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    Verlustrücktrag nur zur HÄLFTE möglich - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.07.02 21:14:27 von
    neuester Beitrag 29.07.02 10:12:43 von
    Beiträge: 24
    ID: 612.459
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      Avatar
      schrieb am 25.07.02 21:14:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Solltet Ihr für 2001 einen Verlustrücktrag nach 2000 gemacht haben, dann werdet Ihr die folgende böse Überraschung erleben: für 2001 gilt bereits die HALBEINKÜNFTEREGEL (vorausgesetzt Ihr habt mit amerikanischen Aktien gehandelt so wie ich) und das FA rechnet die Verlust nur zur HÄLFTE an.

      Kein Witz!
      Franz-Josef
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 21:20:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist doch nur logisch. Schließlich werden ja auch die Gewinne aus der Veräußerung amerikanischer Aktien nur zur Hälfte angerechnet. Du kannst doch nicht im Ernst meinen, Gewinne nur zur Häfte versteuern zu müssen und gleichzeitig Verluste voll anrechnen zu können.
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 21:39:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gewinne wurden voll angerechnet oder liege ich falsch?
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 21:50:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      gilt das nur für amerikanische Aktien oder generell für ausländische Aktien?
      Und vor allem: kommt es auf den Börsenplatz an oder den Sitz des Unternehmens. Ich hab zB auch am. Aktien nur in D gehandelt, oder Nokia und Qiagen, sind ja auch ausländisch...
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 22:00:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ xylophon

      Deine Frage finde ich klasse !

      Gelten Nokia, Qiagen etc.. wenn man sie in Frankfurt gehandelt hat nun für das Finanzamt als ausländische Kapitalerträge ? Gilt hier nun das Halbeinkünfteverfahren ?

      Ich war beim Finanzamt und habe gefragt !

      Erst den Sachbearbeiter - der wußte es nicht !

      Dann den Abteilungsleiter - der wußte es nicht !

      Dann den Amtsleiter - der wußte es auch nicht und verwieß mich an den Ausbildungsleiter

      Der Ausbildungsleiter wußte es auch nicht !

      Der riet mir eine Anfrage beim Bundesamt für Finazen zu stellen - das tat ich dann auch.


      Und rate mal - ich weiß es heute noch nicht


      Gruß Steven

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      Avatar
      schrieb am 25.07.02 22:05:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      oh je, klingt ja schlimm.

      Aber ein Vorteil:
      dann such ich mir einfach die Lösung aus, die für mich günstiger ist. Vermutlich dann noch volle Anrechnung, weil ich eher Verluste als Gewinne gemacht haben dürfte.

      Entnehme ich Nr. 5, dass es aber generell um ausländische Werte geht? Nicht nur amerikanische?
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 22:05:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Firmensitz !
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 22:10:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ khomeni

      Wo hat Daimler-Crysler den Firmensitz ?

      In Amerika oder in Deutschland ?

      Viele Neuer-Markt Werte haben Ihren Firmeensitz im Ausland,
      doch das wissen die Finanzbehörden nicht - und teilweise nicht mal die Anleger !!!
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 22:12:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      so ist es, Qiagen sitzt zum Beispiel in Hilden bei Düsseldorf - und natürlich in den Niederlanden. Und noch irgendwo???

      Ich sehe es doch richtig, dass 2002 das alles keinen Unterschied macht, weil da das Halbeinkünfteverfahren überall gilt. Oder???
      Avatar
      schrieb am 25.07.02 22:28:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das Halbeinkünfteverfahren gilt in 2001 für alle ausländischen Aktien, wobei es auf den Sitz der Firma ankommt.
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 18:27:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ #2 Nataly

      > Schließlich werden ja auch die Gewinne aus der Veräußerung amerikanischer
      > Aktien nur zur Hälfte angerechnet.

      Logo, das ist schon klar: aber ich habe INSGESAMT unterm Strich in 2001 Verlust gemacht. Davon kann ich nun gemäß HEV nur die HÄLFTE nach 2000 zurücktragen.

      > Du kannst doch nicht im Ernst meinen, Gewinne nur zur Häfte versteuern zu müssen
      > und gleichzeitig Verluste voll anrechnen zu können.

      Umgekehrt wird ein Schuh draus: ich habe in 2000 UNTERM STRICH Gewinne gemacht und diese VOLL versteuert. Und kann jetzt in 2001 meine Verluste nur zur HÄLFTE anrechnen lassen.

