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    Die StrafAKTE VON Mehmett - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.07.02 08:43:06 von
    neuester Beitrag 05.03.03 11:15:19 von
    Beiträge: 41
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      schrieb am 17.07.02 08:43:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Diebstahl, Körperverletzung, Brandstiftung, Raub
      Die komplette Strafakte Mehmet


      Muhlis A. (18): In Deutschland wurde er vor rund vier Jahren unter dem Pseudonym Mehmet bekannt


      Der Fall Mehmet ist einmalig in der deutschen Rechtsgeschichte. Der Serien-Straftäter Muhlis A. (so sein richtiger Name) hat in München vor seinem 14. Geburtstag 62 Straftaten verübt – von Ladendiebstahl und Körperverletzung bis Brandstiftung und Raub. Die Stadt München hat den Eltern die Liste der Straftaten ihres Sohnes vorgehalten – Mehmets komplette Strafakte:
      STRAFTATEN MIT 10 JAHREN:

      1. Am 24. 11. 1994 meldete die Schule, dass Ihr Sohn während der Unterrichtspause einem Schüler in brutaler Weise sein Knie gegen die Nase geschlagen und im Schulbereich Diebstähle gegen Mitschüler begangen sowie Geld von Mitschülern erpresst habe, indem er ihnen Schläge androhte. Auch führe er in der Schule ein Messer mit sich.

      2. Am 06. 12. 1994 brach Ihr Sohn Muhlis im Sportverein TSV Neuperlach beim Fußballtraining einem Jungen durch einen Faustschlag das Nasenbein zweimal.

      3. Am 13. 12. 1994 stieß er nach einer Aufzeichnung der Schule einem Mädchen ohne rechtfertigenden Grund brutal mit seinem Knie in die Seite.

      4. Am folgenden Tag, dem 14. 12. 1994, warf Muhlis einen Jungen zu Boden, dreht ihm den Arm um und kickte ihm mit dem Knie in den Magen. Einen anderen Jungen kickte er mit dem Knie in den Rücken, einen weiteren schlug er mit dem Metallteil einer Jacke in den Rücken.

      STRAFTATEN MIT 11 JAHREN:

      5. Am 19. 06. 1995 teilte die Schule mit, daß Ihr Sohn einen Schüler misshandelt habe (er stieß sein Knie zwischen die Beine des Mitschülers).

      6. 10. 07. 1995: Ladendiebstahl.

      7. 11. 07. 1995: Diebstahl eines Fahrrades.

      8. 23. 09. 1995: Besonders schwerer Fall des Diebstahls aus einem Dienst-/Büroraum.

      9. 28. 09. 1995: Ladendiebstahl.

      10. 11. 10. 1995: Vorsätzliche leichte Körperverletzung. Muhlis schlug einem Jungen, der Zeitungen austrug, mit der rechten Faust ins Gesicht. Zwei weitere Kinder mussten ihn festhalten, damit er nicht noch weiter auf den Jungen einschlug. Am nächsten Tag schlug er denselben Jungen erneut mit der rechten Faust ins Gesicht.

      11. 17. 10. 1995: Diebstahl eines Fahrrades

      12. 29. 11. 1995: Ladendiebstahl. Einem Kaufhausdetektiv fiel auf, daß Muhlis, als er die CD-Abteilung der Buchhandlung Hugendubel im PEP verließ, eine CD im Wert von 30 Mark in der Hand hielt und sich mehrmals sichernd umschaute. Unter seiner Jacke konnten sodann die CD gefunden werden. Auf sein Handeln angesprochen gab Muhlis an: „Ich habe meine Mutter gefragt, ob ich diese CD bekomme, sie sagte nein.“

      13. 04. 12. 1995: Raubüberfall
      Muhlis forderte im PEP in Begleitung eines weiteren Ausländers einen anderen Jugendlichen auf, ihm seinen Geldbeutel zu zeigen. Der Junge zeigte ihm das Fach mit dem Kleingeld. Muhlis forderte ihn auf, er solle ihm das Fach mit den Geldscheinen zeigen, andernfalls würde er ihn schlagen. Als Muhlis sah, dass sich 60,- Mark in dem Fach befanden, forderte er den Jungen auf, in einen seitlichen Durchgang mitzukommen. Nachdem der Junge sich weigerte, drohte er ihm erneut Schläge an. Er sagte zu ihm: „Ich fotz` dich, wenn du mir das Geld nicht gibst.“ Aus Angst händigte ihm der Junge das Geld aus. Bevor Muhlis ging, schlug er dem Geschädigten noch mit der Faust ins Gesicht und drohte ihm schlimme Schläge an, wenn er zur Polizei ginge.

      14. 07. 12. 1995: Vorsätzliche leichte Körperverletzung

      15. 13. 12. 1995: Gefährliche Körperverletzung.

      16. 20. 12. 1995: Gefährliche Körperverletzung. Einer der Jugendlichen, die am 13. 12. 1995 verletzt wurden, wurde von Muhlis geschlagen, da er ihn angezeigt hatte. Das Kind musste ärztlich versorgt werden.

      17. 25. 12. 1995: Sachbeschädigung.

