Fahrten zur FA - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.08.02 11:03:13 von
neuester Beitrag 02.08.02 11:52:28 von
neuester Beitrag 02.08.02 11:52:28 von
Beiträge: 17
ID: 614.321
ID: 614.321
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 493
Gesamt: 493
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 28 Minuten | 15474 | |
vor 33 Minuten | 3185 | |
vor 31 Minuten | 2877 | |
vor 36 Minuten | 2146 | |
vor 1 Stunde | 1406 | |
vor 1 Stunde | 1171 | |
vor 1 Stunde | 1014 | |
vor 35 Minuten | 824 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.138,94 | -0,13 | 218 | |||
2. | 2. | 151,10 | +11,68 | 199 | |||
3. | 8. | 9,7100 | -33,08 | 170 | |||
4. | 3. | 0,1995 | +4,45 | 40 | |||
5. | 9. | 734,90 | +3,20 | 39 | |||
6. | 5. | 0,0313 | +95,63 | 38 | |||
7. | 6. | 42,90 | -2,28 | 31 | |||
8. | 12. | 19,370 | -0,72 | 30 |
Sind die Fahrten zur Finanzamt steuerlich absetzbar?
Wenn ja, wo sollte man die Kosten eintragen?
Wenn ja, wo sollte man die Kosten eintragen?
kommt drauf an:
- bist Du selbständig : dann dort als Fahrtkosten
- als Arbeitnehmer: Seite 3 Mantelbogen Steuerberatungskosten - oder ggf. bei Vermietungseinkünften oder Kapitalvermögen, Spekulation ...
- bist Du selbständig : dann dort als Fahrtkosten
- als Arbeitnehmer: Seite 3 Mantelbogen Steuerberatungskosten - oder ggf. bei Vermietungseinkünften oder Kapitalvermögen, Spekulation ...
grundsätzlich bei Abgabe der ESt-Steuererklärung: nein, weder Sonderausgaben noch Werbungskosten noch Betriebsausgabe (bei Körperschaftsteuererklärung ist Fahrt Betriebsausgabe)
Uf-f-f-f: Wer hat den Recht?
Ich bin Arbeitnehmer - kein Selbständiger. Weiß jemand das Rechtsgrundlage dazu?
Ich bin Arbeitnehmer - kein Selbständiger. Weiß jemand das Rechtsgrundlage dazu?
das schreibst Du einfach auf Seite 3 bei Sonderausgaben rein ! bei mir wurde es auch anerkannt !
ES sind ja Kosten für die Steuererklärung !!!
ES sind ja Kosten für die Steuererklärung !!!
Rein rechtlich habe natürlich ich recht. Begründung: Nur SteuerBERATUNGSkosten sind Sonderausgaben (§10 (1) Nr. 6 EStG), nachzulesen in jedem Kommentar und in den Richtlinien. Deshalb sind z. B. Fahrten zum SteuerBERATER als Sonderausgaben ansetzbar. Der AMarkt hat natürlich insoweit recht, dass man es ja mal mit Dummenfang probieren kann. Vorsicht: Steuerhinterziehung, wenn nicht entsprechend offengelegt. Bei Offenlegung (also Ansatz in der Steuererkärung mit entsprechedner Anlage) kann das FA mal ruhig selbst überlegen.
@Aktienmarkt: tststs, wir sollten schon mal eine Rückstellung bilden
@Aktienmarkt: tststs, wir sollten schon mal eine Rückstellung bilden
Natürlich sind die Fahrten DOCH Steuerberatungskosten, weil man die Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung mit den Formularen dort abholt. Die ist voller Tips zur Steuererklärung, oder?
Mit dieser Begründung habe ich die Kosten IMMER anerkannt bekommen.
Mit dieser Begründung habe ich die Kosten IMMER anerkannt bekommen.
Die Anerkennung von Sonderausgaben oder Werbungskosten sagt doch nichts über die richtige steuerrechtliche Behandlung aus. Daher präzisiere ich wie folgt: Fahrten zum Finanzamt sind dann keine Sonderausgaben, wenn ich die Steuererklärung abgebe. Die Rechtsprechung ist da sehr eindeutig. Kosten im Zusammenhang mit der Abgabe der Steuererklärung beim FA sind nicht absetzbar.
Die Finanzämter lassen so einiges durchgehen. Schon um Ärger und Einsprüche zu vermeiden. Deshalb sollte man auch alles offen ansetzen. Wenn das FA das dann anerkennt, kann es später nur ganz schwer korrigieren, da die Änderungsvorschriften der AO dann nicht viel hergeben.
Die Finanzämter lassen so einiges durchgehen. Schon um Ärger und Einsprüche zu vermeiden. Deshalb sollte man auch alles offen ansetzen. Wenn das FA das dann anerkennt, kann es später nur ganz schwer korrigieren, da die Änderungsvorschriften der AO dann nicht viel hergeben.
Ein Unfall auf dem Weg zum FA soll aber steuerlich geltend zu machen sein:
http://www.jumpradio.de/build_index.html?/quicktipp/inhalt_g…
http://www.jumpradio.de/build_index.html?/quicktipp/inhalt_g…
sollte mich sehr wundern, ein entsprechendes BFH-Urteil ist anlässlich einer Fahrt zum SteuerBERATER ergangen. Das sind auch unstrittig Steuerberatungskosten. M. E. gilt das bei einer Fahrt zur Abgabe der Steuererklärung nicht.
