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    RUINIERT DURCH MISTRADE........................................ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.07.02 21:19:23 von
    neuester Beitrag 11.04.03 16:03:19 von
    Beiträge: 124
    ID: 607.463
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      Avatar
      schrieb am 12.07.02 21:19:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      ............. bin ich – zum Glück nicht - ! :laugh:

      Aber mit der nachfolgenden Story will ich euch mal erzählen was alles passieren kann wenn es „blöd“ läuft.

      Vorweg, ich spreche nicht von Summen und ich wusste das mich wohl irgendwann der Anruf meiner Bank erreichen würde. ....“Makler reklamiert Mistrade....“

      Diejenigen von euch, die schon mal einen Mistrade hatten wissen was dann abläuft, für die
      anderen: Das Geschäft wird Rückabgewickelt, normalerweise gebührenfrei.
      Hatte das selbst schon mehrmals mitgemacht, t.w. bewusst, t.w. unbewusst aber nie Probleme gehabt und dachte dass dieses Rückabwickeln das schlimmste wäre was mir passieren könnte.

      Nun ja lest selbst:

      Es war vor 3 Wochen als Donnerstags Abend jemand in Dot`s Chat die Frage stellte wer sich mit sich mit Discount-Zertifikaten auskennen würde.
      Als ich mich melde ( :mad: ) kam die Bitte mir mal ein bestimmtes Zertifikat anzuschauen, das wohl
      falsch getaxt wäre. ( DiscountZerti auf Henkel, Cap 60, Laufzeit bis 09/03, Preis um die 52 Euro. Bei der Euwax stand aber ein Realtime-Kurs von 32,xx Euro.
      [ wie ich später erfuhr hatte der Makler sich schlicht und einfach vertippt bei der Kurseingabe ]

      Nun ja, ich dachte man kann es ja mal versuchen :laugh: und stellte schnell mal eine Kauforder für den nächsten Morgen an die Euwax. Limit 33,-- Euro.
      Als ich mich dann so gegen 09.15 einloggte und mein Konto sah stellte ich fest: Auftrag ausgeführt, 100 Stück im Depot, Kurs 32,xx.

      Nun kam mein nächster Schritt. An der Euwax konnte ich die Scheine ja nicht verkaufen,würde ja auch nur die 32,xx erhalten.
      Also Verkaufsorder nach Berlin, sind ja Spitze in
      Zertifikaten. Ich konnte gar nicht so schnell schauen wie die Order ausgeführt war.
      Hm war ein schöner Anblick, der „verfügbare Betrag“ auf dem Konto. Aber Geld soll ja arbeiten.
      Also nächste Order an die Euwax. Ausgeführt zu 32,6x. Verkaufsorder nach Berlin.
      RuckZuck wieder ausgeführt zu 54,xx.

      Ich begann mich zu freuen, verwünschte das ich auf
      der Arbeit war und ständig von Telefonaten gestört wurde.

      Also dachte ich, dies blöden 100-150 Stück Order halten nur auf. Also richtig zugeschlagen. Kauforder an die Euwax," Volles Programm " VK nach Berlin. Super und weiter im Takt. Kauf Euwax, VK Berlin.

      Doch auf einmal klappte es mit Berlin nicht mehr sofort. Na egal ich musste sowieso in eine Besprechung. Ging erleichtert,hatte ein Bombendepot und noch ne Menge Geld auf dem Konto. :laugh:

      Als ich aus meiner Besprechung zurückkam, rannte schon ein Kollege auf mich zu. Ich solle
      gaaaaaannzz dringend meine Bank anrufen, die hätten schon zigmal versucht mich zu erreichen. Nun ja, ich wusste ja worum es ging.
      Also rief ich zurück und erhielt dann mit freundlicher Stimme die Nachricht, das der Makler, aufgrund des o.a. Versehens, den Mistrade reklamieren würde und die Bank aufgrund der Geschäftsbedingungen alle meine Käufe – Gebührenneutral – Rückabwickeln würde.

      Soweit so gut. - dachte ich :confused:

      Als ich dann nach gut einer Stunde mal wieder an mein Konto wollte um zu traden, war ich sehr erstaunt. Die Summen sahen immer noch gut aus, aber ich konnte nichts kaufen es lief alles schief bzw. es ging garnichts.

      Ich rief also die Bank an und klagte mein Leid. Die nette Dame die ich dann am Apparat hatte
      war sehr bemüht, konnte aber so schnell nichts feststellen. Sie meinte nur „ die heutigen Buchungen auf ihrem Konto sehen sehr durcheinander aus.“ Darauf meinte ich, im jugendlichen Leichtsinn: ..“ kann das damit zusammenhängen, das man Käufe rückabwickeln wollte, ich die Scheine aber schon verkauft hatte ? ...“

      Erst Schweigen am anderen Ende der Leitung. Dann die Frage: ..“ Wie sie haben die Scheine
      verkauft ? Dann haben sie ja einen Leerverkauf getätigt.! „

      Ich: „Leerverkauf ? „ „Was ist das denn ?“

      Es kam dann eine Erklärung über den Leerverkauf und sie müsste jetzt erst einmal klären
      was zu machen wäre. Auf meine Bitte erst einmal zu klären das ich über mein Geld / Konto
      verfügen könne kam die Antwort, man müsse jetzt erst mal sehen wie man die ganze Angelegenheit regelt.

      Nun ich will jetzt nicht die ganzen Telefonate wiedergeben die ich noch im Laufe des Tages bis in den Abend hinein führte.

      Aber Fakt war folgender, und das ist jetzt das Entscheidende, ich konnte nichts dagegen unternehmen mein Konto war blockiert.

      Die Angelegenheit mit dem Mistrade war klar. Hätte ich die Scheine im Depot gelassen und das Geschäft wäre rückabgewickelt worden alles wäre glatt gelaufen.

      Dadurch aber das ich die Scheine Verkauft hatte, die Bank aber den Mistrade abgewickelt hatte, hatte ich im Sinne der Bank Stücke verkauft die ich gar nicht besaß, also einen Leerverkauf getätigt und das ist wohl bei uns nicht zulässig.

      Die Bank teilte mir also mit, das man sich jetzt mit den benötigten Stücken eindecken würde und dann könnte man sehen welche Summen bewegt würden und was mich das ganze an Kosten verursacht hätte.
      Mein Konto war immer noch nicht frei. Ob ich Papiere hätte verkaufen können weiss ich nicht, das habe ich nicht versucht.

      Jedenfalls kam es so, die Bank hat sich mit den Papieren eingedeckt, damit meinen Leerverkauf, buchhalterisch ausgeglichen und mich hinterher mit den Differenzkosten belastet.

      Was aber nun das Entscheidende ist und auch das Gefährliche:
      [ vorausgesetzt das Handeln der Bank war Rechtens ! ]

      Ich hatte, zum Glück nur mit einem sehr konservativen Discount-Zertifikat auf einen Einzelwert gehandelt der sich an dem Tag auch nur kaum bewegte und damit das Zerti
      auch nicht. Die Zahlen, die mir Anfangs genannt wurden ( Kosten für das Eindecken ) kamen nicht zum Tragen, es waren im Endeffekt nur Peanuts und darüber war ich dann froh.

      Aber überlegt euch mal folgendes: So etwas passiert jemanden unbewusst.
      Man kauft einen Schein, evtl. einen Turbo-Wave, kurze Laufzeit und freut sich wie ein Schneekönig weil man
      ihn günstig bekommen hat und gut verkaufen konnte.
      Dann ärgert man sich das der Kurs ja noch viel höher steigt, aber man hat ja einen kleinen Gewinn.
      Und dann kommt der Anruf der Bank. Mistrade. Nun ja Schein verkauft, kein Problem, wir decken uns auf ihre Kosten ein. Nur der Schein kostet jetzt evtl. 1 bis 2 Euro mehr !!!


      So schnell kann man dick in die Miesen kommen.

      Umgekehrt kann man evtl. zu Geld kommen wenn sich die Bank günstiger eindecken könnte, aber dann werden die schon was finden um dich um das Geld zu bringen.

      Wie gesagt ich weiss nicht wie das alles hinterher rechtlich aussieht.
      Mir wurde erklärt, aufgrund der von mir unterzeichneten Geschäftsbedingungen hätte ich auch dem Punkt Mistradeabwicklung zugestimmt.
      Der würde in etwa heissen: Bis zum nächsten Börsenhandelstag 09.00 hat der Makler das Recht den Mistrade zu reklamieren und in diesem Fall ist die Bank verpflichtet das Geschäft rück abzuwickeln. Später kann der Makler zwar immer noch reklamieren, aber die Bank hält
      sich dann raus, der Makler ( Emi ) muss seine Forderung zivilrechtlich gegen mich vorbringen.


      So das wäre es dazu. Mich hat der Scheiss, Geld gekostet vor allem aber Nerven und ne Menge Ärger gebracht. Aber es hätte Schlimmer kommen können.

      Und ich weiss, ich bin ja selber Schuld, ich hätte es mir ja denken können das sowas bei mir nicht klappt :cry:


      Cu und schönes WE zusammen !
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 21:21:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      ............. bin ich – zum Glück nicht - !


      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 21:26:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      wow, das hoert sich ja ziemlich unfair an. Bin ich froh, dass ich nicht mehr mit Maklern handle.Nur noch elektronische Boersen (ECNs, Xetra)
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 21:44:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dass du an einem "börslich organisiertem Handelsplatz" gehandelt hast, ist dabei das größte problem. Selbst wenn der Makler sagen würde: "War mein Fehler, lassen wir die Rückabwicklung.." würde das riesige Probleme geben. Da hättest du das BAWe und den WiMinisterium voro der Tür ...

      WENN du aber über einen Emittenten handelst... hihihi, dann
      stehen die Karten BESTENS! Diese Geschäfte würde ich NIE
      rückabwickeln. Auch nicht, wenn der Emmi eine Mistraderegelung hat - und die hat jeder. Es gibt das sogenannte "Citibank"-Urteil, indem einem Privatanleger Recht gegeben wurde und der Market Maker das Geschäft NICHT rückabwickeln durfte... (er hatte einen Schein zum 10tel verloren...). Begründung: Der Händelr einen Informations- und Technikvorsprung, den er ausnutzen kann. Alles andere sei ein Fehler, für den er gerade stehen müsse...

      Wenn dir eine Bank droht, das Geschäft trotzdem zu annulieren, kein Problem. Klage einreichen, denn die Bank darf das ohne deinen Willen nicht. Du klagst dann allerdings gegen die Bank und nicht gegen den MarketMaker, da dieser nur Counterpart der Bank, deinem Counterpart, ist...

      Good Trades,

      Haussie
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 21:57:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Haussie

      ist alles schön und gut. Ich hatte mal so was ähnliches
      wie Lucky. Das schlimme ist, das die Bank erstmal Zugriff
      auf dein Konto hat und es blockiert und du dann im Zugzwang bist.
      Bei einem Livetrading-Geschäft würde ich mir auch weniger
      Gedanken um den Mistrade machen, da stimme ich dir zu.

      @Laki,
      alter Euro-Fighter, hast ja mal wieder was erlebt.
      Reicht dir wohl nicht, nur Exoten zu Traden, jetzt machste auch schon exotische Geschäfte.
      Aber prima das es gut ausgegangen ist.

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      Avatar
      schrieb am 12.07.02 22:09:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      warum wendest du dich mit deinen verlusten nicht an die euwax. schließlich hat der makler der euwax sich doch vertippt, oder?
      die tun doch immer so, dass sie super kulant sind.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 23:15:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Immerhin wußtest genau was du tatest, dir war auch klar dass das Geschäft durch einen Fehler der Gegenseite zustande kam.

      Hier mal ein Beispiel dafür was mir mal passiert ist. Diese Mail bekam ich am 20.11.2001 um 0:24 Uhr.

      Dear Thomas,

      I have tried to reach via the phone, however I could not reach you.
      On Thursday 11/15, you entered an order to Buy 1 ESZ1@ 1138.50. This order was
      filled twice and reported twice, however since you only entered a 1 lot, we will
      pull one of these sells from your account. This is not a good thing for you at
      this time. The current market is 1150.00.You should not cover trades that do not
      belong to you.
      If you have any questions, please contact us at your convenience. Again, we will
      be busting a Buy of 1 ESZ1 @ 1138.50 from your account.

      Thank you,

      Jim
      IB Customer Service



      Der Witz an der Geschichte ist, dass ich die Position gar nicht selbst geschlossen habe,
      sondern dass der zweite Kontrakt aufgrund fehlender Maintenance Margin direkt vom System liquidiert wurde.

      Der Trade wurde anschließend von der Börse storniert und an mich durchgereicht.

      Mein Fehlverhalten bestand darin, die Ausführungen nicht genau zu prüfen und den Misstrade nicht unverzüglich zu melden. Man hätte halt das was man dort unterschreibt genauer lesen und auch entsprechend handeln sollen. Ich kann jedem nur empfehlen dies auch zu tun. Der Witz an der Sache ist zusätzlich, dass ich das Future Limit für meinen Account auf 1 Kontrakt gesetzt hatte und daher eigentlich kein zweiter Kauf hätte ausgeführt werden dürfen. Zusätzlich zur Stornierung des Trades wurden mir noch 29,50 $ an Gebühren für die Stornierung belastet.
      Ich hatte Kontakt mit dem deutschsprachigen Helpdesk wegen diese Vorgangs und man hat mir mitgeteilt, dass eine Regelung auf Kulanzbasis in diesem Fall nicht möglich sei, da der Auftrag von der Börse storniert worden wäre.

      Fairerweise muß ich betonen, dass ich eigentlich sehr zufrieden mit IB bin. Die Konditionen sind konkurrenzlos günstig und Störungen im Ablauf die absolute Ausnahme (ich habe seitdem sicherlich einige hundert Trades dort gemacht). Am 15.11. wurden systemseitige Änderungen vorgenommen, die zu Störungen beim Handel geführt haben, das war für jeden ersichtlich, der Online und eingeloggt war. An einem solchen Tag würde ich nicht mehr traden. Ich glaube auch nicht, dass andere Broker sich anders verhalten hätten, zu verschenken hat niemand etwas.

      Gruß Thomas
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 23:34:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Laki,

      schön, daß Du die Zeit gefunden hast diesen Thread zu eröffnen. So kann man in Ruhe alles nachlesen und die Fragen müssen nicht dreimal beantwortet werden.

      Zu dem Mistrade:

      Leerverkäufe durch Privatanleger, noch dazu in Zertifikaten, sind in Deutschland nicht gestattet. Soweit die mir bekannte Rechtslage.

      Deshalb sehe ich den Fall anders und bin der Meinung, daß der Broker sich geirrt hat wenn er von einem Leerverkauf gesprochen hat.

      Ich kenne das Zerti nicht und auch nicht die genauen Kurse. Deshalb beispielhaft in Anlehnung:
      Zertikurs Berlin 51€ Geld/ 52€ Brief
      falscher Kurs Euwax= 32€ Brief

      Der Ablauf:

      a) Kauf Zerti zu 32€ an Euwax
      b) Verkauf Zerti zu 51€ in Berlin
      c) Kauf aus a) wird reklamiert wegen falschem Briefkurs- (richtiger Kurs wäre 52€ B gewesen)
      d) Rückabwicklung nicht möglich da die Zertis bereits verkauft (zu 51€ G Berlin)- also nicht mehr im Depot.
      Daher keine Rücklieferung der Zertis möglich sondern Ausgleich der Differenz zwischen gültigem und falschen Briefkurs zum Kaufzeitpunkt.

      Also muß nicht der Verkauf in Berlin storniert werden durch Eindeckung mit den Zertis, sondern lediglich eine Nachberechnung des gültigen Briefkurses an Euwax zum Kaufzeitpunkt stattfinden.
      Der gültige Briefkurs wäre 52€ gewesen. Also wäre von Deinem Depot die Differenz zwischen 52€ und 32€, also 20€, an den Makler zu überweisen gewesen.
      Dein größter finanzieller Schaden wäre also der Spread des Zertis gewesen. Du hast für 32€ gekauft und für 51€ verkauft- also 19€ Gewinn gemacht. 20€ wären an den Makler zu erstatten gewesen. Also 1€ pro Zerti, was gleich Spread entspricht, als Verlust für Dich aus dem Fehler des Maklers.

