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    BFH - Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.07.02 10:33:54 von
    neuester Beitrag 18.07.02 19:56:45 von
    Beiträge: 15
    ID: 609.268
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      Avatar
      schrieb am 18.07.02 10:33:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      BFH - Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig
      7/18/02 10:02 AM

      München, 18. Jul (Reuters) - Die Besteuerung von
      Spekulationsgewinnen ist nach der Auffassung des
      Bundesfinanzhofs (BFH) verfassungswidrig.
      Daher habe der IX. Senat des in München ansässigen Gerichts
      beschlossen, den Rechtsstreit über die Besteuerung von
      Spekulationsgewinnen vom Bundesverfassungsgericht entscheiden zu
      lassen, teilte der Bundesfinanzhof am Donnerstag weiter mit. Das
      Gericht folgte damit der Auffassung des klagenden
      Steuerrechtsexperten Klaus Tipke, der den Grundsatz der
      Steuergleichheit durch die Besteuerung der Spekulationsgewinne
      verletzt sieht. Denn nur, wer die Gewinne in seier
      Steuererklärung angebe, werde besteuert. Eine Überprüfung der
      Angaben finde aber nicht statt.
      bub/mit
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 10:38:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      :D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 10:38:51
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eichel droht Schlappe bei der Spekulationsteuer


      Nach der Anhörung beim Bundesfinanzhof sind sich Steuerexperten einig: Karlsruhe soll über die Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsteuer entscheiden. Sollten die Verfassungsrichter ihrer Linie treu bleiben, dürften sie das jetzige Erhebungsverfahren kippen. Damit droht ein ähnliches Debakel wie bei der Zinsbesteuerung.




      Mehr zum Thema: Spekulationssteuer

      Besteuerung von Spekulationsgewinnen verfassungswidrig (10:12)


      Die Spekulationsteuer auf dem Prüfstand (16.07.)


      Stichwort: Spekulationssteuer (16.07.)




      asr/ke DÜSSELDORF/MÜNCHEN. Sollte Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) in der nächsten Legislaturperiode noch im Amt sein, wird er wahrscheinlich die Besteuerung von Spekulationsgewinnen reformieren müssen. Dazu könnte auch das Bankgeheimnis auf den Prüfstand kommen. Der Bundesfinanzhof (BFH) machte gestern in einer mündlichen Verhandlung deutlich, dass es bei der gegenwärtigen Besteuerungspraxis klare Parallelen zur Zinsbesteuerung in den 80er Jahren gäbe. Diese musste nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts neu geordnet werden. Die Karlsruher Richter hatten die damals ebenfalls nur auf freiwilligen Angaben beruhende Zinsbesteuerung für verfassungswidrig erklärt.

      Der Vorsitzende Richter des IX. Senats, Wolfgang Spindler, machte aus seinen erhebliche verfassungsrechtlichen Zweifeln am geltenden Besteuerungsverfahren keinen Hehl: „Nach wie vor erfolgt die Besteuerung der Spekulationsgewinne offenbar nur per Einzelfallermittlung. Wir haben allerdings die Vorstellung, dass das nicht der Fall sein darf“, sagte der BFH-Vizepräsident.

      Führende Steuerrechtler erwarten jetzt, dass der BFH den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorlegen wird. Der Kölner Rechtswissenschaftler Joachim Lang geht davon aus, dass der Fall in Karlsruhe landet und die Richter ähnlich wie im Fall der Zinsbesteuerung entscheiden werden. Die Verfassungsrichter hatten 1991 entschieden, „der Gleichheitssatz verlangt für das Steuerrecht, dass die Steuerpflichtigen durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleich belastet werden“. Daraus folge, dass Steuergesetze in ein Umfeld eingebettet sein müssen, so dass die Gleichheit der Besteuerung auch hinsichtlich des Erfolges gewährleistet sei. Der Bonner Steueranwalt Harald Schaumburg sagte, wenn man das Zinsurteil eins zu eins auf die Besteuerung von Spekulationsgewinnen übertrage, sei davon ausgehen, dass die gegenwärtige Praxis verfassungswidrig ist. „Letztlich läuft das auf eine freiwillige Besteuerung raus.“

      Bankgeheimnis gerät unter Beschuss

      Hintergrund des aktuellen Streits ist eine Klage des Kölner Steuerrechtlers Klaus Tipke (Az.: IX R 62/99). Er bemängelt, die Finanzbehörden hätten kaum Möglichkeiten, die Angaben der Steuerpflichtigen zu Spekulationsgewinnen zu verifizieren. Der Professor sieht darin einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, da derjenige benachteiligt werde, der seine Spekulationsgewinne angebe. Tipke wehrt sich gegen die Besteuerung seiner Gewinne aus Wertpapiergeschäften im Jahr 1997.