      18. Im Dezember 1995: Ladendiebstahl. Bei einer Vernehmung am 10. 9. 1996 in Ihrem Beisein räumte Muhlis ein, im PEP Ende 1995/Anfang 1996 bei Fa. Sport-Scheck mehrere Hosen, sogenannte Knopfhosen, Schuhe der Marken Nike und Adidas, Levis-Jeans und feine Stoffhosen entwendet zu haben. In der Buchhandlung Hugendubel habe er zudem etwa 30 CD`s mit Rap-Musik geklaut. Diese Diebstähle habe er auf Bestellung durchgeführt und alleine begangen. Er habe für 30 CD`s, circa fünf Stoffhosen und Levis-Jeans 1000 Mark erhalten. Bisher habe er bei Hugendubel insgesamt 90 CD`s gestohlen.

      19. Im Dezember 1995: Raub. Muhlis gab bei einer Vernehmung am 10. 9. 1996 zu, er und ein weiterer Jugendlicher hätten im Dezember 1995 im PEP einem kleinen Jungen eine Spendenbüchse weggenommen. Muhlis habe dabei zu dem Kind gesagt, er wisse, wo man viel mehr sammeln könne. Der Junge sei daraufhin mit den beiden Jugendlichen mitgegangen. Als sie etwas abseits standen, habe ihn der Begleiter des Muhlis ins Gesicht geschlagen; Muhlis habe dem Jungen die Büchse abgenommen. Die Büchse soll ca. 20,- DM enthalten haben.

      20. Gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung. Muhlis verprügelte mit einer elfköpfigen Gruppe ausländischer Jugendlicher drei andere Jugendliche in einer U-Bahn-Station. Er schlug einen weiteren Jugendlichen mit der Faust ins Gesicht. Nachdem Muhlis den Anfang gemacht hatte, schlugen seine Begleiter ebenfalls auf die anwesenden unbeteiligten Kinder und Jugendlichen ein. Muhlis verabreichte ihnen auch Fußtritte in den Bauch und in den Rücken. Er war nach Zeugenaussagen der aggressivste Angreifer. Aus Angst vor weiteren Schlägen bot ein Jugendlicher Geld (5,- Mark) an, das er mit sich führte. Dieses wurde ihm von Muhlis abgenommen. Drei Mädchen, die abseits standen, fotografierten die Tätergruppe. Muhlis bedrohte daraufhin die Mädchen mit einem Butterfly-Messer und verlangte die Herausgabe des Films. Eines der Mädchen hielt er fest, bedrohte es mit dem Messer und sagte, er werde sie „killen“. Diese Drohung wiederholte er. Die Mädchen konnten sich in einen Linienbus flüchten.

      21. 23. 02. 1996: Einbruchdiebstahl.

      22. 20. 05. 1996: Ladendiebstahl.

      23. 28. 05. 1996: Gefährliche Körperverletzung.
      Muhlis verfolgte mit einer Gruppe von fünf weiteren Jugendlichen zwei andere Jugendliche. Am Bahnsteig in der U-Bahn-Station Neuperlach-Süd rempelte er die Verfolgten an, um sie zu provozieren. Dann verprügelten er und die anderen Gruppenmitglieder die anderen Kinder bzw. Jugendlichen. Muhlis schlug einem der Jugendlichen mit einem sogenannten Daneman gegen seinen Kopf. Dann packte er ihn und schlug ihn gegen die Tür der stehenden U-Bahn. Danach stieß er mit seinem Knie gegen den Mund des Jugendlichen. Der Jugendliche flüchtete in das Innere der U-Bahn und bat einen Mann um Hilfe, wurde von diesem jedoch ignoriert. Muhlis und die anderen Gruppenmitglieder folgten ihm in den U-Bahn-Wagen und schlugen weiterhin mit Fäusten auf den Jugendlichen ein. Bei nächster Gelegenheit flüchtete dieser ins Freie, Muhlis und die anderen folgten ihm und verprügelten ihn weiterhin.

      24. 14. 06. 1996: Ladendiebstahl.

      25. 17. 06. 1996: Besonders schwerer Fall des Diebstahls aus einem Kraftfahrzeug.

      STRAFTATEN MIT 12 JAHREN:

      26. 24. 06. 1996: Räuberische Erpressung.

      27. 11. 07. 1996: Unbefugter Gebrauch eines Fahrrades und Nötigung. Sie wurden von der Polizeidienststelle K 423 vorgeladen, erschienen aber nicht.

      28. Im Juli 1996: Fahrraddiebstähle. Muhlis gab bei seiner Anhörung am 10. 9. 1996 zu, im Juli 1996 mit anderen Jugendlichen an unterschiedlichen Tagen in Neuperlach-Süd etwa 10 alte Fahrräder entwendet zu haben. Insgesamt habe er in den Monaten Juni/Juli/August 1996 etwa 40 Fahrräder gestohlen.

      29. 25. 07. 1996: Diebstahl und Betrug.

      30. 05. 08. 1996: Besonders schwerer Fall des Diebstahls.
      31. 05. 08. 1996: Wohnungseinbruch und Ladendiebstahl
      Muhlis wurde in Ihrem Beisein am 10. 9. 1996 polizeilich dazu angehört. Hierbei gab er unter anderem an, seit Januar 1996 etwa 70-80 Ladendiebstähle mit seinen Freunden begangen zu haben.

      32. 09. 09. 1996: Sachbeschädigung durch Brandlegung.

