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    Frage an die Steuerexperten und Berufsspekulanten!...Nicht unwichtig;-)... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.07.02 16:16:34 von
    neuester Beitrag 21.07.02 20:02:54 von
    Beiträge: 11
    ID: 610.360
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      Avatar
      schrieb am 21.07.02 16:16:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein "Anfänger" fragt euch, bitte antworten!

      Meine Fragen beziehen sich auf das hauptberufliche spekulieren mit Aktien etc., und deren steuerliche Auswirkungen...

      1.
      wenn ich hauptberuflich spekulieren möchte, muss ich da ein Gewerbe etc. anmelden, und in welche Steuerklasse falle ich dann?

      2.
      Wie werde ich steuerlich eingestuft?

      3.
      Muss ich mich privat versichern?

      4.
      Was sagt das Arbeitsamt dazu bzw.
      Wenn ich keiner sonstigen geregelten Arbeit nachgehe, und auch kein Arbeitslosengeld / Sozialhilfe beziehe, muss ich ja(theoretisch)Steuerabgaben und Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
      Wie wird das gehandhabt?

      5.
      Bin ich dann Selbstständiger?


      Ich bitte um eine ernstgemeinte ausführliche Antwort und um weitere Tips, die ich aus Unkenntniss nicht erläutert habe.


      MfG


      W.B.
      Avatar
      schrieb am 21.07.02 16:32:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Solange du auf eigene Rechnung handelst, hast du keine Gewerbe, alles privat. Die Einkünfte sind allerdings zu versteuern, falls die Spekulationsfrist (1 Jahr) nicht eingehalten wird. Dies ist bei Tradern eigentlich immer der Fall. Solange du keine Bezüge vom Arbeitsamt oder Sozialamt erhältst, interessieren sie sich nicht für dich. Andernfalls mußt du Vermögensänderungen angeben.
      Avatar
      schrieb am 21.07.02 16:39:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi WarumBuffett,
      der Bundesfinanzhof hat kürzlich ein Urteil zu einem "berufsmäßigen" Trader gefällt. Dabei wollte dieser Trader Verluste als gewerbliche Verluste behandelt haben, damit diese mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden.
      Der BFH hat diesem Trader ein klare Absage erteilt. Gewerblichkeit liegt in diesen Fällen nur in absoluten Ausnahmefällen vor. Er müsste sich quasi wie ein Banker verhalten und so auf dem Markt auftreten.
      Wer für sich tradet wird diese Hürde in der Regel nicht erfüllen.
      Ergebnis: Börsenspekulanten (ich halte diesen Begriff nicht für negativ) werden in den Fällen allenfalls private Veräußerungsgeschäfte (Speku-Geschäfte) haben und diese als solche versteuern müssen, falls diese deklariert werden.

      Nun zu Deinen Fragen:
      1, Die Steuerklasse hat nichts mit einer Anmeldung etc. zu tun. Sie ist nur bedeutsam für den Lohnsteuerabzug, für Dich (als Spekulant) also ohne Bedeutung.

      2, Als Privatmann, der halt spekuliert.

      3, Wenn Du sonst nicht versichert bist, z.B. als Arbeitnehmer, wäre eine Versicherung sicher empfehlenswert. Privat versichern muss sich aber niemand.

      4. Das Arbeitsamt interessiert sich für Dich nicht, es sei denn, Du bist dort gemeldet und beziehst Alu.
      Sozialversicherung fällt keine an.
      Steuern musst du zahlen, ggf. in vierteljährlichen Abschlagszahlungen in Höhe der wahrscheinlichen Steuerlast.
      Ich gehe davon aus, dass Du insoweit steuerehrlich bist.

      5. Nein, Privatmann.
      Avatar
      schrieb am 21.07.02 16:42:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dank an Börsenfuxx,

      ein Großteil ist damit beantwortet;)

      Zwei wichtige Fragen habe ich aber noch:

      Demnach wird das Ganze nach meinem Einkommensteuersatz besteuert...

      ... Aber welchen Einkommenssteuersatz habe ich dann, bzw. wie und aus welchem Einkommen setzt er sich dann zusammen?...

