Was die Progarmme sagen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.08.02 17:01:58 von
neuester Beitrag 03.09.02 22:35:32 von
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Arbeit:
Arbeitsplätze und Wohlstand für alle sichern - Für eine wirksame und effiziente Arbeitsmarktpolitik
Deutschland bedarf dringend einer durchgreifenden Reform der Arbeitsmarktpolitik, die sich auf die Wirksamkeit und Effizienz ihrer Maßnahmen konzentriert. Die anhaltend hohe weitgehend strukturelle Arbeitslosigkeit in Deutschland sowie die beschäftigungspolitischen Erfolge anderer Länder ziehen die Effektivität der deutschen Arbeitsmarktpolitik stark in Zweifel.
Die Bundesregierung hat ihr Pulver verschossen. Das Jahr 2002 wird so zu einem verlorenen Jahr für die Bundesrepublik Deutschland. Dabei gäbe es eine Reihe von Aufgaben, die überzeugend angepackt werden müssten.
Die FDP will und wird das tun. Wir haben keine Zeit zu verlieren. Die Senkung der Arbeitslosigkeit ist die zentrale Aufgabe in Deutschland.
Die FDP fordert:
Die Begrenzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf 12 Monate.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
Die Ermöglichung befristeter flexibler Arbeitsverträge für neueingestellte Mitarbeiter ab 50 Jahren, um überhaupt einen Beschäftigungseinstieg möglich zu machen.
Für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse muss eine neue Basis geschaffen werden: 630-EURO-Jobs.
Die öffentlich subventionierte und unfaire Konkurrenz für mittelständische Unternehmen durch
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen muss beendet werden.
Das Tarifrecht muss flexibilisiert werden.
Die rot-grünen Regelungen gegen sogenannte "Scheinselbstständige" müssen im Interesse von mehr Existenzgründungen entfallen.
Die Einrichtung eines Betriebsrates muss auf Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten begrenzt werden.
Deutschland braucht eine klare und einheitliche gesetzliche Grundlage zur Steuerung der Zuwanderung. Denn geregelte Zuwanderung schafft Arbeitsplätze, ungeregelte erzeugt sozialen Sprengstoff.
Senkung der Steuertarife und Vereinfachung des Steuersystems.
Es gilt Arbeitsplätze und Wohlstand für alle zu sichern durch:
Durch weniger Steuern und weniger Abgaben
Durch eine neue Kultur der Selbständigkeit
Durch mehr Freiheit und weniger Staat
Bildung:
Neue Chancen für bessere Bildung - Die liberale Bildungsoffensive für das 21. Jahrhundert
Die FDP sieht in der Bildung, Ausbildung, im Wissen und im Forschergeist die wichtigsten Zukunftsressourcen, um Deutschland gesellschaftlich und wirtschaftlich für das Informationszeitalter fit zu machen. Neue Technologien sind für Liberale zuerst Chance und nicht Risiko.
Wissen trägt zur individuellen Entfaltung bei, fördert soziale Fähigkeiten und ist ein wichtiger Standortfaktor für Deutschland. Bildung ist folglich die wichtigste Investition. Deshalb fordert die FDP-Bundestagsfraktion: Investitionen in die Chancen von morgen - statt Subventionen für Investitionen von gestern.
Bildung hat finanziell und politisch Priorität, damit Schüler, Auszubildende und Studenten später im weltweiten Wettbewerb bestehen können.
Die FDP-Bundestagsfraktion will Leistungsgerechtigkeit in der Bildungspolitik durch mehr Wettbewerb zwischen den Bildungseinrichtungen. Die Bildungseinrichtungen brauchen mehr Autonomie, um ihr Profil für diesen Wettbewerb zu stärken.
Der Staat muss sich zurück nehmen, will er die Freiheit von Lehre und Forschung und eine bedarfsgerechte akademische Bildung auch für die Zukunft sichern:
Hochschulrahmengesetz auf Bundesebene reformieren
Bildungsschecks für mehr Qualität und Wettbewerb
Chancengleichheit im Bildungssystem - Bundesausbildungsförderungsgesetzes reformieren
Verkürzung der Schul-, Ausbildungs- und Studienzeiten
Freie Schulwahl und Wettbewerb der Schulen
Bildungsangebote müssen transparenter werden
Liberales Berufsbildungskonzept
Allgemeine und berufliche Bildung muss gleichwertig sein
Juristenausbildung reformieren
Arbeitsplätze und Wohlstand für alle sichern - Für eine wirksame und effiziente Arbeitsmarktpolitik
Deutschland bedarf dringend einer durchgreifenden Reform der Arbeitsmarktpolitik, die sich auf die Wirksamkeit und Effizienz ihrer Maßnahmen konzentriert. Die anhaltend hohe weitgehend strukturelle Arbeitslosigkeit in Deutschland sowie die beschäftigungspolitischen Erfolge anderer Länder ziehen die Effektivität der deutschen Arbeitsmarktpolitik stark in Zweifel.
