Wer kann mir einen Tip geben über Mietrecht. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.07.02 09:11:51 von
neuester Beitrag 09.07.02 10:54:21 von
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ID: 605.819
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Kann ein Vermieter der Gewerblich vermietet eine Nebenkosten nachforderung aus dem Jahr 1997-1999 einfordern. Ist er nicht verpflichtet jedes Jahr eine Ordentliche abrechnung zu machen und dann den Abschlag anzupassen. Wer weis was?
Gruß J.R.Ewing
Gruß J.R.Ewing
tritt dem kerl in den arsch
soviel ich weiß 5 Jahre
wenn dies gesondert im mietvertrag vereinbart ist
Ein altes schlaues Spüchlein sagt, ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtsfindung. Neben Ölbohren gibt es andere Dinge auf der Welt. Spass beiseite. Schau Dir mal § 556 BGB (neue Fassung, seit Mietrchtsreform an). Dort steht in Abs. 3, dass Jährlich abzurechnen ist und spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums. Explizit gilt diese Regelung für Wohnraum. Auf früere Rechtsverhälnisse wurde diese Regelung entsprechend angewendet.
Hi, J.R.,
ich dachte, die Bürotürme in Dallas gehören Dir???
Aber im ERnst, die von Dir angesprochene Regelung gilt meines Wissens nur für die Wohnraumvermietung und nicht für die gewerbliche Vermietung.
georgq
ich dachte, die Bürotürme in Dallas gehören Dir???
Aber im ERnst, die von Dir angesprochene Regelung gilt meines Wissens nur für die Wohnraumvermietung und nicht für die gewerbliche Vermietung.
georgq
sag ich doch, tritt dem kerl in den arsch,
es gitb vermieter, die schreiben klauseln in ihre verträge, diese wären nichtig
es gitb vermieter, die schreiben klauseln in ihre verträge, diese wären nichtig
Neues Mietrecht, neue Fristen ab 9/2001
Folgende Fristen ändern sich....
Eine Betriebskostenabrechnungsfrist wird neu eingeführt
Spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Abrechnungsperiode muss Ihre Abrechnung beim Mieter sein. Versäumen Sie diese Frist, dürfen Sie keine Betriebskosten mehr nachfordern.
aus http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/Archiv_vv/PT050.htm…
Folgende Fristen ändern sich....
Eine Betriebskostenabrechnungsfrist wird neu eingeführt
Spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Abrechnungsperiode muss Ihre Abrechnung beim Mieter sein. Versäumen Sie diese Frist, dürfen Sie keine Betriebskosten mehr nachfordern.
aus http://www.steuernetz.de/homepages/vv/pt/Archiv_vv/PT050.htm…
@ewingo1
Die "richtige" Antwort wird dir keiner geben können, weil es sie nicht gibt....das neue Mietrecht, wobei innerhalb von 12 Monaten eine ABrechnung vorliegen muß, gilt noch nicht für deinen Fall...erst ab August 2000 (glaub ich)...so: grundsätzlich wirst du bei deinen recherchen sicherlich unterscheiden müssen, ob es sich um private preisgebundene/preisungebundene oder wie in deinem Fall gewerbliche Räumlichkeiten handelt....und sehr wichtig: Unterscheidung zwischen "Verjährung" und "Verwirkung"....eine verjährungsfrist beginnt erst mit Zustellung der Rechnung deines Vermieters zu laufen, d.h. wenn er dich erst letzte Woche aufgefordert hat, für 97-99 zu zahlen, dann begann letzte Woche die Verjährungsfrist zu laufen....daher ist der Tatbestand der "Verwirkung" wahrscheinlich für dich maßgeblich....
