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    Die Ich-AG nach Hartz = Altbekanntes unter neuem Namen !!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.02 15:33:20 von
    neuester Beitrag 12.07.02 21:52:36 von
    Beiträge: 26
    ID: 606.864
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      Avatar
      schrieb am 11.07.02 15:33:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach dem Hartz-Papier darf jeder (auch Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger etc.) ein eigenes Unternehmen
      gründen, wobei bis ca 15.000 Euro nur pauschal
      mit 20 % besteuert werden sollen !!
      Schon lustig, dass nachdem die Rot/Grüne Regierung die
      frühere "630 DM" Regelung abgeschafft hat und durch
      ein Scheinselbständigengesetz die sogenannten Scheinselbständigen bekämpft hat, jetzt die sogenannten
      Ich-AGs einführen will. Die Ich-AGs sind nämlich typische Scheinselbständige, die nach der früheren "630 DM" entsprechend pauschal besteuert werden sollen.
      Da gilt wieder mal das rot/grüne Motto. Erlasse unsinnige
      Gesetze und repariere diesen Unsinn wieder, indem man eine
      neue Vorschrift mit einem wohlklingenden Namen erläßt und
      läßt sich dann als Regierung der großen Reformen feiern !!!
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 15:44:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist ein himmelweiter Unterschied.
      Der sog. ICH-Ag`ler arbeitet auf eigene Rechnung und ist
      nicht in einem Unternehmen beschäftigt.
      Beispiel: Schuhputzer, Brötchenverkäufer, Putzfrau etc.
      alles Dienstleistungen, die in der Gesellschaft fehlen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 15:53:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Auch Scheinselbständige haben schon immer auf eigene Rechnung gearbeitet und waren keine Angestellte eines
      Betriebes !!!!
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 16:12:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dummes Zeug.
      Scheinselbstständige waren Angestellte auf eigene Rechnung.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 16:19:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      wo ist da der unterschied inilas, ob ich proforma
      angestellt bin oder nicht ; entscheidend ist doch
      die eigene rechnung ,die nur pauschal versteuert wird.
      lauras erklärung erscheint mir nachvollziehbar

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      Avatar
      schrieb am 11.07.02 16:21:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      @inilas

      Was sind denn "Angestellte auf eigene Rechnung"?

      Und was ist oben mit Deiner Putzfrau, die als "Ich-AGlerin" nur beim Unternehmen X putzt? Ist die nicht scheinselbständig?
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 16:56:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Laura,

      Scheinselbständigkeit liegt immer dann vor, wenn der "Selbständige" nur einen einzigen Auftraggeber hat.
      Auf diese Art haben es z. B. einige Spediteure geschaft alle ihre Fahrer zu Selbständigen zu machen.

      Ein Schuhputzer hat hunderte von Kunden und ist nicht von einem abhängig. Da liegt der Unterschied!
      630-Mark-Jobs ist wieder was völlig anderes. Du hast aber eben ein Talent alles durcheinander zu werfen.
      Bei diesen 630-Mark-Tätigen handelte es sich schon immer um unselbständig Beschäftigte und es ging nur darum ob diese durch die Aufnahme in die Sozialversicherung auch später durch diese Tätigkeit
      einen Rentenanspruch erwerben können.

      Gebe die Hoffnung auf, dass du bei deiner ganzen Polemik mal dazu kommst Dinge sachlich zu betrachten und
      zu analysieren.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 17:00:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Um es nochmal deutlich zu machen:
      Leute in der ICH-AG dürfen nicht für ein Unternehmen arbeiten; sondern ausschließlich privat.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 17:27:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      Inilas: Ein Selbständiger in der Ich-AG darf also nicht ein Unternehmen als Kunden haben?

      Die Putzfrau darf nur in Privathaushalten putzen? Ist das wirklich so?
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 17:56:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      @gernDabei

      Und was ist, wenn ich als Selbständiger von einem Auftraggeber so viele Aufträge bekomme, dass ich so gut davon leben kann und soviel Zeit aufwenden muß, dass ich Aufträge anderer Auftraggeber gar nicht mehr anzunehmen brauche bzw nicht mehr annehmen kann, bin ich dann auch scheinselbständig?
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 18:03:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      @Dax:

      Ja, bist Du. Sofern Du nicht Deinerseits wieder einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigst.