      Tipkes Prozessvertreter Franz Salditt führte vor allem das Bankgeheimnis (§ 30a Abgabenordnung) als Grund für diesen Mangel an, da es Kontrollen bei Banken nur bei begründetem Verdacht zulasse. „Die bestehenden Gesetze ermöglichen damit keinen Einstieg in die geregelte Nachfrage nach Wertpapiertransaktionen. Wir haben es hier nicht mit einer Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, sondern nach Ehrlichkeit zu tun.“

      Das Bundesfinanzministerium, das dem Verfahren beigetreten ist, betonte, zwar habe 1997 eine umfangreiche Überprüfung nicht statt gefunden. Die Finanzverwaltung hätten heute aber Möglichkeiten, Steuerpflichtigen mit Spekulationsgewinnen auf die Schliche zu kommen. So sei ein Anlass für Nachfragen etwa die Angabe von Verlusten aus Wertpapiergeschäften. Zudem habe der 7. Senat des BFH kürzlich Sammelauskunftsverfahren gegenüber Kreditinstituten zugelassen.

      Außerdem war gestern bekannt geworden, dass die Oberfinanzdirektion (OFD) Düsseldorf ihre Betriebsprüfer angewiesen hat, im Zuge von Bankbetriebsprüfungen Kontrollmitteilungen über Wertpapiergeschäfte der Bankkunden zu erstellen (Handelsblatt, 16.7.). Eine Sprecherin der OFD Frankfurt/M. sagte dem Handelsblatt, „auch bei uns kann sich niemand sicher sein“. Zwar sei keine Aktion wie in Düsseldorf geplant, weil dazu das Personal fehlte. Gleichwohl würden Zufallsstichproben gezogen und Kontrollmitteilungen erstellt – die meisten Großbanken haben ihren Sitz in Frankfurt, so dass entsprechende Kontrollen hier den größten Erfolg hätten. Ein Sprecher des Hessischen Finanzministeriums sagte, Kontrollmitteilungen wie in Nordrhein-Westfalen seien aber in Hessen nicht geplant.


      HANDELSBLATT, Dienstag, 16. Juli 2002, 19:02 Uhr
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 10:52:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      besser so!
      Gibt ja auch kein Sozialfond für NM Betrugsopfer!
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 10:58:54
      Beitrag Nr. 5 ()
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      schrieb am 18.07.02 11:18:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wieso Schlappe für Eichel?

      Weiß denn keiner, wie lächerlich niedrig die Einnahmen aus der Spekulationssteuer für Eichel jedes Jahr sind?

      Wavetrader
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 12:20:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also ehrlich gesagt sehe ich das eher negativ. Jetzt hat Eichel endlich die offizielle Bestätigung, dass er die Daumenschrauben bei den Banken anlegen kann damit die die Vermögensverhältnisse Ihrer Kunden offenlegen müssen. Na wenn das mal keine Retourkutsche für die Anleger wird :(
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 12:36:36
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich schlage folgende neue Regelung vor: Von allen Gewinnen und Verlusten werden 10% generell einbehalten bzw. erstattet (Verrechnung innerhalb eines Kalenderjahres). Wie lange die Papiere gehalten werden ist dabei egal. Der Abschlag erfolgt sofort durch die Bank. Bei aufgelaufenen Verlusten werden diese kumuliert und kontinuierlich verrechnet. Übersteigen am Jahresende die Verluste die Gewinne werden keine Abschläge fällig, aber es ist auch keine Übertragung möglich.