Die Bundesregierung hat ihr Pulver verschossen. Das Jahr 2002 wird so zu einem verlorenen Jahr für die Bundesrepublik Deutschland. Dabei gäbe es eine Reihe von Aufgaben, die überzeugend angepackt werden müssten.
Die FDP will und wird das tun. Wir haben keine Zeit zu verlieren. Die Senkung der Arbeitslosigkeit ist die zentrale Aufgabe in Deutschland.
Die FDP fordert:
Die Begrenzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf 12 Monate.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
Die Ermöglichung befristeter flexibler Arbeitsverträge für neueingestellte Mitarbeiter ab 50 Jahren, um überhaupt einen Beschäftigungseinstieg möglich zu machen.
Für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse muss eine neue Basis geschaffen werden: 630-EURO-Jobs.
Die öffentlich subventionierte und unfaire Konkurrenz für mittelständische Unternehmen durch
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen muss beendet werden.
Das Tarifrecht muss flexibilisiert werden.
Die rot-grünen Regelungen gegen sogenannte "Scheinselbstständige" müssen im Interesse von mehr Existenzgründungen entfallen.
Die Einrichtung eines Betriebsrates muss auf Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten begrenzt werden.
Deutschland braucht eine klare und einheitliche gesetzliche Grundlage zur Steuerung der Zuwanderung. Denn geregelte Zuwanderung schafft Arbeitsplätze, ungeregelte erzeugt sozialen Sprengstoff.
Senkung der Steuertarife und Vereinfachung des Steuersystems.
Es gilt Arbeitsplätze und Wohlstand für alle zu sichern durch:
Durch weniger Steuern und weniger Abgaben
Durch eine neue Kultur der Selbständigkeit
Durch mehr Freiheit und weniger Staat
Bildung:
Neue Chancen für bessere Bildung - Die liberale Bildungsoffensive für das 21. Jahrhundert
Die FDP sieht in der Bildung, Ausbildung, im Wissen und im Forschergeist die wichtigsten Zukunftsressourcen, um Deutschland gesellschaftlich und wirtschaftlich für das Informationszeitalter fit zu machen. Neue Technologien sind für Liberale zuerst Chance und nicht Risiko.
Wissen trägt zur individuellen Entfaltung bei, fördert soziale Fähigkeiten und ist ein wichtiger Standortfaktor für Deutschland. Bildung ist folglich die wichtigste Investition. Deshalb fordert die FDP-Bundestagsfraktion: Investitionen in die Chancen von morgen - statt Subventionen für Investitionen von gestern.
Bildung hat finanziell und politisch Priorität, damit Schüler, Auszubildende und Studenten später im weltweiten Wettbewerb bestehen können.
Die FDP-Bundestagsfraktion will Leistungsgerechtigkeit in der Bildungspolitik durch mehr Wettbewerb zwischen den Bildungseinrichtungen. Die Bildungseinrichtungen brauchen mehr Autonomie, um ihr Profil für diesen Wettbewerb zu stärken.
Der Staat muss sich zurück nehmen, will er die Freiheit von Lehre und Forschung und eine bedarfsgerechte akademische Bildung auch für die Zukunft sichern:
Hochschulrahmengesetz auf Bundesebene reformieren
Bildungsschecks für mehr Qualität und Wettbewerb
Chancengleichheit im Bildungssystem - Bundesausbildungsförderungsgesetzes reformieren
Verkürzung der Schul-, Ausbildungs- und Studienzeiten
Freie Schulwahl und Wettbewerb der Schulen
Bildungsangebote müssen transparenter werden
Liberales Berufsbildungskonzept
Allgemeine und berufliche Bildung muss gleichwertig sein
Juristenausbildung reformieren
dem thema bildung wird ja von herrn Lange (FDP) in Hamburg gerade der finale todesstoss versetzt - also soviel inkompetenz wie die FDP gerade bei diesem thema in der praxis beweist erübrigt jede diskussion.
ansonsten : muss die FDP auch hier schon wahlkampfwerbung machen ?
ansonsten : muss die FDP auch hier schon wahlkampfwerbung machen ?
Die FDP steht für erstklassige Bildung für jeden
Bildung ist das am meisten vernachlässigte Feld der
deutschen Politik. Diesen Misstand kann nur eine
entschiedene Wende hin zur Freiheit für das
Bildungswesen überwinden.
Bildung ist Bürgerrecht. Erziehung, Bildung und
Ausbildung junger Menschen zählen zu den
vorrangigen Aufgaben der Gesellschaft. Nur
engagierte, gut ausgebildete und kreative Menschen
werden angesichts des rasanten gesellschaftlichen,
sozialen und vor allem technischen Wandels die
Herausforderungen der Zukunft bewältigen. In
unserem rohstoffarmen Land ist Bildung der entscheidende Standortfaktor für
nachhaltigen Wohlstand aller. Bildung schafft damit die materielle Grundlage
unseres modernen Sozialstaates.
