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    Kann ich in Miete enthaltene Kabelfernsehgebühr kündigen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.07.02 11:28:02 von
    neuester Beitrag 12.07.02 17:11:33 von
    Beiträge: 9
    ID: 607.186
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      schrieb am 12.07.02 11:28:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      In meiner Miete ist 25DM `Gebühr` für den Kabelanschluss enthalten. Steht auch so im Mietvertrag. Da ich jedoch keinen Fernseher besitze, würde ich gerne wissen, ob es einen Weg gibt, ich mich dieser Zahlung zu entledigen.

      Vielen Dank für Tips und Links

      grüsse Goldrose
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 11:30:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      leider nein
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 11:34:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das geht leider nicht, Goldrose. Da hättest Du die Wohnung nicht mieten dürfen. Wenn Du z.B. in Deiner Wohnung niemals die Heizkörper aufdrehst, musst Du trotzdem für die Vorhaltung der Heizanlage bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 11:45:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Natürlich kannst Du generell den Kabelanschluss kündigen. Wenn Du z.B. alleine ein Haus gemietet hast wird der Anschlusskasten von der Telekom verblombt. Danach braucht der Eigentümer keine Gebühren mehr zu bezahlen uns somit Du als Mieter natürlich auch nicht.

      In einem Objekt wo mehrere Parteien wohnen ist das natürlich schwieriger, weil man den Anschluss nicht einfach abschalten kann. In diesem Fall geht dass nur, wenn alle anderen Mieter bereit sind einen entsprechenden höheren Anteil zu zahlen, um Deinen fehlenden Anteil auszugleichen.

      Gruß
      duc916
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:04:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      ducati,
      FALSCH.
      Im Mietvertrag ist bindend die Gebühr für das Kabelfernsehen festgelegt. Da Kabelfernsehen auf die Gemeinschaft umgelegt ist, ist es völlig belanglos, ob man nun Kabelfernsehen nutzt oder nicht. Es ist auch NICHT möglich einzelne Dosen aus dem Kabelfernsehprogramm heraus zu nehmen. Demnach besteht eben die theoretische Möglichkeit KF doch zu nutzen. Da steht der Verwaltungsaufwand für Kontrolle im krassen Gegensatz zu den lächerlichen Gebühren.
      Auch eine Klage wäre eben wegen des Gegensatzes und der Unzumutbarkeit für den Eigentümer/Vermieter/Verwalter sinnlos.

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      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:14:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5
      es ist ganz einfach einzelne anschluesse abzuklemmen.
      aber ob da in jeden fall interesse besteht?

      GRB
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 13:16:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nunja....
      Es hängt davon ab als was die Kosten für das Kabelfernsehen im Mietvertrag aufgeführt sind???
      Sind sie z.B. unter den Nebenkosten aufgeführt besteht die Möglichkeit einen einzelnen Anschluß zu sperren und somit fallen diese Nebenkosten nicht mehr an.

      Gruß SM
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 14:38:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Frag mal beim Mieterbund oder der Verbraucherzentrale nach.

      Oft gibt es bei den Gerichten auch eine Rechtsberatung.

      Ruf einfach mal überall dort an, die können dir auch weiterführende Tips geben.

      mfg BaBa
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 17:11:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Juristisch habe ich keine Ahnung. Aber techn. muß ich hier einige User mal korrigieren.

      Bei den meisten Kabelanlagen kann man sehr wohl einzelne Dosen/Wohnungen abklemmen. Es ist auch kein Problem wenn der Kabelnetzanbieter nicht auch der Vermieter ist. Dann kündige ich halt den Kabelvertrag und der klemmt meine Wohnung ab. Fertig! Übrigens kann ich den Kabelvertrag auch kündigen wenn die Wohnung nicht einzeln abklemmbar ist. Das ist dann Problem des Kabelanbieters, nicht des Mieters. Aber hier gehört die Kabelgebühr ja zur Miete. Da blicke ich auch nicht durch.

      Und jetzt für User mit großer Klappe aber ohne Wissen:

      Irgendwo im Keller des Hauses (in seltenen Fällen auch auf dem Dachboden) befindet sich ein kleiner Kasten. Der sogenannte Übergabepunkt. Dort kommen die Fernsehsignale an. Jetzt hängt es davon ab, wie es dann weiter geht. Geht vom Übergabepunkt aus in jede Wohnung ein einzelnes Kabel (Sternverdrahtung), kann man dieses abklemmen und die Wohnung ist tot. Ohne das die anderen Mieter beeinträchtigt werden. So wurde in den letzten Jahren nur noch verkabelt. Hauptsächlich um säumige Zahler abklemmen zu können.

      Bei älteren Anlagen kann es auch sein, daß vom Kasten nur ein Kabel abgeht und dann von Wohnung zu Wohnung durchgeschleift ist. Dann wird es schwierig mit abklemmen.
      Ein Abklemmen wäre hier nur in der Wohnung direkt in der Dose möglich. Das kann aber auch sehr praktisch sein. Man kann sich in dem Fall nämlich sofort selbst wieder anklemmen. Dazu braucht es nur einen kleinen Schraubenzieher. Und schon kann man fröhlich schwarz sehen.:D


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