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    Marchzinsen-Wer kennt den Begriff ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.07.02 19:32:58 von
    neuester Beitrag 23.09.02 21:12:30 von
    Beiträge: 6
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      Avatar
      schrieb am 16.07.02 19:32:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      In der Schweiz existiert der Begriff "Marchzinsen". Wer weiß, was das ist ? Sind es Zinsen oder handelt es sich um eine Kapitalanlageform. Danke.
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 19:40:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Marchzinsen sind periodische, aber noch nicht fällige Zinsen; bei einem Verkauf der Obligation
      bezahlt der Käufer zusätzlich zum "regulären" Wert auch noch die ab Fälligkeitsdatum des letzten
      eingelösten Coupons bis zum Verkauf der betreffenden Obligation aufgelaufenen Zinsen.

      Die Marchzinsen gelten als steuerfreier Kapitalgewinn, weil sie nicht vom Schuldner der Obligation,
      sondern von einer Drittperson bezahlt werden (daher nicht Art. 20 Abs. 1 lit. a DBG, sondern Art. 16
      Abs. 3 DBG).

      Marchzinsen, die ein privater Käufer der Obligation dem Verkäufer bezahlt, sind Teil seines
      Aufwandes für die Anschaffung des Vermögenswertes "Obligation" und können nicht vom
      Einkommen in Abzug gebracht werden.
      Avatar
      schrieb am 16.07.02 19:45:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Luesen

      Marchzins = Zins eines Darlehens ( Hypothek )mit einer definierten Laufzeit.

      Gruss aus CH

      Gérard
      Avatar
      schrieb am 19.07.02 21:23:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      ui ui ui, das sind aber reichlich komplizierte Erklärungen. Ich versuchs mal mit einem Beispiel:
      X kauft am 10.2.02 eine Anleihe, die zu 4.5% verzinst wird. Diese Anleihe zahlt die Zinsen jedes Jahr am 10.8. dem jeweiligen Inhaber des Papiers aus. Nun, der Verkäufer, nennen wir ihn mal Y, hat am 10.8.01 die Zinszahlung von 4.5% erhalten und hat Anrecht auf die AUFGELAUFENEN, ABER NOCH NICHT AUSBEZAHLTEN ZINSEN bis zum Verkaufsdatum, also bis zum 10.2.02. Das nennt man Marchzins. Diese werden von X zusätzlich zum Kaufpreis an Y bezahlt. Die Sache ist ganz einfach ein fairer Ausgleich, denn Y erhält ja am 10.8.02 die 4.5%, obwohl er die Anleihe gar nicht das ganze Jahr (in diesem Fall 10.8.01 bis 10.8.02) über hatte. Keine Zauberei und absolut nichts Böses oder so. In der Schweiz nennt mans Marchzins, in D läufts gleich, vielleicht einfach unter einem anderen Begriff.

      Ja, ja, die lieben Rentenpapiere (=Obligation, =Anleihe, =Tafelpapiere). Wer einen Anlageberater hat, der einem Laien die Funktionsweise (Kursschwankungen etc.) solcher Papiere nicht in 5 Minuten erklären kann, sollte den Berater besser wechseln. Versuchts mal, stellt euch mal dumm...

      Gruss vom südlichen Bodenseeufer
      Avatar
      schrieb am 23.09.02 21:04:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn ich mich nicht täusche, nennt man das in Deutschland "Stückzinsen".
      Gruss vom nördlichen Bodenseeufer.

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      Avatar
      schrieb am 23.09.02 21:12:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Marchzinsen ohne Steuerfolgen

      Unter Marchzins versteht man den bis zum Verkaufsdatum aufgelaufenen Jahreszins vor Zinsfälligkeit. Kommt es zu einem Handwechsel, muss der Käufer der Anleihe den Verkäufer für den bereits aufgelaufenen, aber noch nicht fällig gewordenen Jahreszins, entschädigen. Dieser Betrag ist immer im Verkaufspreis (Kurs) der Anleihe enthalten. Der Marchzins bleibt sowohl für den Käufer wie für den Verkäufer einer Anleihe steuerlich ohne Folgen. Diese Regelung gilt für die direkte Bundessteuer und für die meisten Kantone. Einzige Ausnahme ist der Kanton Zürich, welcher den Steuerpflichtigen die Wahl lässt, erhaltene Marchzinsen zu versteuern und bezahlte Marchzinsen in Abzug zu bringen. Über eine längere Zeitdauer betrachtet, führen beide Modelle zu vergleichbaren Steuerergebnissen. Die Marchzinsbesteuerung ist für den Steuerpflichtigen jedoch viel aufwendiger.


      Die steuerfreien Marchzinsen bieten einen beschränkten steuerlichen Optimierungsspielraum. Wer einen Geldbetrag nur für eine bestimmte (kürzere) Zeitpanne anlegen will, um ihn danach für einen anderen Zweck zu verwenden, kann ein Zinspapier nach Zinstermin kaufen und kurz vor der nächsten Zinsfälligkeit wieder verkaufen und erzielt damit einen steuerfreien Marchzins. Aber aufgepasst, wer diese Vorgehen regelmässig wiederholt, entgeht der Besteuerung des Zinsertrages nicht. Die Steuerbehörden gehen in diesem Fall von einer Steuerumgehung aus.

      http://www.moneycab.com/de/home/beratung/steuern/kapitalanla…


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