      Das Gesetz zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit ist wieder mal ein typisches Beispiel für Politikversagen (aller Parteien): Statt darüber nachzudenken, warum so viele Menschen lieber aus der gesetzlichen Rentenversicherung rausgehen wollen und daran anzupacken, werden immer größere Schichten der Bevölkerung hineingepresst. Zwangsweise.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 18:10:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ DoktorDax,

      das ist genau die größte Schwäche dieses Gesetzes; es versucht allgemeingültige Kriterien festzulegen, die häufig zu falschen Ergebnissen kommen.
      Auch die Verwaltung war mit diesem Gesetz absolut überfordert.
      Ein absolut falsches Signal der Verunsicherung ging von diesem Gesetz aus.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 21:29:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      gernedabei/inilas
      Nach dem rot/grünen Scheinselbständigengesetz gilt ein Unternehmer als Scheinselbständiger
      ,wenn er überwiegend für einen Auftraggeber tätig wird. Ob
      dieser Autraggeber ein Privatmann ist oder Unternehmer spielt dabei keine Rolle . Ob er früher Angestellter bei
      diesem Auftraggeber war, spielt dabei auch keine Rolle, inilas,
      du solltest mal das Gesetz Dir näher anschauen !!!
      Wer als Scheinselbständiger gilt, wird mit Sozialabgaben
      von über 40 % Einnahmen plus voller Steuer
      voll abkassiert,so dass jedem die Lust vergeht, noch
      als Scheinselbständiger legal zu arbeiten.
      Bill Gates , der Gründer von Microsoft, war am Anfang
      seiner beruflichen Tätigkeit auch "Scheinselbständiger", da er am Anfang seiner selbständigen Tätigkeit auch nur einenen Auftraggeber hatte , was in der EDV-Branche auch
      üblich ist. Ein Glück nur, das
      es in den USA keine so unsinnigen Gesetze wie in
      Deutschland gibt.
      Bei den Ich AGs wird man wahrscheinlich einen Steuerberater benötigen, der zunächst prüfen muß, ob die Ich-AG nicht
      als scheinselbständige Tätigkeit einzustufen ist !!
      Aber ich gehe aber davon aus, dass nach der Wahl dieses
      unsinnige Gesetz zur Scheinselbständigkeit kassiert
      wird. Es wird Zeit, diesen übermäßigen Bürokratismus in
      Deutschland endlich zu beseitigen.
      Grüße Laura
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 21:49:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      Warum "Ich-AG"?
      Warum muß man gleich eine AG gründen? Da muß man doch zuerst mal einen Batzen Moneten als Grundkapital einbringen. Was soll das?
      Man könnte doch erstmal klein anfangen. So als Verein z.B.. "Ich e.V.". Oder als gemeinnütziger Verein, dann muß man doch auch nicht soviele Steuern zahlen und bekäme Vergünstigungen. Als Auftraggeber könnte locker der Staat einspringen. Dieses Modell funktioniert doch so vieltausendfach. Warum nicht für Arbeitslose? Oder muß man dazu Verbindungen oder ein Parteibuch haben?

      Moment mal! Soll diese "AG" vielleicht gar keine AG sein? Warum heißt sie dann aber so?
      Dann könnte ich mich ja auch Müller nennen, obwohl ich Maier heiße.

      In diesem Fall wäre ein anderer Name sicher sehr viel besser. Wie wärs mit "Ich Saftladen"?
      Nee? Nich? ... Klingt sch...? Dann vielleicht: "Mein Saftladen"?
      Interessanter wirds mit ein paar Zusätzen: z.B "Mein Saftladen dmbnvr" (ausgeschrieben: "Mein Saftladen, der mich bestimmt noch vollends ruiniert" ).

      Naja, die endgültige Fassung der Hartz`schen Wunderwelt kommt ja erst noch.
      Vielleicht wirds ja auch ein "Ich-Konzern" oder ein "Ich-GP (Ich-Global-Player)".
      Hauptsache die Herren Hartz und Schröder haben ihren Spaß
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 22:28:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Explorerin
      Die Abkürzung ich-AG heißt nicht Ich-Aktiengesellschaft
      wie Du meinst, sondern Ich-Arbeitgeber, so denke ich wohl !!