      Schön einfaches Modell. Gerecht. Sofort umzusetzen. Schön für Eichel und tragbar für die Anleger/Spekulanten.
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 12:38:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      #8

      so was einfaches ? :eek: Bist du verrückt ? Das Heer der Steuerberater und Finanzbeamten wird Sturm laufen gegen diese einfach Regel, wo kämen wir denn da hin ? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 12:39:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Kleiner Haken an der Sache: Bei Depots bei mehreren Banken müßte eine Verechnung untereinander erfolgen. Die könnte erreicht werden, indem alle Transaktionen einer zentralen Stelle des Finanzamtes gemeldet werden und dort die Verlust/Gewinn Kumulierung erfolgt.
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 12:43:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Tippe auf Kontrollmitteilungen, statt Abzugssteuer. Werden sie eingeführt, sollte die Überprüfung der richtigen Angabe der Spekulationsgewinne in 1999/2000 nicht gesetzwidrig sein. Im Gegenteil: Die Bestandskraft der Bescheide steht einer Änderung nicht entgegen, da bei "Aufdecken" ein Fall von Steuerhinterziehung angenommen wird, bei der der Fiskus 10 Jahre zurückgehen und Bescheide für diese Perioden ändern kann.
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 13:23:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      @#9:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 13:28:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wie war das damals noch bei der Zinsbesteuerung? Erinnere ich mich da richtig:

      Erst hat man jahrelang seine Zinseinnahmen angegeben und, wenn man besonders loyal war, noch einen Stapel Belege zu allen möglichen Konten mit abgegeben. Teils freiwillig teils wegen irgendwelcher Ängste, geschürt von aufklärerischen Berichten, gezielt und regelmäßig gestreuten Gerüchten über die Möglichkeiten von Steuerfahndung&Co.

      Dann wurde 1991 eben wegen der freiwilligen und damit unsicheren Steuererfassung diese Art der Zinsbesteuerung für verfassungswidrig erklärt.

      Hat danach irgendjemand die Zinssteuer vom Finanzamt zurückbekommen?
      Gab es so etwas wie Amnestie für alle Zinssteuersünder?
      Daran kann ich mich nun überhaupt nicht erinnern.


      Was ich weiß, ist, dass es auf einmal eine Zinsabschlagsteuer gab.
      Und Freistellungsauftragsformulare.
      Wenn man Fonds hatte, wurde man mit unverständlichen Bergen von Papierkram zugeschüttet.
      Dann war die Zinsabschlagsteuer wieder weg.
      Dann kam sie wieder mit erhöhtem Freibetrag.
      Dann wurde der Freibetrag halbiert.
      Und jede Menge Leute, die zu nachlässig/faul/doof/mitzuvielschwarzenkonten/sonstwas/und vor allem zu alt sind, Freistellungsaufträge und Steuererklärung einzureichen, um die ZaSt zu vermeiden bzw. zurückzuholen bleiben auf den 30% Abschlagsteuer sitzen.

      Die Kapitalertrags- und übertragung-Steuern sind und werden immer wichtiger für den Staat:

      Berlin, 08. Jun (Reuters) - Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) hat die Absicht bekräftigt, den Bundeshaushalt 2003 ohne höhere Neuverschuldung und ohne weitere Sparprogramme vorzulegen. Bei der Vorlage des Etatentwurfs am 19. Juni werde ersichtlich, dass die Bundesregierung ihren Kurs halten werde, sagte Eichel in einem Interview der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". "Die Neuverschuldung sinkt dann auf 15,5 Milliarden Euro", fügte der SPD-Politiker nach einer Vorabmeldung der Zeitung von Samstag hinzu. Schwierigkeiten bereiteten allerdings die Staatseinnahmen, die nicht in dem erwarteten Ausmaß stiegen. Eichel bescheinigte Deutschland, über seine Verhältnisse zu leben. "Denn wir geben seit mehr als 30 Jahren mehr Geld aus, als wir einnehmen." Deshalb solle der Bund von 2006 an wieder ohne neue Schulden auskommen. Forderungen nach weiteren Steuerentlastungen wies Eichel zurück. "Ich mache keine Steuerreform auf Pump", sagte er. Die Vorstellung, "dass niedrigere Steuern auf Pump mehr Wachstum erzeugen, was später mehr Steuereinnahmen bringt, ist unsolide". Einnahmen erwarte er aus der angestrebten einheitlichen Zinsbesteuerung in Europa. "Ich hoffe natürlich schon auf einen ordentlichen Geldsegen."