      Nun stellt sich höchstens noch die Frage, ob Du als Kleinanleger für Fehler eines Profis bezahlen mußt, oder ob dieser Makler nicht gegen Fehler versichert ist.
      Ich persönlich halte es für unzumutbar, daß man als Privatmann zu 100% gerade bei Zertis und OS und deren Preisung durchblicken muß. Diese ist nämlich nicht immer nachzuvollziehen.
      Von daher müßte man sich dann mit dem Makler in Verbindung setzen und versuchen zu erreichen, daß dieser (oder die Euwax oder die Versicherung) den Dir entstandenen Verlust durch Spread und Gebühren ersetzt. siehe auch #6
      Bei Aktien kann es m.E.n. derartige "Mistrades" gar nicht geben, da jeder amtlich festgestellter Börsenkurs doch als verbindlich gelten muß (müßte). Ich denke da z.B. an Kapriolen am NM als mal jemand unlimitiert über Xetra gekauft hat und tatsächlich die Aktien zum 5fachen des vorherigen Kurses geliefert bekommen hat.

      Sollte hier ein Experte mitlesen würde mich dessen Meinung zu meiner Ansicht brennend interessieren. Ich selber hatte nämlich auch schon "Mistrades". Nur zum Glück nach Erwerb derartiger Scheine nicht sofort wieder verkauft sondern nur Stop nachgezogen. (Jaja- ich weiß- die Gier :D )
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 23:35:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      da war wohl jemand zu gierig:laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 23:37:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nachtrag:

      Dem Makler wäre durch einen "Barabgleich" des Differenzbetrages ebenfalls kein Schaden entstanden, da er ja praktisch so gestellt würde als wenn er Dir die Zertis zu 52€ verkauft hätte.
      Eventuell hätte er ja sogar freiwillig auf den Spread verzichtet. Warum soll er noch an dem Spread verdienen wo er doch einen Fehler gemacht hat und die Notwendigkeit eines Spreads zur Zeitgewinnung gar nicht gegeben worden wäre.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 23:45:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      #6 Maierm
      Bei solchen Sachen hört die Kulanz auf. Es kann immer vorkommen das solche Fehler, sei es aus System oder Menschlicher Ursache, auftreten. Daher ja auch die Misstraderegelungen. Und wie erwähnt, solange du die Scheine noch im Depot hast wird das Geschäft kostenneutral Rückabgewickelt.

      #7 Dabadooh

      Jeep, ich wusste dass da was nicht stimmt. 20 Euro Differenz ist schon ne Menge. Nur mir war nicht klar was da hätte auf mich zukommen können.
      Stelle mir vor, es wäre so ein Tag wie letzter Freitag gewesen und ich hätte einen Call morgens getradet dann verkauft und Abends wäre der Misstrade reklamiert worden und die Bank hätte sich eingedeckt bei Dax + 5,7 % :mad: :cry:

      Dann würde ich hier doch noch Schreiben können wie die Sache wohl mal vor einem Gericht ausgehen wird, denn dann sind schnell paar große Scheine weg.
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 23:57:12
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hi Dot,
      hatte gerade deinen Beitrag noch nicht gesehen. Hatte dir ja gesagt das ich das mal hier reinschreiben will da es mir echt ne "heisse Kiste" zu sein scheint wenn da was passiert.

      Unsere anderen Misstrades - einen hatten wir ja zusammen :laugh: sind bisher ja immer ordentlich zurück-
      abgewickelt worden.

      Mein Schaden ist auch nicht sehr hoch gewesen, kommt fast so hin wie in deiner Ausrechnung.
      Ich hatte ja einen Ertrag durch den Kauf der Zertifikate, der aber natürlich durch die Eindeckungen aufgezehrt wurde.
      Die Eindeckungen wurden aber zum aktuellen Börsenkurs vorgenommen. Und hier hatte ich, wie erwähnt noch Glück das sich der Basiskurs der Aktie und damit des Zertis nur un-
      wesentlich bewegt hat.
      Na ich bin jedenfalls gewarnt, sollte ich nochmal einen "bewussten" Misstrade machen lasse ich die Dinger im Depot und warte ab.
      oder ich verhöker sofort alles und löse das Konto auf :laugh:
      So, gute Nacht !
      Avatar
      schrieb am 12.07.02 23:59:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      #9 RCZ

      No Risk, no Fun !
      Und glaub mir, es war ein geiles Gefühl wenn ich nach jedem
      Verkauf auf "Verfügbarer Kontobestand" geschaut habe :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 01:12:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      mir ist mal was ahnliches passiert.

      im Handel mit dem Emi ist bei dem die Taxe eines, Dax-Calls wars wohl, stehen geblieben und über Stuttgart wurde weiter getaxt.

      ICh konnte dann immer bei der Citi ( die wars ) kaufen und in Stuttgart für 3 Cents mehr verkaufen.

      Hat aber nur 2mal geklappt.

      Keine Rückabwicklung !!!
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 01:49:13
      Beitrag Nr. 15 ()
      ich hab da von der juristischen Seite her keine Ahnung.

      Aber ich kann mir nicht ernsthaft vorstellen, dass irgendwer vor Gericht eine Chance hätte, von mir als Kleinanleger einen solchen "Misstrade" rückabwickeln oder sonstwie ausgleichen lassen zu wollen.

      Was hab ich damit am Hut, dass da ein Makler sich zu seinen Ungunsten und meinen Gunsten irrt? Ich kann als Kleinanleger doch gar nicht prüfen, ob der Makler sich geirrt hat. Kurssprünge dieser Art gibts an der Börse heutzutage immer mal. Ist nach meiner Ansicht also nicht mal so, dass hier ein offensichtlicher Misstrade vorlage.

      Bucht beispielsweise eine Bank Dir Kohle ein, die Dir nicht zusteht und Du verbrauchst Sie gutgläubig, kann sie auch nicht in jedem Fall das Geld zurückfordern. Also kann ich in einem Fall wie dem hier geschilderten die Kohle verbrauchen und nichts kann mir passieren.

      Wie gesagt, das ist jetzt keine juristische, aber eine Verbrauchermeinung, die (hoffentlich) auf gesundem Menschenverstand beruht.

      Ein Geschäft, dass mir einen Kühlschrank für 300 statt für 600 Euro verkauft kann diesen ja auch nicht zurückfordern. Was anderes wäre, wenn es 0,06 statt 600 Euro wären. Dann hätte ich sicherlich nicht mehr gutgläubig sein können.

      So müßte es hier auch aussehen. Wenn nicht 32 Euro gezahlt sondern zu jeder Aktie noch draufgelegt worden wären, wärs mit der Gutgläubigkeit sicher vorbei. Aber in dem hier geschilderten Fall wäre ich mir nicht sicher, dass da ein Gericht dem Makler Recht geben würde.

      Dass das bei Profis untereinander evtl anders aussieht ist ja möglich.
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 10:48:23
      Beitrag Nr. 16 ()
      ich bin trotzdem der meinung, dass die euwax da was für dich machen sollte.

      hast du denn schon mal bei denen angefragt.
      meine erfahrung zeigt, dass es immer besser ist, persönlich mit der börse( handelsüberwachung) kontakt aufzunehmen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 12:16:03
      Beitrag Nr. 17 ()
      #15 HHM

      Hier irrst du aber ganz gewaltig. Dazu gibt es ja die Misstrade-Regelung. Sicher hast du Recht damit das wir als
      kleine Trader manchmal wirklich nicht Überblicken können wie ein Kurs gerade ist. ( Bei meinem Geschäft war es allerdings schon ersichtlich )
      Dot und ich hatten schon einen Mistrade mit knapp einem Euro Differenz und der ist auch Rückabgewickelt worden.

      Und das mit dem ... Bank bucht dir Geld ein und du verbrauchst es gutgläubig... und Bank kann es dann nicht zurückfordern gilt auch nur ganz eingeschränkt. Es muss nämlich für dich wirklich nicht zu erkennen gewesen sein
      das dir das Geld nicht zusteht.
      Wenn du aber einen Verkauf machst wo dir ca. 1000 Euro zustehen
      und du bekommst 10000 überwiesen, da ist es mit der Gutgläubigkeit vorbei.

      Da ich aber in der nächsten Woche mehr Zeit habe werde ich
      mal den Fall ganz detailliert meiner Bank schildern und mal
      fragen was passiert wäre wenn ich jetzt bei der von ihr vorgenommenen Eindeckung anstatt 53 Euro je Zerti hätte ( durch plötzliche Kurssteigerung ) 93 hätte Zahlen müssen.
      Also mein Konto damit gnadenlos überzogen worden wäre !

      Mal hören wie die Bank die Rechtslage darstellt.

      Aber nochmal, ich wusste genau das es ein Misstrade
      werden würde, wäre schön gewesen wenn es geklappt hätte :laugh:
      Ich finde es nur,wie in den vorstehenden Beiträgen erwähnt,
      nur für höchst Riskant wenn das Verhalten der Bank Rechtens
      sein sollte. Denn dann kann man ja wirklich, wenn der Markt gegen einen läuft - und so ist es ja dann meistens - ne Menge Geld verlieren.

      Ach und noch etwas bei Zivilrechtlichen Klagen von Maklern
      wegen Mistrade. ( wie gesagt, die Bank ist nur verpflichtet bis zum nächsten Börsentag 09.00 rückabzuwickeln, dann muss der Makler gegen dich klagen )
      Wie mir die Sachbearbeiterin der Bank sagte sind ihr Fälle
      bekannt und da sah bzw. sieht es so aus. Je später der Makler reklamiert und je geringer die Summe zw. gültiger Taxe und Misstrade-Taxe ist umso besser sieht es für den Kunden aus.

      WOBEI ICH MIR DIE FRAGE STELLE: BIS WANN KANN EIN MAKLER ÜBERHAUPT EINEN MISTRADE REKLAMIEREN; BZW GEGEN MICH VORGEHEN ?

      Naja genug davon fürs erste. Sobald ich Infos von meiner Bank habe stelle ich sie hier herein !

      Schöne WE
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 12:33:53
      Beitrag Nr. 18 ()
      hi La:Dki

      nun muß ich dir mal meine mistrad`s mitteilen :D:D:D die keinem aufgefallen sind :laugh:eigentlich unverständlich ;)

      du erinnerst dich sicherlich an den herbst des letzten jahres,wo ich bevorzug mit 2 OS auf aktien gehandelt habe!!!

      mit einem dieser werte habe ich 2 wochenlang vor 20:00 gekauft und um ca. 20:15 verkauft :D:D:D

      wertzuwachs jedesmal 50-100 %%%%%%%%%%%% keiner hat es gemerkt,bis heute nicht und der OS ist auch im herbst ausgelaufen.:cry:

      gebracht hat mir der spaß locker einen wert eines 2 familienhauses :):):)

      und warte ich wieder auf so einen OS :D

      gruß reko :)
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 13:26:25
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Kobold

      Ich sage es doch immer wieder, es gibt Leute die haben, wenn es Bratensosse regnet, den Esslöffel dabei :laugh:

      Manchmal ist die Taxerei total unverständlich und nicht immer ein Misstrade, obwohl bei dem Schein aus Zuffenhausen (oder ? ) ist ein solcher Unterschied eigentlich nicht - korrekt - drin gewesen. Dann herzlichen Glückwunsch dazu und nochmal zum heutigen Birthday.

      Hatte ja auch mal einen schönen Ölschein, da konntest du die Uhr nach stellen das durch die tägliche Volaänderung immer Kohle zu machen war. Leider hat das unser gemeinsamer Lieblingsemi dann auch mal bemerkt, gerade da als ich mit der dicksten Portion drin war. :cry:
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 15:36:43
      Beitrag Nr. 20 ()
      @la:Dki

      # 19

      zum 1.satz :D

      zum 2.satz :look::D

      zum 3.satz :cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 15:49:19
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ Poster von #20
      schließe mich Posting #19,
      2. Abschnitt, letzter Satz
      gerne an :)

      nette Grüße
      laotzu :)
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 16:43:19
      Beitrag Nr. 22 ()
      Laki

      ich sag ja, dass ich das rechtlich so nicht bewerten kann. Aber die Frage ist ja zunächst einmal: Wann liegt ein Misstrade vor? Und dann: War er so offensichtlich erkennbar, dass ich das erkennen musste.

      Sieh Dir doch die Urteile an, wo Trader Geld von Ihrer Bank zurückbekommen hatten, obwohl sie nun alles mögliche unterschrieben hatten zu OS-Risiken usw.

      Und wenn -wie Du geschrieben hast - eine Spanne von 32 zu 52 da war, wäre es nach meiner Ansicht durchaus fraglich, ob da nicht eine normale Handelsspanne vorlag. DU kannst ja evtl annehmen, dass ein Makler irgendetwas weiß, das Du nicht weißt und deshalb schon einmal einen anderen (höheren oder niedrigeren) Kurs stellt, als bei anderen Börsen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 16:53:23
      Beitrag Nr. 23 ()
      hier mal was Interessantes dazu:
      Mistrade-Regel auch am Wochenende

      Als besonders heikles Feld im außerbörslichen Handel ist die Mistrade-Regelung zu werten. Wann kann ein getätigtes Geschäft storniert werden, zumal am Wochenende, wenn keine andere Börse offen ist, die Referenzpreise nennen könnte? Das einzige Kriterium, das am Wochenende herangezogen werden könne, sei die »Kurskontinuität«, sagt Schwarz. Werde auf eine Quotierung gehandelt‘ die mehr als 30 % von der vorherigen abweiche, dann sei mit hoher Wahrscheinlichkeit eine falsche Eingabe und damit ein Mistrade gegeben. Während Lang & Schwarz immer nur bis zum nächsten Tag, 13 Uhr, Geschäfte stornieren lassen könne‘ hätten die Kunden eine Widerspruchsfrist von sieben Tagen. Während offizieller Börsenzeiten diene der Referenzpreis als Beleg für den Mistrade. Dennoch müsse sollte ein Geschäft zuungunsten der Kunden storniert werden, die Compliance-Abteilung mit einem externen Rechtsanwalt zu der Überzeugung gelangen, dass ein völlig falscher Kurs abgerechnet worden sei, der der Marktsituation nicht entsprochen habe, sagt Schwarz.


      http://www.ls-d.de/parkett/out.html?rubrik=pressespiegel
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 16:56:03
      Beitrag Nr. 24 ()
      21.11.2001



      F E H L T R A D E

      Investor will Eurex anzeigen
      Diese Seite

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      Der Fehltrade wirft seine Schatten auf den Aktienmarkt. Die German Asset Managers AG wirft dem Vorstand der Terminbörse Eurex schweren Betrug vor und wird Strafanzeige erstatten. Durch die nachträglich annullierten Geschäfte seien dem Unternehmen hohe Gewinne entgangen.


      © [M];DPA.mm.de


      Ein unerwarteter Kurssturz am Morgen trieb Händler in die Verzweiflung


      Frankfurt am Main – Die Fehleingabe, die am Dienstag zu einem Einbruch beim Dax-Future geführt hatte, wird rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die in Frankfurt ansässige German Asset Managers AG (GAM AG) wird bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Vorstand der Terminbörse Eurex stellen. Das erklärte Vorstandsmitglied Carsten Straush gegenüber manager-magazin.de auf Anfrage.

      Eine falsche Ordereingabe hatte am Dienstagmorgen den Dax-Future innerhalb weniger Sekunden um rund 16 Prozent abstürzen lassen. Als Folge davon rutschten auch die Kurse am Aktienmarkt selbst kurzzeitig kräftig ab. Die Börse hatte am Nachmittag mitgeteilt, dass die Fehleingabe eine Reihe von Futures-Geschäften ausgelöst habe, die im Rahmen so genannter Mistrade-Regelungen aufgehoben worden seien. Ein Mistrade definiert ein Geschäft, das zu einem nicht marktgerechten Preis zu Stande kommt.




      Der Fehltrade und die Folgen

      "Aberwitziges" Verhalten der Eurex
      Die Vorwürfe des Investors GAMAG-Vorstands Carsten Straush im Einzelnen ...mehr

      Muss die Eurex Schadenersatz zahlen?
      Die Meinungen am Markt gehen auseinander ...mehr

      Xetra-Handel
      100 Prozent Sicherheit gibt es nicht ...mehr

      Rauf, runter, rauf Psycho-Börse: Nichts als Stress? ...mehr


      Straush sprach in diesem Zusammenhang von "einem ungeheuerlichen Vorgang". Die Stornierung von Transaktionen erfülle den Straftatbestand des Betrugs. Die G.A.M.A.G hatte am Dienstag in den fallenden Markt hinein gekauft und Futures bestellt. Durch die Annullierung der Geschäfte seien der Gesellschaft, die unter anderem in Hedgefonds investiert, hohe Gewinne entgangen.