      @all
      Das Gesetz zur Scheinselbständigkeit wurde am 19.12.1988
      erlassen und war eines der ersten glorreichen rot/grünen
      Gesetze.
      Die einzelnen Bestimmungen befinden sich im
      Sozialgesetzbuch und zwar in § 7/ Abs 4 SGB IV.
      Danach liegt eine Scheinselbständigkeit, d.h. eine volle beitragspflichtige Beschäftigung vor, wenn 2 von
      den 4 folgenden Merkmalen erfüllt sind:

      1) Der Scheinselbständige beschäftigt keine versicherungspflichtige Arbeitnehmer

      2)Die Tätigkeit erfolgt regelmäßig und im wesentlichen
      nur für einen Auftraggeber

      3) Der Scheinselbständige ist vom Auftraggeber weisungsabhängig bzw. ist in die Arbeitsorganisation
      des Auftraggebers eingegliedert

      4) Der Scheinselbständige hat keine Entscheidungsfreiheit
      über Einkaufs/Verkaufspreise, Warenbezug oder Einsatz von
      Kapital und Maschinen

      Normalerweise braucht man ein Gutachten eines Steuerberaters, der prüft , ob man als Scheinselbständiger
      einzustufen ist !! Die Unsicherheit hierzu, wie oben schon erwähnt, ist gewaltig !!!
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 22:32:14
      Beitrag Nr. 16 ()
      Das Gesetz zur Scheinselbständigkeit wurde am 19.12.1998
      und nicht wie ich versehentlich geschrieben habe, am 19.12.1988 erlassen !!!
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 23:32:33
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich-AGlerin ist das Freelancer ?
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 23:41:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      Das Gesetz zur Scheinselbständigkeit sehe ich als DEN
      Fehler von SPD/Grün an. Dazu kam dann auch noch gleich das
      630 Mark-Gesetz und nichts mehr war hier so, wie vorher.
      Wenn SPD/Grün abtreten sollten, müssten sie noch mal
      ganz genau darauf gestossen werden, das es diese Gesetzte
      waren mit denen das arbeitspolitische Unglück seinen Lauf nahm. Wenn die CDU das Gesetzt wieder einkassiert, glückwunsch.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 10:47:27
      Beitrag Nr. 19 ()
      @wolaufensie
      Die Ich-AGlerin kann nach meinen Vorstellungen auch Free-
      Lancer(deutsch=Freiberuflerin)sein, die überwiegend aber
      nur für ein Unternehmen tätig ist , die aber meistens
      dann als scheinselbständig einzustufen ist !!! Die
      Ich-AG ist aber offenbar weiter gefaßt und umfaßt auch
      Dienstleistungsberufe , Handwerksberufe usw.
      Dieses unsinnige rot/grüne Scheinselbständigengesetz
      muß natürlich vom Tisch und die pauschale Besteuerung
      der geringfügig Beschäftigten wieder eingeführt werden
      (bei der FDP als 600 Euro Gesetz und bei der CDU jetzt
      als 800 Euro Gesetz ganz ohne Steuerkarte und Anmeldung
      an die Sozialkassen) Das ist echter Abbau von Bürokratismus und bringt wieder mehr legale Beschäftigung und ist ein wirksames Mittel die derzeitige
      übermäßige Schwarzarbeit zu bekämpfen.
      Aber wir wissen ja , dass die Rot/Grünen immer etwas länger
      brauchen das Sinnvolle zu tuen. Am Ende kann man schließlich
      alles noch als große Reform verkaufen !!!
      Grüße Laura
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 10:53:32
      Beitrag Nr. 20 ()
      Handwerksberufe bei der Ich-AG scheitern doch schon am fehlenden Meisterbrief!
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 11:25:54
      Beitrag Nr. 21 ()
      JohnD,

      genau, da sind wir bei meinem Lieblingsthema!
      Es gibt überhaupt keine Notwendigkeit mehr, dieses Relikt aus dem Mittelalter beizubehalten.
      Die Abschaffung des Meisterbriefes und der Handwerkskammern würde m. E. zu einer Gründungsoffensive und zur Reduzierung der Schwarzarbeit führen.
      Nur kenne ich leider keine Partei, die den Mut hätte hier europäisches Recht umzusetzen und die Handwerkskammern bzw. die Pflicht des Meisterbriefes abzuschaffen.

      Du kannst zwar ohne die geringste Schulbildung ein Unternehmen gründen und führen, tausende Leute beschäftigen, aber du darfst
      selbständig kein Zimmer tapezieren oder einen Teppichboden verlegen.

