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    PROBLEME Specu.-steuer 2000+2001 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.07.02 20:57:52 von
    neuester Beitrag 28.07.02 18:56:48 von
    Beiträge: 32
    ID: 607.615
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      Avatar
      schrieb am 13.07.02 20:57:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Problem:
      Habe für 2000+2001 etwa 400 Trades zu verbuchen,In+Auslands
      Ag`s und Optionsscheine.
      Suche eine Depotverwaltungsoftware die einfach zu Bedienen ist und alle Notwendigen Daten für das FA. aufbereitet.
      Bei meiner suche ist mir" WISO Mein Geld Advanced"
      aufgefallen,kann mir jemand sagen ob es dafür geeignet ist?
      Oder welche Software sonst?

      Habe bisher nur Verluste zu verbuchen ,kann ich die vortragen?
      Welche Aufwendungen werden anerkant z.B.Zeitschriften ,Bücher,Onlinekosten, Kann mann da mit Pauschalen Arbeiten(weil Zeitschriften ohne Beleg)usw.
      Oder kennt jemand einen Link wo solche Dinge Durch gekaut werden.

      mfg plsch
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 21:54:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sowas,jetzt haben schon 50Leut dieses Posting gelesen und Keiner sacht was.Keine Lust ,keine Idee,selbst solche Probleme oder schon Feierabend?

      Sach doch mal einer was!:(

      mfg plsch
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 22:45:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Unter
      http://www.steuerkompasswp.de
      wird eine Software angeboten. Ich selber kenne sie nicht, habe meine Trades in einer Excel-Tabelle aufgelistet und eingereicht und zusätzlich die Original-Kauf- und Verkaufsbelege. as hat gereicht.
      Das WISO-Programm kenne ich nicht.
      Zeitschriften, Bücher und Onlinekosten können geltend gemacht werden, ebenso Telefonkosten und Kreditzinsen, falls die Wertpapiere auf Kredit gekauft wurden.
      Pauschalen: Da kannst du Probleme bekommen. Offiziell gibt es keine Pauschalen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 22:47:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Verluste aus 2000 und 2001 kannst du vortragen.
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 22:54:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Verluste kannst Du vortragen.

      Falls Du zufällig Consors-Kunde bist: Dort kann man(gegen Gebühr) eine finanzamtstaugliche Jahresübersicht mit allen Trades bekommen.Spart enorm viel Arbeit. Allerdings muß der Computer mit Excel ausgestattet sein.

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      Avatar
      schrieb am 13.07.02 22:58:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Habe bezüglich WISO Mein Geld advanced recherchiert und keinen Hinweis erhalten, dass es sich für steuerliche Zwecke eignet.
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 23:10:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Plsch: Nun hast du doch einige Antworten bekommen. Vielleicht kommen morgen ja noch mehr.
      Avatar
      schrieb am 13.07.02 23:28:11
      Beitrag Nr. 8 ()
      Erst mal Herzlichen Dank:yawn: ,an Nataly und wiewowas

      Ich glaube das war ein Volltreffer mit Steuerkompasswp.de.
      Habe dort auch gleich Testberichte lesen können aus denen
      hervorgeht daß Mein Geld und Quicken sich verrechnen.
      Konnte auch gleich eine Testversion laden-für 4Trades-und denke "das ises was ich gesucht habe".
      Auf Tabellenbasis und sehr Übersichtlich.
      Ich denke daß man das Programm weiterempfehlen kann.
      Werde es Registrieren lassen und wenn´s Doll is werde ich es noch Posten.

      Bin EntriumKunde und da gehts etwas Spartanisch zu dafür
      aber Saugünstig kein SL-Gebühren usw.