Gleichrangig mit der Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten muss unser
Bildungssystem Werte und Normen unserer Gesellschaft und Kultur den jungen
Menschen nahe bringen. Bildung und Ausbildung sollen zu Unabhängigkeit und
Selbstbewusstsein erziehen und die Bereitschaft fördern, Verantwortung für
sich und andere zu übernehmen.
Bildung muss auf die Lebenswirklichkeit der Menschen eingehen und alle
Dimensionen menschlicher Fähigkeiten, von den emotionalen und
willensmäßigen über die ästhetischen bis zu sozialen und handlungsbezogenen
Aspekten des Daseins erfassen. Bildung muss eine souveräne Orientierung in
der Welt vermitteln.
Ein solides Grundwissen in Verbindung mit fachlichem Können und sozialer
Kompetenz ermöglicht es den Menschen, Leistungen zu erbringen, neue
Herausforderungen zu bewältigen und gesellschaftliche Prozesse mitzugestalten
statt sie nur nachzuvollziehen.
Die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands hängt im Wesentlichen
davon ab, wie gut die Menschen für den Beruf ausgebildet sind und wie sie sich
im und neben dem Beruf weiterbilden können. Das für die berufliche Praxis
nötige Spezialwissen wandelt sich immer schneller und erfordert eine ständige
Überprüfung und Erneuerung des einmal Gelernten. Der beruflichen Bildung und
Weiterbildung kommt angesichts dessen eine besondere Bedeutung zu.
Unser Bildungssystem muss sich ständig selbst überprüfen
Nur mit großer Vielfalt unterschiedlichster
Bildungsangebote und Organisationsformen kann die
Gesellschaft heutigen und künftigen Anforderungen
gerecht werden. Darum wollen wir eine Neuverteilung
der Verantwortung im Bildungsbereich: Für eine
Stärkung der Eigenverantwortung der
Bildungseinrichtungen, für Wettbewerb um die
besseren Konzepte und damit auch um die
Bildungsteilnehmer selbst. Bildungseinrichtungen in
freier Trägerschaft erweitern und bereichern das
staatliche Bildungsangebot. Sie zeigen schon heute, dass pädagogische Vielfalt
im Wettbewerb zu guten Ergebnissen führt. Aber auch sie werden künftig mehr
gefordert sein, wenn staatliche Schulen im Wettbewerb mehr
Bewegungsfreiheit erhalten. Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft, die
staatlich anerkannte Abschlüsse anbieten, müssen daher dieselbe Förderung
erhalten, wie die entsprechenden staatlichen Einrichtungen. Private Träger
erhalten künftig die gleichen Pro-Kopf-Beträge wie die staatlichen.
Die FDP wird den Anteil der Bildungsausgaben erhöhen und gibt Investitionen in
Bildung und Forschung Vorrang in den öffentlichen Haushalten.
Die FDP wird dafür eintreten, dass die Kultusministerkonferenz abgeschafft
wird. Das überregulierte Bildungswesen braucht Raum, um neue Konzepte
erproben zu können. Die PISA-Ergebnisse zeigen, dass wir im Interesse unserer
Kinder handeln müssen. Die Kultusminsterkonferenz zerredet notwendige
Reformen. Die FDP fordert unabhängige Qualitätssicherungsagenturen, die als
Stiftung oder GmbH geführt werden. Die Agenturen überprüfen und zertifizieren
die Qualität von Schulleistungen, zunächst in den Kernbereichen Mathematik,
einer Naturwissenschaft, deutsche Sprache und erste Fremdsprache. Der Weg,
die gesteckten Ziele zu erreichen, bleibt den einzelnen Schulen selbst
überlassen. Einzelne Schulen, auch Schulen in freier Trägerschaft, sowie
Länder können sich dem Zertifizierungsverfahren anschließen. Nach einer
Erprobungsphase auf freiwilliger Basis ist eine flächendeckende Teilnahme aller
Schulen anzustreben. Wir wollen keine Vereinheitlichung, sondern kreative
Vielfalt im Bildungswesen und deshalb einen Wettbewerb der Bundesländer um
die beste Bildungspolitik. Dabei werden die Liberalen in jedem Bundesland dafür
eintreten, den Schulen schrittweise mehr pädagogische Freiheit und
umfassende Selbstverwaltungsrechte zu gewähren. Dies sind die wichtigsten
Voraussetzungen für einen qualitätssteigernden pädagogischen Wettbewerb.
Darüber hinaus darf Bildung in einer sich ständig und teilweise sprunghaft
wandelnden Welt nicht als eine einmalige Angelegenheit verstanden werden.