      Um es an (fiktiven) Zahlen zu verdeutlichen (bei einem Steuersatz von 50%):

      Gewinn 2000: 100.000 DM Spekulationsteuern: 50.000 DM
      Verlust 2001: 100.000 DM Steuererstattung: 25.000 DM (da Verlustrücktrag: 50.000 DM)

      OHNE HEV würde die Steuererstattung 50.000 DM betragen.
      De facto kassiert das FA die HÄLFTE der Gewinne in 2000, beteiligt sich aber nur zu einem VIERTEL an den Verlusten in 2001.
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 18:33:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      Franz-Josef: so ist das nun mal, wenn sich Gesetze ändern.

      Hilft nur eins: in 2002 wieder Verluste machen, und den Rest ausgleichen. Oder in 2002 Gewinne machen und sich freuen, dass sie nur zur Hälfte besteuert werden.
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 20:35:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Franz-Josef: In deinem konkreten Fall hast du einen Nachteil durch die Gesetzesänderung.
      Diejenigen, die in 2001 durch ausländische Aktien oder in 2002 durch (in- oder ausländische) Aktien einen Gewinn erzielt haben, haben dagegen einen Vorteil durch das HEV.
      Einen Vorteil haben auch all diejenigen, die aus den vergangenen Jahren einen Verlustvortrag haben und diesen derzeit oder zukünftig mit (halbierten) Gewinnen aufrechnen können.
      Leider konnte sich der Gesetzgeber nicht zu einer Lex Franz-Josef entschließen, die deine konkreten Verhältnisse berücksichtigt hätte.
      Vielleicht wird ja das Halbeinkünfteverfahren wieder abgeschafft. Dann kannst du dich wieder über die volle Verrechenbarkeit deiner Verluste freuen.
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 21:49:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Nataly:
      > Diejenigen, die in 2001 durch ausländische Aktien oder
      > in 2002 durch (in- oder ausländische) Aktien einen
      > Gewinn erzielt haben, haben dagegen einen Vorteil durch
      > das HEV.

      Nataly, bewirbst Du Dich hier für einen Job als Pressesprecherin für Eichel? Du argumentierst ja wie auf einer Pressekonferenz der Finanzministeriums!

      Ich schätze mal, dass von den 5% - oder wie viel sind es? -, die laut Statistik Ihre Spekulationsgeschäfte versteuern, wiederum 1% in 2001 und 2002 unterm Strich GEWINNE gemacht haben bzw. machen. Würden die Leute, die vom HEV bislang profitiert haben, für Eichel eine Party schmeissen, würde das eine Feier im GANZ kleinen Kreise!

      Wie ich auch in meinem Bekanntenkreis feststelle, haben viele Leute in 2000 noch Gewinne machen können, bis es sie dann in 2001 so richtig erwischt hat (von 2002 mal ganz zu schweigen). Insofern betrachte ich mich nicht als Ausnahme von der Regel. Die Terminierung des HEV müßte EIGENTLICH VIELE kalt erwischt haben. Von wegen Lex Franz-Josef! Allerdings ist die Tatsache, dass ich offensichtlich der einzige bin, der sich darüber aufregt, IMO nur ein weiteres Indiz dafür, dass praktisch niemand Spekulationsgewinne versteuert.
      Avatar
      schrieb am 27.07.02 22:21:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      ich versteuere zum Beispiel auch Spekualtionsgewinne und habe deshalb im Jahr 2001 zum Teil bewußt noch Verluste realisiert, bei dt. Aktien, die jetzt mit vollem Verlust in die Rechnung eingehen.

      Während die Gewinne aus diesem Jahr - noch allerdings sehr spärliche Gewinne - nur noch halb zählen.

      Das wurde Ende 2001 im übrigen auch überall empfohlen. Was ich allerdings verpasst habe, dass die Regelung schon 2001 für ausländische Aktien umgestellt wurde, nicht erst 2002 wie bei dt. Aktien.
      Avatar
      schrieb am 28.07.02 12:11:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Franzjosef: Nach meiner Meinung würde es geradezu eine Pervertierung des Steuerrechts darstellen, wenn es so ausgestaltet würde, dass die optimale steuerliche Verwertbarkeit von Verlusten im Vordergrund steht. Im Regelfall ist doch davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige positive Einkünfte erzielen will. Ich gehe auch davon aus, dass das HEV nicht speziell dazu eingeführt wurde, dir und deinen Leidensgenossen steuerlich Schaden zuzufügen.
      Avatar
      schrieb am 28.07.02 20:03:54
      Beitrag Nr. 17 ()
      @Nataly:
      > Nach meiner Meinung würde es geradezu eine Pervertierung
      > des Steuerrechts darstellen, wenn es so ausgestaltet
      > würde, dass die optimale steuerliche Verwertbarkeit von
      > Verlusten im Vordergrund steht.

