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    Zwangsversteigerung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.07.02 19:04:51 von
    neuester Beitrag 12.07.02 21:38:38 von
    Beiträge: 14
    ID: 606.962
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      schrieb am 11.07.02 19:04:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich habe folgendes Problem. Jemand schuldet mir runde 50.000 €. Ich habe einen Titel über diese Forderung. Der Schuldner hat die eidesstattliche Versicherung abgelegt. Dabei stelle ich fest, dass er Immobilienbesitz hat. Es sind aber 3 Grundschulden (bei versch. Banken) mit einer Gesamtrestschuld von ca. 219.000 € eingetragen. Eine Grundschuld ist mit einer LV mit 33 Jahren Laufzeit abgesichert . Besteht hier die Möglichkeit einer Zwangsversteigerung? Würde dies Sinn machen? Der wert der Immobilie beträgt ca. 300.000 €
      De Schuldner ist Berufssoldat mit einer Restdienstzeit von ca. 8 Jahren. Eine Gehaltspfändung würde aufgrund seiner Familienverhältnisse mtl. nur ca. 200 € bringen.
      Vielen Dank für Eure Antworten.
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 19:17:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn Du die Zwangsversteigerung veranlasst, mußt Du damit rechnen, daß Du nicht 300000 € erlöst, um die Verbindlichkeiten zu bedienen, sondern ca 70 % (=210000), wenn Du Glück hast. In der ersten Versteigerungssitzung wird üblicherweise kein Zuschlag unter 70% des Verkehrswertes erteilt. Wenn´s dumm läuft, wird in der ersten Sitzung kein Zuschlag erteilt und in der zweiten Sitzung wird dann bis 50 % des Verkehrswertes als Gebot angenommen. Da die Banken im Grundbuch sicherlich an erster Stelle stehen, siehst Du ganz schlecht aus. Eine Gehaltspfändung ist auch wenig erfolgversprechend,da 200 € mtl. eine Verzinsung von 4,8 % p. a. ergeben: lausig. Außerdem kann Dein Schuldner sich nach dem neuen Insolvenzrecht nach 7 Jahren aus Deiner Forderung verabschieden. Solltest Du es trotzdem versuchen, beachte folgenden Tip: Da sich die Gebühren für so ein Verfahren aus der Gesamtforderung errechnen, sieh zu, daß Du die Zwangsversteigerung aus einem möglichst kleinen Teilbetrag heraus beantragst; ggf. kannst Du Dich mit anderen Gläubigern zusammensetzen: Vielleicht hat einer von denen eine kleinere Forderung als Du.

      In Summe kann ich da im Bezug auf Deine Forderung nur sagen:

      Sag zum Abschied leise Servus.....
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 19:23:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eine weitere, unappetitliche Variante wäre, daß die Bank in der Versteigerung das Haus für 219 000 € in ihren Bestand aufnimmt, Zwangsräumen läßt und im freihändigen Verkauf sogar noch einen kleinen Gewinn rausholt...
      Ergebnis: Du als Gläubiger und Dein Schuldner sitzen zusammen ohne Geld auf einem Scherbenhaufen.

      Ich würde ihm dieses Szenario vor Augen halten und versuchen, eine einvernehmliche Regelung dahingehend zu treffen, daß er freiwillig mehr zahlt, als die 200 €, die Du ohnehin bekommen würdest....

      Viel Erfolg!
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 19:37:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      thema zwangsversteigerung:
      denke auch daran dass er a; selbst über strohmann steigern läßt, ist mir passiert
      b; auf armenrecht klagt und u kriegst nicht einmal die 200euro
      ist mir auch passiert
      C; der gv sagt, da gibts nichts zu holen, ist mir auch passiert

      und wenn er schlau ist, dann kriegst du dein geld nie mehr
      das ist mir passiert

      und dass ich niemanden mehr was leihe, ausser es demjenigen zu schenken, ist mein stand der dinge.

      schlechte welt
      ciao
      bernhard
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 21:24:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Variante A ist aber relativ unwahrscheinlich, da Du eine Sicherheitsleistung von 10% des Gebotes in bar verlangen kannst, woher sollte er das haben? Bar heißt übrigens bar; kein Kontoauszug, kein Goldbarren, kein Schmuck und keine Autoschlüssel, da läßt der Richter nicht mit sich verhandeln....

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      Avatar
      schrieb am 11.07.02 21:26:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Birk35,
      hab` noch etwas Geduld..8 Jahre warten, die Zineszinsen zur Grundschuld addieren!......und
      die satte Abfindung - deutlich über 50.000 € - pfänden!..;)
      Vorher alles juristisch und mit deiner Bank besprechen!