Bei mittlerweile fast dreißigtausend Weiterbildungsträgern, 20 Mio. Teilnehmern
und einem Kostenvolumen von 52 Mrd. Euro pro Jahr müssen
Rahmenbedingungen für mehr Effizienz und Transparenz geschaffen werden.
Dazu sollte eine Stiftung Bildungstest, ähnlich der Stiftung Warentest,
eingerichtet werden. Die Bildungsträger müssen verpflichtet werden, Systeme
freiwilliger Zertifizierung zu schaffen. Für Teilnehmer an Weiterbildung ist ein
Bildungspass zu schaffen, der ihre Bildungs- und Weiterbildungsschritte auf
freiwilliger Basis in standardisierter Form dokumentiert.
In den Schulen muss die Qualifikation von Lehrern in der unterrichtsfreien Zeit
ebenso selbstverständliche Pflicht werden wie in den Hochschulen. Die
wissenschaftliche Weiterbildung muss für die Professoren der Hochschulen
bundesweit dritte Pflichtaufgabe neben Lehre und Forschung werden.
Die FDP fordert die Erstellung eines nationalen Bildungsberichtes. In diesem
Bericht sind einmal pro Legislaturperiode die Daten zum gesamten
Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Weiterbildung von Bund und Ländern
zu erheben und dem Bundestag vorzulegen.
Bildung ist eine Hauptaufgabe der Gesellschaft - und der Familie
Elternschaft heißt auch, den Erziehungsauftrag des
Grundgesetzes ernst zu nehmen: "Pflege und
Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der
Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht"
(Artikel 6, Absatz II). Die Aufgabe der Bildung unserer
Kinder ist durch die Schule nicht alleine zu erfüllen.
Die Bildung unserer Kinder muss so früh wie möglich
anfangen, denn Bildungsdefizite in den ersten fünf
Jahren können von der Schule nicht mehr aufgeholt
werden. Deshalb muss ein bildungspolitischer Schwerpunkt auf
Kindertagesstätten und Kindergärten gelegt werden. Hierzu ist eine verstärkte
finanzielle Förderung und eine Verbesserung der Ausbildung von Erzieherinnen
und Erziehern nötig. Damit die vorschulische Ausbildung professionell betrieben
werden kann, benötigen wir pädagogische Profis.
Eine bessere Ausstattung mit Kinderbetreuungsplätzen ist eine wichtige
Aufgabe, der sich die Politik zwingend stellen muss. Insbesondere das
Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren und für Grundschulkinder ist zu
erweitern. Die Förderung von Kindern in den Tageseinrichtungen und der
Tagespflege erfüllt eine gesellschaftliche Funktion. Kindertageseinrichtungen
sind auch als frühzeitige Vorbereitung auf den Schulbesuch ein elementarer
Bestandteil des Bildungssystems und gerade in unserer sich wandelnden
Informationsgesellschaft wichtig. Die FDP setzt sich für die Verbesserung der
Kinderbetreuung durch mehr Markt und Wettbewerb ein.
Darüber hinaus fordert die FDP ein breiteres Angebot an integrativen
Kindergärten für deutsche und ausländische Kinder. Auch muss die Förderung
deutscher Sprachkenntnisse, bei deutschen genauso wie bei ausländischen
Kindern, integraler Bestandteil der Vorschulerziehung werden. Insgesamt muss
der Bildungsauftrag des Kindergartens aufgewertet werden. Dazu gehört auch
eine neue Balance von Lernen, Spielen und Bewegen. Die Vermittlung von für
das schulische Lernen grundlegenden Fähigkeiten sollte nach skandinavischem
Vorbild durch ein Rahmencurriculum, das einrichtungsspezifisch umzusetzen ist,
verbindlichen Charakter erhalten.
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz muss von den Bundesländern
umgesetzt werden, damit er von den Eltern als Vertreter ihrer
anspruchsberechtigten Kinder wirklich in Anspruch genommen werden kann.
Gemeinsam mit den Kommunen ist zusätzlich für ein bedarfsgerechtes Angebot
an Ganztagsbetreuung für Kinder verschiedener Altersstufen zu sorgen. Ein
Sparpotenzial besteht in diesem Zusammenhang in der Beseitigung
bürokratischer Hemmnisse, der Verschlankung kostentreibender Bauvorschriften
für Kindergärten und in dem Verzicht auf überholte und überzogene
Regulierungen, z.B. bei der räumlichen Ausstattung. Ziel der Liberalen ist die
Schaffung eines neuen Freiraumes für Kommunen und die einzelnen
Einrichtungen, um nach konkreten Erfordernissen vor Ort zu entscheiden. Denn
Kommunen und andere Träger von Betreuungseinrichtungen sind selbstständig
in der Lage, gemeinsam mit den Eltern die erforderlichen Standards sowie die
Prioritätensetzung zu definieren.