      33. 09. 09. 1996: Diebstahl eines Fahrrades. Muhlis stahl zusammen mit seinem Begleiter ein Fahrrad. Ihre Ehefrau weigerte sich, in diesem Zusammenhang vor der Polizei zu erscheinen. Auf ihre Aufsichtspflicht hingewiesen, äußerte sie, ihr Sohn werde schon machen, was richtig ist.

      34. Oktober 1996: Motorraddiebstahl.

      35. 07. 11. 1996: Diebstahl, Sachbeschädigung.
      Muhlis und sein häufigster Komplize wurden von zwei Polizeibeamten auf der Straße angetroffen und kontrolliert. Beide verbargen T-Shirts (Muhlis 6 Stück) unter ihren Sweat-Shirts. Bei der Befragung gab der Begleiter an, Muhlis und er hätten die T-Shirts im Kaufhaus Karstadt Oberpollinger gestohlen. Die Sweat-Shirts, die sie trugen, hätten sie im Kaufhaus Sport-Scheck gestohlen, wobei sie die Sicherungsetiketten vorher entfernt hätten. Muhlis wollte keine Angaben machen. Er sagte, die ganze Angelegenheit interessiere ihn sowieso nicht, da er erst zwölf Jahre alt sei und nicht zur Rechenschaft gezogen werden könne.

      36. 11. 11. 1996: Räuberischer Diebstahl. Muhlis und zwei seiner häufigen Mittäter öffneten einen versperrten MVV-Bus und Muhlis entwendete den Geldwechsler mit Bargeld in Höhe von etwa 200 Mark. Der Busfahrer verfolgte die Jugendlichen und konnte sie stellen. Hierbei wurde er durch Boxhiebe und Fußtritte Ihres Sohnes erheblich verletzt. Nach Erkenntnissen der Polizei wurden am 07.11.1997 und am 08.11.1997 von dem Trio gleichgelagerte Diebstähle begangen.

      37. 27. 11. 1996: Ladendiebstahl.

      38. 30. 11. 1996: Gefährliche Körperverletzung. Muhlis und seine Begleiter schlugen zwei Skateboardfahrer nieder.

      39. Dezember 1996: Ladendiebstahl
      Sein Begleiter, der von Muhlis beschuldigt wurde, ihm bei der Tatausführung geholfen zu haben, gab bei der Polizei zur Niederschrift an, Muhlis gehe im großen Umfang zum Stehlen. Alle Kleidungsstücke, die er trüge, seien gestohlen. Er entwende auch Schmuckstücke, die er an einen nicht näher bekannten Hehler veräußere.

      40. 14. 01. 1997: Schwerer Fall eines Diebstahls, zweifacher Betrug mittels rechtswidrig erlangter EC-Karte, einfacher Diebstahl aus Wohnung. Muhlis und ein Freund drangen in die Wohnung eines Bekannten dieses Freundes ein, indem Muhlis die versperrte Tür auftrat, nachdem sie sich mit einer Telefonkarte nicht hatte öffnen lassen. Er trat das Tür- und Schließblech weg und riss die Tür teilweise aus der Verankerung. Bei diesem Einbruch wurde auch eine EC-Karte der Stadtsparkasse entwendet, mit der am 14. 1. 1997 am Geldautomaten der Stadtsparkasse 720 Mark abgehoben wurden.

      41. 19. 01. 1997: Besonders schwerer Fall des Diebstahls.

      42. 15. 02. 1997: Besonders schwerer Fall des Diebstahls.

      43. 18. 02. 1997: Ladendiebstahl/ Bedrohung. Muhlis und seine beiden häufigsten Mittäter entwendeten im Waffengeschäft Henckels-Zwilling in München zwei Schreckschusspistolen. Hierbei wurden der Geschäftsführer und seine Angestellte bedroht. Muhlis legte ein äußerst aggressives Verhalten an den Tag und bedrohte die Angestellte mit den Worten: „Ich stech dich ab.“

      44. 19. 02. 1997: Besonders schwerer Fall des Diebstahls.

      45. 19. 02. 1997 Ladendiebstahl. Muhlis und seine beiden Freunde entwendeteten unter gegenseitiger Hilfe Schmuckwaren im Gesamtwert von 1510,50 Mark und eine Sportjacke im Wert von 119,90 Mark.

      46. Februar 1997: Ladendiebstahl. In dieser Angelegenheit wurden zwei schriftlichen Vorladungen an Sie und Ihren Sohn keine Folge geleistet.

      47. 03. 03. 1997: Besonders schwerer Fall des Diebstahls in/aus Warenhaus/Verkaufsraum/Selbstbedienungsladen. Muhlis und zwei Mittäter öffneten gemeinsam die verschlossene Ladenkasse eines Geschäftes im PEP und entwendeten daraus Bargeld (420,- Mark). Muhlis und die Mittäter gingen nach der Aussage des ersten Mittäters in einem unbeaufsichtigten Augenblick an die Registrierkasse und gaben vor, Verkäufer zu sein, wobei sie versuchten, die Kasse zu öffnen. Dies gelang Muhlis, so daß er sowie sein Mittäter in die Kasse greifen konnten. Der andere Mittäter erhielt von der Tatbeute weniger, weil er Muhlis bereits einmal bei der Polizei verraten hatte. Nun erhielt er von Muhlis die Anweisung, immer zu lügen und seine Freunde nicht zu verpfeifen.