      Offenbar soll ein Trainee gestern in dem Glauben, ein Testprogramm zu benutzen, den Future um rund 800 Punkte gedrückt haben, hieß es in Frankfurt. Der Urheber für den Kurssturz ist aber immer noch nicht offiziell benannt - die Eurex gab dazu keine Stellungnahme ab. "Da ist auch jetzt noch nicht alles aufgeräumt", sagte ein Händler am Mittwoch. Einige Investoren würden immer noch auf ihren Aktienpositionen sitzen, nachdem die Deutsche Börse am Vortag mitgeteilt hatte, alle Future-Geschäfte, die im Zusammenhang mit der Fehleingabe getätigt wurden, aufzuheben.

      Günstiges Geschäft annulliert

      "Da haben einige den Future billig eingekauft und die Aktien dagegen verkauft", sagte ein Händler. "Das Future-Geschäft ist jetzt ungültig, aber dafür haben sie eine offene Short-Position in der Kasse (Aktien)." Eine Short-Position bezeichnet einen getätigten Leerverkauf. Der Investor verkauft geliehene Aktien, da er fallende Kurse erwartet. Sinkt der Preis, kauft er die Titel billiger zurück. Experten schätzen den möglichen Schaden auf bis zu 30 Millionen Euro.

      Die Dax-Futures sind nach der Verwirrung gestern schwächer aus dem Handel gegangen. Der Dezember verlor 62 auf 5137 Punkte. Nach 54800 umgesetzten Kontrakten lagen das Tageshoch bei 5229 und das Tief bei 5083,5 Punkten. Mit dem "angepassten" Tief hat die Börse den Mistrade bereinigt, der am Morgen den Future um 800 Punkte gedrückt und damit einige Minuten lang Panik verursacht hatte.

      "Normale Konsolidierung"

      Am Dienstagnachmittag hatte die Börse verfügt, alle Geschäfte unter 5083,5 Punkten seien ungültig. Nun stecke der Future in einer ganz normalen Konsolidierung, wobei die erste Unterstützung bei 5050 bis 5030 und die Schlüsselunterstützung bei 4980 Punkten liege. Nach oben lägen Widerstände bei 5238 und 5393 Punkten.

      Tiefer Knick am Morgen

      Der Dezember-Kontrakt des Future auf den Deutschen Aktienindex (Dax) war am Dienstag kurz nach Beginn des Aktienhandels um rund 800 Stellen auf 4348 Punkte gefallen. Daraufhin wurde auch der Dax um mehr als 100 Punkte auf 5016 Zähler gedrückt.

      Die internationale Terminbörse Eurex, an der der Future gehandelt wird, teilte später mit, den Mistrade-Antrag eines Kunden auf Stornierung des Future-Geschäfts zu überprüfen. Ein Marktteilnehmer sagte, der Vorgang könne im schlimmsten Fall bei allen Beteiligten insgesamt zu Kosten von bis zu 30 Millionen Euro führen.

      "Da denkt man gleich an das Schlimmste"

      "So allmählich erhole ich mich wieder von dem Schock", sagte ein Händler. Im ersten Moment sei nicht klar gewesen, was den Kurssturz verursacht habe. "Da denkt man gleich erst mal an das Schlimmste", sagte der Börsianer mit Blick auf die Anschläge in den USA vom 11. September und die dadurch damals ausgelösten Kurseinbrüche an den internationalen Finanzmärkten.

      Vom Terminmarkt Eurex wurde zunächst keine offizielle Begründung für den Kurssturz genannt. Marktteilnehmer sagten aber, es gebe Gerüchte, wonach ein Händler das Simulationsprogramm für den Eurex-Computerhandel mit dem richtigen Handelsprogramm verwechselt und Futures unlimitiert verkauft haben soll.

      "Wir haben gehört, dass es ein Händler in der Ausbildung gewesen sein soll", sagte ein Börsianer. "Man hat wohl ein Testprogramm laufen lassen, und es hat sich als Realität herausgestellt."

      Handelsüberwachung prüft den Fall

      Eine Sprecherin der Eurex bestätigte auf Anfrage den Eingang eines Mistrade-Antrages eines Handelsteilnehmers. Derzeit werde der Antrag überprüft, hieß es. Um wen es sich bei dem Antragsteller handelte, wollte die Sprecherin nicht sagen.

      Wie viele Geschäfte müssen rückabgewickelt werden?

      Marktteilnehmer äußerten jedoch ihre Zweifel, dass es einfach wäre, die Geschäfte, die es unmittelbar nach dem möglichen groben Handelsfehler gegeben habe, rückgängig zu machen. Sollte dem Mistrade-Antrag stattgegeben werden, müssten alle Geschäfte, die in Folge des Kursrutsches beim Dax-Future getätigt worden waren, ebenfalls rückgängig gemacht werden, sagte Tobias Voigt, Derivate-Händler bei der DZ-Bank.

      "Viele Leute haben nach dem Fall des Future Arbitrage gespielt, das heißt, den billigen Future gekauft und die Kasse (Aktien) dagegen gegeben." Diese Verkäufe am Aktienmarkt müssten dann ebenfalls rückgängig gemacht werden.

      Händler sprechen von 1000 Kontrakten

      Über die ungefähre Anzahl der verkauften Future-Kontrakte herrschte nach wie vor Unklarheit am Markt. Einige Händler sprachen von einer Größenordnung von 1000 Kontrakten, andere sagten, in Anbetracht der starken Bewegung um 800 Punkte sei eine Anzahl von 5000 Kontrakten eher wahrscheinlich. Ein Londoner Händler sprach von einer sehr geringen Anzahl von gehandelten Kontrakten und führte den Kursrutsch auf wenig Geldkurse (Nachfrage) im Orderbuch zurück.

      Bei einer Kontraktanzahl von 1000 Futures auf den Dax und einem Kurssturz von 800 Punkten würde sich das Volumen eines solchen Geschäfts auf rund 20 Millionen Euro belaufen, bei einer Anzahl von 5000 Kontrakten demzufolge auf 100 Millionen Euro. "Es ist recht unwahrscheinlich, dass die Börse diesen Trade rückgängig machen wird", sagte ein Derivatehändler eines US-Geldhauses in London.

      Alle Geschäfte unter 5083 Punkten storniert

      Der Dax hatte sich am Dienstagmorgen kurz nach dem plötzlichen Kursverfall in etwa wieder auf dem Niveau eingependelt, auf dem er vor dem Future-Sturz notiert worden war. Die Börse hat den Dax-Future-Stand vor dem Mistrade von 5163,5 Punkten zu Grunde gelegt. Davon habe sie die "Initial Margin" von 80 Punkten abgezogen. Alle Geschäfte ab 5083,5 Punkten seien damit gültig, alle unterhalb ungültig.


      http://www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,168650,00.…
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 17:01:51
      Beitrag Nr. 25 ()
      aus den Fimatex-Regeln:


      "...irrtümlich zu einem Preis abgeschlossen
      hat, der erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens
      des Geschäfts marktgerechten Preis (Referenzpreis) abweicht."
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 17:11:02
      Beitrag Nr. 26 ()
      Hallo HHHM,
      danke für die viele Arbeit die du dir gemacht hast. Hast die Artikel ja bestimmt nicht gleich griffbereit gehabt.

      Also ich gehe davon aus ( ich wusste es ja auch ) das man mir den Misstrade schon hätte bewusst unterstellen können wenn alle Börsen mit Ausnahme der Euwax ca. 52 Euro taxen und die Euwax 32.

      Aber egal, mir geht es jetzt nur darum und da soll mir meine Bank datailliert zu Auskunft geben ob sie ( die Bank )
      sich auf meine Kosten mit den benötigten Stücken eindecken kann wenn es wirklich mal zu einem Misstrade mit anschliessenden Verkauf kommen sollte und wielange halt dieser Misstrade reklamiert werden kann.

      Der Hohn ist ja dann evtl. noch folgender: Bank deckt sich ein, dein Konto im Minus.
      Geht die Bank an dein Depot ??
      Oder was passiert wenn du Papiere verkaufst ? Geht es überhaupt ?
      Also kaufen konnte ich nicht obwohl mein Konto im Plus war.
      Durch das ganze Hin- und Her war mein Konto blockiert.

      Na schaun mer mal ! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 17:19:00
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hallo Laki

      gerne geschehen. Hat mich jetzt auch so einmal interessiert. Denn letztlich lauert man ja immer mal auf solche Trades.

      Wegen ein paar Mark Fuffzig würde ich da sicher keinen Stress machen. Aber wenns um echte Summen ginge, wär für mich schon der wichtigste Schritt, einen versierten Anwalt zu finden.

      Wenn ich selbst nämlich irrtümlich ne falsche Nummer eingebe und was kriege, was ich eigentlich nicht wollte, kann ich mir ganz sicher keine Kohle wegen Mistrade zurückholen. :D

      Also die Differenz von 32 zu 52 wäre sicher noch zu diskutieren hinsichtlich der Frage ob Mistrade oder nicht.

      Bei 5,20 zu 52 sähe das sicher schon etwas anders aus.
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 18:20:25
      Beitrag Nr. 28 ()
      Nun meldet mich auch mal zur Sache, der, vom Lakiluser beschrieben Dot´s Chat .

      @Lakiluser

      Schon komisch , wie es für dich gelaufen ist.
      Ich hatte den Zerti schon am Vorabend gekauft, am Freitag rief mich die Bank um 11 uhr an, teilte mir mit, daß Aufgrund eines Fehlers, die Kauforder storniert wird. Mit dem Hinweis, daß die Reklamation seitens der Börse erst nach 9.00 statt fand, und die Bank bisher davon ausging, daß man dies bis um 9.00 uhr des darauffolgenden Tages durchgeführt haben müsste, schlug man mir vor, Einwände bei der Überwachungsstelle einzulegen. Dies wurde auch veranlasst, jedoch fand die Überwachungstelle keine Ungereimtheiten gegen die Stornierung..
      Meine offene Verkaufsorder die ich morgens aufgegeben hatte, wurde ebenfalls gestrichen. Trotzdem waren die Zertis abends immer noch immer im Depot ( weder gesperrt noch ausgebucht), und ich beschloss die Scheine mal einfach zu verkaufen, und sie wurde prompt ausgeführt. Ein Tag später rief mich die Bank wieder an, nur um mir mitzuteilen, daß ich durch die Stornierung des Kaufs, somit auch keine Scheine Im Depot hatte, und so auch der Verkauf nicht rechtens war, und es gestrichen hatte. Auch ich hatte hier ein Leergeschäft getätigt, blieb aber ohne Konsequenzen. Denn ich hatte quasi die Zertis nur verkaufen können, weil die Bank es nicht gesperrt hatte. Ich habe nur das gemacht, was mir von der Bank aus erlaubt wurden war, zu machen.
      Zu keinem Zeitpunkt der Gespräche fiel das Wort Leerverkauf, oder sonstige Bemerkungen.
      Bei welcher Bank bist du denn ? meine Erfahrungen mit der Comdirekt und Diraba sind gut: sie wickeln sowas schnell und ohne großes Tam tam ab.
      Die Dame von der Bank meinte sogar, versuchen kann man ja sowas.

      Nun zur Order.

      Wenn der Makler einen Kurs stellt, und er die Scheine zu 32€ anbietet, und man es annimmst, ist es doch nicht seine eigene Schuld ! Es ist deren sein Bock, der den Fehler begeht. Darum versteh ich auch nicht, daß eventuelle Kosten irgendeinen aufgebrummt werden als ihm. Ich denke der Emittent hat die ganze Zeit über korrekte Kurse gestellt, knapp 52, nur Euwax hat 32 getaxet, denn die Tatsache, daß Berlin 52 währenddessen stellte, spricht dafür. Also war es ein ein Fehler des Maklers.
      Die Euwas macht mir in der letzen Zeit zuviel Mist.
      Der Makler sollte neutrale Kurse stellen, und nun hat er sich vertan. Ich weis nicht, in wie fern man gegen die Entscheidung des Stornos rechtliche Schritte einleiten kann.
      Ich wundere mich ernsthaft ob alles in Ordnung war, denn zB. ging die Reklamation des Mistrade bei mir erst nach 9.00 ein. Wie es ein Richter wohl sehen würde ?

      Das Thema Mistrade ist sehr interresantes , versuch schon fieberhaft mehr Infos zu finden. Hab bisher nur die Eurex seite gefunden, wo drin steht, daß eine Reklamation bis spätestens 5 min. nach der letzen Handelsmöglichkeit eingegangen sein muss..

      mfg
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 20:08:21
      Beitrag Nr. 29 ()
      Hi Nas,
      ja du warst der "Übeltäter" :laugh: der mich erst darauf gebracht hat.
      Ich kann ja hier auch nur wiedergeben was man mir gesagt hat und wie es bei mir abgelaufen ist. Und das muss ich erst einmal so akzeptieren, denn ich hatte keine Möglichkeit mehr zu handeln !
      Die Kosten die mir entstanden sind sind absolut unerheblich,
      aber wie ich es sehe auch nur daher, da sich der Kurs von Henkel und damit das Zerti nur unwesentlich bewegt hat.

      Wie gesagt ich werde mich jetzt mal "Schlau" machen und mal
      hören wie das wirklich, rein Rechtlich, aussieht.

      Denn, ich erwähne es nur noch einmal zur Info, wenn das halt
      stimmt was man mir gesagt hat und wie man es bei mir durchgeführt hat, dann deckt sich die Bank mit den "Leerverkauften" Stücken wieder ein. Und das kann und wird in den überwiegenden Fällen Geld kosten. Und wenn dieses Geld erstmal von meinem Konto genommen wird dann bin ich ersteinmal ( auch wenn hinterher alles einwandfrei Rückabgewickelt werden sollte ) Handlungsunfähig und im Zugzwang. Und diese Situation gefällt mir nicht.

      P.S. wenn dir aber mal wieder ein falsch getaxtes Zerti auffällt, bitte mailen :laugh: Ich lass es dann im Depot und harre der Dinge die da kommen werden.
      Evtl. habe ich / wir ja auch mal das Glück wie Regenkobold
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 20:13:39
      Beitrag Nr. 30 ()
      Nachtrag:

      In meinem Kontoauszug werden die berechneten Kosten als
      .."Differenz aus Leerverkauf.." abgerechnet !
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 21:28:26
      Beitrag Nr. 31 ()
      @ lakiluser

      Nur solltest du beim nächsten mal den Ball flach halten, und versuchen ein wenig unauffälliger den einen Tag rumzubekommen. An dem besagten Freitag, schau ich noch, wie einer an der euwax kauft und in BER wieder verkauft, mit den Gewinnen noch mehr kauft und so fort. (hier sollte ein smily folgen, wenn man weis , wie man sowas macht)

      Es sind ja nicht nur Zertis, wo dauernd falsche Kurse gestellt werden. OS gibts ja auch noch.
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 09:43:44
      Beitrag Nr. 32 ()
      @all

      FRAGE:
      warum hast du dich darauf eingelassen die deals zurückzudrehen?????????????????????

      ES GIBT KEINE MISSTRADEREGEL für optionsscheine und zertifikate!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      der emittent hat einfach pech gehabt wenn du dich weigerst!!!

      wer das gegenteil behauptet muss es erstmal beweisen!


      ich warte!!!
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 10:00:52
      Beitrag Nr. 33 ()
      hallo???

      keine reaktionen mehr?
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 17:45:08
      Beitrag Nr. 34 ()
      hallo Franky, habe wenig Zeit, muss Geburtstag feiern ( nicht meiner )
      Habe dir ne BM geschickt.
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 22:30:07
      Beitrag Nr. 35 ()
      @Franky,
      so hatte etwas Zeit und habe dir ne längere Boardmail geschrieben, hoffe die ist angekommen.
      Werde dich und die anderen auf dem laufenden halten !

      Aber wie gesagt, ich glaube nicht das ich so einfach sagen
      kann... "ich erkenne die Rückabwicklung nicht an"
      Die Typen die die Geschäftsbedingungen an der Euwax gemacht haben sind auch nicht gerade die dümmsten und werden sich schon diesbezüglich abgesichert haben.
      Aber mal sehen, wäre ja schön wenn durch diesen Vorgang etwas mehr klarheit in das ( den ? :confused: ) Mythos
      Misstrade gebracht wird.
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 23:27:01
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hier meine persönliche "Mistrade-Story"...

      Ist nach langem Hin und Her zum Glück gut für mich ausgegangen!