Um ein flexibleres und am Bedarf orientiertes Angebot zu schaffen, fordert die
FDP die Einführung des sogenannten Kita-Gutschein-Modells. Mit dem
Kita-Gutschein wird der Anspruch der Eltern auf eine Kinderbetreuung
bestätigt, ohne dass damit die Zuweisung eines konkreten Platzes verbunden
ist. Mit dem Kita-Gutschein treten die Eltern auf dem Markt der Anbieter als
Nachfrager auf und suchen sich die von ihnen gewünschte Leistung aus. Die
Qualität des Betreuungsangebotes soll die Nachfrage bestimmen - nicht bloß
die Nähe der Wohnung. In diesem Zusammenhang muss es auch möglich
werden, die Kita-Gutscheine bei Arbeitgebern einzulösen, die in ihrem
Unternehmen eine Kinderbetreuung ermöglichen, die bestimmten, zu
definierenden Qualitätsstandards entspricht.
Leistungsstarke Schulen - neue Rahmenbedingungen schaffen
Aufgabe der Schule der Zukunft wird es vor allem sein, bei der
nachwachsenden Generation die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen zu
wecken und die entsprechenden Fähigkeiten dazu auszubilden. Die
Überregulierung des deutschen Schulwesens muss abgebaut werden, damit
unsere Schulen diese Aufgabe lösen können.
Für eine solide Grundausbildung
Die Grundschulen sind wesentlich zu stärken. Schulhorte sind generell an die
Schulen zu koppeln. Fremdsprachenunterricht soll beginnend mit der ersten
Klasse fester Bestandteil des Lehrplans werden. Die Entscheidung, welche
Fremdsprache gewählt wird, obliegt den Schulen. Eine größere
Chancengerechtigkeit für die Schüler durch Vertiefung der Grundkenntnisse und
-fertigkeiten erfordert eine deutliche Ausweitung der Ganztagsangebote in allen
Schulformen. Die Ganztagsschule, soweit sie die ergänzende Betreuung von
Kindern umfasst, muss ein Angebot bleiben, dessen Annahme letzten Endes von
der Entscheidung der Eltern abhängt. Die FDP lehnt dabei ein Modell der
Ganztagsschule, das ausschließlich verstanden wird als eine Verlängerung der
Halbtagsschule, ab. Für die Betreuung der Kinder an Ganztagsschulen müssen
neue Modelle erlaubt werden, die eine Zusammenarbeit mit Kinderhorten und
anderen Einrichtungen freier Träger ebenso sinnvoll einbeziehen, wie eine
Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten.
Die FDP will, dass unsere Kinder schon mit fünf Jahren eingeschult werden
können. Kinder, die besonderer Förderung bedürfen, sollten durch den
verstärkten Einsatz von Entwicklungsdiagnostik im Elementarbereich
frühzeitiger erkannt und unterstützt werden. Sie müssen nötigenfalls von der
Einschulung zurückgestellt werden, um den für sie individuell richtigen
"Übergangsmoment" zu finden. Im Ergebnis ist somit eine durchschnittlich
frühere, aber zugleich flexiblere Einschulung anzustreben. Eine frühere
Einschulung trägt nicht nur den sich zunehmend verändernden
Lebensverhältnissen vieler Familien Rechnung. Sie eröffnet die Möglichkeit, die
Lernbereitschaft und Wissbegier der Schüler frühzeitig pädagogisch sinnvoll zu
nutzen. Die Leistungen unserer Kinder müssen für Eltern und Kinder
verständlich bewertet werden.
Die Arbeitsbedingungen besonders der Grundschulen sind zu verbessern. Die
PISA-Studie hat deutlich gemacht: Während in anderen Ländern Klassengrößen
von 20 Kindern nicht überschritten werden dürfen, sind - vor allem in den
Ballungsgebieten Deutschlands - Klassenstärken von bis zu 30 Kindern die
Normalität. Die FDP setzt sich daher für eine deutliche Verbesserung der
Lehrer-Schüler Relation in den Grundschulen ein.
Für Chancengleichheit
Chancengleichheit im Bildungswesen zu gewährleisten, hat für die FDP Priorität.
Das bedeutet Gleichheit der Chancen am Start, jedoch nicht Gleichheit der
Ergebnisse am Ziel.
Vor der Einschulung sollten alle Kinder einen verbindlichen Eingangstest
durchlaufen, der nicht nur ihre "Schulfähigkeit", sondern auch Lernschwächen,
besondere Begabungen und vor allem auch Sprachprobleme erfasst. Kinder, die
zum Zeitpunkt des Schuleintritts die deutsche Sprache nicht ausreichend
beherrschen, sind so lange gesondert zu fördern, bis sie den Anschluss an die
anderen Kinder ihrer Jahrgangsstufe erreicht haben. Wie der Schulalltag, aber
auch zahlreiche Untersuchungen (z.B. PISA) zeigen, hat die Zahl derjenigen
Schüler, die Schwierigkeiten beim Erlernen der Kulturtechniken wie Rechnen,
Lesen und Schreiben haben (Dyskalkulie, Legasthenie), ständig zugenommen.