Recherchier im Internet zu Verwirkung!! Du wirst aber nicht DEN Paradefall finden, der genau auf deine Situation paßt, daher möglichst viel suchen, Parallelen zu anderen Fällen suchen, etc. ...bevor du einen Anwalt aus eigener Tasche bezahlst, eigne dir das Wissen selber an und versuch dich mit deinem Vermieter zu einigen....habe da selber Erfahrung....beim Stichwort "Verwirkung" wurde er sehr klein!! Ich stelle dir nachfolgend noch Links rein, aber such ruhig selber noch!
Also, Verwirkung ist das Stichwort! Bedenke bei deinen Argumentationen gegenüber deinem Vermieter, dass nahezu jede Nebenkostenabrechnung in Deutschland falsch ist, d.h. aus diesbezüglich könntest du ihm das Leben schwer machen...
Ich glaube, dass in den unteren Links Definitionen von Verwirkung gegeben werden, daher fang mit den unteren Links an...
Gruß hein bloed
P.S. Habe alles schnell runtergeschrieben...falls Fragen, schick mir ne Boardmail!
http://www.wdr.de/radio/wdr2/westzeit/gerichtsurteile000703.…
http://www.google.de/search?q=cache:CTSvCymepzwC:www.mieterv…
http://www.google.de/search?q=cache:ED4u1HYFsfwC:www.wolli-t…
http://www.google.de/search?q=cache:ci2iSPotKNsC:www.vrp.de/…
http://www.google.de/search?q=cache:d3TRVGPMO7sC:www.deutsch…
http://www.mieterbund.de/frame/recht.html
http://www.dolezik.de/Betriebskostenabrechnung.htm#11
http://www.maack.de/m0700.htm
http://www.brennecke-partner.de/html/nebenkosten.html
http://www.google.de/search?q=cache:M97r5sSLHOIC:www.wdr.de/…
http://www.recht-in.de/Sz/000426/t000426sc.htm
http://www.google.de/search?q=cache:mahy-1SfCMkC:www.mieterv…
http://www.wdr.de/tv/recht/urteile/leitsatz/rl02331.html
http://www.google.de/search?q=cache:33niATX_-SQC:www.viterra…
http://www.google.de/search?q=cache:4TT0WdOmlLgC:www.bbu.de/…
http://www.google.de/search?q=cache:jnDa_BjCOp0C:www.bbu.de/…
Die "richtige" Antwort wird dir keiner geben können, weil es sie nicht gibt....das neue Mietrecht, wobei innerhalb von 12 Monaten eine ABrechnung vorliegen muß, gilt noch nicht für deinen Fall...erst ab August 2000 (glaub ich)...so: grundsätzlich wirst du bei deinen recherchen sicherlich unterscheiden müssen, ob es sich um private preisgebundene/preisungebundene oder wie in deinem Fall gewerbliche Räumlichkeiten handelt....und sehr wichtig: Unterscheidung zwischen "Verjährung" und "Verwirkung"....eine verjährungsfrist beginnt erst mit Zustellung der Rechnung deines Vermieters zu laufen, d.h. wenn er dich erst letzte Woche aufgefordert hat, für 97-99 zu zahlen, dann begann letzte Woche die Verjährungsfrist zu laufen....daher ist der Tatbestand der "Verwirkung" wahrscheinlich für dich maßgeblich....
Recherchier im Internet zu Verwirkung!! Du wirst aber nicht DEN Paradefall finden, der genau auf deine Situation paßt, daher möglichst viel suchen, Parallelen zu anderen Fällen suchen, etc. ...bevor du einen Anwalt aus eigener Tasche bezahlst, eigne dir das Wissen selber an und versuch dich mit deinem Vermieter zu einigen....habe da selber Erfahrung....beim Stichwort "Verwirkung" wurde er sehr klein!! Ich stelle dir nachfolgend noch Links rein, aber such ruhig selber noch!
Also, Verwirkung ist das Stichwort! Bedenke bei deinen Argumentationen gegenüber deinem Vermieter, dass nahezu jede Nebenkostenabrechnung in Deutschland falsch ist, d.h. aus diesbezüglich könntest du ihm das Leben schwer machen...