      Nochmals Vielen Dank Nataly und gute Nacht.
      Avatar
      schrieb am 14.07.02 21:32:27
      Beitrag Nr. 9 ()
      bezügl. STEUERKOMPASS WP

      Ich halte dieses Programm für unausgereift:

      1.) Dieses Programm erkennt keine "Finanzinnovationen".
      Folge: Gewinne daraus müssen als Kapitalertrag versteuert
      werden. Steuerkompaß WP "berechnet" noch zusätzlich einen
      Spekulationsgewinn. 1000 Euro Gewinn werden dann "versehentlich"
      doppelt besteuert. Gut, gell: Anstatt 1000 Euro Gewinn, hat
      man plötzlich 2000 Euro Gewinn für das Finanzamt! (Probier
      es aus mit Argentinen-Anleihen -WKN 134810, 410300, 413001...) oder mit
      Zerobonds (da sind wohl eher Gewinne drin).

      2.) Weitere Fehlberechnungen entstehen, wenn z. B. gleichtätig
      Geschäfte gemacht wurden:

      Kauf am 01.05.2001 200 Bayer für 8000 Euro (40),
      Kauf am 30.04.2002 200 Bayer für 7000 Euro (35),
      Verkauf am 15.05.2002 150 Bayer für 5550 Euro (37),
      Verkauf am 15.05.2002 150 Bayer für 5595 Euro (37,3).

      Wenn Du nun den den Verkauf für 5550 Euro zuerst eingibst
      und dann den Verkauf für 5595 Euro, so kommt ein anderes
      Ergebnis raus, als wenn man zuerst den Verkauf für 5595 und
      dann den Verkauf für 5550 Euro eingibt.

      Anm. Das Programm verlangt nach der "Uhrzeit" des Geschäftes.
      M. W. ist dies bei der Berechnung des Spekugewinns völlig
      unerheblich - ich könnte mich da aber irren! Daß die "Uhrzeit"
      keine Rolle spielt, merkt man bei der Eingabe folgenden Sachver-
      haltes: Kauf am 01.05.2001, 14.00 Uhr 100 Infineon für 3000 Euro,
      Verkauf am 01.05.2002 um 14.01 Uhr für 3100 Euro - Spekufrist wäre
      demnach abgelaufen - das "Jahr" endete ja - wenn die Uhrzeit
      von Bedeutung wäre- am 01.05.02 um 14.00 Uhr und 1 Sekunde.
      Der Gewinn ist aber TROTZDEM - laut Steuerkompaß steuerpflichtig.

      Fazit: Das Programm arbeitet nicht korrekt.

      kroko
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 11:38:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      @kroko:
      (1) Kennst du ein Programm, das anhand der WKN erkennt, dass eine "Finanzinnovation" vorliegt und die Berechnung des Spekugewinns/-verlustes verweigert? Wenn ja, bitte angeben.

      (2)Du schreibst, dass je nach Reihenfolge des Verkaufs ein "anderes" Ergebnis rauskommt. Kannst du angeben, welche diffrerierenden Ergebnisse in dem von dir genannten Beispiel rauskommen? Ich nehme doch an, dass dir die Ergebnisse vorliegen, sonst hättest du deine Behauptung nicht aufgestellt.
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 12:00:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      @kroko: Du sagst, in dem von dir genannten Beispiel liefert das Programm 2 unterschiedliche Ergebnisse, je nachdem, welcher Verkauf zuerst eingegeben wird.
      a) Sind beide Ergebnisse falsch oder ist eines der beiden Ergebnisse richtig?
      b) Welcher Speku-Verlust ist in deinem Beispiel nach deiner Meinung entstanden?
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 13:20:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      (1) Ich kenne kein Programm, welches FI als solche erkennt.

      (2) Es kommen 115 bzw. 100 Euro Gewinn heraus. Dies ist dadurch
      bedingt, weil bei 200 Aktien die Spekufrist schon abgelaufen ist.
      Diese werden ja "zuerst" verkauft - nur eben zu welchem Preis?
      37 Euro oder 37,30 Euro.

      Welches Ergebnis nun "richtig" ist, weiß der Teufel. Vielleicht
      muß ja bei StaffelVERkaäufen - ähnlich wie bei Staffelkäufen -
      ein Mischkurs gebildet werden?? Unsere Berliner Steuerfuzzis
      scheinen wohl keinerlei Ahnung von Spekugeschäften zu haben,
      wie ich schon öfters geschrieben habe.