Die FDP spricht sich deshalb dafür aus, dem Alter der Kinder angemessene
Lernmethoden zu fördern und in Schulversuchen zu erproben, die geeignet
sind, der Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche vorzubeugen, diese
möglichst zu beseitigen und gleichzeitig die Konzentration und Aufmerksamkeit
der Kinder zu stärken.
Die FDP begrüßt die verschiedenen Formen der Bemühungen zur Integration
von behinderten Kindern in Kindergärten und Schulen. In allen Bundesländern
sollen behinderte Kinder in Regelkindergärten und Regelschulen gehen können.
Dem Elternwillen und den Wünschen der behinderten Menschen sollte in
Zukunft vermehrt Rechnung getragen werden. Die Durchlässigkeit zwischen den
Einrichtungen ist zu verbessern. Behinderte und nichtbehinderte Menschen
sollten zukünftig gemeinsam innerhalb einer Bildungseinrichtung unterrichtet
werden. Sonder- und Regelschulen können unabhängig voneinander unter
einem Dach existieren.
Ebenso wie Lernschwache und Lernbehinderte haben auch Hochbegabte ein
Recht auf besondere schulische Förderung. Die FDP will die durchgehende
Förderung Hochbegabter - vom Kindergarten über die Grundschule und
weiterführende Schule bis zum Studium und zur Berufsbildung. Bei
Hochbegabten versagen die üblichen Methoden der Pädagogik. Die FDP fordert
daher bundesweit die Einrichtung von Lehrstühlen für Hochbegabtendidaktik
und -pädagogik sowie eine Reform der Lehrerausbildung, die den Bedürfnissen
der Hochbegabten Rechnung trägt.
Für Innovationen
Zu keiner Zeit reichte es aus, sich auf einmal erworbenem Wissen auszuruhen.
Lebenslanges Lernen gewinnt jedoch eine neue Qualität, wenn sich die
Innovationszyklen auf immer kürzere Zeitspannen reduzieren. Arbeitsplätze
entstehen durch Bildung. Zur notwendigen Bildung, die im Berufsleben gefordert
ist, gehören auch Kenntnisse im Umgang mit neuen Medien. Für Menschen mit
Behinderungen muss ein ungehinderter Zugang ermöglicht werden.
Neue Werkzeuge wie Computer erfordern auch neue Konzepte. Deshalb: Neue
Medien gehören in die Bildungseinrichtungen. Die dafür nötigen Haushaltsmittel,
auch solche für Systembetreuung, sind bereitzustellen.
Schulsponsoring ist durch den Abbau von bürokratischen Hindernissen zu
fördern. Unternehmen sollen sich dazu bekennen dürfen, Schulen mit
Computern oder Büchern ausgestattet zu haben. Schulen sollen mit einer guten
Ausstattung für sich werben dürfen. So kann die Wirtschaft tatsächlich mit in
die Verantwortung für eine gute Ausbildung der Schüler genommen werden.
Leistungsstarke Schulen - Eigenständigkeit, Wettbewerb und Verantwortung
Im Schulwesen soll die Vielfalt der Angebote und die Eigenständigkeit der
einzelnen Schulen entwickelt werden. Dazu benötigen die Schulen deutlich
mehr Möglichkeiten zur Selbstverwaltung, als es die geltende Gesetzgebung
derzeit zulässt. Die FDP fordert eine größere pädagogische und finanzielle
Verantwortung der einzelnen Bildungseinrichtungen, damit sich der Wettbewerb
zwischen den einzelnen Schulen verstärkt und das bessere Konzept sich
durchsetzen kann. Derzeit verlassen pro Jahr circa 87000 Schüler (9%) die
allgemeinbildende Schule ohne Abschluss. Dieser erschreckend hohen und leider
gestiegenen Zahl kann nur entgegengearbeitet werden, wenn neue Konzepte
schulischer Arbeit entwickelt und umgesetzt werden.
Darüber hinaus ist die Profilbildung von Schulen zu erleichtern und der
Wettbewerb zwischen allen Schultypen zu fördern. Die Bundesländer müssen in
ihren Schulgesetzen den Schulen Verantwortung übertragen. Dabei bilden
Pro-Kopf-Pauschalzuweisungen, die die Schulen vom Schulträger erhalten und
über deren Verwendung die Schulen selbstständig entscheiden können, und
volle Personalautonomie die Chance für eine Qualitätsverbesserung und den
Wettbewerb. Schulen müssen die Möglichkeit erhalten, das Personal selbst
einzustellen, das sie benötigen.
Wo noch Schulbezirke bzw. Schulsprengel bestehen, müssen diese abgeschafft
werden. Nur so erhalten auch die Eltern die Möglichkeit, sich aus einem
vielfältigen Schulangebot die geeignete Bildungseinrichtung für ihre Kinder
auszuwählen.
