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    Fusion von e.on und Ruhrgas droht Verzug - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.07.02 22:19:58 von
    neuester Beitrag 06.08.02 12:40:09 von
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      schrieb am 24.07.02 22:19:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Aus der FTD vom 25.7.2002 www.ftd.de/eon
      Fusion von Eon und Ruhrgas droht Verzug
      Von Timm Kraegenow , Michael Gassmann und Birgit Jennen

      Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die mündliche Verhandlung im Eilverfahren zur Fusion von Eon und Ruhrgas am Mittwoch nach sechseinhalb Stunden beendet. Die Fusion Eon/Ruhrgas wird voraussichtlich mindestens noch bis Oktober verzögert.

      Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht, Wolfgang Jaeger, forderte am Mittwoch die Bundesregierung auf, Details über Absprachen zwischen dem Wirtschaftsministerium und Eon über die Erteilung der Ministererlaubnis offen zu legen. Beobachter gehen deshalb davon aus, dass das Gericht weiter ernsthafte Zweifel am rechtmäßigen Zustandekommen der Ministererlaubnis hat.


      Staatssekretär Alfred Tacke hatte die Fusion am 5. Juli mit einer Ministererlaubnis gestattet. Für Eon und Ruhrgas ist die sich abzeichnende Verzögerung äußerst problematisch. Bei der Aufstellung der Ruhrgas als Global Player im Gasmarkt droht wertvolle Zeit verloren zu gehen. Im schlimmsten Fall kann sich ein Rechtsstreit zwei Jahre oder länger hinziehen. Sollte das Gericht die einstweilige Anordnung aufheben, kann die Fusion weitergehen. Richter Jaeger kündigte eine Entscheidung vor dem 5. August an.


      Er forderte die Bundesregierung ferner auf, darüber zu informieren, wo sich ein Schreiben von Eon befindet, in dem der Konzern sich kurz vor der Erteilung der Ministererlaubnis verpflichtet hatte, 6 bis 8 Mrd. Euro in Ruhrgas zu investieren. Die Anwälte der Fusionsgegner hatten moniert, dass sich der Brief nicht in den Verfahrensunterlagen befunden hat und sie deshalb zu den vagen Zusagen nicht haben Stellung nehmen können.


      Gericht fordert detaillierte Informationen

      Das Gericht will zudem wissen, welche Gespräche Eon und die Bundesregierung zwischen der mündlichen Verhandlung und der Erteilung der Ministererlaubnis geführt haben. Insbesondere geht es darum, wann Eon Vorschläge gemacht hat, wie durch Auflagen die Nachteile der Fusion für den Wettbewerb gemindert werden können. Daraus lassen sich erhebliche Zweifel des Gerichts ableiten, ob die Gegner der Fusion ausreichend angehört worden sind.

      Die Anwälte des Bundeswirtschaftsministeriums und von Eon bestritten, dass der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt worden sei. Durch die Auflagen - darunter Anteilsverkäufe und die Abgabe von fest kontrahierten Gasmengen - seien die Fusionsgegner schließlich besser gestellt worden als zuvor.

      Das Gericht will zudem wissen, wann die Verträge für die Fusion geschlossen worden sind. Damit will es offenbar prüfen, ob bei Vertragsabschluss die Zuständigkeit in Deutschland oder - wie die Kläger behaupten - bei der EU-Kommission gelegen hat.


      EU-Kommissar Monti weist Zuständigkeit zurück

      Erstmals äußerte sich am Mittwoch Wettbewerbskommissar Mario Monti direkt in Brüssel zu dieser Frage: "Die Kommission muss den Fall Eon/Ruhrgas nicht prüfen." Entscheidend sei das Datum der Unterzeichnung der Fusionsverträge, der 20. Mai 2002. Damit würden die Umsätze des Jahres 2001 zugrunde gelegt. Zu diesem Zeitpunkt erzielten Eon und Ruhrgas mehr als zwei Drittel ihrer EU-Umsatzerlöse im Inland. Damit ist die nationale Wettbewerbsbehörde zuständig. Dies änderte sich erst mit der Einbeziehung der britischen Tochter Powergen zum 1. Juli 2002.