      TIP: Frage doch mal Deinen Finanzbeamten, was nun richtig ist!
      Und dann frage doch mal den Finanzbeamten im Nebenzimmer ;-)))

      kroko
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 17:06:10
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nach BFH-Rechtsprechung kann bei mehreren Verkäufen innerhalb der Speku-Frist nicht von einer bestimmten Reihenfolge (z.B. FIFO oder LIFO) ausgegangen werden. Das Problem kann nur mit der Bildung von Durchschnittskursen gelöst werden.
      Dein Posting #9 habe ich an den Hersteller von steuerkompaswp geschickt mit der Bitte um Stellungnahme, ob deine Kritik berechtigt ist. Wenn eine Antwort eingeht, werde ich sie posten.
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 17:34:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Beispiele für die Berechnung von Speku-Gewinnen findet man bei:
      http://www.buhl.de/produkte/finanzen/boerseadvanced/spek.asp
      Avatar
      schrieb am 15.07.02 17:46:41
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nach meiner Meinung liegt im kroko-Beispiel ein "Altbestand" von 200 Bayer-Aktien vor, der außerhalb der Speku-Frist erworben wurde.
      Der Anschaffungskurs der innerhalb der Speku-Frist am 30.4.2002 erworbenen Bayer-Aktien beträgt 35 EUR. Der Anschaffungskurs für den "Altbestand" interessiert steuerlich nicht.
      Am 15.5.2002 wurden 300 Aktien verkauft zu 11.145 EUR = 37,15 EUR Durchschnittskurs. Speku-steuerpflichtig von den 300 Aktien sind nur die 100 Bayer-Aktien, die am 30.4.2002 zu 35 EUR erworben wurden.

      Veräußerungserlös: 100 x 37,15 EUR = 3.715 EUR
      Anschaffungskosten: 100 x 35 EUR = 3.500 EUR.
      Speku-Gewinn: 215 EUR.
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 12:50:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich habe die Antwort von Steuerkompasswp erhalten und poste sie nachfolgend:

      "vielen Dank für Ihr Interesse an SteuerKompassWP.

      SteuerKompassWP ist laut den auf unserer Homepage genannten Presseberichten
      das einzige Programm in seiner Preisklasse, das richtig rechnet.

      Die richtige Berechnung ergibt sich aber nur bei korrekter Nutzung des
      Programms. Scheinbar hat der anonyme Kritiker das Online-Handbuch nicht
      gelesen.
      1) Zur korrekten Eingabe gehört bei zwei Käufen oder Verkäufen am selben Tag
      die Eingabe der Uhrzeit, da nur so die Käufe und Verkäufe in eine zeitliche
      Reihefolge gebracht werden können.
      2) Der Ablauf der Spekulationsfrist wird laut augenblicklicher Rechtslage
      tagesgenau und nicht minutengenau errechnet. Daher rechnet SteuerKompassWP
      hier richtig.
      3) SteuerKompassWP ist nicht auf die Eingabe von Finanzinnovationen
      ausgerichtet, da unsere Hauptkundengruppe bisher dieses Modul nicht
      nachgefragt hat. Das sollte der Nutzer schon daran erkennen, dass diese
      Wertpapierart nicht eingegeben werden kann.

      Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben und würden uns
      freuen, wenn Sie bei wallstreet:online als Antwort auf die anonyme Kritik
      eine Klarstellung formulieren könnten.

      Mit freundlichen Grüßen
      Aleksandar Gilezan
      Scharfreiterplatz 22
      81549 München "
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 19:59:10
      Beitrag Nr. 17 ()
      OK, 1 : 0 für "Steuerkompaß", aber ein paar Fragen wären da
      noch offen:

      1) Zur korrekten Eingabe gehört ... die Uhrzeit.

      Wo steht das, bitte? (Ich meine, in welchem Gesetz)

      3) ...nicht auf Finanzinnovationen ausgerichtet.