Aber es gilt weiterhin: Ansetzen und das FA entscheiden lassen.
ps an nataly: Schönen Gruß erstmal! Ich mag solche Aussagen ohne Quellenangaben nicht wirklich. Die www.adresse hätte ja mal ein Aktenzeichen dazuhängen können. Leider sind gute Aussagen nur mit vollstäniger Beschreibung des Sachverhaltes möglich
Aber es gilt weiterhin: Ansetzen und das FA entscheiden lassen.
ps an nataly: Schönen Gruß erstmal! Ich mag solche Aussagen ohne Quellenangaben nicht wirklich. Die www.adresse hätte ja mal ein Aktenzeichen dazuhängen können. Leider sind gute Aussagen nur mit vollstäniger Beschreibung des Sachverhaltes möglich
Zu #10: Hast recht mit deinen Zweifeln. Eigentlich wollte ich selber noch dazuschreiben, dass mir die Webadresse nicht als Lieferantin für Steuerexpertise bekannt ist, habe dies dann aber weggelassen. Danke daher für deine kritische Bemerkung.
Ich mußte letztes Jahr eine Bescheinigung für FA übersetzen. Die Kosten wurden mir in keiner Weise steuerlich berücksichtigt. Habe auch als BeraterKosten angegeben. Kann vielleicht jemand dazu noch paar Zeilen schreiben?
Deswegen wollte ich auch wissen ob die Fahrten absetzbar sind oder nicht.
Besten Thanks an alle für die Antworten.
Deswegen wollte ich auch wissen ob die Fahrten absetzbar sind oder nicht.
Besten Thanks an alle für die Antworten.
Zu #6: Wegen 2,50 EUR unberechtigter Steuerersparnis wird kein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.
zu 13: stimmt
zu 9-11: ich habe die Quelle gefunden: FG München EFG 92,257; Wortlaut Kommentar Blümich: "Unfallkosten, die einem Steuerpflichtigen auf der Fahrt zum FA (um sich vom Veranlagungsbeamten BERATEN zu lassen), gehören ebenfalls zu den Steuerberatungskosten".
Deshalb bleibt es bei der Aussage: Fahrtkosten anläßlich der Abgabe der Steuererklärung können nicht berücksichtigt werden.
Hast Du Dich jedoch dort über Deine Steuererklärung ausgetauscht (baraten lassen) kannst Du das ansetzen.
Rein rechtlich muss Du also genau trennen, praktisch wirst Du alles ansetzen, auch die Ubersetzungskosten.
zu 9-11: ich habe die Quelle gefunden: FG München EFG 92,257; Wortlaut Kommentar Blümich: "Unfallkosten, die einem Steuerpflichtigen auf der Fahrt zum FA (um sich vom Veranlagungsbeamten BERATEN zu lassen), gehören ebenfalls zu den Steuerberatungskosten".
Deshalb bleibt es bei der Aussage: Fahrtkosten anläßlich der Abgabe der Steuererklärung können nicht berücksichtigt werden.
Hast Du Dich jedoch dort über Deine Steuererklärung ausgetauscht (baraten lassen) kannst Du das ansetzen.
Rein rechtlich muss Du also genau trennen, praktisch wirst Du alles ansetzen, auch die Ubersetzungskosten.
Hm-m-m-m-m-m. Jetzt kapiere ich die Sachverhalt langsam. Deswegen haben die in meinem FA Kundencenter eingerichtet. Die Sachbearbeiter nehmen nur die Erklärungen entgegen und machen kein "Beratung". Das wurde mir explizit gesagt.
Habe letzen Jahr Erklärung ohne Berater gemacht. Es ging alles aber viel besser durch.
Habe letzen Jahr Erklärung ohne Berater gemacht. Es ging alles aber viel besser durch.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich lohnt, wegen der Fahrtkosten zum Finanzamt mit diesem (dem FA) zu streiten. Bei mir wären das ca. 13 km hin- und zurück.
Anders wäre es bei einem Unfall anläßlich einer Fahrt zum FA. Wenn man ZUM FA fährt, kann man natürlich immer sagen, man habe sich vom Veranlagungsbeamten beraten lassen wollen.
Anders wäre es bei einem Unfall anläßlich einer Fahrt zum FA. Wenn man ZUM FA fährt, kann man natürlich immer sagen, man habe sich vom Veranlagungsbeamten beraten lassen wollen.
@NATALY wegen #16.
Du hast hier voll Recht, wegen 2 Fahrten in Jahr, bei mir sind jetzt ca. 15 km einfache Strecke, lohnt den Aufwand nicht. Sogar Übersetzungskosten hätten mir ca. 35 DM von FA gebracht.
Du hast hier voll Recht, wegen 2 Fahrten in Jahr, bei mir sind jetzt ca. 15 km einfache Strecke, lohnt den Aufwand nicht. Sogar Übersetzungskosten hätten mir ca. 35 DM von FA gebracht.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
222 | ||
196 | ||
161 | ||
38 | ||
36 | ||
33 | ||
33 | ||
31 | ||
29 | ||
27 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
26 | ||
26 | ||
24 | ||
24 | ||
24 | ||
24 | ||
20 | ||
20 | ||
20 | ||
18 |