      Die Kläger bemängelten auch, dass Staatssekretär Tacke nicht an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hat und kein Protokoll dieser Anhörung existiert. So habe Tacke nicht auf Grundlage dieser Verhandlung entscheiden können, wie es das Gesetz vorschreibt. Die Befürworter der Fusion teilten mit, die Anhörung sei nur Teil der Vorbereitung, nach der der Minister entscheide.

      Gegen den einstweiligen Stopp der Fusion gibt es keine Rechtsmittel. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren wird im Oktober erwartet. Eon-Anwalt Gerhard Wiedemann kündigte an, Beschwerde gegen die Untersagung der Fusion durch das Kartellamt einzulegen. Zugleich ist der Konzern bemüht, die vier Kläger, die Energiehändler Ampere und Trianel und die Stadtwerke Aachen und Rosenheim zur Rücknahme ihrer Klagen zu bewegen. Eine andere Möglichkeit wäre, zur Behebung der Rechtsmängel das Ministererlaubnisverfahren neu aufzurollen.

      © 2002 Financial Times Deutschland
      Avatar
      schrieb am 06.08.02 12:38:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Eon und Ruhrgas klagen
      Energie-Unternehmen wollen alle rechtlichen Maßnahmen ausschöpfen, um das Fusionsverbot durch das Bundeskartellamt zu kippen

      Bonn/Düsseldorf - Nach der gerichtlichen Blockade der geplanten Übernahme von Ruhrgas durch den Energieriesen Eon haben die Unternehmen jetzt beim Kartellamt Beschwerde gegen das Fusionsverbot eingereicht. Die fristgemäß eingereichte Klage werde an das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) weitergeleitet, teilte das Bundeskartellamt am Montag in Bonn mit.

      Eon hatte bereits am Wochenende angekündigt, alle rechtlichen Maßnahmen auszuschöpfen, nachdem das Düsseldorfer OLG einem Eilantrag von mehreren Konkurrenten gegen die geplante Fusion stattgeben und die Übernahme damit auf Eis gelegt hatte.

      Anfang Januar hatten die Bonner Wettbewerbshüter die Übernahme untersagt. Das Vorhaben hätte nach Auffassung der Behörde zur Verstärkung marktbeherrschender Stellungen auf den Gas- und Strommärkten geführt. Wenig später gab auch die Monopolkommission ein negatives Votum ab. Erst das Bundeswirtschaftsministerium erteilte durch eine Sondergenehmigung grünes Licht für das Vorhaben.

      Hiergegen hatten mehrere Unternehmen, unter anderen die Stromhändler Ampere (Berlin) und Trianel (Aachen) geklagt. Sie ließen das Fusionsvorhaben per Einstweiliger Anordnung stoppen. Wegen Verfahrensfehler gab das OLG Düsseldorf den Eilanträgen statt. Bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren voraussichtlich im Herbst ist die Übernahme von Ruhrgas damit blockiert.

      Die Bundesregierung prüft eine Neuaufnahme des Verfahrens über die Ministererlaubnis für die Eon-Ruhrgas-Fusion.

      dpa, 06.08.2002
      Avatar
      schrieb am 06.08.02 12:40:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      EnBW geht gegen geplante Ruhrgas-Übernahme durch E.ON vor

      Karlsruhe (dpa) - Die Energie Baden-Württemberg will gerichtlich gegen den geplanten Zusammenschluss des Stromriesen E.ON mit dem Gasimporteur Ruhrgas vorgehen. Das teilte das Unternehmen in Karlsruhe mit. Der drittgrößte deutsche Stromkonzern legte Beschwerde gegen die Ministererlaubnis ein, mit der die vom Bundeskartellamt untersagte Fusion genehmigt werden sollte. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte vergangene Woche die Fusion mit einer Eilentscheidung bereits vorläufig blockiert.

      11:48 am 06.08.2002


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