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    Steuernummer auf Rechnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.07.02 16:05:37 von
    neuester Beitrag 17.07.02 18:21:25 von
    Beiträge: 13
    ID: 607.332
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      schrieb am 12.07.02 16:05:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das hab ich gerade zufaellig im Internet gefunden:

      (Seiten des BMF)

      "Nach dem durch Artikel 1 Nr. 2 des Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes vom 19. Dezember 2001 (BGBl. Teil I, S. 3922) neu eingefügten § 14 Abs. 1a Umsatzsteuergesetz (UStG) hat der leistende Unternehmer in nach dem 30. Juni 2002 ausgestellten Rechnungen (§ 27 Abs. 3 UStG) die ihm vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben."

      Bin Freiberufler, wollte erst hier fragen ob das stimmt, habs dann aber auch auf den Seiten des BMF gefunden, ist also so. Also nur zur Info...

      Nur so nebenbei:
      Selbstaendigenbekaempfung, Arbeitslosenbekaempfung, Steuerverkürzerbekaemfung, Allesbekaempfung, ich kann das
      Wort echt nicht mehr hören!!!
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 16:09:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich gebe Dir Recht!!!! Kotz....
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 16:17:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Und nützen tutder Quatsch auch nichts.
      Wenn man die Steuernummer nicht angibt, passiert auch nichts, keine Strafe, keine OWI usw.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 16:40:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo SunPlex!

      Lese bereits lange in diversen WO-Boards, habe mich bisher zwar noch nie aktiv an den Diskussionen beteiligt, aber jetzt zum Thema "Freiberufliche Tätigkeit" mal eine Frage:

      Wenn man - wie bei uns derzeit aktuell - freiberuflich arbeiten will, SOLLTE / MUSS man dann dem Finanzamt VORAB bescheid geben oder reicht es, wenn man Ausgaben und Einnahmen einfach nächstes Jahr bei der Ek-Steuer-Erklärung (gemeinsame Veranlagung) angibt?

      Wäre für ein kurzes Feedback oder einen Link, Buch, etc. um sich zu dem Thema schlau zu machen, dankbar.

      Grüße vom RhabaBär
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 17:34:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Du musst am Anfang vierteljaehrlich (Gruendungsjahr) Deine USt-Voranmeldung abgeben und ab dem 1. Jahr dann monatlich. Da brauchst Du spaetestens nach 3 Monaten das erste mal Deine Steuernummer. Einfach beim Finanzamt anrufen. Die haben mir die Nummer gleich am Telefon gesagt (ist aber schon 10 Jahre her, vielleicht ist`s jetzt anders).

      Link oder Buchtipp habe ich nicht. Ich habe meine ersten Infos von einem anderen Freiberufler, spaeter dann vom Steuerberater.

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      Avatar
      schrieb am 12.07.02 17:40:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      @kadeto
      Ob`s was nuetzt weiss ich nicht aber auch wenn es nicht bestraft wird setze ich die Nummer jetzt in`s .dot.
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 15:38:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      @SunPlex

      Auch ohne Buchtipp etc.: Vielen Dank!

      RhabaBär
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 17:04:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Es kann passieren, daß der RechnungsEMPFÄNGER die Rechnung zurückschickt, mit der Aufforderung, die Steuernr. anzugeben. ;)
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 17:13:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      @8 richtig,ist mir schon passiert

      @4 steuernr. schickt das fa von sich aus(bekommem die infos wahrscheinlich vom gewerbeamt)

      mfg
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 17:49:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      Zu #9: Freiberufler müssen aber kein "Gewerbe" anmelden. Daher auch keine Info vom Gewerbeamt an das FA möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 23:50:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      @10
      sorry,da hab ich mich wohl im sachverhalt geirrt.
      bei mir als selbst.ist es wie oben beschrieben abgelaufen.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 17:57:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zu #9/#10: Freiberufler müssen aber kein "Gewerbe" anmelden. Daher auch keine Info vom Gewerbeamt an das FA möglich.

      ....ersetze "müssen" durch "dürfen"


      Als Freiberufler sollte man auf GAR KEINEN FALL ein Gewerbe anmelden, noch nicht mal dran denken! ;)

      Dieser Fehler kann einen viel Geld, Zeit und Nerven kosten!
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 18:21:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zu #12: Hast Recht, SMD. Ein Freiberufler sollte keineswegs ein Gewerbe anmelden.


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