      Und wie steht es mit der gewerbesteuerlichen Organschaft, nach der Muttergesellschaften Verluste von Tochterfirmen mit eigenen Gewinnen verrechnen können und so die Gewerbesteuer drücken?
      Für KONZERNE gibt es genau die von Dir kritisierte "OPTIMALE STEUERLICHE VERWERTBARKEIT VON VERLUSTEN". KEINE Bundesregierung - egal, welcher Partei - würde es wagen, ein Gesetz zu beschliessen, das im Endeffekt die steuerliche Anrechenbarkeit von Verlusten für KONZERNE halbieren würde.
      Avatar
      schrieb am 28.07.02 20:13:58
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wenn die Gewinne der Konzerne nur zur Hälfte besteuert würden, könnte ich mir vorstellen, dass sie mit einer Halbierung der Verlustverrechnung einverstanden wären.
      Avatar
      schrieb am 28.07.02 20:15:48
      Beitrag Nr. 19 ()
      ..da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn dafür die Gewinne deutlich niedriger besteuert würden, würden sich vermutlich einige Parteien finden, die genau das auf ihre Fahnen schreiben.

      Außerdem gilt die Regelung ja noch ein paar Jahre. Da wird sie Dir sicher ab und zu auch mal nützen, wenn Du nämlich wieder Gewinne schreibst.
      Avatar
      schrieb am 28.07.02 20:17:59
      Beitrag Nr. 20 ()
      @xylophon: 2 Seelen, 1 Gedanke ...
      Avatar
      schrieb am 28.07.02 20:18:38
      Beitrag Nr. 21 ()
      ..2 Doofe, ein Gedanke - sagt man hier. Selbst bei Klugen.
      Avatar
      schrieb am 28.07.02 20:19:11
      Beitrag Nr. 22 ()
      das gibt es doch gar nicht...:confused:
      Avatar
      schrieb am 29.07.02 09:02:57
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Nataly und Xylophon
      Das ist mir zu theoretisch und abstrakt: natürlich habt Ihr auf dem Papier recht - wenn GEWINNE da sind, ist das HEV eine prima Sache. Als das Gesetz damals im Bundesrat durchgeboxt worden war, dachte ich auch: Super! Aber in der Praxis wird das HEV jetzt in einem Bärenmarkt und in einer Rezession wirksam: es wirkt nicht steuerentlastend wie ursprünglich geplant sondern steuererhöhend.
      Ich vermute mal, dass Zigtausende von Aktionären mittlerweile so HOHE Verlustvorträge angesammelt haben, dass sie auf JAHRE hinaus keine Spekulationssteuern mehr werden zahlen müssen. Schließlich schrumpft das an der Börse eingesetzte Kapital ja auch durch die Verluste. Und um beispielsweise einen Verlust von 33% wettzumachen, muss das Depot schon um 50% steigen - sofern man überhaupt noch voll investiert bleibt und nicht frustriert das Handtuch schmeisst. Ich fürchte, dass die meisten Aktionäre vom HEV de facto noch jahrelang NICHT profitieren werden.
      Und zum HEV für Konzerne: KEINE Bundesregierung würde für 2003 - wohlgemerkt für 2003 - beschliessen, dass Verluste nur noch zur Hälfte anrechenbar wären. Das wäre für viele Firmen (bspw. die Telekom), die ZUR ZEIT tiefrote Zahlen schreiben, der sichere finanzielle Ruin.
      Avatar
      schrieb am 29.07.02 10:12:43
      Beitrag Nr. 24 ()
      Eine auf 50 vH beschränkte Verrechenbarkeit der Verluste würde sich für die Dt. Telekom in 2003 nicht auswirken, insbesondere keinen Ruin bewirken. Die Dt. Telekom hat keine Gewinne, mit denen die Verluste verrechnet werden könnten, so dass die Verrechnung derzeit und auch in 2003 ohnehin vollständig unterbleibt. Sollten allerdings in Zukunft wieder Gewinne anfallen, dann würde sich ein HEV sehr günstig auswirken. (Aber das bleibt Theorie, weil eine Halbierung der Besteuerung der gewerblichen Gewinne nicht zur Debatte steht; ich möchte damit nur zeigen, dass du bei "HEV" offensichtlich immer nur "Bahnhof" verstehst).


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