Ich glaube, dass in den unteren Links Definitionen von Verwirkung gegeben werden, daher fang mit den unteren Links an...
Gruß hein bloed
P.S. Habe alles schnell runtergeschrieben...falls Fragen, schick mir ne Boardmail!
http://www.wdr.de/radio/wdr2/westzeit/gerichtsurteile000703.…
http://www.google.de/search?q=cache:CTSvCymepzwC:www.mieterv…
http://www.google.de/search?q=cache:ED4u1HYFsfwC:www.wolli-t…
http://www.google.de/search?q=cache:ci2iSPotKNsC:www.vrp.de/…
http://www.google.de/search?q=cache:d3TRVGPMO7sC:www.deutsch…
http://www.mieterbund.de/frame/recht.html
http://www.dolezik.de/Betriebskostenabrechnung.htm#11
http://www.maack.de/m0700.htm
http://www.brennecke-partner.de/html/nebenkosten.html
http://www.google.de/search?q=cache:M97r5sSLHOIC:www.wdr.de/…
http://www.recht-in.de/Sz/000426/t000426sc.htm
http://www.google.de/search?q=cache:mahy-1SfCMkC:www.mieterv…
http://www.wdr.de/tv/recht/urteile/leitsatz/rl02331.html
http://www.google.de/search?q=cache:33niATX_-SQC:www.viterra…
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http://www.google.de/search?q=cache:jnDa_BjCOp0C:www.bbu.de/…
Danke an alle für die Tips. Werde mal schauen was man da machen kann. Werd dem Millionär in den Hintern treten wenns geht.
Grüße J.R.Ewing
Grüße J.R.Ewing
Nochwas:
Ich bin kein Fachmann, hab mich aber vor einem Jahr sehr gut angelesen, daher ist jetzt nicht mehr alles präsent...
Ohne deinen Fall zu kennen, meine ich aber, dass du gute Chancen hast, den Fall durch die Verwirkung zu gewinnen...bedenk aber, dass heutzutage die gerichte fast immer auf Vergleiche aus sind, da die Richter dann keine Urteile schreiben zu brauchen...Richter sind nämlich auch faule Säcke! Also, möglicherweise solltest du dich außergerichtlich einigen...nur ein Vorschlag
Wichtig noch: auch du als Mieter hast Pflichten, d.h. du hättest bei Aufgabe der Gewerberäume deinen Vermieter auch irgendwann auffordern müssen (am besten schriftlich oder unter Zeugen), dir die Abrechnung zu erstellen....ggf. hättest du auch klagen müssen, um die Abrechnung zu bekommen....das ist bei solchen Fällen immer eine kniffelige Sache...also auch der Mieter hat Mitwirkungspflichten!!
Gruß hein bloed
Ich bin kein Fachmann, hab mich aber vor einem Jahr sehr gut angelesen, daher ist jetzt nicht mehr alles präsent...
Ohne deinen Fall zu kennen, meine ich aber, dass du gute Chancen hast, den Fall durch die Verwirkung zu gewinnen...bedenk aber, dass heutzutage die gerichte fast immer auf Vergleiche aus sind, da die Richter dann keine Urteile schreiben zu brauchen...Richter sind nämlich auch faule Säcke! Also, möglicherweise solltest du dich außergerichtlich einigen...nur ein Vorschlag
Wichtig noch: auch du als Mieter hast Pflichten, d.h. du hättest bei Aufgabe der Gewerberäume deinen Vermieter auch irgendwann auffordern müssen (am besten schriftlich oder unter Zeugen), dir die Abrechnung zu erstellen....ggf. hättest du auch klagen müssen, um die Abrechnung zu bekommen....das ist bei solchen Fällen immer eine kniffelige Sache...also auch der Mieter hat Mitwirkungspflichten!!
Gruß hein bloed
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