      Grüsse
      Gilly
      Avatar
      schrieb am 11.07.02 23:25:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      wieso kriegt er keine Restschuldbefreiung ?
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 10:24:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vielen Dank für Eure Antworten. Das schaut ja nicht gerade toll aus.

      @GillyBaer
      Leider ist die Abfindung eines Berufssoldaten nicht so hoch. Schätze mal 15.T€ höchstens, eher weniger.

      @Faulenzio
      Was ist eine Restschuldbefreiung?
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 11:01:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      wenn er in die private insolvenz geht, stellt er meines Wissens automatisch den Antrag auf Restschuldbefreiung. d.h. er führt 7 Jahre lang alles pfändbare ab, macht keine neuen Schulden (Wohlverhaltensphase) und wird dann am Ende per Gerichtsbeschluß von allen Restschulden befreit. Dann kannst Du Dir Deinen Titel an die Wand nageln. Der gilt dann nicht mehr. Dafür bekommst du 7 Jahre lang einen prozentualen anteil des pfändbaren Betrages , der aber durch alle Gläubiger geteilt wird.
      Das sind laienhafte Ausführungen, die ich mir angelesen habe. Wenn Du als Gläubiger eine Privatperson in die Insolvenz treibst, guckst Du in die Röhre.Man muß eben vorher sehen, wem man was für eine Unterschrift abverlangt. Es existieren viele Unterschriften unter irgendwelchen Verträgen, bei denen von vornherein klar war, das sie nicht eingehalten werden können.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 12:47:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      eh kloar, aber wenn das grundstück (wie bei mir) einen deutlich höheren wert hat, dann gibt es leute mit denen man sich zusammensetzt, die zehn% ausmacht, 50%50% teilt, und der schuldner ist fein raus.
      ist mir in mallorca passiert, habe einen schuldner erwischt, der ließ sein grundstück, das er teilweise mit meinem geld gekauft hat, durch strohmänner zurückersteigern, und hat es dann weiterverkauft.

      so geht das, wenn schlechte menschen gutes geld stehlen
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 18:39:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      Sofort die Lohnpfändung versuchen:

      200,00 € mtl. besser als nichts !

      (Wirklich noch erstaunliche 200,00 €, trotz erhöhter
      Pfändungsfreigrenzen ???)

      (Wenn nicht da mal schon vorrangige Gläubiger dran sind !)

      Zwangsversteigerung HIER aus taktisch-psychologischen Gründen vielleicht
      nicht ganz uninteressant, aber sieht auch nicht wirklich Erfolg versprechend aus !

      Vielleicht wenigstens erstmal den DINGLICHEN Rang (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 ZVG) - leider - hinter (!) den
      bereits eingetragenen Grundpfandrechtsgläubigern SICHERN,
      mittels Eintragung einer Zwangssicherungshypothek !?

      Hilft erstmal allerdings auch nicht KONKRET weiter und kostet Eintragungsgebühren
      nach der KostO (Sorry, hab grad` keine aktuelle Tabelle hier,
      aber nach altem "DM-Recht" kostete dies bei einem Wert
      von 100.000,00 DM = 260,00 DM !)

      :)
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 18:52:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Gerichtskosten für ein Zwangsversteigerungsverfahren
      sind mitunter wesentlich höher (hier wohl bis ca. zu 3.000,00 €,
      inkl. Sachverständigenkosten für die Einholung eines Verkehrswertgutachtens)

      Also Vorsicht !

      :)
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 18:54:49
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wie bei den Aktien z. Zt. stellt sich hier also ggf. die Frage,
      ob es sinnvoll erscheint, gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen !

      :)
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 21:38:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      Also ich würde ertsmal seine Bankverbindungen herausfinden und dann übers amtsgericht eine Kontenpfändung beantragen.

      Denn Geld ist ja da.

      Ist ja für ihn blöd wenn sein Lohn auf sein Girokonto geht und Du bekomst dann alles , ebenso die Bankraten und die Beiträge für die Lebensversicherungen.
      Denn dann bekommt nicht mal die Bank was sondern du und zwar bis zur vollen Summe - alles was so einläuft - mußt Dir einen günstigen Tremin suchen.
      Da kommt er nur raus wenn das Konto nicht auf seinen Namen läuft - haben aber viele nicht.

      ansonsten würd ich die 200 € pfänden .
      besser als nichts - und die zinsen tickern sowieso weiter , also wird deine Forderung in 10 Jahren wahrscheinlich noch genauso hoch sein.

      Mich wundert nur das seine Bank ruhighält . Bei EV dachte ich das die ihm den Kredit kündigen und dann wird die Kiste sowieso irgendwie versteigert.


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