      ...und wie werden meine Sozialbeiträge berechnet?...


      Kannst du mir da eine Auskunft geben?


      W.B.
      Avatar
      schrieb am 21.07.02 17:32:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi W.B.

      wenn Du nur tradest, fallen keine Sozialbeiträge an, allenfalls fällst Du der Allgemeinheit zur Last (kleiner Scherz).

      Die Höhe der Steuerlast hängt von der Höhe Deiner steuerpflichtigen Einkünfte ab.
      Also:
      Land und Forstwirtschaft
      Gewerbliche Einkünfte
      Selbständige Einkünfte
      Nichtselbstandige Einkünfe
      Kapitalvermögen
      Vermietung und Verpachtung
      Sonstige Einkünfte (Speku!!!)

      Du musst Dich also etwas outen, wenn Du die genaue Höhe der Steuerlast wissen willst.

      cu
      pegru

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      Avatar
      schrieb am 21.07.02 18:51:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      (1) Das hauptberufliche Spekulieren stellt kein Gewerbe dar.
      (2)Was meinst du mit "Einstufen"?
      (3) Welche privaten Versicherungen meinst du?
      (4) Sozialabgaben werden nicht fällig, die Speku-Gewinne sind als "Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften" auf Anlage SO (Seite 2) zu erklären und zu versteuern.
      (5) Nein, du bist nicht Selbständiger.
      Avatar
      schrieb am 21.07.02 18:55:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Frage: "Welchen Einkommensteuersatz habe ich" kann nicht beantwortet werden. Die Einkommensteuer ist progessiv ausgestaltet, d.h., der Einkommensteuersatz wächst mit dem Einkommen.
      Die Frage nach der Berechnung der Sozialbeiträge ist eigentlich gegenstandslos, da Beiträge zu der gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-+Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) nicht anfallen.
      Avatar
      schrieb am 21.07.02 19:35:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      @NATALY

      Das heisst dann also, dass ich keine Renten-Krankenvers.-Arbeitslosenvers.-Beiträge zahlen muss!?!

      Damit bin ich auch nicht krankenversichert
      (auf die Rente scheisse ich;), habe jetzt 8 Jahre eingezahlt)
      und muss mich nun privat versichern?

      Krankenversichert muss man in Deutschland doch sein, nicht wahr?


      @pegru und NATALY

      Wenn ich z.B. im Jahr 35.000 EUR Gewinn mit Aktiengeschäften mache, welcher Steuersatz in Prozent ergibt sich daraus in etwa, wenn das auszurechnen ist?

      (Der Rest wird langfristig angelegt;))

      Ach ja...
      wenn mein Einkommen mit der Zeit kontinuierlich steigt(wovon auszugehen ist;)), falle ich dann irgendwann unter die Vermögenssteuer oder Ähnliches???


      Gruß

      W.B.
      Avatar
      schrieb am 21.07.02 19:55:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Eine allgemeineKrankenversicherungspflicht gibt es in Deutschland nicht. Eine andere Frage ist, ob man darauf verzichten sollte. Wenn du bisher in einer gesetzlichen KV bist, kannst du dich freiwillig weiterversichern, die Beiträge sind dann von dir allein zu bezahlen und richten sich nach deinem Einkommen.
      Eine Vermögensteuer gibt es nicht mehr.
      Von deinen Speku-Gewinnen kannst du die Sonderausgaben (Kranken-,Pflege-, Unfall-, Rentenversicherung, Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung) abziehen.
      Wenn du 35.000 EUR Reingewinn aus Speku-Geschäften machst und 5000 EUR Sonderausgaben hast, beträgt das zu versteuernde Einkommen 30.000 EUR, die Einkommensteuer beträgt dann ca. 7000 EUR.
      Avatar
      schrieb am 21.07.02 19:56:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      Der Prozentsatz beträgt dann ca. 24 %.
      Avatar
      schrieb am 21.07.02 20:02:54
      Beitrag Nr. 11 ()
      NATALY, ich danke dir vorerst für die ausführlichen Antworten:)

      Wenn weitere Fragen zu diesem Thema auftauchen werde ich mich an Dich wenden.

      Schönen SO-Abend noch



      W.B.


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