      48. 10. 04. 1997: Gefährliche Körperverletzung. Im kirchlichen Jugendzentrum/Neuperlach verließ ein Diplom-Sozialpädagoge den Tresorraum des Jugendzentrums. Als er die Tür geöffnet hatte, standen Muhlis und ein weiterer jugendlicher Türke vor ihm. In Bruchteilen von Sekunden sprang Muhlis den 33jährigen Mann überfallartig an. Durch die Wucht des Aufpralles wurde er zurück in den Tresorraum geschleudert und fiel mit dem Rücken gegen eine Stuhlreihe. Als er auf der Stuhlreihe lag, sprang Muhlis erneut auf ihn zu und nahm ihn „in den Schwitzkasten“. Dabei drehte er solange seinen Kopf in eine Richtung, bis es deutlich hörbar in seinem Genick knackste. Der Mann glaubte, Muhlis würde ihm das Genick brechen. Währenddessen hielt der andere türkische Jugendliche seine Beine fest. Anschließend verließen die Jugendlichen jedoch fluchtartig den Tresorraum, ohne etwas entwendet zu haben. Durch die Mittäter ließ Muhlis der Polizei ausrichten, er werde der Vorladung zur Polizei nicht Folge leisten.

      49. 16. 04. 1997: Schwerer Raub. Zwei deutsche Jugendliche wurden von einer Gruppe ausländischer Jugendlicher aufgefordert, stehenzubleiben. Sie wurden angerempelt und drohend gefragt, ob sie Zigaretten oder Geld hätten. Die Geldbeutel wurden ihnen aus der Hand gerissen, Bargeld und Telefonkarten aus den Geldbeuteln entwendet. Zudem wurden ihnen die Daunenjacken vom Leib gerissen und zwei "TeLMi-Geräte" entwendet. Anschließend wurden die Jugendlichen von Muhlis bedroht, sie würden umgebracht, falls sie die Polizei einschalteten. Einem Jugendlichen verabreichte Muhlis noch einen Faustschlag auf die Nase. Es wurde festgestellt, daß der Initiator dieses Vorfalls Ihr Sohn war. Bei der Durchsuchung Ihrer Wohnung konnte eine Teil der Beute aufgefunden und sichergestellt werden.

      50. 18. 04. 1997: Vorsätzliche leichte Körperverletzung. Muhlis erschien mit 6 bis 7 weiteren Jugendlichen auf dem Gelände der Schule der am 16. 04. 1997 von ihm überfallenen Jugendlichen. Im Pausenhof sprang Muhlis ohne Vorwarnung auf einen der Jungen zu und versetzte ihm einen Fußtritt in den Bauch. Er sagte ihm dann: „Komm mit. Wir suchen den anderen“. Muhlis wollte dann weiter auf ihn einschlagen. Einer aus der Ausländergruppe hielt ihn aber zurück. Dennoch zwang die Tätergruppe den Jungen mitzukommen, um den anderen Jugendlichen zu suchen, den sie aber nicht fanden. Muhlis und ein Mittäter zerrten den Jungen schließlich hinaus. Er machte sich über den zitternden Jungen lustig. Ein Ausländer aus der Gruppe nahm dem Jugendlichen sodann die Brille ab und sagte zu Muhlis: „Jetzt kannst du ihn schlagen“. Der schlug den Jugendlichen und versetzte ihm anschließend mit dem rechten Knie einen Stoß in den Bauch. Als er von ihm abließ, sagte er: „Nach der Schule seid ihr dran“.

      51. 22. 04. 1997: Hausfriedensbruch.

      52. 29. 04. 1997: Schwarzfahren (nach Italien).

      53. 14. 05. 1997: Vergehen. Einer Funkstreife fiel Ihr Sohn auf, als er auf einem Gehweg ein Mofa ohne Versicherungskennzeichen fuhr, das mit einer zweiten Person besetzt war. Zudem trug Muhlis keinen Sturzhelm. Muhlis missachtete das Zeichen eines uniformierten Polizisten zum Anhalten, gab stattdessen Gas und fuhr über eine rote Ampel, um den Polizisten zu entkommen. Einen Mofaführerschein konnte er aufgrund seines Alters nicht vorlegen.

      STRAFTATEN MIT 13 JAHREN:

      54. 03. 07. 1997: Diebstahl.

      55. Am 20. 11. 1997 bedrohte Muhlis die Klassenlehrerin der Schule. Außerdem drehte er zwei Klassenkameraden grundlos den Arm um. Während des Sportunterrichts am 28. 11. 1997 schlug Muhlis einem Mitschüler im Umkleideraum mit einem Schlagring ins Genick. Auf dem Sportplatz warf er einen Mitschüler auf den Boden und schlug ihm auf den Kopf. Beim Fußballspiel drohte er einem Mitspieler Schläge an, wenn der ihm beim Spiel den Ball abnähme. Da der Mitschüler dies trotzdem tat, boxte Muhlis ihn mit einem Schlagring in die Seite und in den Rücken. Einem weiteren Schüler drehte er beide Arme um, schlug ihm dann mit der Faust und dem Schlagring auf die umgedrehte Schulter und den Kopf, packte ihn anschließend im Nacken, drückte ihm den Kopf nach unten und stieß ihm das Knie auf die Nase. Es folgten noch weitere Gewalttaten gegenüber Mitschülern (Ohrfeigen, Schlagring ins Genick boxen, Arm umdrehen, beleidigen, mit einem Ball gegen den Kopf schießen, Brustkorb zusammenpressen, bis der Betroffene keine Luft mehr bekommen konnte etc.). Muhlis versuchte sogar, einen Mitschüler auf die Gleise der U-Bahn zu schubsen. Am 20. 11. 1997 verdrehte Muhlis zwei Schülern den Arm, nach seinen Angaben, weil er „Lust dazu hatte“.