      Mag sein. Aber wieso gibt es dann nicht eine Wertpapiergattung
      "Finanzinnovation" im Programm Steuerkompaß? Sobald man
      eine Anleihe als "Finanzinnovation" bezeichnet, soll das
      Programm dann eben streiken. Wenn der Nutzer nicht weiß
      daß die Argentinien-Anleihe xyz eine Finanzinnovation ist -
      sein Pech.

      Der Nutzer muß ja auch wissen, ob es sich bei
      dem gekauften Wertpapier ABCD-Ltd. um eine Aktie oder eine
      Anleihe handelt.

      Naja, woll`n wir mal sehen

      kroko
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 22:18:05
      Beitrag Nr. 18 ()
      @kroko: (1) Mich überzeugt die Antwort von Steuerkompasswp mit der Uhrzeit nicht. Ich interpretiere die Antwort so, dass es dem Programm nicht so sehr auf die Uhrzeit selber ankommt, aber das Programm verlangt die Angabe, in welcher Reihenfolge die Trades erfolgt sind. Meiner Meinung nach kommt es aber auch auf die Reihenfolge nicht an. Auch ich frage:
      Wo steht das, dass es auf die Reihenfolge ankommt? Ich intrpretiere die BFH-Rechtsprechung so, dass es darauf nicht ankommt.
      (2) Finanzinnovation: Es gibt derzeit wohl überhaupt kein Programm, das FI identifiziert. Ein Nutzer, der weiss, das ein Papier eine FI ist, muss daher auch wissen, diese in die Anlage KAP gehören.
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 22:19:16
      Beitrag Nr. 19 ()
      @kroko: (1) Mich überzeugt die Antwort von Steuerkompasswp mit der Uhrzeit nicht. Ich interpretiere die Antwort so, dass es dem Programm nicht so sehr auf die Uhrzeit selber ankommt, aber das Programm verlangt die Angabe, in welcher Reihenfolge die Trades erfolgt sind. Meiner Meinung nach kommt es aber auch auf die Reihenfolge nicht an. Auch ich frage:
      Wo steht das, dass es auf die Reihenfolge ankommt? Ich intrpretiere die BFH-Rechtsprechung so, dass es darauf nicht ankommt.
      (2) Finanzinnovation: Es gibt derzeit wohl überhaupt kein Programm, das FI identifiziert. Ein Nutzer, der weiss, das ein Papier eine FI ist, muss daher auch wissen, diese in die Anlage KAP gehören.
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 17:39:02
      Beitrag Nr. 20 ()
      Habe bei der Firma mehrfach angefragt wegen der von kroko erwähnten Fehler: Die Antworten waren sehr ausweichend, aud die konkreten Fragen wurde nicht eingegangen.
      Ich habe den Eindruck, das Programm ist fehlerhaft.
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 21:35:14
      Beitrag Nr. 21 ()
      (Bevor ihr dieses Posting lest, legt bitte ein Kissen auf den Schreibtisch)


      Hallo ihr beiden,

      offenbar bin ich not the only one, der bei Steuerfragen so seine Probleme hat. Aber bei dem Bayer-Problem von krokodil1 seh ich ausnahmsweise mal klar und kann daher vielleicht ein wenig weiter helfen.

      Die andere Frage war ja schon geklärt: Um der Spekulationssteuer zu entrinnen, muss man ein Jahr und einen Tag (oder besser zwei, man weiss ja nie) halten.

      Zu Bayer: krokodil1, du schreibst:

      "2.) Weitere Fehlberechnungen entstehen, wenn z. B. gleichtätig
      Geschäfte gemacht wurden:

      Kauf am 01.05.2001 200 Bayer für 8000 Euro (40),
      Kauf am 30.04.2002 200 Bayer für 7000 Euro (35),
      Verkauf am 15.05.2002 150 Bayer für 5550 Euro (37),
      Verkauf am 15.05.2002 150 Bayer für 5595 Euro (37,3).

