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    Fahrten zur FA - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.08.02 11:03:13 von
    neuester Beitrag 02.08.02 11:52:28 von
    Beiträge: 17
    ID: 614.321
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      schrieb am 01.08.02 11:03:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sind die Fahrten zur Finanzamt steuerlich absetzbar?
      Wenn ja, wo sollte man die Kosten eintragen?
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 11:15:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      kommt drauf an:

      - bist Du selbständig : dann dort als Fahrtkosten

      - als Arbeitnehmer: Seite 3 Mantelbogen Steuerberatungskosten - oder ggf. bei Vermietungseinkünften oder Kapitalvermögen, Spekulation ...
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 11:15:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      grundsätzlich bei Abgabe der ESt-Steuererklärung: nein, weder Sonderausgaben noch Werbungskosten noch Betriebsausgabe (bei Körperschaftsteuererklärung ist Fahrt Betriebsausgabe)
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 11:20:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Uf-f-f-f: Wer hat den Recht?
      Ich bin Arbeitnehmer - kein Selbständiger. Weiß jemand das Rechtsgrundlage dazu?
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 11:23:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      das schreibst Du einfach auf Seite 3 bei Sonderausgaben rein ! bei mir wurde es auch anerkannt !

      ES sind ja Kosten für die Steuererklärung !!!

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      schrieb am 01.08.02 11:30:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Rein rechtlich habe natürlich ich recht. Begründung: Nur SteuerBERATUNGSkosten sind Sonderausgaben (§10 (1) Nr. 6 EStG), nachzulesen in jedem Kommentar und in den Richtlinien. Deshalb sind z. B. Fahrten zum SteuerBERATER als Sonderausgaben ansetzbar. Der AMarkt hat natürlich insoweit recht, dass man es ja mal mit Dummenfang probieren kann. Vorsicht: Steuerhinterziehung, wenn nicht entsprechend offengelegt. Bei Offenlegung (also Ansatz in der Steuererkärung mit entsprechedner Anlage) kann das FA mal ruhig selbst überlegen.
      @Aktienmarkt: tststs, wir sollten schon mal eine Rückstellung bilden
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 11:56:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Natürlich sind die Fahrten DOCH Steuerberatungskosten, weil man die Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung mit den Formularen dort abholt. Die ist voller Tips zur Steuererklärung, oder?

      Mit dieser Begründung habe ich die Kosten IMMER anerkannt bekommen.
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 12:12:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Anerkennung von Sonderausgaben oder Werbungskosten sagt doch nichts über die richtige steuerrechtliche Behandlung aus. Daher präzisiere ich wie folgt: Fahrten zum Finanzamt sind dann keine Sonderausgaben, wenn ich die Steuererklärung abgebe. Die Rechtsprechung ist da sehr eindeutig. Kosten im Zusammenhang mit der Abgabe der Steuererklärung beim FA sind nicht absetzbar.
      Die Finanzämter lassen so einiges durchgehen. Schon um Ärger und Einsprüche zu vermeiden. Deshalb sollte man auch alles offen ansetzen. Wenn das FA das dann anerkennt, kann es später nur ganz schwer korrigieren, da die Änderungsvorschriften der AO dann nicht viel hergeben.
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 12:21:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ein Unfall auf dem Weg zum FA soll aber steuerlich geltend zu machen sein:
      http://www.jumpradio.de/build_index.html?/quicktipp/inhalt_g…
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 12:32:56
      Beitrag Nr. 10 ()
      sollte mich sehr wundern, ein entsprechendes BFH-Urteil ist anlässlich einer Fahrt zum SteuerBERATER ergangen. Das sind auch unstrittig Steuerberatungskosten. M. E. gilt das bei einer Fahrt zur Abgabe der Steuererklärung nicht.
      Aber es gilt weiterhin: Ansetzen und das FA entscheiden lassen.

      ps an nataly: Schönen Gruß erstmal! Ich mag solche Aussagen ohne Quellenangaben nicht wirklich. Die www.adresse hätte ja mal ein Aktenzeichen dazuhängen können. Leider sind gute Aussagen nur mit vollstäniger Beschreibung des Sachverhaltes möglich
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 13:01:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zu #10: Hast recht mit deinen Zweifeln. Eigentlich wollte ich selber noch dazuschreiben, dass mir die Webadresse nicht als Lieferantin für Steuerexpertise bekannt ist, habe dies dann aber weggelassen. Danke daher für deine kritische Bemerkung.
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 13:07:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich mußte letztes Jahr eine Bescheinigung für FA übersetzen. Die Kosten wurden mir in keiner Weise steuerlich berücksichtigt. Habe auch als BeraterKosten angegeben. Kann vielleicht jemand dazu noch paar Zeilen schreiben?
      Deswegen wollte ich auch wissen ob die Fahrten absetzbar sind oder nicht.
      Besten Thanks an alle für die Antworten.
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 13:08:29
      Beitrag Nr. 13 ()
      Zu #6: Wegen 2,50 EUR unberechtigter Steuerersparnis wird kein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 13:20:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      zu 13: stimmt
      zu 9-11: ich habe die Quelle gefunden: FG München EFG 92,257; Wortlaut Kommentar Blümich: "Unfallkosten, die einem Steuerpflichtigen auf der Fahrt zum FA (um sich vom Veranlagungsbeamten BERATEN zu lassen), gehören ebenfalls zu den Steuerberatungskosten".
      Deshalb bleibt es bei der Aussage: Fahrtkosten anläßlich der Abgabe der Steuererklärung können nicht berücksichtigt werden.
      Hast Du Dich jedoch dort über Deine Steuererklärung ausgetauscht (baraten lassen) kannst Du das ansetzen.
      Rein rechtlich muss Du also genau trennen, praktisch wirst Du alles ansetzen, auch die Ubersetzungskosten.
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 13:36:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hm-m-m-m-m-m. Jetzt kapiere ich die Sachverhalt langsam. Deswegen haben die in meinem FA Kundencenter eingerichtet. Die Sachbearbeiter nehmen nur die Erklärungen entgegen und machen kein "Beratung". Das wurde mir explizit gesagt.
      Habe letzen Jahr Erklärung ohne Berater gemacht. Es ging alles aber viel besser durch.
      Avatar
      schrieb am 01.08.02 22:30:22
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich lohnt, wegen der Fahrtkosten zum Finanzamt mit diesem (dem FA) zu streiten. Bei mir wären das ca. 13 km hin- und zurück.
      Anders wäre es bei einem Unfall anläßlich einer Fahrt zum FA. Wenn man ZUM FA fährt, kann man natürlich immer sagen, man habe sich vom Veranlagungsbeamten beraten lassen wollen.
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 11:52:28
      Beitrag Nr. 17 ()
      @NATALY wegen #16.
      Du hast hier voll Recht, wegen 2 Fahrten in Jahr, bei mir sind jetzt ca. 15 km einfache Strecke, lohnt den Aufwand nicht. Sogar Übersetzungskosten hätten mir ca. 35 DM von FA gebracht.


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