      Ansonsten verweise ich auf meine vorherigen Postings, da ich mich ungern wiederhole !

      Die Schule hat ihre Glaubensneutralität zu verteidigen - und deswegen Kopftuch runter oder einen anderen Beruf wählen !
      Avatar
      schrieb am 08.07.02 21:58:53
      Beitrag Nr. 90 ()
      ..das Beispiel mit der Stellung als Angestellte war nicht unbedingt auf das gleiche Bundesland bezogen. Ob sie dort eine Chance als Angestellte hätte, weiß ich nicht, bezweifle es aber. (Der Unterschied ist allerdings, daß man eine Angestellte leichter wieder los wird, wenn sich ihr Bekenntnis zur Toleranz als Lippenbekenntnis erweist).

      Für alles andere bin ich jetzt zu müde.
      Avatar
      schrieb am 09.07.02 08:51:19
      Beitrag Nr. 91 ()
      Das Kopftuchverbot bei Lehrkörpern halte ich haargenau
      für richtig. Wie seltsam würde es ausehen wenn Lehrer (männlich) mit nem Kopftuch durch die Gegend rennen würden.
      Das müsste dann doch auch erlaubt sein. Mit der gleichen
      Argumentation wie die der Lehrerin dürften ansonsten auch
      männliche Lehrer Kopftücher tragen im Unterricht. Bei den deutschen Liberalitätsgesetzen, können selbst moslemische Hardliner die Verzweiflung packen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Die Kreuze bleiben hängen die Kopftücher müssen ab !