      Thread: Ombudsmannverfahren gegen Comdirect gewonnen!...Mistrade kein Grund für Neueindeckung
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 16:20:12
      Beitrag Nr. 37 ()
      hallo zusammen!
      ich mal wieder ;)

      also, um das nochmal zu unterstreichen: es geht hier werder um die EUREX noch um Aktien (da gibt es ganz klar definierte misstraderegeln).

      es geht um optionsscheine und zertifikate!
      gehandelt an der euwax, der frankfurter oder berliner börse

      UND FÜR DIE; GIBT ES KEINE MISSTRADEREGEL!!!

      wer sich von seinem broker beschwatzen lässt, dass er den counterpart wieder aus seiner position rauslassen muss hat pech gehabt!
      die könne euch evtl bitte aus reiner freundlichkeit auf den gewinn zu verzichten, und die bitte nicht sondern fordern dich dazu auf, aber ohne jegliche rechtsgrundlage!

      wer das gegenteil behauptet soll mir bitte sagen wo eine klar definierte misstraderegel steht :)

      gruß
      franky
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 17:24:59
      Beitrag Nr. 38 ()
      Hallo Franky,

      danke für deine BM !

      Aber les dir mal bitte den untenstehenden Misstrade Beitrag durch.
      Da kommen zwei Dinge zum Ausdruck die mir meine Bank auch erklärt hat:

      Lt. Geschäftsbedingungen der Bank die ich Unterschrieben und Anerkannt habe erkläre ich mich / bzw.
      führt die Bank eine Misstrade-Rückabwicklung bis zum nächsten Bankhandelstag 09.00 Uhr für den Makler durch.
      Dies wäre auch eine Bedingung die eine Bank akzeptieren muss
      um überhaupt von der Euwax zum elektronischen Handel zugelassen zu werden.
      -Wie schon gesagt, das wäre für mich auch Verständlich,
      nochmal: Stell dir mal vor, jemand macht dort einen gravierenden Fehler ( ob Mensch oder Maschine ) man merkt es
      2 Minuten später, aber hat keine Möglichkeit mehr diesen Fehler zu korrigieren ? Ne, nochmal das kann ich mir nicht Vorstellen ! Auch nicht bei OS und Zertifikaten.

      Aber ich berichte sobald es etwas neues gibt !
      Danach hält sich die Bank raus.

      Auch bei bbkae ist das passiert was ich ja so gefährlich finde. Die Bank hat sich für den Leerverkauf auf seine Kosten wieder eingedeckt. Bei ihm hat es schon einen ganz schönen Betrag ausgemacht.
      Und hierüber möchte ich eine rechtsverbindliche Antwort.
      Werde jetzt erstmal abwarten und dann weiter sehen.
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 12:56:27
      Beitrag Nr. 39 ()
      die große frage die aber immerwieder stelle und die man nicht beantworten kann, ist: WAS IST EIN MISSTRADE???

      merkst du was? dafür gibt es KEINE bestimmungen im OS und Zertifikatebereich!!!
      das ist der punkt ;)
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 23:02:37
      Beitrag Nr. 40 ()
      Hi Franky,
      habe mich mal etwas juristisch "weitergebildet"

      Es geht garnicht so sehr um den Begriff des Misstrade bei der Rückabwicklung von Geschäften.
      Jede Direktbank, ob DAB, CODI, usw. haben in ihren Geschäftsbedingungen den Passus stehen das sie für das Livetrading ihren Kunden die elektronischen System der Makler / Emis / Euwax zur Verfügung stellen und wir haben
      mit der Unterschrift bei Kontoeröffnung auch anerkannt das wir, um diese Systeme nutzen zu können akzeptieren das Geschäfte rückabgewickelt werden können, wenn der Preis nicht marktüblich ist oder eindeutig und erkennbar auf einen Fehler beruht.... usw. usw. bla bla. Kannst das ja Nachlesen.
      Diese Rückabwicklung nimmt die Bank allerdings nur bis zum nächsten Börsenhandelstag 09.00 Uhr vor. Danach muss der Makler an dich direkt ran gehen.

      Nach Aussage unseres Firmenanwalts ist diese, o.a. Regelung
      legitim und auch korrekt.
      Ob allerdings korrekt und legitim ist, das sich nach einer
      Rückabwicklung die Bank auf deine Kosten ggf. für Leerkäufe
      eindeckt hält er für sehr Zweifelhaft. Denn wenn das wirklich so wäre, dann kann wirklich aus einem Geschäft das gerade für dich noch sehr gut aussah dein Ruin werden.

      Naja mal sehen, habe ja jetzt die Bank angeschrieben und will mal sehen wie es weitergeht.

      Ansonsten good trades und schönes WE
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 03:04:25
      Beitrag Nr. 41 ()
      Also mich interessiert dieses Thema auch weiterhin brennend. Ich hoffe, daß ihr evtl. Erkenntnisse nicht per BM austauscht sondern weiter hier postet.

      Wie das Rechtsempfinden eines "Kleinanlegers" in so einem Fall aussieht ist wohl klar.
      Die Banken / Makler dürfen ein Geschäft rückgängig machen wir aber nicht. Auch nicht wenn unsereiner aus Versehen auf Kauf gedrückt hat oder einen Zahlendreher in der WKN hat.

      Und noch besser:
      Letztens hatte ich über Nacht einen OS im Depot. Am nächsten Morgen wartete ich auf eine Verkaufsmöglichkeit und drückte an der entsprechenden Stelle ab. Plötzlich die Fehlermeldung, daß ich die Scheine nicht im Depot hätte.
      Also ans Telefon und angerufen. Der Mitarbeiter hat (wirklich sehr schnell) mein Depot richtig gestellt (war Fehler im Depotbestand), so daß die Scheine zum Verkauf standen.
      Leider habe ich in diesen 5 Minuten ( 2 mal angerufen weil besetzt und dann bis mein Kauf vom Vortag eingebucht war) über 10 Cent verloren.
      Ich habe dann nach Gesprächsende den Schein sofort verkauft und die Differenz zwischen erstem Verkaufsauftrag und Verkauf bei der Bank eingefordert.

      Die Antwort war klar.:
      "Gemäß Pkt7 der Bedingungen über die Nutzung des Online-Systems der AGB haftet Fimatex nicht für Störungen des Online-Systems......."

      Da nützt dann ein anders lautendes Gerichtsurteil nichts. Nach dem Urteil (einige werden es kennen) haben die Banken nämlich ihre AGB´s geändert. Und wer nicht einverstanden war, konnte nicht mehr handeln. Also hat man als Privatanleger keine Chance am Börsenhandel teilzunehmen ohne diese Bedingungen, die eindeutig zum Nachteil des Kunden sind, zu akzeptieren.

      Allerdings muß ich Fimatex zu Gute halten, daß sie eine freiwillige Kulanzzahlung geleistet haben. Diese wog die Hälfte des Verlustes auf. So kann ich insgesamt wohl noch recht zufrieden sein.
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 08:21:42
      Beitrag Nr. 42 ()
      man muss sich doch nicht jeden Emi-Mist gefallen lassen.

      brandaktuell aus tradewire.de

      Wie kann ich mich gegen entgangene Gewinne, entstandene Verluste durch Systemausfälle oder andere Schwierigkeiten bei meinem Discountbroker wehren?
      Marlis K. aus Hannover

      Darüber ärgern sich häufig eine Menge Trader. Das damalige Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel hatte nach dem hohen Orderaufkommen im Jahr 2000 deshalb schon einige Discountbroker ermahnt, sich besser auf einen eventuellen Kundenansturm vorzubereiten und die technischen Systeme zu warten und zu erweitern.

      Auch versuchen die Anbieter zum Teil mit fadenscheinigen Begründungen oder der so genannten "Mistrade"-Regelung von Geschäften (z.B. beim Direkthandel mit den Emittenten) zurückzutreten. Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen! Denn eine Schlichtung beim Ombudsmann beim Bundesverband der deutschen Banken (s.u.) beispielsweise ist kostenlos und bis zu einem Streitwert von 5000 Euro für die Banken verbindlich und nicht anfechtbar.

      Also lassen Sie sich auf keinen Fall abwimmeln oder sogar einschüchtern (denn immerhin liegt ja Ihr Guthaben auf dem Konto, das Sie auch zwischenzeitlich weiterbenutzen möchten)! In vielen Fällen und auch in Gerichtsurteilen aus den vergangenen zwei Jahren haben Anleger immer wieder Ihr Recht bekommen, obwohl die Banken zunächst zu keiner Leistung bereit waren.

      Das müssen Sie tun:
      Zunächst halten Sie alle Daten, wenn möglich, fest. Suchen Sie Zeugen, die die Probleme bestätigen können (Freunde, Chatrooms, Boards). Notieren Sie Kurse, die an der Börse ausgeführt wurden und die entsprechenden Umsätze dazu. Schreiben Sie sich auch Ihre Aufträge bei dem Discountbroker genau auf und machen Sie wenn möglich eine Bildschirmkopie ("Screenshot") von dem Orderscreen. Drucken Sie alles aus und machen Sie ihre Ansprüche telefonisch und schriftlich per Fax oder besser per Einschreiben/ Rückschein bei dem Discountbroker umgehend geltend. Denken Sie auch daran, sich die Namen aller telefonischen Gesprächspartner zu notieren. Sollte die Bank entgangene Gewinne oder sogar entstandene Verluste nicht regulieren wollen, bleiben Ihnen noch weitere Möglichkeiten.
      Sie können sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Adresse s. unten) beschweren. Zwar bietet das Amt keine Hilfe in Einzelfällen, doch sind hier die Mitarbeiter sehr hellhörig, wenn es um Probleme bei Discountbrokern, die Ausfälle des ganzen Systems oder immer wieder auftretenden Geschäftsrücktritten bei den Banken handelt.
      Wenden können Sie sich auch an den Ombudsmann beim Bundesverband deutscher Banken. Dort werden konkrete Fälle behandelt und man versucht, sie zu schlichten. Hilft auch dieser nicht weiter, so bleibt Ihnen nur noch der Weg über Ihren Rechtsanwalt.

      Beschwerdeplan:

      Zeugen suchen
      Kurse notieren, die an der Börse ausgeführt wurden und die entsprechenden Umsätze
      Aufträge bei dem Discountbroker genau aufschreiben
      Bildschirmkopie machen
      Ansprüche telefonisch und schriftlich geltend machen
      Namen aller telefonischen Gesprächspartner notieren
      und wenn nötig:
      bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschweren
      an den Ombudsmann beim Bundesverband deutscher Banken wenden

      Adressen:

      Bundesanstalt fr Finanzdienstleistungsaufsicht <http://www.bafin.de>
      Postanschrift:
      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
      Graurheindorfer Str. 108 in 53117 Bonn
      oder
      Lurgiallee 12 in 60439 Frankfurt

      Ombudsmann beim Bundesverband deutscher Banken (BdB) <http://www.bdb.de/html/verband/ver_beschwerde.asp>
      Postanschrift:
      Kundenbeschwerdestelle beim BdB
      Postfach 040307
      10062 Berlin
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 12:59:57
      Beitrag Nr. 43 ()
      Wir brauchen eine eindeutige Rechtsprechung für den Begriff "Mistrade", vor allem bei Optionsscheinen.

      Ich hatte gestern wieder eine Stornierung eines Kauforders. "Aufgrund von falschen Kursübermittlungen, muste ihre Order storniert werden", teilte mir meine Bank mit.
      Es betrifft den OS 608613 (Dell-Call 25$/0,2/8.2002) von Credit Lyonnais.
      Man kann bei diesen Schein, wegen der kurzen Restlaufzeit, schon von hohen Schwankungen des Kurses ausgehen.
      Nun hab ich den Schein 0,26€ erworben, Schlußkurs vom Tage zuvor war 0,45€. Nun denkt wohl der Emi " damn, keiner hat verkauft sondern nur gekauft", und entschließt sich einfach ein Softwarefehler als Grund vorzuschieben. Kurzerhand wird sein Mistrade auch genehmigt.

      Für den Fall, daß es mehr Verkäufer gegeben hätte, wäre die Antwort auch plausibel : "Die Volatilität an der Heimatbörse in New York ist über Nacht gesunken. Da wir nur bis 20.00 Uhr handeln, konnten wir es gestern nicht schon in den Kursen implizieren. Das haben wir heute nachgeholt."
      So oder so ähnliche Antworten habe ich schon gehört, bei OS, wo dem Emi bei "Kursschwäche" keine Nachteile mit sich bringt. Da gegen dürfen wir uns wehren ?

      mfg
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 20:03:45
      Beitrag Nr. 44 ()
      @ Dot

      Keine Sorge, wird alles hier reingestellt sobald es News
      gibt. Ist ja wirklich für jeden Trader interessant da es jeden mal Treffen kann und dann ist es gut wenn man weiss wie man sich verhalten muss und wo man evtl. Ansatzpunkte hat.

      @ Lilo

      Danke für deine Infos ! :kiss:
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 20:32:35
      Beitrag Nr. 45 ()
      mein "Fall" hierzu:

      am 17.07.2002 kaufte ich zu Börsenbeginn in Stuttgart
      einige Stücke WKN 658 o72, ein Short Os der ABN, Kauforder ohne Limit, also billigst.
      Die Order wurde zum Kurs von 7,60 Euro ausgeführt, erster Kurs. Ich war hierüber sehr erstaunt, da rein rechnerisch
      der Kurs bei ca. 8,60 Euro = D30 ca. 3.940 liegen sollte.
      Sofortige Rückfrage bei der Bank ergab: "der Kurs wurde in
      Reuters 3x gestellt, das ist ok". Was nun? Ich verkaufte nicht, obwohl ein sofortiger Kursgewinn von 1 Euro vorhanden
      war.
      Am gleichen Tag gegen 15.00 Uhr erfolgte der Anruf meiner
      Bank: "wir müssen eine Order von heute berichtigen, der Makler der Börse Stuttgart hat sich geirrt, der Kurs war nicht 7,60 sondern 8,76 Euro" auf meine Rückfrage: "geht das so?" erhielt ich die Antwort: "der Börsenmakler
      hat hierzu 48 Stunden die Möglichkeit die Order zu ändern"
      Leider hat der Käufer diese Möglichkeit nicht und muß seinen "Mist" selbst vertreten. Eine einseitige Regelung.
      Somit werden die Börsenkurse erst nach 48 Stunden verbindlich.
      mfg
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 10:32:39
      Beitrag Nr. 46 ()
      hi zusammen
      bin wieder bei euch :)

      also, hab weiter gesucht und bin bei der euwax auch fündig geworden.
      meine aussage, dass es keine misstraderegel gibt bleibt bestehen, aber gleichzeitig ohne wirkung! :(
      weil die liebe euwax sich in ihrem regelwerk und in den geschäftsbedingungen alle optionen für sich offen hält.
      einige auszüge:


      Börsenordnung der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse
      § 19 Feststellung der Börsenpreise; Preise in Euro
      (1) Die Feststellung der Börsenpreise für Wertpapiere, die während der Börsenzeit im amtlichen
      Markt oder im geregelten Markt gehandelt werden, erfolgt durch Skontroführer. Die Preise
      werden nach Maßgabe der Geschäftsführung in Prozent des Nennbetrags oder in Euro je
      Stück festgestellt. Die Geschäftsführung kann eine von Satz 2 abweichende Regelung treffen,
      wenn dadurch eine für das Publikum übersichtlichere oder verständlichere Preisfeststellung erreicht
      wird.
      (2) Als Börsenpreis ist derjenige Preis festzusetzen, welcher der wirklichen Marktlage des Börsenhandels
      entspricht. Die Skontroführer haben alle zum Zeitpunkt der Feststellung vorliegenden
      Aufträge bei ihrer Ausführung unter Beachtung der an der Börse bestehenden besonderen
      Regelungen gleich zu behandeln. Der Skontroführer ist berechtigt, Fehler im Zusammenhang
      mit der Preisfeststellung zu korrigieren. Nähere Bestimmungen der Fehlerberichtigung enthalten
      die Bedingungen für die Geschäfte.
      (3) Die Geschäftsführung entscheidet über die Einzelheiten der Notierung, soweit in dieser Börsenordnung
      nichts anderes bestimmt ist; die Entscheidungen sind zu veröffentlichen.