Eine verbindliche und transparente Qualitätssicherung ist die entscheidende
Voraussetzung für den Stellenwert der deutschen Schulen im internationalen
Maßstab ebenso wie für deren Vergleichbarkeit bundesweit und am einzelnen
Schulort. Die Qualitätssicherung an Schulen muss künftig eng mit einer
regelmäßigen Rechenschaftslegung gegenüber den Eltern, der Kommune, der
Wirtschaft und den weiterführenden Bildungseinrichtungen verbunden werden.
Eine Einbeziehung von Vereinen, Unternehmen, Kirchen, Bibliotheken usw. ist
Steuern runter - Jobs rauf
Steuersenkungen sind das beste
Beschäftigungsprogramm. Das geltende Steuerrecht
ist kaum noch verständlich, die Steuerbelastung viel
zu hoch. Dazu hat die rot-grüne Koalition in den
letzten Jahren kräftig beigetragen. Für die FDP steht
eines fest: In der nächsten Legislaturperiode muss
Schluss sein mit laufend neuen unsystematischen
Reformversuchen und Korrekturen am Steuersystem.
Wir schlagen daher ein völlig neues Steuerrecht vor.
Niedrige Steuersätze, einfache und verständliche
Regeln, eine gerechte Belastung aller, das sind die
Kennzeichen. Bürger und Unternehmer akzeptieren Steuern nur in maßvoller und
berechenbarer Höhe. Die Besteuerungsgrundlagen müssen zudem verständlich
sein. Beides ist heute nicht der Fall.
Niedrige Steuern erreichen wir durch unseren Einkommensteuer-Stufentarif:
Einkommensteile von 0 bis 7.500 €
0 % Steuern
Einkommensteile von 7.501 bis 15.000 €
15 % Steuern
Einkommensteile von 15.001 bis 40.000 €
25 % Steuern
Einkommensteile ab 40.001 €
35 % Steuern
Wichtig ist: Jeder, der über den Null-Steuersatz hinausverdient, zahlt immer
nur für den höheren Einkommensteil den höheren Steuersatz. So kann sich
jeder seine Steuerbelastung selbst ausrechnen. Bei Ehegatten verdoppeln sich
die Einkommensstufen. Ergebnis unseres Tarifs: Der Bürger behält das meiste
des verdienten Geldes, er muss nur einen akzeptablen Anteil beim Finanzamt
abliefern.
Zur Freistellung des Existenzminimums gibt es für jeden Bürger, also auch für
jedes Kind, einen einheitlichen Grundfreibetrag von 7.500 €. Der besonderen
Belastung von Familien einschließlich der Alleinerziehenden wird durch diese
Verdoppelung des Freibetrags für Kinder Rechnung getragen. Das Kindergeld
wird entsprechend angepasst.
Das Einkommensteuerrecht wird drastisch vereinfacht. Wir wollen die
Steuererklärung auf einem Blatt Papier ermöglichen. Es entfällt die
Unterscheidung zwischen den sieben verschiedenen Einkunftsarten. Auch für
Körperschaften gilt der Stufentarif. Ausschüttungen werden immer mit 35 % bei
der Gesellschaft belastet. Beim Anteilseigner kann diese Steuer auf Antrag
angerechnet werden. Die Besteuerung wird so rechtsformneutral. Für die
Bürger spielt es also keine Rolle, ob Einnahmen von einer Kapitalgesellschaft
oder einer Personengesellschaft, durch selbständige oder nichtselbstständige
Arbeit erzielt werden. Um Kapitalflucht zu verhindern, werden als einzige
Ausnahme hierzu Zinsen durch eine an der Quelle anonym erhobene
Abgeltungsteuer von 25 % besteuert. Die Steuer wird auf Antrag auf die
persönliche Einkommensteuerschuld angerechnet.
Voraussetzung und Folge der Gleichbehandlung aller
Einkunftsarten ist der Wegfall der Gewerbesteuer. Sie
ist eine Sonderbelastung für eine immer geringere
Zahl deutscher Unternehmen und im internationalen
Vergleich ein Wettbewerbsnachteil. Der Wegfall der
Gewerbesteuer muss einhergehen mit einer
umfassenden Reform der Gemeindefinanzen. Die
Gemeinden können mit einem eigenen Hebesatzrecht
einen Zuschlag auf die zuvor gesenkte Einkommen-
und Körperschaftsteuer erheben. Zusammen mit
einem höheren Anteil an der Umsatzsteuer erhalten sie eine ergiebige und
planbare Finanzausstattung.
Für die Alterseinkünfte wird die nachgelagerte Besteuerung schrittweise
eingeführt. Soweit Beiträge zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge
steuerlich abzugsfähig sind, müssen daraus resultierende Alterseinkünfte beim
Zufluss versteuert werden.