      56. 07. 11. 1997: Besonders schwerer Fall des Diebstahls aus einem Kraftfahrzeug.

      57. 11. 02. 1998: Körperverletzung. Ihr Sohn schlug im Pausenhof einen 16-Jährigen zusammen. Dieser war so eingeschüchtert, daß er den Tathergang zunächst nicht offenbaren wollte und dem Schulleiter gegenüber erklärte, er sei gegen einen Baum gelaufen. Als er zum Arzt gehen wollte, lauerte Ihr Sohn ihm auf und schlug ihn erneut in brutaler Weise zusammen. Kinder und auch ältere Schüler haben panische Angst vor Ihrem Sohn und fürchten sich, Angaben gegen ihn zu machen.

      58. 13. 02. 1998: Raub in Fürstenfeldbruck. Auf einem Schülerfaschingsfest der Realschule Fürstenfeldbruck lauerten Muhlis und ein weitere Täter einem Jugendlichen in der Toilette auf, griffen ihn an und beraubten ihn. Dabei schlug Muhlis gemeinsam mit dem anderen Täter auf das Opfer ein und traktierte es mit Fußtritten. Das Opfer wurde dabei so schwer verletzt, daß er bis zum folgenden Tag stationär im Krankenhaus behandelt werden mußte. Als einer der Täter konnte Muhlis ermittelt werden. Am 18. 02. 1998 wurde Muhlis angehört. Dabei zeigte er keinerlei Reue oder Mitgefühl. Vielmehr gab er an, seinem Mittäter vorgeschlagen zu haben, auf der Party jemanden zusammenzuschlagen und ihm das Geld abzunehmen. Er und sein Mittäter seien dann in die Toilette gegangen und hätten dort gewartet. Ein ihm unbekannter Junge sei in die Toilette gekommen und in eine Kabine gegangen. Als er wieder herauskam, habe sein Mittäter den Jungen gepackt und in die Richtung Ihres Sohnes geschubst. Muhlis habe ihn sofort mit der rechten Faust ins Gesicht geschlagen. Der Junge fiel dem Bericht zufolge seitwärts um in die Toilettenkabine. Ihr Sohn schlug ihn dann mit Fäusten und Füßen. Während er auf ihn einschlug, beschimpfte er das Opfer aufs Übelste und verlangte dessen Geldbeutel. Den Geldbeutel zog Muhlis schließlich dem Opfer aus der hinteren Gesäßtasche heraus. Aus der Geldbörse nahm er sich die darin befindlichen 10 Mark, den Geldbeutel warf er in die Toilettenschüssel. Danach gingen er und sein Mittäter zurück zur Party, kehrten jedoch bald darauf wieder in die Toilette zurück. Als Muhlis den verletzten Jungen sah, ging er gleich wieder auf ihn los und schlug auf ihn ein. Muhlis hängte sich an den Türstock der Kabinentür und schlug und trat mit den Füßen auf das Opfer ein. Der Mittäter wollte das Opfer auch schlagen, Muhlis hielt ihn aber davon ab, da er ihn allein schlagen wollte. Dann verließen beide Täter die Toilette. Als Muhlis auf dem Gang hörte, daß jemand sagte, er habe gesehen, wie in der Toilette jemand totgeschlagen wurde, verließen er und sein Mittäter das Fest. Ihr Sohn gab selbst zu, sich gefreut zu haben, als er einen Krankenwagen zur Schule fahren sah, da er daraus schloss, dass die Verletzung so groß war, dass ein Rettungswagen kommen musste. Bei der Anhörung gab er gegenüber Polizeibeamten offen zu, schon öfters Menschen zusammengeschlagen und beraubt zu haben. Er kündigte an, dies auch weiterhin zu tun. Auf die Frage, ob ihm bewußt sei, seine Opfer dabei schwer zu verletzen, so daß sie ärztlich behandelt werden müßten, antwortete er: „Ja, wenn ich sie schon schlage, dann gescheit.“

      59. 14. 02. 1998: Raub. Muhlis und drei Mittäter bedrohten am Bahnsteig des U-Bahnhofes Laimer Platz zwei Jugendliche. Diese gaben daraufhin ihre Barschaft heraus. Muhlis schlug einem Jugendlichen so stark ins Gesicht, dass dieser mit dem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden musste. Einer der Täter bedrohte das Opfer mit einem Butterfly-Messer.

      60. 16. 03. 1998: Kaufhausdiebstahl.

      61. 28. 03. 1998: Diebstahl aus Wohnung

      62. Straftat-Komplex Nr. 62 beging Muhlis in der Nacht zum 05. 07. 1998 - nach dem Ausweisungsbescheid. Er überfiel in München mit Freunden einen Schüler.