      Bedingungen für die Geschäfte an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse
      § 12 b Fehler des Skontroführers im Rahmen der Preisfeststellung
      (1) Vorbehaltlich besonderer Regelungen für die Preisfeststellung in bestimmten Wertpapieren
      oder in bestimmten Börsensegmenten können die Skontroführer Fehler, die im
      Rahmen der Preisfeststellung erfolgt sind, berichtigen. Die Fehlerberichtigung führt zur
      Aufhebung der Geschäfte, die im Rahmen der Preisfeststellung zur Ausführung gelangt
      sind. Eine Fehlerberichtigung ist insbesondere zulässig, wenn die Preisfeststellung
      aufgrund eines Mangels in den technischen Systemen oder deren fehlerhafter Datenbestände
      oder aufgrund eines objektiv erkennbar fehlerhaften Auftrags zustande kam.
      (2) Der Skontroführer hat bei der Entscheidung über eine Fehlerberichtigung sowohl das
      Interesse der Handelsteilnehmer an einem der tatsächlichen Marktlage entsprechenden
      Preis als auch das Vertrauen der Handelsteilnehmer in den Bestand des festgestellten
      und veröffentlichten Preises zu beachten. Im Falle einer unmittelbaren Berichti-
      gung des Preises nach dessen Eingabe überwiegt regelmäßig das Interesse der Handelsteilnehmer
      an einem der Marktlage entsprechenden Preis. Dies gilt insbesondere
      für Berichtigungen innerhalb des Zeitraums, in dem die ursprüngliche Auftragslage im
      Orderbuch wiederhergestellt wird.
      (3) Einwendungen gegen eine Fehlerberichtigung sind bis spätestens 10 Uhr des auf die
      Berichtigung folgenden Börsentags gegenüber dem Skontroführer zu erheben. Wird
      vom Einwendenden die ganze oder teilweise Rückgängigmachung der Fehlerberichtigung
      verlangt und lehnt dies der Skontroführer ab oder nimmt diese nicht zusagegemäß
      vor, kann das Schiedsgericht angerufen werden. Das Schiedsgericht kann auch
      über die Art und Form einer Glattstellung entscheiden.




      was soviel heisst wie:
      die euwax hat alle möglichkeiten (sog. rechte) alles in ihrem interesse und nach ihrem gutdünken zu akzeptieren bzw abzulehnen und rückgängig zu machen.
      leider fehlt mir immernoch eine klare regel - also eine eindeutige, welche klar definiert was o.k. und was nicht o.k. ist. also ein rahmen in dem fehler akzeptiert werden müssen oder ebne nicht.

      in diesem sinne

      gruß
      franky
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 12:16:30
      Beitrag Nr. 47 ()
      Moin Zusammen,

      so habe die Antwort meiner Bank erhalten. Fasse nur mal
      kurz zusammen, da sie Nichts über 4 DIN A4 -Seiten verteilt
      haben.

      die Erstattung meiner Kosten durch die Eindeckung der
      Bank wird abgelehnt !


      ... Sie erheben Widerspruch gegen .. ( Aufzählung aller
      Kostenpositionen, Buchungen usw )
      und möchten das die Buchungen ( Wiederum Aufzählung aller Buchungen ) und die daraus resultierenden Belastungen (
      wieder Aufzählung aller Belastungen ( mit dem Buchungstest
      "Differenz aus Leerverkauf" storniert werden.

      Nun erfolgt detailliert eine Auflistung aller meiner Käufe und Verkäufe.
      Und nun das Entscheindende:
      Noch am 28.06.02 bekamen wir die Mitteilung, das es sich bei diesen Geschäften um Mistrades handelt und die Orders
      noch offen am Markt liegen würden ( ??? ) Davon haben wir
      Sie umgehend in Kenntnis gesetzt. Durch einen zwischenzeitlich von Ihnen durchgeführten Verkauf der Stücke
      wies ihr Depot einen Minusbestand auf, der ausgeglichen
      werden musste. Durch diese Rückkäufe entstanden die oben
      angegebenen Belastungen.

      In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Mistrade
      Regeln steht: "Weiter gehende Ansprüche des Kunden gegen
      uns oder gegen einen unserer Handelspartner aus Anlass einer
      solchen Rückabwicklung bestehen nicht. Daher ist eine Stornierung der Buchungen nicht möglich.

      Die Miteilungspflicht über Mistrades ist für die Euwax in
      den Bedingungen der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse
      festgelegt. Diese besagen gemäß § 12 Abs. 4: Der Antrag
      eines Handelsteilnehmers auf die Vornahme einer Kurskorrektur muss unverzüglich nach Kenntnis von dem beanstandeten Börsenpreis, spätestens jedoch am nächsten
      Börsentag bis 10 Uhr bei Skontroführer gestellt werden.
      Der Antrag kann auch telefonisch gestellt werden.

      Da der Makler innerhalb dieses zeitlichen Rahmens die Mistrades angezeigt hat, sind die Stornierungen IHrer
      Kauf-Orders korrekt erfolgt.

      Wir verstehen Ihre Verärgerung hinsichtlich der für Sie
      nachteiligen Kurskorrektur, bitten aber gleichzeitig um ihr
      Verständnis, dass wir bei der geschilderten Sachlage nur die
      Richtigkeit des Verfahrens bestätigen können.

      dann das übliche bla bla.

      So dann muss ich doch mal sehen was der Ombudsmann dazu sagen wird.

      Muss leider los jetzt.

      Cu und schönes WE @ll
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 13:29:09
      Beitrag Nr. 48 ()
      # 47

      Hallo Laki,

      Mißtraderegel hin oder her, mit einer ordentlichen Kursübersicht passiert Dir so was nicht.

      Nur, wo gibt es die für alle Emittenten ?

      Gut, in manchen Programmen, wie b.i.s. oder Tai Pan.
      Aber nur für bestimmte Emittenten.

      Ich habe mir mit meinem OS Tool selbst geholfen und handle daher nur solche Emittenten, wo ich die Kurse aus dem Internet auslesen kann und dann jede Kursänderung realtime habe.

      So sehe ich sofort, ob der Kurs des OS stimmt oder nicht.

      Also, ich erkenne einen Mißtrade selbst ( und Du hast ihn ja auch erkannt ).

      Wer dann so verfährt wie Du, geht auf volles eigenes Risiko, denn Du hast ja genau gewußt, was Du machst !!!

      Ich denke, Du kannst Dir den Ombudsman und weiteren Aufwand sparen.
      Die Bank ist im Recht und jeder vernünftige Mensch dürfte mittlerweile auch wissen, daß er eine Million die plötzlich auf seinem Konto unberechtigterweise erscheint, wieder abgeben und nicht ausgeben darf.

      Worüber man vielmehr mal die Banken und Emittenten ansprechen müßte wäre, daß sie endlich ein ordentliches Handelssystem auf die Beine stellen und vor allem endlich auch mal klar gesagt wird, daß der Emittent als Handelspartner keine Börse, sondern ein stinknormaler Trader wie Du und ich ist.

      Gruß
      kg34
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 13:57:00
      Beitrag Nr. 49 ()
      @Lakiluser

      Dann heist es im Klartext auch, daß ein Gewinn, den du durch ein "Leergeschäft" (was die doch eigentlich nicht anbieten) tätigen würdest, auch deinem Konto gutgeschrieben wird ??
      Oder ist da doch die Bank so freundlich und teilt dir nur mit, daß sämliche Orders (Kauf und Verkauf) storniert würden ??

      Drück dir alle Daumen, daß was anständiges vom Ombudsmann kommt.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 15:28:26
      Beitrag Nr. 50 ()
      @KG 34

      Ich habe es doch hier von Anfang an geschrieben das ich
      eigentlich wusste auf was ich mich eingelassen habe.
      Habe doch gesagt, No Risk no Fun !

      Was ich nicht wusste war die weitere Abwicklung ( das Eindecken der Bank ) denn sonst hätte ich die Scheine doch nie Verkauft sonder erstmal abgewartet.

      Aber darum geht es mir hier ja. Du schreibst da was von deinem OS-Tool. Dieses Tool kümmert dem Emi ein Müdes "Arschrunzeln" ( Tschuldigung ) Aber stell dir mal vor
      was dir passiert wenn du im guten Glauben einen Schein erwirbst der dir sehr günstig vorkommt ( bei den momentanen
      Volalitäten überhaupt kein Problem und auch t.w. sehr schwer nach zu vollziehen. Dann verkaufst du in gutem Glauben und es kommt zum Turnaround und dann wird Mistrade
      beanstandet und die Bank deckt sich auf deine Kosten zu einem Kurs ein, der mittlerweile gigantisch gestiegen ist weil z.B. der Dax wie am Mittwoch voll gedreht hat.

      Das ist was ich nicht akzeptiere. Na mal sehen, der Brief
      an den OM kostet mich ne Briefmarke.

      @Nas
      Also wenn ich die Banker richtig verstanden habe, würde mir
      der positive Betrag des Deckungskaufes zustehen.
      Aber ich habe schon gesagt, sie werden schon ein Konto "Ausserordentliche Erträge" finden und mir das Geld
      wegnehmen.
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 16:35:56
      Beitrag Nr. 51 ()
      @LakiLuser @all

      ich war in der nacht von dienstag auf mittwoch Euromillionär!!!

      der makler in berlin hatte bei meinem verkauf einen falschen kurs gemacht. erst am mittwoch gegen 17:00uhr hatte mich die bank darüber informiert.

      da berlin die gleichen "misstrade-regelungen" hat wie stuttgart, hätte doch der makler nur bis ca. 9:00uhr den fehler anzeigen können, richtig?
      mir ist klar, dass es hier um eine riesige summe geht, aber wenn die schon diese regelung haben, dann müssen die diese regelung doch auch richtig anwenden?

      lohnt sich eine weitere auseinandersetzung mit meiner bank?
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 19:24:00
      Beitrag Nr. 52 ()
      @Maiern

      Kann ich nichts zu sagen. Mir wurde nur erklärt, das sich die Bank nur bis zum nächsten Bankhandelstag 09.00 ( 10.oo )
      Uhr zwischen schaltet und den Mistrade Rückabwickelt.
      Danach, so hiess es, kann der Makler zwar immer noch einen Mistrade geltend machen, dann müsste er aber zivilrechtlich
      gegen dich vorgehen.
      Heisst, hättest die Million abheben und verschwinden können
      :laugh: und dann bis zu deinen Lebensende in 50 Euro Raten
      abzahlen wenn sie dich gefunden hätten.
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 19:41:45
      Beitrag Nr. 53 ()
      @Lakiluser

      Welche Bank hat eigentlich solche AGB´s ?
      Bisher muss ich dann wohl sagen, daß ich Schwein gehabt habe.
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 19:53:03
      Beitrag Nr. 54 ()
      @Nas
      Na die allseits beliebte Codi. Aber mal dazu, hatte bisher
      nie Probleme mit denen, mir ist immer gut geholfen worden wenn es mal Missverständnisse gab. Ist jetzt der erste Ärger.
      Diese Geschäftsbedingungen sind aber bei fast allen Direktbrokern gleich da sie ansonsten nicht über die Euwax handeln könnten, denn es sind ja die übernommenen Bedingungen der Euwax.
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 22:39:16
      Beitrag Nr. 55 ()
      Hallo Laki,

      in # 1 hast Du geschrieben :

      ...Preis um die 52 Euro. Bei der Euwax stand aber ein Realtime-Kurs von 32,xx Euro.
      [ wie ich später erfuhr hatte der Makler sich schlicht und einfach vertippt bei der Kurseingabe ]

      Das ist natürlich eine Abweichung in Größenordnungen !

      Nun weiß ja wohl jeder, daß ein Zerti- oder ein OS-Preis nach einer Formel so berechnet wird, daß er dem Basiskurs in einem bestimmten Verhältnis folgt.

      Mit meinem Tool sehe ich sofort, ob der Preis stimmt oder stark abweicht.
      Außerdem kann ich über die mittlere Basiskursdifferenz jeden Kurs im Voraus berechnen und das auf wenige Cent Abweichung.

      D.h., für mich gibt es kein " billig " und daher kaufe ich so auch nicht ein.
      Es gibt da für mich auch keinen " im guten Glauben " und es ist für mich auch nicht schwer nachzuvollziehen.

      Also das Tool ist u.a. auch zu meiner Sicherheit da.

      Gruß
      kg34
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 23:26:26
      Beitrag Nr. 56 ()
      @KG 34

      Wollte damit nichts gegen dein Tool sagen sondern nur Ausdrücken das es egal ist was dir dein Tool anzeigt wenn der Makler aus Gründen wie auch immer dir einen anderen
      Kurs stellt.
      Ist jetzt müßig hierüber weiter zu Diskutieren.

      Wie gesagt, klar wusste ich das etwas an der Kursstellung
      nicht stimmte. Hätte ja mal klappen können :laugh:

      N8
      Avatar
      schrieb am 29.07.02 08:54:48
      Beitrag Nr. 57 ()
      #51

      @maierm51

      was hast du denn angestellt? :)
      welchen schein hast du dir gezogen?
      Avatar
      schrieb am 29.07.02 10:51:37
      Beitrag Nr. 58 ()
      ich habe verkauft und der makler hat lt. bank einen falschen kurs gemacht.
      nur hat mich die bank erst am darauffolgenden tag gegen 17:00uhr informiert. der makler hätte doch eigentlich nur bis 9:00uhr ändern können, richtig?
      wenn es schon diese regel gibt, sollte sie auch richtig angewendet werden!?
      Avatar
      schrieb am 29.07.02 10:56:13
      Beitrag Nr. 59 ()
      ruf doch einfach mal bei der hüst an ;)

      die späte info, lag das an deiner bank oder wirklich am markler?!!!
      Avatar
      schrieb am 29.07.02 10:59:21
      Beitrag Nr. 60 ()
      ich hatte es ja auch nicht mitbekommen. erst als die dame von der bank anrief und sagte, ich sei über nacht millionär gewesen, hatte ich es mitbekommen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.02 11:14:08
      Beitrag Nr. 61 ()
      dann aber auch bitte nicht meckern.

      ich denke DU weist was sache ist ;) :)
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 08:50:36
      Beitrag Nr. 62 ()
      was haltet ihr davon ??

      Neuregelung an der Euwax ab 1.August 2002:

      "Ebenso sorgt die neue Form der Behandlung von Fehlern bei der Preisfeststellung nach Überzeugung der Börse Stuttgart für eine größ ere Kl arheit beim Umgang mit so genannten Mistrades. Demnach kann ein Geschä ftsabschluss nur dann nachträglich aufgehoben werden, wenn die Transaktion auf Grund einer technischen Fehlfunktion zu Stande kam oder dem Geschäft ein offensichtlich nicht zu einem marktüblichen Preis gestellter Auftrag oder Market-Maker-Quote zu Grunde lag. Die fehlerhafte Eingabe des Volumens berechtigt nicht zur Aufhebung des Geschäftsabschlusses. Die Antragstellung auf Fehlerbehebung muss künftig spätestens innerhalb von zwei Stunden vorliegen und es müssen bestimmte Schwellen zwischen dem fehlerhaften Preis und dem eigentlichen Preis überschritten werden, damit überhaupt ein Antrag auf Fehlerberichtigung gestellt werden darf. "

      Vor allem das mag für einige sehr interessant klingen:
      ".... Die Antragstellung auf Fehlerbehebung muss künftig spätestens innerhalb von zwei Stunden vorliegen ..."

      Quelle www.euwax.de

      mfg
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 09:19:07
      Beitrag Nr. 63 ()
      mistraderegel an der euwax:

      ab jetzt sind mistrades klar geregelt!
      gut.
      besser ist, dass ein mindestschaden von 1000€ entstehen muss um einen mistrade zu stande kommen zu lassen.
      => also wenn fehler auftauchen nie übermütig werden und nur bis 1000€ abzocken.
      die darf man dann auch behalten ;)
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 11:54:10
      Beitrag Nr. 64 ()
      habe ein problem


      kaufe wave put basis 4050 bei fdax 3825 und will 10min später mit gewinn verkaufen

      nun geht consors nicht der aktive trader auch nicht! ich rufe an er sagt ich kann sie manuell einstellen ,, das soll er machen sage ich 10minuten später wiederrum geht aktive trader ich verkaufe über otc rufe an und frage nen kollegen ob das rechtens sei er meint ja der fehler kann gar nicht bei mir liegen. Nun ruft er grade an der typ mit dem ich vorher telefoniert hatte und sagt mir ich habe wave put leerverkauft und müsste haften ab jetzt für den verlust der dax sinkt .......