      An der Spitze des Handwerks stehen jeweils CDU-Leute. Mag Zufall sein, aber ich denke das das reiner Lobbyismus ist.
      Die Hauptklientel der UNION sind nun mal Handwerker, Bauern, Vertriebene und an die will die UNION nicht verprellen.
      Bestes Beispiel ist doch, dass Stoiber sofort nach Ankündigung der EU-Kommission, dass die Subventionen für die Landwirtschaft umgestellt werden sollen, angekündigt hat, diese dann auf nationaler Ebene durchzuführen.

      Gutes Beispiel dafür, was Stoiber unter Reformen versteht!!
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 11:36:28
      Beitrag Nr. 22 ()
      ok. meisterbrief muss weg. aber genauso der kündigungsschutz und die abfindungsregelungen.jeder kauft doch schneller eine ware, wenn er sie auch schneller wieder zurückgeben kann.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 11:49:47
      Beitrag Nr. 23 ()
      roland,

      dass nun der Kündigungschutz weg muss, also, das würde ich nicht unterschreiben. Dein Vergleich mit einer Ware hat da leider auch was zynisches.
      Viele, vielleicht auch du, vergessen leider zu schnell, dass sozialer Friede nicht nur ein Standortvorteil ist, sondern die Grundlage für unseren jetzigen Wohlstand war.

      Ich denke mir, dass hier bei uns eine Waffengleichheit zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften herrscht. Nicht wie vor Thatcher in England, da war die Zerspilterung der Gewerkschaften das eigentliche Übel.
      Worüber sicherlich nachgedacht werden muss ist, ob Flächentarifverträge noch das non plus ultra darstellen.
      Die sind m.E. zu undifferenziert.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:05:51
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ich kenne keine Partei, die sich mit der Handwerkskammer anlegt. Dank dem EU-Gerichtshof haben wir nun folgenden Zustand:
      EU-Bürger dürfen als Geselle hier selbständig arbeiten, sie unterliegen ihrem Heimatrecht, Deutsche brauchen aber den Meisterbrief, weil sie deutschem Recht unterliegen. Mal sehen, wie lange das hält.
      Vorteil für unsere Politikerluschen. Sie können sich dann wieder rausreden, wir hätten ja nicht... aber die EU...
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:19:39
      Beitrag Nr. 25 ()
      Der Kündigungsschutz muss auf alle Fälle gelockert werden. Aber wenn das einer fordert, dann kommen gleich die Totschlagargumente "Zerstörung des Sozialstaates etc." Mir ist eigentlich egal, wer die Probleme mal in Angriff nimmt. Nur wenn ich da an die Gesetze wie Scheinselbständigkeit usw. von Rot/Grün denke, dann wirkt das für mich sehr unglaubwürdig. Sie haben nämlich 4 Jahre lange alles gemacht, aber nicht was Hartz jetzt vorschlägt. Daher bin ich über die Begeisterung schon etwas überrascht.
      Wenn Gesetze wie Kündigungsschutz, die mal zum positiven für den Arbeitnehmer gedacht waren ins Gegenteil umschlagen, dann ist was faul. Das ist nur ein Gesetz wo`s schiefläuft.
      Die Gewerkschaften vor Thatcher zersplittert? Die waren doch nur noch am streiken und hätte die eiserne Lady nicht dort mal Tabularasa gemacht, dann wäre GB heute ein Entwicklungsland.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 21:52:36
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ja gernedabei, und die Gewerkschaften und deren schädlicher Einfluß auf die Rot/Grüne Regierungspolitik erwähnst
      Du nicht !!! Die Verschärfung des Kündigungsschutzes, Ausweitung der Mitbestimmung, Recht auf Teilzeit sind
      nur einige Beispiele des Einflusses der Gewerkschaften
      auf die rot/grüne Regierung. Die meisten Vorstellungen
      der Hartz-Kommission werden bereits jetzt von den Gewerkschaften scharf kritisiert ; aber jetzt machen
      die Gewerkschaften noch Wahlkampf für Schröder und
      halten sich noch aus wahlkampftaktischen Gründen bis nach der Wahlzurück !!!
      Die Ich-AGs sind doch eine Billigkonkurrenz für die anderen
      Betriebe, was doch jetzt schon von den Gewerkschaften
      scharf kritisiert wird


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