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    Bonusmeilen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.08.02 00:58:58 von
    neuester Beitrag 01.08.02 10:39:30 von
    Beiträge: 3
    ID: 614.166
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      schrieb am 01.08.02 00:58:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      1. hätte man scharping keinen zapfenstreich blasen sollen sonder ihm eine zapfen in den arsch schieben sollen. sch. war ja eine beleidigung für ganz dtschld.
      2. bescheißen eigentlich alle minister? der schlimmste ist einer aus bayern, der noch vor 2 monaten sagte es kommt keine 3. startbahn. jetzt plötzlich hat das 2. terminal nur noch sinn mit einer 3. startbahn am muc II.
      3. sollten die firmen nicht auch die bonusmeilen ihrer manager für geschäftsflüge verwenden, statt den managern privaturlaub zu finanzieren. und wieso zahlen diese keine steuern für geldwerten vorteil?
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 10:31:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      wie sieht es eigentlich aus in Bezug auf:

      1.)
      Rabattgesetz (der Bonus wird in der Regel(?!) nicht dem Zahlendem (Firma, Behörde) sondern einem "Dritten" gewährt; "Zugabeverordnung")
      2.)
      Wettbewerbsrecht (Wo sind die "selbsternannten" Kämpfer gegen den unlauteren Wettbewerb; Wo bleiben die Abmahnungen?)
      3.)
      Steuerrecht (geldwerter Vorteil)

      Wer weiß Antworten?
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 10:39:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      @stockbaby und thiessy:

      Die Lufthansa versteuert pauschal die Meilen aus dem Miles&More-Programm. Daher sind Bonusmeilen, die privat genutzt werden (auch wenn sie aus dienstlichen Flügen stammen) nicht als geldwerter Vorteil zu versteuern.

      Ob ein Unternehmen seinen Angestellten erlaubt, ihre Bonusmeilen auch privat zu nutzen, hat alleine das Unternehmen zu entscheiden. Wer soll sich da einmischen?

      Wenn aber ein Politiker seine Bonusmeilen privat nutzt, dann schädigt er direkt den Steuerzahler. Das ist wohl schon noch etwas anderes, oder?

      P.S.: In unserer Firma dürfen wir seit ca. 3 Jahren unsere Bonusmeilen privat nutzen. Vorher war das verboten.
      Wäre es immer noch verboten und ich würde es dennoch tun, wäre wohl zumindest eine Abmahnung fällig, wenn nicht gar eine fristlose Kündigung.


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