      :cry::cry:

      was tun?

      hilfe

      Avatar
      schrieb am 01.08.02 12:15:32
      Beitrag Nr. 65 ()
      wenn du auch zweimal verkaufst bist du selber schuld!!!

      wenn du ihm sagst er soll sie verkaufen und sie dann selber nochmal verkaufst kann dir auch keiner mehr helfen!
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 12:24:25
      Beitrag Nr. 66 ()
      scheiss kommentar

      schrieb doch ich habe extra rückfrage getätigt!!!
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 12:53:15
      Beitrag Nr. 67 ()
      mein gott!!!

      nur weil die dumm sind musst du dich noch dümmer anstellen???

      kurz nachdenken hätte dir die frage und den ärger erspart ;)
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 13:06:39
      Beitrag Nr. 68 ()
      so hab gecovert

      30% des tagesgewinns iss futsch:mad:


      hoffe das die mir wenigstens 2/3 des verlustes ersetzten schliesslich spinnt seit 3 wochen der aktive trader

      und hat mich schon viel gekostet
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 13:18:17
      Beitrag Nr. 69 ()
      ich war auch mal bei consors...

      und mein tipp:
      wenn du regelmässig bzw viel handelst geh zu fimatex!
      ich hab den eindruck ,dass die ein bissel mehr von der materie verstehen.
      und billiger und zuverlässiger sind sie auch.

      gruß
      franky
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 13:56:52
      Beitrag Nr. 70 ()
      @prinzeugen

      falls du telefonisch eine Verkaufsorder aufgegeben hast
      und die Annahme bestaetigt wurde, darfst du dann
      nicht noch mal selber online Verkaufen.
      Es sei denn, du rufst an und stornierst den vorherigen
      Verkaufsauftrag.
      Mehrfaches Verfuegen ueber den Depotbestand ist nicht
      zulaessig.
      Das ist erstmal die Aussage der Banken...
      In meinem Fall (den kennst du) laeuft noch das Verfahren
      (mein Anwalt ist eigentlich optimistisch - aber wuerde
      er es nicht sein, wuerde er sich kaum als ein Anwalt
      eignen).

      Gruss, BB

      PS: hab aber auch eine andere Frage: wenn ich im ausserboerslichen
      Handel (ueber Fima) um 21:30 OS an die Deutsche Bank
      verkaufe fuer das 10000-fache des eigentlichen Preises
      (6800€ statt 0,68€ - Fehler bei Preisfeststellung oder
      -uebermittlung) und in Minuten dann 32-facher Millionaer
      werde, die Fima storniert dann (auf Wunsch der DB)
      den Verkauf aufgrund eines vorliegendes Mistrades :(,
      hab ich dann irgendwelche Chancen, den entgangenen Gewinn
      (oder ein Teil davon) erfolgreich einzuklagen?
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 14:01:34
      Beitrag Nr. 71 ()
      müsste durch die ABG von fimatex gedeckt sein!
      denke nicht dass du da irgendeine chance hast. :(
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 14:09:31
      Beitrag Nr. 72 ()
      @franky_steff

      deshalb hab ich da auch nichts unternommen (war schon vor
      3 Monaten).
      Ist mir nur bei dieser Angelegenheit als Frage eingefallen,
      denn #4 von Haussie hat da bei mir etwas Zweifel geweckt...
      Vll. kann Haussie auch was dazu schreiben?

      Gruss, BB
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 15:03:55
      Beitrag Nr. 73 ()
      zu #4
      wenn der preis sooo offensichtlich falsch ist (z.b. komma vergessen) hast du keine chance!
      selbst wer nix von OS versteht, müsste merken, dass da etwas nicht stimmen kann.
      also chancenlos - da hilft dir auch das citibank-urteil nicht. :(
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 15:05:50
      Beitrag Nr. 74 ()
      ja boba hast recht

      in dem falle hatte ich mitschuld hier

      aber der punkt iss wenn der aktive trader gegangen wäre die ganze zeit wäre es nicht passiert das ganze

      und ich habe ja angerufen und gefragt ob ich verkaufen könne allerdings wars nicht der dem ich die vk order gegeben habe


      na ja nen teil übernimmt conosrs erst wollten sie gar nichts zahlen:mad:

      egal hautsache tagesgewinn gerettet
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 15:50:30
      Beitrag Nr. 75 ()
      Mein Fall:

      Hatte nach 20 Uhr eine OS-Position im Minus glattgestellt.
      Am nächsten Morgen war die Kohle noch nicht auf dem Konto und die Scheine noch im Depot.
      Anruf bei Bank: Aussage " Keine Ahnung was da los ist "
      Habe dann die Position über Stuttgart -im Plus - verkauft, lief alles problemlos, d.h. die Order wurde nachweisslich in Stgt. ausgeführt, der
      Betrag meinem Konto gutgeschrieben.

      4 Tage später macht die Bank alles rückgängig.....ich hätte einen Leerverkauf gemacht, und es gilt das erste Geschäft ( was ja aber anscheinend
      nicht ausgeführt wurde ! )
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 16:37:05
      Beitrag Nr. 76 ()
      @Goose

      Welche Bank ?
      Vier Tage später ist schon ganz schön happig !
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 20:27:59
      Beitrag Nr. 77 ()
      Die da:



      comdirect ist ein dynamisches Unternehmen für
      dynamische Kunden. Für Menschen, die ihre Zukunft
      selbst in die Hand nehmen und dabei nichts dem Zufall
      überlassen wollen. Das prägt nachhaltig unser
      Unternehmensprofil.

      Quelle: comdirect Firmenprofil
      Avatar
      schrieb am 08.10.02 21:09:58
      Beitrag Nr. 78 ()
      Ich hatte ja auch meinen Stress mit der CODI.
      Allerdings hat man mir gesagt das man nur bis zum nächsten
      Handelstag 09.00 den Mistrade für den Makler rückabwickeln
      würde. Danach müsste der Makler direkt gegen mich vorgehen.
      Daher verstehe ich die 4 Tage-Abwicklung bei dir nicht. :confused:

      Würde den Sachverhalt schriftlich niederlegen und Beschwerde
      einlegen. Die haben ja alle Aktionen aufgezeichnet. Evtl. kannst du noch was machen, was ich allerdings mittlerweile
      Bezweifel wenn ich hier so die diversen Mistrade-Storys mit Banken und Emis höre.

      Jedenfalls viel Glück !
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 09:34:41
      Beitrag Nr. 79 ()
      @gooseflesh

      klär erstmal auf, wessen fehler der 1.angebliche Verkauf war.
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 11:49:42
      Beitrag Nr. 80 ()
      @nas cronos

      Wieso Fehler ?
      Der erste Verkauf wurde ja getätigt, nur nicht abgerechnet.
      Mein zweiter Verkauf am nächsten Tag über Stuttgart war dann ja glücklicherweise im Plus.
      Evtl. besteht ja ein Zusammenhang darin, daß der OS von der Commerzbank war, und die hat natürlich an meinem Verlust-Trade verdient !
      Der zweite Verkauf brachte dem Emi Commerzbank hingegen Verluste.
      Wäre die Geschichte anders gelaufen wenn es sich um einen Schein der DB gehandelt hätte, who know`s ??

      Was auf jeden Fall noch ärgerlich ist:

      Die comdirect hat die Position ja angeblich zurückgekauft, weil es sich ja um einen Leerverkauf handelte. An dem Rückkauftag notierte der OS jedoch zwischen 2,30 € und 2,99 €, was für die Bank - je nachdem zu welchem Zeitpunkt der Rückkauf erfolgte ein Gewinn zwischen 0,11 € und 0,80 € pro OS ausmacht.

      So, die comdirect dreht alles zu ihren Gunsten, die Mutter und Emi Commerzbank verdient an meinem Minus-Trade und die comdirect verdient noch eine ganze Menge mehr an dem angeblichen Leerverkauf. :mad:
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 12:26:03
      Beitrag Nr. 81 ()
      Du sagst, daß der 1. Verkauf getätigt wurde, aber nicht abgerechnet wurde. Wieso ?

      War es so, daß die Börse die Order storniert hat ( wegen Maklerfehler, ...). Falls du Zweifel hast, kannst du bei der Euwax-Hotline mal nachfragen. Oder hat Comdirekt die Order storniert ?

      Denn die Euwax hat seit 1.Juli strenge Mistrade Regelungen, spätestens 2 Stunden nach dem Mistrade muss die Reklamation erfolgen. Also solltest du spätestens bis mittag des nächsten Morgen, die Nachricht bekommen haben.

      Nenn mir doch mal die WKN und das Datum.
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 12:51:55
      Beitrag Nr. 82 ()
      @ gooseflash

      Ich kanns nur immer wieder sagen:

      Sofort den Ombudsmann einschalten!

      Gerade bei der Comdirect Bank, die sind schon dafür bekannt, dass bei deren "Steinzeit-Software" immer wieder solche Mistrades vorkommen.

      Dieses weiss auch der Ombudsmann, und wenn ich mir deinen Fall so ansehe, wirst Du zu mit Sicherheit deinen Schaden ersetzt bekommen.

      Vielleicht solltest Du erst mal schriftlich mit dem Ombudsmann drohen, bevor Du ihn wirklich einschaltest.

      Viele Grüsse

      bbakee
      Avatar
      schrieb am 09.10.02 13:17:49
      Beitrag Nr. 83 ()
      @nas-cronos
      der erste Verkauf lief über Live-Trading. Am nächsten Tag war diese Position aber noch im Depot und auch der Verkaufsbetrag war nicht gutgeschrieben.
      Der Banker den ich anrief wußte auch nicht bescheid, er meinte das wäre wohl am nächsten Tag glattgestellt, er könne das auch manuell machen.
      Ich bin dann zu der Feststellung gelangt, dass der Verkauf der Position aufgrund irgendeines Fehlers der Codi überhaupt nicht ausgeführt wurde, und habe diese Position dann regelgerecfht über die Börse Stuttgart verkauft. ( Tansaktion über Stuttgart Kurs und Zeit ist bestätigt )
      Ich erhielt eine Abrechnungsbestätigung im Orderbuch und in der Umsatzübersicht.
      Die Abrechnung zur Bestätigung des Verkaufs wurde mir ebenfalls zugeschickt.
      Der Fall ist letztes Jahr passiert, aber noch nicht verjährt.

      @bbakee

      Bereite gerade das Schreiben an den Ombudsmann vor ;)
      Avatar
      schrieb am 10.10.02 12:20:03
      Beitrag Nr. 84 ()
      So, Schreiben fertig.
      Geht heute noch an Ombudsmann raus.
      Info`s gibt`s wieder wenn die Antwort kommt.
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 16:57:36
      Beitrag Nr. 85 ()
      Bei #83 handelt es sich meines erachtens nicht um einen Mistrade, sondern vielmehr um ein Fehler der Depotbank bei der Orderausführung.
      War heute in der Unibibliothek, um mich ein wenig schlau zu machen über Mistrades. Habe dazu allerdings nichts Aktuelles gefunden, allerdings ist mir ein Urteil in Erinnerung betreffend die Pflicht der Depotbank zu zeitnaher Orderausführung. In vorliegendem Falle denke ich, soweit sich der "fehlgeschlagene" Verkauf beweisen läßt, sollte eine Schadensersatzpflicht der Bank ganz unproblematisch sein.
      SirRen (stud.jur.)
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 17:14:32
      Beitrag Nr. 86 ()
      @ LakiLuser

      Bin heute auf diesen Beitrag aufmerksam gemacht worden, habe daraufhin den Thread einmal überflogen. Ich finde es teilweise haarsträubend, wie die Banken "kulanterweise" den Schaden wenigstens teilweise ersetzen, obwohl meines Erachtens der volle Schadensersatzanspruch (bei Beweisbarkeit) gegeben sein müßte.
      Habe heute in Uni und Internet einiges an Naterial gesammelt, aber noch nicht ausgewertet. Ein Urteil (BGH vom 25.6.2002) klingt aber Deinen Fall betreffend sehr interessant:
      http://www.rws-verlag.de/zbbdat/urteile/urt08_02/11zr23901.h…

      Daraus:
      Leitsätze:
      1. Direktbanken werden im Effektengeschäft in der Regel als Kommissionär tätig. (Leitsatz des Gerichts)

      2. Der Pflicht von Direktbanken, beim Abschluss von Ausführungsgeschäften die Interessen ihrer Auftraggeber zu wahren, wird nicht genügt, wenn der zwischen der Direktbank und dem Emittenten für den Fall des Irrtums vereinbarte Rückabwicklungsvorbehalt für das Ausführungsgeschäft keine § 122 BGB entsprechende Schadensersatzpflicht vorsieht. (Leitsatz der Redaktion)

      BGH, Urt. v. 25.6.2002 – XI ZR 239/01 (OLG München EWiR 2002, 453 (Tilp))


      Ein interner, einseitiger Kalkulationsirrtum berechtigt zwar nicht zur Anfechtung (BGHZ 139, 177, 180 = ZIP 1998, 1640, 1641, dazu EWiR 1998, 871 (Medicus)). Es kann aber eine unzulässige Rechtsausübung gem. § 242 BGB darstellen, wenn der Empfänger ein Vertragsangebot annimmt, obwohl er wusste oder sich treuwidrig der Kenntnisnahme entzog, dass das Angebot auf einem Kalkulationsirrtum des Erklärenden beruhte, und wenn die Vertragsdurchführung für den Erklärenden schlechthin unzumutbar ist (BGHZ 139, 177, 184 f. = ZIP 1998, 1640, 1643




      => m.E.: Grundsätzlich ist im Falle der Anfechtung der Vertrauensschaden gemäß § 122 BGB zu ersetzen. Derjenige, der nicht am Vertrag festhalten will, muß den anderen zumindest so stellen, als habe er das Geschäft nicht getätigt. Dieser grundsatz muß auch im Falle von Mistrades gelten: wenn eine Vertragspartei aufgrund eines "Eingabefehlers" (Erklärungsirrtum) nicht am Vertrag festhalten will, hat sie die Kosten der anderen Vertragspartei für die Rückabwicklung zu tragen.
      Sieht man in einem Mistrade allerdings einen unbeachtlichen Kalkulationsirrtum, der grds nicht zur Anfechtung berechtigt, sich der Vertragspartner allerdings wegen unzulässiger Rechtsausübung nicht auf die Gültigkeit des Vertrages berufen kann, müssen aber die gleichen Grundsätze hinsichtlich des Ersatzes des Vertrauensschadens gelten.
      Insgesamt denke ich, daß es eigentlich kein Problem sein dürfte, die Kosten für die Rückabwicklung und die Eindeckung der "Leerverkäufe" erstattet zu bekommen.
      Viele Grüße!
      SirRen
      Avatar
      schrieb am 11.10.02 17:40:13
      Beitrag Nr. 87 ()
      Hallo Sir,

      danke für deine umfangreiche Recherche !

      Ich glaube mein Thread hat zumindest eines Gebracht:

      Die Abwicklung von Mistrades wird von uns nicht mehr
      so einfach hingenommen und vielen sind hier Mittel und
      Wege gezeigt wie man sich Wehren kann und nicht so einfach
      Entscheidungen der Bank hinnimmt.

      Ich hatte ja hier geschrieben, das ich genau wusste das
      es sich um einen Fehler des Emis handeln musste, wäre schön wenn es irgentwie durchgegangen wäre :laugh:

      Ich hatte halt Glück, das es sich bei meinen Trades um
      ein Discount-Zerti handelte und nach Abrechnung der Deckungskäufe nur geringe Kursunterschiede entstanden sind die mir ehrlich gesagt jetzt Schei....egal sind, ist mir
      die Zeit zu Schade zu mich damit rumzuärgern.

      Aber für die Zukunft wissen wir das es für die Banken
      und die Emis nicht mehr so einfach ist einfach zu sagen
      Mistrade und dann Rückabzuwickeln ohne sich über irgentwelche Konsequenzen Gedanken machen zu müssen.

      Danke dir nochmal

      cuu

      La:laugh:ki
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 11:32:44
      Beitrag Nr. 88 ()
      Heute vorbörslich gab´s den L&S-Call 2200/6.03 noch für 0,68c! :eek: Eben (11:00) wurde der Preis auf 4,6x angepaßt. Leider wurde auch mein Kauf von heute früh rückabgewickelt. :mad: Schätze, da kann ich nichts gegen machen. :(

      Ein klassischer Mistrade: der Emittent macht krasse Fehler, kommt aber doch völlig ungeschoren davon. Wenn mir das passieren würde, wäre ich hingegen der Dumme.

      Ist diese Ungleichbehandlung von Käufer und Verkäufer rechtlich haltbar?
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 13:34:45
      Beitrag Nr. 89 ()
      Warum wärst du der Dumme?
      Handelst du ohne Limit?
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 13:50:05
      Beitrag Nr. 90 ()
      @kannichdoch

      du solltest bei solcher Preisung nur die Stückzahl kaufen, das dem Emi kein Schaden höher als 1000,-- Euro entsteht,
      kannst doch gestaffelt kaufen - wenn´s der Emi dann noch zulässt :D
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 19:20:56
      Beitrag Nr. 91 ()
      @Falschspieler,
      wenn ich mich im Direkthandel bei der Kauforder vertippe, kann ich sie nach dem Kauf nicht mehr stornieren.

      @lasvegas22,
      erstens war der Kauf außerbörslich. Dort gibt es keinen Mindestschaden (1000 Euro). Zweitens gilt auch börslich (EUWAX), daß der Gesamtbelastungsbetrag 1000 Euro überschreiten muß. Das mit den Staffelkäufen je 1000 Euro Gewinn funktioniert also selbst börslich nicht.

