>>>HILFE<<< Eine Arbeitsrechtsfrage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.08.02 16:47:04 von
neuester Beitrag 01.08.02 17:38:41 von
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ID: 614.566
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Hallo
Ich habe ein Problem.
Ich hatte vor 15 Monaten einen neuen Job angefangen. Im Arbeitsvertrag steht, dass meine Arbeitszeit im wöchentlichen Schichtwechsel ist, von 7.00 – 16.00 und 14.00 – 22.00.
Vor 9 Monaten wurde die Schichtarbeit beendet und wir machen jetzt normal von 7.00 –16.00.
Am Montag war der Urlaub für die hälfte von der Belegschaft zu Ende.
Dienstag war ein Aushang, dass ab Montag 05.08 wieder für mehrere Wochen Schicht gearbeitet werden soll.
Mittwoch bin ich zum Chef und wollte mit im Reden, dass ich mein Leben jetzt umgestaltet habe, ich habe jetzt Ehrenamtliche Tätigkeiten und kann keine Schicht machen.
Ich bot in an dafür mehr Überstunden zu machen, da sowieso nur ein Teil der Belegschaft Schicht machen soll.
Da fuhr er mich an, dass, wenn es mir nicht passt, ich doch Kündigen soll oder vor das Arbeitsgericht gehen soll.
Wie sieht es jetzt rechtlich aus??
Er sagt, dass er keinem Arbeitnehmerverband angehört und darum sowieso machen kann was er will.
Er hat auch, dass Urlaubsgeld, dass einmalig im Jahr ausgezahlt wird auf 30% gekürzt, ohne vorher etwas davon zu erzählen.
Muss ich am Montag Schicht machen????
Oder kann ich einfach um 7.00 anfangen?
Kann er so Kurzfristig Schicht anordnen und darauf bestehen.
Was würde mir passieren, wenn ich am Montag einfach normal in die Arbeit ginge??
Längerfristig will ich in diesem Betrieb nicht bleiben.
Kann er mir Kündigen, wenn ich einfach normal Arbeiten komme.
Würde, wenn er mir kündigt, ich kein Recht auf Arbeitslosengeld haben, sperre???
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Danke.
Ich habe ein Problem.
Ich hatte vor 15 Monaten einen neuen Job angefangen. Im Arbeitsvertrag steht, dass meine Arbeitszeit im wöchentlichen Schichtwechsel ist, von 7.00 – 16.00 und 14.00 – 22.00.
Vor 9 Monaten wurde die Schichtarbeit beendet und wir machen jetzt normal von 7.00 –16.00.
Am Montag war der Urlaub für die hälfte von der Belegschaft zu Ende.
Dienstag war ein Aushang, dass ab Montag 05.08 wieder für mehrere Wochen Schicht gearbeitet werden soll.
Mittwoch bin ich zum Chef und wollte mit im Reden, dass ich mein Leben jetzt umgestaltet habe, ich habe jetzt Ehrenamtliche Tätigkeiten und kann keine Schicht machen.
Ich bot in an dafür mehr Überstunden zu machen, da sowieso nur ein Teil der Belegschaft Schicht machen soll.
Da fuhr er mich an, dass, wenn es mir nicht passt, ich doch Kündigen soll oder vor das Arbeitsgericht gehen soll.
Wie sieht es jetzt rechtlich aus??
Er sagt, dass er keinem Arbeitnehmerverband angehört und darum sowieso machen kann was er will.
Er hat auch, dass Urlaubsgeld, dass einmalig im Jahr ausgezahlt wird auf 30% gekürzt, ohne vorher etwas davon zu erzählen.
Muss ich am Montag Schicht machen????
Oder kann ich einfach um 7.00 anfangen?
Kann er so Kurzfristig Schicht anordnen und darauf bestehen.
Was würde mir passieren, wenn ich am Montag einfach normal in die Arbeit ginge??
Längerfristig will ich in diesem Betrieb nicht bleiben.
Kann er mir Kündigen, wenn ich einfach normal Arbeiten komme.
Würde, wenn er mir kündigt, ich kein Recht auf Arbeitslosengeld haben, sperre???
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Danke.
...schreib das Posting nochmal im Steuer&Recht Thread
..ääähmmm Recht & Steuern
@syncMasterDesaster
Danke, habe ich soeben gemacht.
Danke, habe ich soeben gemacht.
recht.de , Rubrik Arbeitsrecht.
Erstklassiges Forum, das von Anwälten betreut wird.
Ich würde es laienhaft so einschätzen:
Der Arbeitsvertrag wurde konkludent geändert.
Dazu braucht es nicht die Schriftform.
Daß er keinem Arbeitgeberverband angehört spielt keine Rolle, er unterliegt natürlich immer noch dem Arbeitsrecht.
In der Firma würde ich in der Tat nicht bleiben wollen.
Natürlich besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitgeber kündigt.
Nur wenn der Arbeitnehmer kündigt, gibt es Alu erst mit Verzögerung.
Mein Tipp:
Innerlich auf die Kündigung einstellen, Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten, Abfindung erwirken und einen neuen Job suchen.
Erstklassiges Forum, das von Anwälten betreut wird.
Ich würde es laienhaft so einschätzen:
Der Arbeitsvertrag wurde konkludent geändert.
Dazu braucht es nicht die Schriftform.
Daß er keinem Arbeitgeberverband angehört spielt keine Rolle, er unterliegt natürlich immer noch dem Arbeitsrecht.
In der Firma würde ich in der Tat nicht bleiben wollen.
Natürlich besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitgeber kündigt.
Nur wenn der Arbeitnehmer kündigt, gibt es Alu erst mit Verzögerung.
Mein Tipp:
Innerlich auf die Kündigung einstellen, Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten, Abfindung erwirken und einen neuen Job suchen.
@Wesdaq
So ähnlich denke ich mir das auch, bin mir halt nicht so sicher.
Aber Danke erstmal.
So ähnlich denke ich mir das auch, bin mir halt nicht so sicher.
Aber Danke erstmal.
...bei kündigung durch den arbeitgeber wegen vertragswidrigem verhalten gibt es im regelfall 12 wochen lang kein arbeitslosengeld (sperrzeit)
@jgh
Ja gilt der Vertrag noch, obwohl die Arbeitszeiten geändert wurden.
Kann er alle paar Wochen neue Arbeitszeiten festlegen?
Ja gilt der Vertrag noch, obwohl die Arbeitszeiten geändert wurden.
Kann er alle paar Wochen neue Arbeitszeiten festlegen?
katzennarr,
...ich wollte nur darauf hinweisen, dass u.u. das arbeitslosengeld bei kündigung durch den arbeitgeber eine zeitlang gesperrt werden kann.
...mach dich bei einem fachanwalt schlau, auch wenn du nicht im rechtsschutz sein solltest, sonst könnte der schuss nach hinten losgehen.
...ich wollte nur darauf hinweisen, dass u.u. das arbeitslosengeld bei kündigung durch den arbeitgeber eine zeitlang gesperrt werden kann.
...mach dich bei einem fachanwalt schlau, auch wenn du nicht im rechtsschutz sein solltest, sonst könnte der schuss nach hinten losgehen.
Danke jgh
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