      Wenn Du nun den den Verkauf für 5550 Euro zuerst eingibst
      und dann den Verkauf für 5595 Euro, so kommt ein anderes
      Ergebnis raus, als wenn man zuerst den Verkauf für 5595 und
      dann den Verkauf für 5550 Euro eingibt."

      Wie hoch ist der wahre Spekulationsgewinn/-verlust? Bisher stehen die Zahlen 100,115 und 215 Euro (jeweils Gewinn) im Raum.
      Die sind (glücklicherweise) alle falsch:

      Du kannst, je nach Reihenfolge der Verkäufe, 20 bzw. 50 Euro SpekulationsVERLUST geltend machen!
      Und zwar so (ich rechne mit der oben angegebenen Reihenfolge):

      Für den Verkauf der ersten 150 Aktien zu 37 Euro steht nicht mit Sicherheit fest, dass Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres stattgefunden haben. Der Verkauf ist steuerfrei.

      Für den Verkauf von 50 der 150 Aktien zu 37,3 Euro steht nicht mit Sicherheit fest, dass Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres stattgefunden haben. Der Verkauf ist steuerfrei.

      Für den Verkauf von 100 der 150 Aktien zu 37,3 Euro steht mit Sicherheit fest, dass Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres stattgefunden haben. Der Verkauf erfüllt also die Bedingung für ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft.

      Nun ist noch die Höhe des Gewinns/Verlusts zu berechnen.
      Und da kommt auch schon der Hammer: Hier wird zu Durchschnittskursen gerechnet!
      Der durchschnittliche Kaufkurs aller Aktien liegt bei 37,5 Euro, also liegt ein Verlust von 0,2 Euro pro Aktie vor, macht 20 Euro Verlust. Bitte sehr.

      Und nun wisst Ihr auch, welchen Zweck das Kissen hatte. Ohne hättet ihr euch beim Aufschlagen des Kopfes auf der Tischplatte bestimmt ne Beule geholt.

      Ihr habt völlig Recht, diese Rechnung hört sich absolut unlogisch an. Erst argumentiere ich, dass bei 100 der Aktien sicher ist, dass ich sie kürzer als ein Jahr halte, und dann benutze ich für diese 100 Aktien einen Kaufkurs, der unmöglich ist, wenn ich sie kürzer als ein Jahr halte. Aber genau so ist die Rechtslage: Die Frage, OB ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft vorliegt, wird dann und nur dann mit ja beantwortet, wenn feststeht, dass Anschaffung und Veräußerung innerhalb eines Jahres stattgefunden haben.
      Die Berechnung, WIE HOCH die Gewinne/Verluste zu bewerten sind, erfolgt dagegen anders, und zwar nach Durchschnittskosten. Ich habe bislang noch nie ein so beeindruckendes Beispiel für die Absurdität des Steuersystems gesehen.

      Wenn ihr euch das noch mal genauer ansehen wollt, schaut mal auf http://www.fool.de/finanzen/spekulationsgeschaefte/spekulati… nach. Der Artikel ist zwar etwas oberflächlich, aber unser Problem wird gut abgehandelt.
      Besonders gefallen hat mir eine Bemerkung darin (Extra für dich, kroko!): "Wenn ich diese Berechnungen so sehe, dann können einem ehrlich gesagt Daytrader leid tun, die wahrscheinlich ohne Zuhilfenahme von Excel gar nicht mehr ermitteln können, wie hoch genau denn nun die Spekulationsverluste, äh sorry, Spekulationsgewinne sind." ;)

      So, und während ihr euch noch ungläubig die Augen reibt, stelle ich mal meine kleine Frage in den Raum:

      Jemand hat, sagen wir, 10000 Euro. Er möchte verschiedene Aktien für insgesamt 20000 Euro kaufen, und zwar hälftig zu Spekulationszwecken und hälftig zwecks Langfristanlage/Dividendenerzielung. Er nimmt daher einen Kredit über 10000 Euro auf, den er binnen weniger Monate mit neuem Eigenkapital tilgt. Er möchte die Sollzinsen irgendwie geltend machen, entweder als Werbungskosten für Kapitaleinkünfte oder für Spekulationsgewinne (wo genau ist ihm relativ egal).
      Hat er nun selbst die freie Wahl, zu argumentieren "mit dem Kredit habe ich nur die Langfristanlagen gekauft" oder "mit dem Kredit habe ich nur die Spekulationspapiere gekauft"? Oder gibt es eine Vorschrift, wie das genau aufzuteilen ist? Was ist, wenn nur ein Teil der Spekulationspapiere zu Spekulationsgewinnen führten - darf man dann davon ausgehen, dass diese zu 100% kreditfinanziert waren und die anderen zu 100% mit Eigenkapital? Und zuletzt: Wenn die Sollzinsen für eine dividendenstarke Langfristanlage im ersten Jahr die Dividendenerträge übersteigen, bezogen auf die beabsichtigte Haltedauer von drei Jahren aber niedriger sind, ist dann eine Berücksichtigung als Werbungskosten zulässig?

      Wäre toll, wenn ihr mir da weiter helfen könntet.

      Gruß,
      labello13
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 22:14:31
      Beitrag Nr. 22 ()
      @labello13: Die Berechnung bei:
      http://www.fool.de/finanzen/spekulationsgeschaefte/spekulati…
      ist unrichtig.
      Es trifft zwar zu, dass Durchschnittskurse zu Grunde gelegt werden müssen, jedoch handelt es sich dabei um die Durchschnittskurse der Aktien die innerhalb der Speku-Frist gekauft wurden. Die Kurse der Aktien, die außerhalb der Speku-Frist (also vor mehr als einem Jahr vor dem Verkaufstag) gekauft wurden, fließen in die Berechnung des Durchschnittskurses nicht ein.
      Innerhalb der Speku-Frist wurden hier nur 200 Bayer für 7000 EUR (Kurs 35 EUR) gekauft. Dieser Kurs ist daher maßgeblich.
      Der Verkauf ist in 2 Tranchen am selben Tag (15.5.2002) erfolgt. Nach meiner Meinung ist der Durchschnitskurs der am 15.5.2002 verkauften Aktien zu ermitteln (hier 37,15 EUR). Pro verkaufter Aktie ist ein Gewinn von 2,15 EUR erzielt worden, der Gewinn beträgt 215 EUR.

      Wenn deine Interpretation richtig wäre, wonach der Durchscnittskurs sämtlicher Aktien maßgeblich wäre, also z.B. auch der Anschaffungskurs von Aktien, die vor 10 Jahren gekauft wurden, dann würde dies im Regelfall (Regel: langfristig steigen die Aktienkurse) dazu führen, dass der durchschnittliche Anschaffungskurs niedrig ist und ein hoher Speku-Gewinn ausgewiesen würde, der tatsächlich gar nicht entstanden ist.
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 22:25:40
      Beitrag Nr. 23 ()
      Wenn man so verfährt, wie in meinem Posting #22 ausgeführt, dann kommt man auch nicht zu einem Ergebnis, bei dem labello13 selbst (zu Recht) einräumt, dass es unlogisch und absurd ist.
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 22:49:44
      Beitrag Nr. 24 ()
      Zu der "kleinen Frage":
      Du lässt dir ein Darlehenskonto einrichten und kaufst die Aktien über dieses Konto. Auf der Wertpapierabrechnung wird angegeben, von welchem Konto der Kaufpreis und die Spesen abgebucht werden. Damit steht fest, welche Aktien du auf Kredit gekauft hast. Wenn du die Aktie nun innerhalb der Speku-Frist verkaufst, sind die Zinsen Werbungskosten bei den Speku-Einkünften. Wenn du die Aktie länger hältst, sind die Zinsen Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften.
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 22:49:57
      Beitrag Nr. 25 ()
      @labello13

      Du liegst mit Deinem Bayer-Beispiel falsch.