      Allerdings hätte ich börslich tatsächlich 250 St. nachkaufen können und hoffen, daß ich der einzige bin, und somit der Gesamtschaden unter 1000 Euro bleibt.
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 19:25:49
      Beitrag Nr. 92 ()
      Auszug aus den Fimatex AGB:
      21. Besondere Bedingungen für den außerbörslichen Handel
      (2) Mistrade-Regelung

      Zur Ausführung der von Kunden erteilten Kommissionsaufträge nutzt BOURSORAMA eigene und
      elektronische Handels- und Order-Routingsysteme von Dritten. Die in diesem Zusammenhang
      abgeschlossenen Rahmenverträge zum außerbörslichen Handel sehen eine
      Rückabwicklungsmöglichkeit zugunsten des Emittenten bzw. Handelspartners von BOURSORAMA im
      Hinblick auf die zwischen diesem und BOURSORAMA geschlossenen (Wertpapier-, insbesondere
      Optionsschein-) Geschäfte für den Fall vor, dass der Emittent bzw. der Handelspartner das Geschäft
      irrtümlich zu einem Preis abgeschlossen hat, der erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt
      des Zustandekommens des Geschäfts marktgerechten Preis (Referenzpreis) abweicht. Dies kann
      insbesondere auf einer technisch begründeten Fehlfunktion des Handelssystems oder einem
      Bedienungsfehler beruhen. Das dem Emittenten bzw. Handelspartner in diesem Fall gegenüber
      BOURSORAMA zustehende Rücktritts- bzw. Aufhebungsrecht wirkt auch gegenüber dem Kunden,
      dem in diesem Fall keine Ansprüche gegen BOURSORAMA oder deren Emittenten bzw.
      Handelspartner zustehen. Hat BOURSORAMA das aus dem Ausführungsgeschäft Erlangte bereits an
      den Kunden herausgegeben, so ist BOURSORAMA insofern zur Rückbuchung berechtigt.
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 19:28:23
      Beitrag Nr. 93 ()
      Übrigens sagte mir Fimatex, die Rückabwicklung wäre nur bis Mo, 13:00 Uhr möglich gewesen. Danach hätte die Kohle mir gehört.
      Avatar
      schrieb am 04.04.03 20:33:38
      Beitrag Nr. 94 ()
      @regenkobold

      #18
      du erinnerst dich sicherlich an den herbst des letzten jahres,wo ich bevorzug mit 2 OS auf aktien gehandelt habe!!!

      mit einem dieser werte habe ich 2 wochenlang vor 20:00 gekauft und um ca. 20:15 verkauft

      Meine Frage: wo hast du die Scheine vor 20:00 gekauft?
      Nach 20:15 kann es ja nur Auserbörslich sein?

      Gruß Remus :)
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 11:57:28
      Beitrag Nr. 95 ()
      #90, #91:

      Der betreffende OS 699446 wird nur in Düsseldorf gehandelt! Deshalb gilt auch nur die Mistrade-Regelung von Düsseldorf und nicht die der EUWAX/Stuttgart. Die Börse-Stuttgart sieht jedoch keinen Mindestschaden vor:

      § 50 Mistrade-Regelung. Der Market Maker kann ein Geschäft
      rückwirkend korrigieren, das durch einen Quote zustande gekommen
      ist, der aufgrund einer technisch bedingten Fehlfunktion
      des Handelssystems oder aufgrund eines Bedienungsfehlers
      erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt der
      Stellung des Quotes marktadäquaten Preis abweicht. Die Korrektur
      hat unverzüglich unter Hinzuziehung der Handelsüberwachungsstelle
      zu erfolgen. Sie kann grundsätzlich bis zur
      Handelsaufnahme am folgenden Handelstag vorgenommen
      werden.


      Folglich war die Höhe der Schadenssumme (>1000 Euro) hier irrelevant!
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 12:19:09
      Beitrag Nr. 96 ()
      Heute erhielt ich Post von Fimatex:
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 12:36:38
      Beitrag Nr. 97 ()
      #95: Verkaufe 1 "Börse-Stuttgart", kaufe 1 "Börse-Düsseldorf". :D
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 13:06:05
      Beitrag Nr. 98 ()
      Wenn übrigens jemand eine Chance sieht, die Rückabwicklung erfolgreich anzufechten, und mir bei der Durchsetzung zum Erfolg verhilft, würde ich ihn mit einer fünfstelligen Eurosumme am Gewinn beteiligen!
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 16:14:25
      Beitrag Nr. 99 ()
      # 98

      Klingt verlockend, wird aber wohl nichts werden, denn hier liegt das Problem :

      ... Kurs, der erheblich und offenkundig vom marktadäquaten Preis abweicht....

      Das ist wie mit der Million, die Dir jemand irrtümlich auf Dein Konto überweist.
      Die darfst Du auch nicht behalten.:D

      =================

      Ich frage mich allerdings schon, weshalb hier immer wieder mit solchem Aufwand auf diesem Thema herumgeritten wird.

      Ein guter Trader kennt den Preis des OS bzw. des Waves.

      Dein Beispiel zeigt eine eeeeeeeeeeeeerhebliche Abweichung und wenn Du dann trotzdem handelst, ist das Dein Problem.

      Natürlich kann man es versuchen und mit kleinen Summen fällt es vielleicht auch nicht auf.
      Aber, wer damit Kohle machen will, fällt garantiert auf die Fr....

      Ist doch logisch, oder ?

      Gruß
      kg34
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 16:25:47
      Beitrag Nr. 100 ()
      @kg34

      schön und gut. der witz an der geschichte ist aber das wenn du ausversehen jemandem eine million auf sein konto überweist, darf er sie behalten. irgendwie nicht ganz fair, um nicht zu sagen glatter betrug.

      grüße naked :)
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 17:06:29
      Beitrag Nr. 101 ()
      @kg,

      Ich finde deine Antwort seltsam. Du stellst den Versuch, durch einen Mistrade Geld zu verdienen quasi als dümmlich dar. Du erweckst den Eindruck, als dürfe ein "guter Trader" sich an so etwas erst gar nicht beteiligen, denn "wer damit Kohle machen will, fällt garantiert auf die Fr....".

      Meiner Meinung nach ist der OS-Handel kein Kindergarten, wo hinterher jeder sagen kann: War doch nur Spaß! Deswegen ja auch die Pflicht zur BTG. Wir handeln mit echtem Geld und ständigem Risiko des Totalverlustes. Diese Mistraderegelungen stehen in völligem Gegensatz dazu und machen das ganze Geschäft zur Groteske: So als wenn beim Boxen der Kampf nach einem KO annulliert wird!

      Des weiteren ist es für mich nicht wirklich ein Problem, risikolos die Chance auf den Gewinn eines Vermögens zu haben. Deshalb paßt dein "fällt garantiert auf die Fr..." hier auch überhaupt nicht!

      Und #98 ist ein Angebot, nicht mehr und nicht weniger. Daß die Rechtslage einer Anfechtung anscheinend keine große Chance einräumt, habe ich doch selbst durch diverse Zitate in den letzten Postings herausgestellt. Aber wer weiß schon, was ein guter Jurist zu leisten imstande ist?
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 17:20:18
      Beitrag Nr. 102 ()
      ...und wie naked in #100 schon richtig erwähnt: Bei deinem Beispiel mit der Überweisung sieht die Rechtslage keineswegs die Möglichkeit der Rückabwicklung vor. Also erscheinen auch vor diesem Hintergrund Mistrade-Regelungen absurd.
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 17:22:57
      Beitrag Nr. 103 ()
      @ KG34

      Das grundsätzliche Problem hat überhaupt nichts mit herumreiten zu tun.
      Und auch nichts damit das ein guter Trader den Wert seines Scheines kennt

      Das grundsätzliche Problem ist die spätere Abwicklung
      des Mistrades !
      Denn der Begriff "offenkundlich vom Marktüblichen Preis
      abweicht" ist doch sehr dehnbar. Sind das 0,10 Euro, 0,20
      oder wo fängt das an ? ? ?

      Und nun stell dir das Szenario vor:

      Du kaufst einen Wave und bekommst einen Kurs der nicht so extrem vom eigentlichen Wert abweicht und kaufst. Und zwar
      nicht ganz wenige Stücke.
      Da sich der Kurs zu ändern scheint und du ja gut im Geld bist verkaufst du die Scheine wieder und freust dich über den evtl. schönen Gewinn.
      Da der Emi aber den Mistrade anmeldet hast du, rein rechtlich, einen Leerverkauf getätigt.
      Und nun wird die Bank sich auf deine Kosten eindecken und das kann dich, wenn der Kurs, wie es bei waves ja möglich ist, stark gestiegen ist, ein Vermögen kosten.
      [ bzw. konnte es, jetzt scheint dies ja auch etwas reglementiert sein ]
      Und wenn du die Kohle auf dem Konto haben solltest ist sie erstmal weg !!!

      Wie gesagt, ich habe das mitgemacht und ich war mir im klaren darüber das es eine falsche Preisstellung war. Zum Glück hatte ich nur Discountzertis auf einen extrem Volaarmen Wert ( Henkel ) gehandelt. Aber schon hier hat mich das Eindecken erstmal Geld, aber auch jede Menge Zeit, Aufwand und Ärger gekostet.

      Deshalb auch nochmal der Tip an jeden:
      Wenn ihr der Meinung seit das mit dem Geschäft etwas nicht
      i.O. ist ( und bei einer Kursstellung 0,40 zu 4,60 müsste das auffallen ;) ) und ihr das Geschäft trotzdem tätigt
      dann erstmal hoffen aber auf keinen Fall die Schein verkaufen !
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 18:50:54
      Beitrag Nr. 104 ()
      # 100

      Hallo naked,

      zur Richtigstellung " die Million darfst Du NICHT behalten, wenn es der Überweiser merkt, daß es eine Fehlüberweisung war.
      Das muß übrigens keine Million sein, denn jede Überweisung kann innerhalb einer bestimmten Zeit rückgängig gemacht werden.

      # 101

      Hallo kannichdoch,

      die Lage wird durch Schönreden nicht besser.
      Wenn das zwische 0,69 und 4,58 keine erhebliche und offenkundige Abweichung ist, dann bist Du blind.

      In Deinem konkreten Fall ist die Sache eindeutig und rechtens.

      Spar Dir die Aufregung und vor allem das Geld für einen RA.


      # 103

      Hallo Laki,

      ....Denn der Begriff "offenkundlich vom Marktüblichen Preis
      abweicht" ist doch sehr dehnbar. Sind das 0,10 Euro, 0,20 oder wo fängt das an ? ? ?....

      Das wäre mal interessant zu erfahren.
      Eine Prozentzahl wäre vielleicht besser zu händeln.

      Doch bei kannichdoch trifft dieser Zweifel nicht zu.

      Er hat hoch gepokert und verloren.


      Gruß
      kg34
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 19:15:19
      Beitrag Nr. 105 ()
      @kg34,

      denn jede Überweisung kann innerhalb einer bestimmten Zeit rückgängig gemacht werden.

      Hier bist du definitiv falsch informiert. Rückbuchungen sind bei getätigten Überweisungen nicht einforderbar, allenfalls bei Lastschriften.

      Er hat hoch gepokert und verloren.

      Davon kann keine Rede sein, denn der ganze Spaß hat mich zu keiner Zeit auch nur 1c gekostet und hatte auch nie irgendein Verlustrisiko! Langsam zweifle ich an deiner Lesefähigkeit bzw. Aufnahmebereitschaft (s. #101).

      Sollten noch Unklarheiten bei dir über den tatsächlichen Ablauf bestehen, bin ich gern bereit über Details Auskunft zu geben. Doch bitte laß´ diese aus der Luft gegriffenen Behauptungen.
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 19:22:13
      Beitrag Nr. 106 ()
      Hallo Laki,

      hier noch mal die Mistrade-Regelung bei FIMATEX :

      (2) Mistrade-Regelung
      Zur Ausführung der von Kunden erteilten Komissionsaufträge nutzt BOURSORAMA eigene und elektronische Handels- und Order-Routingsysteme von Dritten.
      Die in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Rahmenverträge zum außerbörslichen Handel sehen eine Rückabwicklungsmöglichkeit zugunsten des Emittenten bzw. Handelspartners von BOURSORAMA im Hinblick auf
      die zwischen diesem und BOURSORAMA geschlossenen (Wertpapier-, insbesondere Optionsschein-) Geschäfte für den Fall vor, dass der Emittent bzw. der Handelspartner das Geschäft irrtümlich zu einem Preis abgeschlossen hat, der erheblich und offenkundig von dem zum Zeitpunkt
      des Zustandekommens des Geschäfts marktgerechten Preis (Referenzpreis) abweicht. Dies kann insbesondere auf einer technisch begründeten Fehlfunktion des Handelssystems oder einem Bedienungsfehler beruhen. Das dem Emittenten bzw. Handelspartner in diesem Fall gegenüber BOURSORAMA
      zustehende Rücktritts- bzw. Aufhebungsrecht wirkt auch gegenüber dem Kunden, dem in diesem Fall keine Ansprüche gegen BOURSORAMA oder deren Emittenten bzw. Handelspartner
      zustehen. Hat BOURSORAMA das aus dem Ausführungsgeschäft Erlangte bereits an den Kunden herausgegeben, so ist BOURSORAMA insofern zur Rückbuchung berechtigt.

      >>> Ich lese hier kein Wort, daß das in einer bestimmten Zeit erfolgen muß ????????????????

      Da ist wohl die Mistraderegel der Börse Düsseldorf in # 95
      schon etwas genauer.

      Doch bei der Mistraderegel bei FIMATEX geht es um den außerbörslichen Handel.

      Vielleicht wäre dazu eine Diskussion im Board bei FIMATEX ( an das Unwort BOURSORAMA kann ich mich´nicht gewöhnen:D )
      sinnvoll, wenn dann deren Mitarbeiter direkt antworten können.

      Gruß
      kg34
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 19:53:42
      Beitrag Nr. 107 ()
      # 105

      Na kannichdoch,

      wo hast Du so viel Wissen her ?

      Die DB hält es so :

      Aufträge können aber in jedem Fall außerhalb des WebSign-Verfahrens zurückgerufen oder geändert werden. Die Bank kann einen Rückruf oder eine Änderung allerdings nur beachten, wenn ihr diese Nachricht so rechtzeitig zugeht, dass ihre Berücksichtigung im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufes möglich ist.

      Das Thema beenden wir wohl besser.
      Ich überweise keinem ne Mille und kann daher auch keinen Fehler machen:D


      Gruß
      kg34


      PS :
      Wenn es Dir nichts gekostet hat, wozu dann die Aufregung ?:laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.04.03 21:58:31
      Beitrag Nr. 108 ()
      Die AGB der Fimatex sind doch eindeutig:
      jeder Handel über das Fimatex-System wird als Kommissionsgeschäft aufgefaßt, d. h.,
      Du stehst grundsätzlich nur mit der Fimatex in einer Rechtsbeziehung, hättest also auch nur die Möglichkeit,
      die Fimatex zu verklagen...
      Die "Rahmen"verträge, die Fimatex seinerseits für den Direkthandel mit den Emis geschlossen hat,
      können dir im Prinzip Schnuppe sein, sie dürften aber eindeutig sein bzgl. der im Direkthandel aufgetretenen MissTrades.
      Warum sollte es sich Fimatex mit einem Emi verscheißen und der L&S die Rückabwicklung dieses offensichtlichen Mißtrades verweigern?

      Das Allerschärfste:
      Dir ist kein Schaden entstanden, wie willst Du dann einen Schadenersatzprozeß anstrengen?!

      Du findest mit Sicherheit einen (betrügerischen) Anwalt, der dir für ein paarmal Briefchen-Schreiben ein paar Tausend Euros abknöpft,
      gegen den Anwalt kannst Du dann hinterher mit guten Erfolgsaussichten einen Betrugsprozeß führen:
      letztendlich also viel Ärger um nichts!!!

      Du warst Freitag früh eben zu gut drauf, hast ja auch ne halbe Stunde später nochmal ordentlich nachgefaßt,
      da ist L&S eben der Kragen geplatzt...

      Interessant ist, dass Fimatex die AGB zum 01.04. GEÄNDERT HAT!!!!!

      Soweit ich weiß, hatte jeder Kunde ein mehrwöchiges Widerspruchsrecht,
      vielleicht kannst Du über diese Schiene noch etwas erreichen gegen Fimatex,
      wenn die alten AGB im Punkt Direkthandel mit dem Emi zu Deinen Gunsten sind...