      Meine Meinung

      In diesen miesen Rechtssystem juckt es keine Sau wenn gefährliche Körperverletztung begangen wird!:mad:

      Täterschutz ist wohl das Ziel

      Teure psychologische Behandlungen und Erlebnisreissen damit er auf den Weg der Tugend zurückkommt .




      @mehmet oder muhlis a.


      ich wünsche dir das du für jede gebrochne Nase einmal deine zermanscht bekommt
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 08:46:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Moin prinzeugen !
      Hast völlig Recht ! Was für ein Asi !!!
      :laugh:
      Starlemming
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 08:49:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Und wieder wurde der Beweis erbracht , dass sich die 3.Säule der Demakratie verselbstständigt hat!
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 08:53:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Morgen zusammen.
      Ganz meine Meinung.
      wir sollten nur mal überlegen, welche Strafe er bekommen hätte, wenn er nen kleinen Hund geschlagen hätte. Ein AUfschrei des Entsetzens bei alternativ bewegten Frauen.
      Aber andere Menschen zusammenschlagen, nicht so schlimm.
      Ist klar.:mad:
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 08:54:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mu(h)lis alle zurück nach Anatolien.
      Dort arbeiten gehen:



      W :D

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      Avatar
      schrieb am 17.07.02 08:55:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Dieses Arschloch ist doch ein Kandidat für die Grünen.

      Die wollen doch hier solche Elemete für unsere Gesellschaft.

      Gute Nacht Deutschland.


      Auf das unsere Gefängnisse überquellen.
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 08:55:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      ..........Er sagte zu ihm:„Ich fotz` dich, wenn du mir das Geld nicht gibst.“

      Hey, der Satz gefällt mir! Den werde ich mal bei unseren säumigen Zahlern antesten!

      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      g4
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 08:55:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      Abschieben und zwar Pronto......

      am besten nach der ersten Straftat
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 09:00:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      endlich mal wieder ein thema für die creme de la creme der dumpfbacken. grauenhaft.
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 09:01:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wie dumm ist eigentlich "Deutschland" ?!? b]

      Muss er erst wieder mit achtzehn einem Kind die Nase einschlagen damit was passiert!?!?!

      Ich sage, dass 60% der Ausländer die hier in Deutschland leben nur zu uns kommen, weil sie selber in Ihrer Heimat gehasst werden...!

      mfg Rothaus4ever
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 09:01:30
      Beitrag Nr. 11 ()
      ge4fotzter
      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 09:04:23
      Beitrag Nr. 12 ()
      sry... sollte nicht alles dick werden
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 09:07:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      Den sollten die SPD oder Grünen -Politiker adoptieren!
      das wäre mal vorbildlich:D
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 09:08:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      57. 11. 02. 1998: Körperverletzung. Ihr Sohn schlug im Pausenhof einen 16-Jährigen zusammen. Dieser war so eingeschüchtert, daß er den Tathergang zunächst nicht offenbaren wollte und dem Schulleiter gegenüber erklärte, er sei gegen einen Baum gelaufen. Als er zum Arzt gehen wollte, lauerte Ihr Sohn ihm auf und schlug ihn erneut in brutaler Weise zusammen. Kinder und auch ältere Schüler haben panische Angst vor Ihrem Sohn und fürchten sich, Angaben gegen ihn zu machen.

      *kopfschütttel*
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 09:11:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      @g4 und @hetfield
      :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Der satz gefällt mir auch !
      Starlemming
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 09:21:06
      Beitrag Nr. 16 ()
      In der Türkei bekam er bestimmt einen Orden für seine Taten in Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 09:25:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      Schön, daß uns gerade gestern mitgeteilt wurde, daß dieses "Subjekt" sich ab jetzt weiter in Deutschland aufhalten darf!
      Fehlt nur noch MORD und GEISELNAHME in der Liste der Straftaten. In Deutschland wird immer abgewartet bis eine Tragödie passiert......Die Gerichte sollten dahingehend reformiert werden, daß eindeutige Straftaten viel schärfer,
      härter (Z.Bsp.20 Jahre Zuchthaus) o.Ä. wie in den USA geahndet werden.
      Prozesse müssten bei eindeutiger Beweislage schneller zum Urteil kommen.
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 09:31:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, diesen Stoiber als Kanzler zu haben. Aber wenn ich sehe, was die jetzige Regierung (insbesondere die grüne Partei) hierzulande fabriziert... Solche Beispiele wie der Fall Memeth oder Mechmet oder wie dieser asoziale Bengel auch immer heißt, sind ganz klar auf den Mist der Alternativen zurückzuführen.
      MfG
      NF
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 09:34:11
      Beitrag Nr. 19 ()
      # 18
      stimme dir zu...aber stoiber ist schon ok
      :)
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 09:43:49
      Beitrag Nr. 20 ()
      Äh, was hat die Regierung damit zu tun :confused:. Bitte hier nicht Sachen miteinander vermengen, die nichts miteinander zu tun haben. dieser Mehmet ist ein kriminelles Arschloch, dass am besten in einen türkischen Knast gehört. aber dies als Aufhänger für eine allgemeine "Ausländer Raus" Politik zu nehmen ist ziemlich primitiv. Passt natürlich genau zu dem bekannten Boardfaschisten "prinzeugen" :mad:
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 09:49:16
      Beitrag Nr. 21 ()
      Nordfriese: sämtliche Taten passierten - wie man der Liste entnehmen kann - zwischen 1994 und 1998. In der Regierungszeit Helmut Kohls, im bayrischen CSU-Land...