      Es kommt bei dem Durchschnittskurs nicht auf "alle" Aktien an, sondern nur auf die, die innerhalb der Spekufrist erworben wurden, so dass der Kauf am 1.5.01 ohne Belang ist.
      Der relevante Kaufkurs für die stpfl. verkauften 100 St. beträgt somit eindeutig 35€.
      Der erzielte Erlös hingegen lässt sich nicht eindeutig den stpfl. verkauften Stücken zuordnen, weil sie am gleichen Tag verkauft wurden. Hierfür ist ein Durchschnittskurs anzusetzen.

      Die Rechnung sieht also so aus:

      Verkauferlös: 100 St. = 5550+5595€ : 3 = 3715€ ("Durchschnittskurs" ),
      diese 100 St. wurden zu 35 gekauft (kein Durchschnittskurs), also 3500€ Kaufpreis abzuziehen,
      ergibt 215€ Gewinn.
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 23:03:08
      Beitrag Nr. 26 ()
      Ergänzung zu #24: Wenn es dir auf die Erzielung hoher Werbungskosten ankommt, kannst du die Erlöse aus Aktienverkäufen auf ein anderes Konto als das Darlehenskonto buchen lassen.
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 23:22:25
      Beitrag Nr. 27 ()
      OK, OK, ihr habt völlig Recht.
      Da war ich wohl etwas vorschnell. Hätte ein Kissen auf dem Schreibtisch gelegen, wäre mir sicher früher aufgefallen, dass selbst das deutsche Steuersystem so unlogisch nicht sein kann. Asche auf mein Haupt.

      Zu meiner "kleinen Frage": So ähnlich wie in #24 beschrieben mach ich es seit Anfang des Jahres. Nur leider nicht damals, in 2001. Und nun habe ich eben das Problem, dass ich nachträglich irgendwie Sinn in das Chaos bringen muß.

      Gruß,
      labello13
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 23:30:36
      Beitrag Nr. 28 ()
      @labello13: Kannst du mal schildern, wie du es in 2001 gemacht hast? Vielleicht fält mir was ein. Aber jedenfalls erst morgen. (gehe jetzt offline).
      Avatar
      schrieb am 26.07.02 23:06:58
      Beitrag Nr. 29 ()
      Also, *tiefLuftHol*, 2001 war die Situation so: Ich hatte nur ein Depot, mehrere Aktien darin, einige um Dividenden zu erzielen, andere wegen erwarteter Kursanstiege, alles mit Eigenkapital finanziert. Im Jahresverlauf begann ich mit steigender Tendenz weitere Aktien zu kaufen, meist, um Dividenden zu erzielen, einige wenige wegen erwarteter Kurssteigerungen. Finanzierung durch Kontoüberziehung, später per Wertpapierkredit. Praktisch ist ein Wertpapierkredit ne Kontoüberziehung zu sehr günstigen Konditionen. Das heißt: Es gibt keine feste Kreditsumme, keine festen Zinsen, keine Ein-/Auszahlbelege oder so. Einziger Beleg sind die Sollzinsen auf dem Quartalsabschluss des Kontos. Wenn ich Geld für Käufe brauchte, hab ich das Konto eben ein wenig stärker überzogen, wenn ich aus anderen Quellen überschüssiges Eigenkapital hatte, hab ich das Konto eben wieder teilweise ausgeglichen – völlig chaotisch, kaum belegbar. Da mir klar war, dass ich zum Jahresende die Kreditfinanzierung durch anderweitig frei werdendes Eigenkapital würde ersetzen können, war es für mich völlig vernünftig, so zu handeln. Und da das Finanzamt an den Gewinnen (Kapitalerträge und Speku) beteiligt wird, sollte es doch auch die Kosten (Sollzinsen) mit tragen. Meine Absicht war, die Dividendenpapiere per Kredit teilzufinanzieren und die spekulativen Papiere vollständig mit Eigenkapital. Ist es zulässig, das dem Finanzamt zu sagen, ohne es exakt belegen zu können und dann entsprechend die Sollzinsen als Werbungskosten für die Kapitaleinkünfte aus den Dividendenpapieren anzurechnen? Oder muss ich mangels Beweisbarkeit meiner Absicht die Sollzinsen gleichmäßig auf alle Papiere im Depot verteilen – vielleicht sogar auch auf die alten, eigentlich doch eindeutig nicht kreditfinanzierten?

