Unbedenklichkeitserklärung vom Finanzamt vorm hauskauf - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.07.02 12:49:33 von
neuester Beitrag 24.07.02 19:46:38 von
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Hallo ,ich muß vor dem Grundbucheintrag diese Erklärung beim Finanzamt einholen.
Was wird da geprüft ? wie lange dauert die bearbeitung ? welche unterlagen muß ich da vorzeigen ?
machen die stress wenn siech eine Mutter von ihrem Sohn Geld LEIEN lässt für den Hauskauf (50.000 €? oder muß man Schenkungssteuer blechen ?
Die Mutter hat 50.000 € geschenkt bekommen
22.000 in Fonds angespart
26.000 im Sparbuch.
und die restlichen 50.000 will sie sich als Kredit von ihrem Sohn leien.
machen die beim finanzamt Stress ?
Was wird da geprüft ? wie lange dauert die bearbeitung ? welche unterlagen muß ich da vorzeigen ?
machen die stress wenn siech eine Mutter von ihrem Sohn Geld LEIEN lässt für den Hauskauf (50.000 €? oder muß man Schenkungssteuer blechen ?
Die Mutter hat 50.000 € geschenkt bekommen
22.000 in Fonds angespart
26.000 im Sparbuch.
und die restlichen 50.000 will sie sich als Kredit von ihrem Sohn leien.
machen die beim finanzamt Stress ?
du mußt nichts vorlegen, wenn du beim Finanzamt keine Schulden hast, bekommst du die Unbedenklichk. in 5 Minuten.
Hallo Markus,
solche Auskünfte kosten Geld, wenn sie was taugen sollen.
Gruß
-SL-
solche Auskünfte kosten Geld, wenn sie was taugen sollen.
Gruß
-SL-
Wenn du schön brav deine Steuern bezahlt hast, kein Steuerverfahren am Hals hast oder gestern die Steuerfahndung bei dir zu Gast war, dann bekommst du diese anstandslos ausgeführt. Ist nur ein Formblatt, dass die ausfüllen stempeln und unterschreiben müssen. Dauert nicht lange - höchstens 1-2 Werktage. Dom`t panik - das sind dort auch nur Menschen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bedeutet nur das du die fällige Grunderwerbssteuer bezahlt hast. Etwaige Steuerschulden oder Steuererklärungen werden nicht geprüft. Darum geht es auch nicht. Bescheinigung kannst Du gleich mitnehmen, wenn Du denn Betrag sofort bezahlt hast.
Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Bescheinigung des Finanzamts über die gezahlte Grunderwerbsteuer. Sie ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Bescheinigung des Finanzamts über die gezahlte Grunderwerbsteuer. Sie ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
@NATALY
RICHTIG, alles andere ist Blödsinn und wird von Leuten erzählt die noch nie das Wort Immobilien geschrieben haben, geschweige eine gekauft haben.
RICHTIG, alles andere ist Blödsinn und wird von Leuten erzählt die noch nie das Wort Immobilien geschrieben haben, geschweige eine gekauft haben.
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird man zum gläsernen Bürger! Es werden alle in Deutschland ansässigen Finanzinstitute abgefragt, ob sie geschäftliche Kontakte zum Antragsteller haben! So ermittelt das Finanzamt alle jemals in Deinem Leben getätigten Geldgeschäfte und überprüft, ob alles steuerlich richtig behandelt wurde. An Deiner Stelle würde ich überlegen, ob Du schon mal bei der Steuer geschummelt hast - falls ja, sofort Selbstanzeige erstatten um dem schlimmsten zu entgehen!
@mr.Hausse2002
keine Ahnung, aber mitreden wollen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung sagt, wie bereits vorher erwähnt, daß die zu zahlende Grunderwerbsteuer bezahlt ist.
Dadurch wird man nicht zum gläsernen Bürger.
keine Ahnung, aber mitreden wollen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung sagt, wie bereits vorher erwähnt, daß die zu zahlende Grunderwerbsteuer bezahlt ist.