      Ob man dafür wirklich der rot-grünen Regierung die Schuld geben kann? Und hat irgendwer vor, das Alter der Strafmündigkeit unter 14 Jahre zu senken, ich wüßte nicht.

      Natürlich gehören Typen wie Mehmet streng bestraft und die Gesellschaft muß vor ihnen geschützt werden. Aber hier machen es sich einige wohl ein bißchen sehr einfach.

      PS: "Ich fotz´dich" ist wirklich lustig.
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 09:50:36
      Beitrag Nr. 22 ()
      Punk24: Ganz einfach, in diesem board ist das so: wenn jemand Dünnschiss hat oder sein Hamster kotzt, ist "Schröder" oder "rot-grün" oder "die Sozis" schuld. (Am allermeisten sind sie ja schuld, das die 2000-er Blase geplatzt ist, und viele viel Geld verloren haben, jaja, weißt du das nicht?)
      Jedefalls sind sie ja auch an dere kriminellen Vergangenheit von "Mehmet" schuld - Prost!
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 09:50:58
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Punk24: Denke schon, dass unsere jetzige Regierung mitverantwortlich dafür ist, dass dieser Memeth jetzt wieder hierzulande sein Unwesen treiben kann. Kann mich noch gut daran erinnern, wie die grüne Partei sich dagegen gestreubt hat, den Jungen in sein Heimatland abzuschieben.

      MfG
      NF
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 10:07:54
      Beitrag Nr. 24 ()
      Darf ich auch mal was sagen?

      Es ist doch völlig egal, ob dieser Kriminelle nun Türke ist oder Deutscher, Afghane, Brite, Molukke, Syrer, Holländer, Belgier, Chinese oder Ghanaer. (Hab´ ich ein Land vergessen?). .

      Fakt ist, daß er so schnell wie möglich und so lange wie nötig in (geschlossene) Behandlung gehört und wenn das nicht hilft in Sicherheitsverwahrung. Der ist m.E.n. völlig krank, der Typ!

      Aber: Wenn seine Ausweisung nicht rechtens war, dann ist es okay, wenn diese Entscheidung rückgängig gemacht wurde. Wir leben nun mal in einem Rechtsstaat und Recht ist halt Recht.

      Ich kriege das Kotzen, wenn einige immer meinen, "das Recht" sei gefälligst nach ihren Überzeugungen auszulegen. Die Nationalität darf hier keine Unterschiede erzeugen, sonst wären wir kein Rechtsstaat mehr.

      Scönen Gruß an die Hobbyrichter!

      g4
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 10:08:34
      Beitrag Nr. 25 ()
      Zumindest finden die Grünen das Urteil
      von gestern ganz toll! Und die sind ja wohl
      (noch)in der Regierung!
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 10:22:49
      Beitrag Nr. 26 ()
      @#25:
      1. Keine Behauptung ohne Belege, bitte.
      2. Alle Demokraten sollten es begrüßen, dass in diesem Land (noch?) Urteile von unabhängigen Gerichten gefällt werden, die sich an der Sache orientieren, und nicht daran, was die Bayerische Staatskanzlei gerne hätte.
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 10:31:37
      Beitrag Nr. 27 ()
      @ all

      Ich weiß nicht, warum ihr euch die Mühe macht, wegen Mehmet
      soviel Text hier reinzustellen. Ihr hüpft alle auf den Zug, den Politik und Presse für euch gestellt hatt.
      Mehmet ist noch mit der kleinste Fall(von der Anzahl der Straftaten).
      Wir habe in Deutschland mind. Tausende von Mehmets, und keiner regt sich auf. Nur weil die Presse das nicht Puplik macht, und nicht mal der Versuch einer Abschiebung gemacht wird.
      Er darf wieder nach Dtl. weil seine Familie hier ist.
      Meineserachtens sollte man die gesamte Familie ausweisen, da sie zweifelsfrei bewiesen hatt, das sie ihr Kind nicht im Griff hatt.
      Was machen wir aber mir den Deutschen Familien, die dieselben Probleme mit ihren Kindern haben?
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 13:49:09
      Beitrag Nr. 28 ()
      Gerichts-Psychiater Prof. Norbert Nedopil (Uniklinik München) hatte in seinem mitentscheidenden Gutachten geschrieben: „Es geht kaum die Gefahr erneuter strafrechtlicher Verfehlungen von ihm aus.“


      Nach seiner Abschiebung wurde der in Bayern geborene Türke wie ein Super-Star empfangen, bekam eine eigene Musik-Show, verdiente 1500 Euro pro Monat. Aber nach miesen TV-Quoten interessierte sich niemand mehr für ihn: Mehmet lebte in einem 10-Quadratmeter-Zimmer, arbeitete als Lackierer für 38 Euro pro Woche. Zuletzt pflegte er bei einem Onkel den Garten.



      aus BILD
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 16:00:18
      Beitrag Nr. 29 ()
      Was hier passiert ist eine Folge unseres Rechtssystems. Von einer Rechtsreform habe ich noch bei keiner Partei was gehört. Nur immer wieder was von neuen Gesetzen.
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 16:27:26
      Beitrag Nr. 30 ()
      @Inzaire


      Die Grünen begrüßten die Rückkehr Mehmets. «Ich bin erleichtert. Jetzt ist endgültig klar, dass in Deutschland keine 15-jährigen Jugendliche einfach in die Verbannung geschickt werden können», sagte die migrationspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Elisbath Köhler.