      Und die zweite Frage: Sollzinsen als Werbungskosten für Kapitaleinkünfte sind nur ansetzbar, wenn die Einkünfte die Sollzinsen übersteigen. Aber über welchen Zeitraum? Reicht es, wenn über die gesamte Haltedauer betrachtet die Einkünfte höher sind, oder müssen sie in jedem Jahr höher sein? Beispiel: Wenn eine Aktie, die ich drei Jahre halten möchte, jedes Jahr eine Dividende von 1,0 Euro erwirtschaftet, sind dann Sollzinsen von insgesamt 1,2 Euro, die vollständig im ersten Jahr anfallen, ansetzbar oder nicht?

      Eigentlich will ich nur dieses Chaos hinter mich bringen, ohne dabei versehentlich gegen irgend eine Vorschrift zu verstoßen, die ich nicht kenne.

      Gruß,
      labello13
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 10:34:11
      Beitrag Nr. 30 ()
      @labello13: Antwort auf Frage 2: Die Frage der Überschusserzielung ist nach der gesamten Haltedauer zu beurteilen. Ein anfänglicher Werbungskostenüberschuss ist steuerlich unschädlich.
      Zu Frage 1: Warum liegt dir soviel daran, die Zinsen als Werbungskosten den Kapitaleinkünften zuzuordnen? Hast du bei den "privaten Veräußerungsgeschäften" insgesamt in 2001 einen Verlust erzielt?
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 17:53:30
      Beitrag Nr. 31 ()
      Danke für deine Antwort zu 2.
      Zu 1: Mir liegt gar nicht viel daran. Die Zuordnung zu den Kapitaleinkünften würde einfach nur der Wahrheit entsprechen, denn meine Absicht war, die Dividendenpapiere auf Kredit zu kaufen. Bei Anrechnung der Sollzinsen auf die Spekulationsgewinne würde aus meinem 2001er Gewinn (unter der Freigrenze) ein Verlust. Da ich in 2002 hohe Spekulationsgewinne habe, bekäme ich einen Teil des Geldes zurück. Finanziell hätte ich dadurch nur einen kleinen Nachteil (Vorteile wegen Umstellung auf Halbeinkünfteverfahren etwas kleiner als Nachteil durch fehlende Nutzung der Freigrenze in 01).
      Aber es geht mir gar nicht darum, ob ich ein paar Euro mehr oder weniger zahlen muss, sondern um eine korrekte Steuererklärung, die mir nicht nachträglich Ärger einbringt.
      Avatar
      schrieb am 28.07.02 18:56:48
      Beitrag Nr. 32 ()
      @labello13: Wenn es so ist, dass du mit den Speku-Einkünften 2001 unter 1000 DM liegst, würde ich vorschlagen, dass die Zinsen insgesamt den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden. Die Quartalsabrechnungen heftest du dann bei der Anlage KAP ab.
      Wegen des HEV ist auch dann die Steuererklärung immer noch kompliziert genug. Auf der Website des BMF habe ich ein Schreiben gefunden, in dem erklärt wird, wie die Werbungskosten zugeordnet werden:
      http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage13327/BMF-Schrei…

      Zu der Frage des Ärgers bei nicht korrekter Steuererklärung: Du bekommst selbst dann keinen Ärger, wenn es sich später heraustellen würde, dass Zinsen teilweise den Speku-Einkünften zuzuordnen sind. Du übernimmst mit der Unterschrift unter die ESt-Erklärung keine Gewähr dafür, dass deine steuerrechtlichen Vorstellungen einer Überprüfung standhalten. Du kannst dafür auch keine Gewähr übernehmen, da dir eine steuerrechtliche Ausbildung fehlt. Und du bist auch nicht verpflichtet, einen Steuerberater zu beauftragen.


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