Dadurch wird man nicht zum gläsernen Bürger.
@ ht36:
Du hast leider nicht so viel Einblick in die tatsächlichen Gegebenheiten. Bevor Du so etwas schreibst, solltest Du einfach mal einen Moment Dein Gehirn einschalten. Wahrscheinlich bist Du an der Börse genauso eine Niete!
Du hast leider nicht so viel Einblick in die tatsächlichen Gegebenheiten. Bevor Du so etwas schreibst, solltest Du einfach mal einen Moment Dein Gehirn einschalten. Wahrscheinlich bist Du an der Börse genauso eine Niete!
@ht36: Mr.Hausse2002 ist ein Spassvogel. Don`t mind.
Danke für eure Antworten ! (ich stand schon den Suizid nahe;-)
der name "Mr.Hausse2002" sagt schon alles :-)))))))))))))))) wie viel ahnung der hat
der name "Mr.Hausse2002" sagt schon alles :-)))))))))))))))) wie viel ahnung der hat
Mr.Hausse2002 bekommt vom Finanzamt allenfalls eine "Bedenklichkeitsbescheinigung".
...und Hausse2002 kriegt wieder seine weisse Jacke ohne Knöpfe wieder... hat er beim verlassen der "geschlossenen" vergessen.
Preisfrage(n):
Trägt das Grundbuchamt den neuen Eigentümer ein, wenn die
UB nicht vorgelegt wird ?
Ist eine Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch unwirksam,
wenn die UB zuvor nicht erteilt wurde ?
.
Trägt das Grundbuchamt den neuen Eigentümer ein, wenn die
UB nicht vorgelegt wird ?
Ist eine Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch unwirksam,
wenn die UB zuvor nicht erteilt wurde ?
.
GrEStG 1983 § 22 Unbedenklichkeitsbescheinigung
(1) Der Erwerber eines Grundstücks darf in das Grundbuch erst dann
eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des für die Besteuerung
zuständigen Finanzamts vorgelegt wird (§ 17 Abs. 1 Satz 1) oder
Bescheinigungen der für die Besteuerung zuständigen Finanzämter (§ 17 Abs. 1
Satz 2) vorgelegt werden, daß der Eintragung steuerliche Bedenken nicht
entgegenstehen. Die obersten Finanzbehörden der Länder können im
Einvernehmen mit den Landesjustizverwaltungen Ausnahmen hiervon vorsehen.
(2) Das Finanzamt hat die Bescheinigung zu erteilen, wenn die
Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet worden ist oder
wenn Steuerfreiheit gegeben ist. Es darf die Bescheinigung auch in anderen
Fällen erteilen, wenn nach seinem Ermessen die Steuerforderung nicht
gefährdet ist.
(1) Der Erwerber eines Grundstücks darf in das Grundbuch erst dann
eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des für die Besteuerung
zuständigen Finanzamts vorgelegt wird (§ 17 Abs. 1 Satz 1) oder
Bescheinigungen der für die Besteuerung zuständigen Finanzämter (§ 17 Abs. 1
Satz 2) vorgelegt werden, daß der Eintragung steuerliche Bedenken nicht
entgegenstehen. Die obersten Finanzbehörden der Länder können im
Einvernehmen mit den Landesjustizverwaltungen Ausnahmen hiervon vorsehen.
(2) Das Finanzamt hat die Bescheinigung zu erteilen, wenn die
Grunderwerbsteuer entrichtet, sichergestellt oder gestundet worden ist oder
wenn Steuerfreiheit gegeben ist. Es darf die Bescheinigung auch in anderen
Fällen erteilen, wenn nach seinem Ermessen die Steuerforderung nicht
gefährdet ist.
Durch § 22 GrEStG wird nicht angeordnet, dass die gleichwohl erfolgte Eintragung der Eigentumsänderung im Grundbuch unwirksam ist.
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