      So wird das auch bei der Spekusteuer laufen:
      Berge von Papierkram für Anleger und Banken, um eine Art Quellensteuer zu organisieren. Kein Wertpapier, kein Goldbarren von dem der Staat nichts weiß.

      Daran kann ich mich gewöhnen. Ich hätte auch nichts gegen eine systematische Versteuerung sämtlicher Einnahmen
      zu einem moderaten, konstanten Steuersatz. Im Gegenteil.
      Dass bei uns aber nur die Schlauberger, die aller Steuerlücken und -kniffe und Fördermöglichkeiten stets kundig sind, zu reduzierten Steuersätzen kommen, das hasse ich.
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 19:53:42
      Beitrag Nr. 14 ()
      Bundesfinanzhof hält Spekulationssteuer für verfassungswidrig
      17.07.2002

      Der Bundesfinanzhof stuft die Versteuerung von Spekulationsgewinnen als verfassungswidrig ein und ruft das Bundesverfassungsgericht an. Das Bundesfinanzministerium äußerte sich zurückhaltend, die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre begrüßt dagegen den Entschluss.

      Strukturelle Mängel beim Steuererhebungsverfahren könnten zu einer Ungleichheit in der steuerlichen Belastung Einzelner führen. Hier sieht der Bundesfinanzhofs (BFH) ein ernstes Problem, weshalb der neunte Senat nun das Bundesverfassungsgericht anruft. Die Erhebung durch die Finanzämter erfolge nicht flächendeckend, sondern sehr selektiv. Kontrollen fänden nur unzureichend statt. Damit bestehe eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Solche Mängel könnten nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit einer Steuervorschrift führen. Nun müssen die Karlsruher Verfassungsrichter entscheiden, ob die bisherige Steuerpraxis für unrechtmäßig erklärt wird.

      Der Bundesfinanzhof folgte der Auffassung des klagenden Steuerrechtsexperten Klaus Tipke. Dieser argumentiert, dass die Gewinne nur dann besteuert würden, wenn sie in der Steuererklärung aufgeführt seien. Eine Überprüfung der Angaben finde aber nicht statt. Gewinne aus Wertpapiergeschäften unterliegen der Einkommenssteuer, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr vergangen ist. Vor 1999 betrug die Frist sechs Monate.

      Finanzministerium sieht keinen Handlungsbedarf

      Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sehe man auch nach der Entscheidung BFH keine Veranlassung zu Änderungen bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen. Es gebe in den Finanzämtern keine strukturellen Erhebungsdefizite für die Steuern auf Gewinne kurzfristiger Aktienverkäufe. "Wir sehen sehr wohl die Möglichkeit zur Prüfung von Spekulationsgewinnen und die wird auch wahrgenommen." Die Sprecherin sagte, das Ministerium nehme die Entscheidung zur Kenntnis und warte nun die Prüfung durch das Verfassungsgericht ab.

      SdK fordert sinnvollere Lösung

      Dagegen sieht die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) handlungsbedarf. Der Staat sei nun gefordert, eine sinnvollere Lösung zu finden. "Das Beste wäre die vollständige Steuerfreiheit für Spekulationsgewinne", sagte der SdK-Vorsitzende Klaus Schneider in München. Er empfahl allen Bürgern, noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide vorsorglich anzufechten, sofern dort Spekulationsgewinne angegeben worden seien. Die Besteuerung könne dadurch unter Umständen bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verhindert werden.

      Quelle: http://www.ftd.de/pw/de/1026893072834.html?nv=hptn

      Weitere Finanzseiten: http://www.Capitalmarkt.de
      .
      Avatar
      schrieb am 18.07.02 19:56:45
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ dagehtesdahin

      Die Einführung der Zinsabschlagsteuer hatte an der schon davor bestehenden Einkommensteuerpflicht von Zinserträgen nichts geändert. Das Verfassungsgericht hatte die bis dahin bestehende Steuerpflicht trotz des Erfassungsdefizits abgesegnet, aber den Gesetzgeber zu einer besseren steuerlichen Erfassung der Zinsbesteuerung für die Zukunft (!) aufgefordert. Dem ist der Gesetzgeber mit Wirkung ab 1993 nachgekommen. Daher gab es für frühere Perioden auch nichts zurück.


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