      Also auf die Schnelle noch den neuen AGBs widersprechen...
      Dann kannste ja Fimatex verklagen, viel Spaß...
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 00:34:57
      Beitrag Nr. 109 ()
      @kg34

      ehrlich gesagt kann es doch nicht so schwer sein mein beispiel, was lediglich als analogie gedacht war, richtig zu verstehen. wenn du über deinen direktbroker mit dem emittenten handelst, hat der eine (der emittent!) die möglichkeit bei einem groben versehen seinerseits den handel sofort rückgängig zu machen. wenn dir das passiert (zum beispiel falsche wkn -> du kaufst einen os aus der kategorie 0,020/0,001 der vielleicht im ankauf mit etlichen 100% im vergleich zum fairen marküblichem preis zu teuer getaxt ist !!!!!!) kannst du überhaupt nichts machen. außer dir von einem mitarbeiter des emittenten erklären lassen, das es ihm natürlich sehr leid für dich tut, aber du ja jederzeit für 0,001 verkaufen kannst, denn mehr kann (will....!?) er nicht für dich tun. und um wieder auf das beispiel mit der million zurückzukommen. der unterschied dazu ist egal ob du die million überweist oder überwiesen hast bekommen, sie landet am ende immer wieder beim eigentümer.

      grüße naked :)
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 00:37:41
      Beitrag Nr. 110 ()
      @kg34

      tut mir leid. hab mir mein vorletztes posting gerade nochmal durchgelesen. da fehlt natürlich ganz klar ein nicht.

      grüße naked :)
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 00:51:15
      Beitrag Nr. 111 ()
      @kg34

      ok, mein letzter versuch. ist wohl doch schon ein bißchen spät für mich....:). mein posting #100 war schon richtig, was damit natürlich nicht für poting #110 gilt. es war einfach nur aus der sicht desjenigen geschrieben der mit dem emittenten handelt. wenn der ausversehen eine million an den emittenten überweist bekommt er sie nicht zurück, wärend der emittent mit der mistraderegelung natürlich immer sein geld zurück holen kann. und ohne das ich jurist bin oder auch nur irgendeine ausbildung in der richtung absolviert habe fällt das bei mir unter den tatbestand: sittenwidrig.

      grüße naked :)
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 04:59:33
      Beitrag Nr. 112 ()
      #108,
      leider wurde die Mistraderegelung in den neuen AGB unverändert übernommen. Ein Grund mehr anzunehmen, daß sie juristisch wasserdicht sind.

      Natürlich ist mir ein Schaden entstanden, weil ich Scheine zu einem viel geringeren Preis als dem aktuellen Wert rückabwickeln lassen mußte. Das hat selbst Fimatex mir gegenüber eingeräumt. Mein Depot hat einen deutlichen Wertverlust gegenüber den 3h, in denen ich die Scheine hatte, erlitten. Doch muß ich deshalb auf Schadenersatz klagen? Wenn sie den Storno zurücknähmen, wäre ich schon vollauf zufrieden. :D Kann natürlich sein, daß der DAX demnächst unter 2200 fällt. Dann wäre allerdings Schadenersatz fällig, weil es mir durch den Storno nicht möglich war, die Scheine im Gewinn zu verkaufen. Doch das ist zunächst rein hypothetisch - und wird es wohl auch bleiben.

      @Laki,
      die Problematik mit dem Leerverkauf war mir, nicht zuletzt durch diesen Thread, bekannt. Deswegen kam ein Verkauf bevor die Sache für mich gelaufen ist (Stornomöglichkeit bis Mo 13:00) für mich nicht in Frage, abgesehen davon hätte ich auch ger nicht verkaufen können, weil just als der Scheinpreis von L&S korrigiert wurde, kein Handel möglich war, und schon wenige Minuten danach die Rückabwicklung kam.
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 13:11:26
      Beitrag Nr. 113 ()
      Hallo naked,

      damit es nicht noch unverständlicher wird, wir redeten hier von 2 verschiedenen Dingen, einmal über eine Überweisung z.B. per Onlinebanking und über das Direktbroking.

      Bei beiden sind die Karten eindeutig gemischt.

      Die Mistraderegelung hat nichts damit zu tun, wenn wir uns vertippen.
      Auch das ist eindeutig geregelt.

      Einmal von uns abgeschickt und die Sache ist für uns gegessen.

      Ob uns das nun gefällt oder nicht, so sind die Regeln.

      Das bedeutet, daß wir vor dem Klick genau prüfen müssen :
      - ist es die richtige WKN
      - stimmt die Stückzahl

      Dazu gehört Konzentration und der immer währende Überblick.

      Wem das alles nicht gefällt, hat nur eine Wahl - das Direktbroking zu lassen.:D

      Kannst Du Dir vorstellen, was los wäre, wenn wir auch eine Mistraderegelung hätten ?
      Ich nicht.
      Da kämen wir vor Lachen nicht mehr in den Schlaf ( wegen der Ausreden ).


      Gruß
      kg34


      PS :
      Kannst aber beruhigt sein, mir ist es auch schon mal passiert und ich habe eine falsche WKN eingegebn.
      Mein Puls war wohl über 200:laugh:
      Zum Glück bin ich sofort wieder raus gekommen.:D
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 15:00:19
      Beitrag Nr. 114 ()
      Eine faire Mistraderegelung würde dem Nutznießer, also in meinem Falle dem Emittenten, nicht per se die Möglichkeit eines Stornos einräumen, und ihn damit möglicherweise noch besser stellen als wenn der Trade ohne Fehlpreisung abgeschlossen worden wäre.

      In meinem Beispiel stand die DAX-Indikation zum Kaufzeitpunkt bei 2580, zum Zeitpunkt des Stornos jedoch bei 2590! Hätte ich also den Schein zum regulären Preis gekauft und zum Zeitpunkt des Stornos wieder verkauft, wäre ein erklecklicher Gewinn angefallen. Weil davon auszugehen ist, daß L&S-intern durch Absicherungsgeschäfte eine Unabhängigkeit der OS-Position von Kursbewegungen erzielt wurde, konnten sie jetzt durch den Storno diesen Kursgewinn für sich behalten und die entsprechende Absicherungsposition mit Gewinn glattstellen. Letztlich haben sie also trotz grob fehlerhafter Kursstellung noch einen Zusatzprofit erzielt.

      MMn sollte eine wirklich faire Mistraderegelung dies ausschließen, z.B. indem durch Mistrades Betroffene (also z.B. mir) die Option gelassen wird, ob sie lieber die Rückabwicklung oder eine nachträgliche Korrektur des Kaufpreises auf den fairen Wert wollen. Auch für den Fall, daß der Betroffene schon vor der Anmeldung des Mistrades glattgestellt hat, wäre dann das Risiko eines Leerverkaufs ausgeschlossen und der mögliche Verlust somit klar begrenzt.

      Und letztlich dürfte ein solches Optionsmodell auch im Sinne des Kommissionärs (Discount-Broker) sein, denn er könnte im Falle der Preiskorrektur im Gegensatz zum Storno bei einem Mistrade normal von den Transaktionskosten profitieren.
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 15:10:48
      Beitrag Nr. 115 ()
      @kg34,
      Einmal von uns abgeschickt und die Sache ist für uns gegessen.

      Auch diese Aussage ist nicht korrekt! Hätte ich z.B. statt des Calls 699446 den Put 699447 geordert, wäre der Kaufpreis etwa 4 Euro über dem fairen Wert gewesen. Ich hätte in diesem Falle sogar 1 Woche (L&S, s. #23) Zeit gehabt, bei Fimatex den Mistrade anzumelden und den Handel rückabwickeln zu lassen.
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 15:33:37
      Beitrag Nr. 116 ()
      @kg34

      ich stimme dir zu das eine mistraderegelung, für uns, die wir nicht der emittent sind, absolut unsinnig wäre. kann mir nicht vorstellen wie man das praktisch durchführen soll. und das die mistraderegeln so nun mal teil des geschäfts ist und wir damit leben müssen stimmt auch. das ändert aber nichts daran das es in meinen augen eine grobe vorteilsnahme seitens des emittenten ist.
      noch eine kleine geschichte am rande. hab vor ein paar wochen auch ausversehen die falsche wkn eingegeben...naja war kurz nach den zahlen und es mußte ziemlich schnell gehen :D. also erstmal nachgeschaut was ich da eigentlich gekauft hatte :eek: und dann auch sofort mit einem kleinen verlust glattgestellt. war aber trotzdem nicht besonders unglücklich darüber weil der verlust bei meiner eigentlich geplannten aktion deutlich höher gewesen wäre :p.

      grüße naked :)
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 15:37:42
      Beitrag Nr. 117 ()
      @kannichdoch

      bin gerade auf dein posting mit verweis auf #23 aufmerksam geworden. offensichtlich gibt es ja dann für uns doch auch gewisse möglichkeiten bei gravierenden fehltaxen die mistraderegelung positiv zu nutzen. das wußte ich bisher nicht. vielen dank.

      grüße naked :)
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 15:53:01
      Beitrag Nr. 118 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:

      Wenn wir hier noch lange so weiter diskutieren, wird das wie in der Uno, viel Gerede und keine Entscheidung.:D

      # 115

      Hallo kannichdoch,

      ich meine mit :

      Einmal von uns abgeschickt und die Sache ist für uns gegessen.

      eine ganz normale Order und keinen Mistrade.


      Sicher kann man, wenn man einen Mistrade feststellt, den auch rückabwickeln lassen.
      Das wird man natürlich nur machen, wenn man im Nachteil ist.:D

      Es gibt auch Fälle ( hatte ich mal bei der CB ), daß die Kursaktualisierung hängen geblieben ist.
      Ein Anruf hat genügt, der Makler hat sich bedankt und alles wurde so rückabgewickelt, als ob das Geschäft nie zustande gekommen wäre.

      Also, keine Kosten, jeder hat sein Geld wieder, als ob nichts gewesen wäre.

      So interpretiere ich auch eine Mistraderegel.
      Alles sollte so rückabgewickelt werden, daß keiner einen Vor- bzw. Nachteil hat.


      Auch, wenn man schon wieder verkauft hätte.

      Laki hat da wohl etwas anderes erlebt ?

      Wie gesagt, bei großen offensichtlichen Abweichungen kaufe und verkaufe ich nicht.
      Auch, wenn es blöd klingt, der ev. Gewinn steht so lange auf wackligen Beinen, bis es der Emittent merkt.

      Hat man dann diese Geld bereits verspielt, dann könnte es eng werden.


      Bei kleineren, also nicht offensichtlichen Abweichungen wird die Sache schon komplizierter.
      Denn bei hohen Stückzahlen geht das u.U. auch ins Geld.

      Hier wäre es schon interessant, was der Emittent unter erheblich versteht.

      Muß man dann den (nach Meinung des Emittenten zu Unrecht erworbenen) Gewinn zurückzahlen, ist das nicht gerade erbauend.

      Steht also noch die Frage im Raum, wieviel % Abweichung betrachte der Emittent als offensichtlich erheblich.

      Vielleicht äußert sich dazu mal einer der Bänker.:D

      Gruß
      kg34
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 15:56:50
      Beitrag Nr. 119 ()
      # 116

      Hallo naked,

      siehste, an der Börse brauchste auch etwas Glück:D ,
      wenn es mit einem falschen Schein trotzdem noch gut ausgeht.

      Gruß
      kg34
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 16:30:25
      Beitrag Nr. 120 ()
      Was die "erlaubte" Abweichung vom fairen Kurs angeht, kann ich einen Bekannten zitieren (da die Anonymität gewahrt bleibt, setze ich sein Einverständnis voraus):

      hab kurz nach fdax-eröffnung 4000stk vom p699179 mit einem rabbat von 0,3€ zugeteilt bekommen. 10min später hab ich das teil wieder verkauft! soweit so !

      30min später ruft mich fimatex an: "guten morgen, herzlichen glückwunsch zu ihrem mistrade!" (originalzitat!)
      wie sich herausstellte hat lus einen mistradeantrag gestellt. aufgrund der etwas schwammigen mistraderegelung von lus und aufgrund dessen, dass die taxung < 10% von der realen taxung abwich, wollte sich fimatex für mich einsetzen und den antrag abweisen! klärung im laufe des tages. na toll, ...

      klar das der dax auf diese meldung hin erstmal 40 zähler fallen musste. wäre der dax noch 40 zähler weitergefallen und ich hätte den minusbestand heute nachmittag decken müssen, wär ich ganz schön in die miesen gerutscht.

      gerade rief mich aber fimatex an und der liebe herr sondermann meinte, dass sie den antrag abgelehnt hätten und die sache an ihre rechtsabteilung weitergeleitet hätten. sprich - ich kann meinen einkauf behalten.


      So kann es also auch laufen!
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 17:47:39
      Beitrag Nr. 121 ()
      @KG34 #118

      Mir hat die Codi es damals so erklärt das ich einen evlt. Gewinn durch den Leerverkauf ( waren bei mir ja zwei Geschäfte a) Erwerb war der Mistrade b) Verkauf der durch den Mistrade erworbenen Stücke war der Leerverkauf )
      hätte behalten können.
      Denn der Bank geht es nur darum in den Büchern einen Stückzahlmäßigen Ausgleich zu haben.

      Aber leider ist es so das sich das Eindecken zu 99 % immer zu einem höheren Kurs abspielen wird. Damit ist nicht nur der Vorher erzielte "Buchgewinn" weg sondern es kostet auch noch richtiges Geld.

      Halt genau wie bei einem Shortie der den Markt falsch eingeschätzt hat ! :D
      Avatar
      schrieb am 06.04.03 23:37:00
      Beitrag Nr. 122 ()
      Natürlich ist mir ein Schaden entstanden, weil ich Scheine zu einem viel geringeren Preis als dem aktuellen Wert rückabwickeln lassen mußte. Das hat selbst Fimatex mir gegenüber eingeräumt. Mein Depot hat einen deutlichen Wertverlust gegenüber den 3h, in denen ich die Scheine hatte, erlitten. Doch muß ich deshalb auf Schadenersatz klagen? Wenn sie den Storno zurücknähmen, wäre ich schon vollauf zufrieden.

      Das hat selbst Fimatex mir gegenüber eingeräumt!!!
      WAS WILLST DU MEHR???
      Wenn dir ein Schaden entstanden ist, würde ich auf jeden Fall eine (immer! kostenlose) anwaltliche ERSTberatung in Anspruch nehmen ...

      Ich kenne da einen auf Börsentermingeschäfte spezialisierten Anwalt in Berlin (gibts in Rhein-Main bestimmt auch massig), kannste vielleicht auch telefonisch abklären lassen (eher unwahrscheinlich)...
      Er hat mir mal in einem anderem Zusammenhang in der Erstberatung für mich gut nachvollziehbar von weiteren (kostenpflichtigen) Schritten abgeraten, ist also kein Abzocker-Anwalt ...
      Avatar
      schrieb am 07.04.03 19:15:51
      Beitrag Nr. 123 ()
      Also mein Nutzen/Zeitaufwand-Verhältnis dieser Diskussion tendierte einmal mehr gegen Null. Als Trader habe ich gelernt, dann anderen Methoden den Vorzug zu geben. Da liegen noch so viele schöne Bücher und Ideen ungelesen und ungeprüft vor mir, daß ich einstweilen sage:

      Tschüß W:O,

      anni
      Avatar
      schrieb am 11.04.03 16:03:19
      Beitrag Nr. 124 ()
      Auf der DAB-Homepage findet sich unter "Wichtige Hinweise" folgendes:

      Geltung börsenähnlicher Regelungen im außerbörslichen Handel; Vorsicht bei marktfernen Kursen

      Ebenso wie die Satzungen der deutschen Börsen Regelungen zur Behandlung nicht marktgerechter Transaktionen enthalten (z.B. in den EUWAX-Richtlinien der Stuttgarter Börse), gelten ähnliche Regelungen auch für das außerbörsliche Handelsangebot der DAB.
      Kommen dabei Transaktionen zustande, bei welchen die Kurse um mindestens 10% (bzw. 2% bei Wertpapieren, die in Prozent notiert werden) vom marktgerechten Preis (z.B. Börsenpreis) abweichen, so haben die außerbörslichen Handelspartner das Recht, die fehlerhafte Transaktion bis um 10 Uhr des auf den Handelstag folgenden Börsenhandelstages der Frankfurter Wertpapierbörse rückabzuwickeln.
      Beachten Sie bei Ihren Dispositionen, daß solche Transaktionen vom Handelspartner rückabgewickelt werden können. Verfügen Sie daher über aus diesen Geschäften erlangte Gewinne nicht vor dem übernächsten Bankarbeitstag, da unter Umständen erst dann eine Rückabwicklung in Ihrem Depot ausgewiesen wird.


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