      Quelle
      http://de.news.yahoo.com/020716/12/2uzp7.html
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 17:27:07
      Beitrag Nr. 31 ()
      ...naja, EINE Frau, zudem auch noch "migrationspolitische Sprecherin"....wenn die CDU sowas haben sollte, könnte man vermutlich ähnlich Äußerungen zitieren.
      Avatar
      schrieb am 17.07.02 18:52:12
      Beitrag Nr. 32 ()
      Die Türkei war von dem nich mehr begeistert, nachdem der Presserummel vorbei war. :confused:
      Avatar
      schrieb am 27.02.03 14:05:34
      Beitrag Nr. 33 ()
      Keine Haft!
      Mehmet spazierte
      grinsend in die Freiheit






      München – Ein Polizist aus München stöhnte nach dem Urteil: „Jetzt werden wir den Burschen wohl häufiger wieder sehen...“
      Mehmet (heute 18), der schon mit 13 als Deutschlands schlimmstes Terrorkind galt und mehr als 60 Straftaten begangen hatte, wurde gestern vom Münchner Landgericht zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Grinsend verließ er den Gerichtssaal...

      Die Strafakte Mehmet öffnet sich 1994, er war gerade mal 10: Mehmet beklaute und erpresste Mitschüler, brach einem Jungen das Nasenbein. Später stahl er 40 Fahrräder, beging 70 Ladendiebstähle, schlug und misshandelte Kinder, drohte selbst Mädchen mit Mord.
      BILD berichtete immer wieder über seine kriminelle Karriere.


      Sofort nach seiner ersten Straftat mit 14 (endlich strafmündig) wurde Mehmet ohne Eltern in die Türkei abgeschoben, im August 2002 erzwang er vor dem Bundesverwaltungsgericht seine Rückkehr nach Deutschland. Das Landgericht nahm das Strafverfahren wegen eines früheren Überfalls auf, gestern das milde Urteil.


      Mehmet macht zur Zeit in der Nähe von München seinen Hauptschulabschluss nach.
      Avatar
      schrieb am 27.02.03 15:45:44
      Beitrag Nr. 34 ()
      #ge4teilter
      Deine Recht-Definition stammt wohl noch aus DDR-Zeiten? Die Rechtsprechung muss sich an Gesetzen orientieren und die Gesetze werden durch die Gesetzgeber, sprich Landtag/Bundestag/Bundesrat, beschlossen! Da diese Gremien von der Bevölkerung gewählt werden, besteht sehr wohl ein laufender Einfluss auf die "Rechtssprechung"!
      Avatar
      schrieb am 04.03.03 18:01:28
      Beitrag Nr. 35 ()
      die Deutschen mit ihrer Kuscheldemokratie
      sind schuld




      in der Türkei spuren die Hupen
      sonst gibts auf die Fussohlen

      diese Sprache haben sie gelernt
      die verstehn sie
      traurig aber wahr




      ergo


      Mehmets nach Anatolien
      Avatar
      schrieb am 04.03.03 18:11:00
      Beitrag Nr. 36 ()
      #1

      Das beste daran ist doch, dass der jetzt wieder in Deutschland ist und von Sozialhilfe lebt...

      :)
      Avatar
      schrieb am 04.03.03 18:13:06
      Beitrag Nr. 37 ()
      "Kriminelle Ausländer - raus und zwar schnell" sagte Gerhard Schröder (SPD) 1998.

      Vermutlich hat er vergessen anzufügen, dass die kriminellen Ausländer auch ganz schnell wieder zurück nach D kommen können...

      :)
      Avatar
      schrieb am 04.03.03 18:46:03
      Beitrag Nr. 38 ()
      Migration unter Rot/Grün


      wer nix kann und nix hat
      womöglich noch extremistisch und kulturell nicht anpassungsfähig ist

      ist willkommen




      wer was hat oder was kann
      wird spätestens von Psycho Eichel verjagt
      Avatar
      schrieb am 04.03.03 20:22:10
      Beitrag Nr. 39 ()
      @realisti

      bezahlt dich jemand für die trollerei hier, oder tust du
      das aus überzeugung? ;)
      Avatar
      schrieb am 04.03.03 20:24:24
      Beitrag Nr. 40 ()
      bilde das staatlich
      erwollte Feindbild
      für die SPD verblendeten:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.03.03 11:15:19
      Beitrag Nr. 41 ()
      Deutsche Pädagogen beteuern immer wieder die Schwierigkeiten der Eingliederung junger Türken in das Ausbildungssystem, sofern diese für westliche Maßstäbe von Vernunft kein Interesse zeigen.
      Nach einer meist autoritären Erziehung im konservativen Elternhaus kommen sie mit dem öffentlichen Freiraum im Ausbildungssystem oftmals nicht klar und leben ihre Aggressionen aus. Alleingelassen und angewidert finden sie Zuwendung in radikalen Gruppen, wie z.B. „Milli Görüs“ die Jugendliche mit Computer- und Kampfsportkursen, Zeltlagern und Hausaufgabenhilfen, Kraftsportstudios oder Fußballvereinen anlocken.


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      Die StrafAKTE VON Mehmett