Das Einkommensteuerrecht wird im Übrigen durch den Wegfall von
Sondertatbeständen, Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen
vereinfacht. "Steuern mit Steuern" soll es künftig nicht mehr geben. Staatliche
Förderung bestimmter Zwecke ist nur noch durch direkte Zahlungen möglich.
Das schafft mehr Transparenz und zwingt Leistungsempfänger und Staat
laufend zur Rechtfertigung der Fördermaßnahme.
Ein so vereinfachtes Einkommensteuerrecht führt zu einer gerechten und damit
akzeptablen Belastung. Die Bürger können wieder mehr Eigenverantwortung
übernehmen. Unternehmen erhalten neuen finanziellen Spielraum für
Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen.
Die Steuererhöhungen mit dem Etikett Ökosteuer sind
unsozial und ungerecht. Sie müssen rückgängig
gemacht werden. Sie haben weder positive
Umwelteffekte erzielt noch die Lohnnebenkosten
gesenkt. Im Rahmen einer umfassenden Rentenreform
werden die mit der Ökosteuer finanzierten Zuschüsse
des Staates zur Rentenversicherung und damit auch
die Ökosteuern zurückgeführt.
Darüber hinaus soll nicht mehr das Halten eines Autos
besteuert werden, sondern nur noch der Betrieb. Aus diesem Grund entfällt die
KfZ-Steuer. Sie wird auf die Mineralölsteuer umgelegt.
Die bisher nur ausgesetzte Vermögensteuer wird endgültig abgeschafft.
Unternehmen müssten sie aus der Substanz finanzieren, Bürger aus bereits
versteuertem Einkommen. Die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen wird
entsprechend dem britischen Modell neu geregelt. Im Erbfall wird die
Erbschaftssteuer festgesetzt und dann auf 10 Jahre gestundet. Pro Jahr der
Fortführung des Betriebes durch die Erben wird die Erbschaftsteuer um ein
Zehntel erlassen. Die Besteuerung des Trinkgeldes und die Bauabzugsteuer
werden abgeschafft.
Der Staat muss sich aus vielen Bereichen zurückziehen, in denen er heute
kostenträchtig tätig ist. Wer deutlich weniger Steuern bezahlen möchte, kann
nicht in jeder Situation nach dem Staat rufen, er muss mehr
Eigenverantwortung übernehmen.
Ein neues einfaches Steuerrecht mit einer maßvollen und gerechten Belastung
für alle setzt voraus, dass Steuervergünstigungen, Finanzhilfen und
Subventionen umfassend abgebaut werden. Unterm Strich profitieren alle: Die
Bürger haben mehr Geld zur Verfügung. Die Unternehmen erhalten neuen
Spielraum für Investitionen. Mehr Dynamik in der Wirtschaft sorgt für
Wachstum und Beschäftigung. Und: Ein schlanker Staat lebt gesünder und ist
nicht mehr anfällig für blaue Briefe aus Brüssel.
Arbeitsplätze schaffen statt Arbeitslosigkeit verwalten
Der deutsche Arbeitsmarkt leidet unter zu geringem
wirtschaftlichen Wachstum, unter strukturellen
Defiziten und seiner Inflexibilität. Etwa 50 Mrd. Euro
werden insgesamt für Arbeitslosengeld,
Arbeitslosenhilfe und arbeitsmarktpolitisch motivierte
Frühverrentungen aufgewandt, ohne dass dies zu
einer Wende auf dem Arbeitsmarkt geführt hätte.
Diese hohen Ausgaben haben starke Steuer- und
insbesondere Beitragsbelastungen zur Folge, die
ihrerseits die Beschäftigungsdynamik einschnüren.
Dieser Teufelskreis kann und muss durchbrochen
werden.
Die FDP will Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt. Die arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen sind dringend auf Umfang, Wirksamkeit und Effizienz zu
durchforsten, denn sinnvolle Arbeitsmarktpolitik muss dazu beitragen, mit
möglichst geringem Mitteleinsatz Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder möglichst
rasch zu beenden. Die FDP fordert daher, die Arbeitsmarktpolitik mit dem Ziel
der Erleichterung von Neueinstellungen grundlegend zu reformieren.
In der Arbeitslosenversicherung muss wieder ein strengeres
Versicherungsprinzip zur Geltung kommen. Die aktive Arbeitsmarktpolitik, z. B.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die häufig in Konkurrenz zu kleinen und
mittelständischen Privatunternehmen tritt, muss entschlossen gestrafft
werden. Versicherungsfremde Leistungen, wie die Kosten für die Fortsetzung
des Sofortprogramms zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit sowie die in den
Haushalt der Bundesanstalt verschobenen arbeitsmarktpolitischen Programme
müssen bezüglich ihrer Notwendigkeit überprüft und gegebenenfalls reduziert
werden. Die verbleibenden Programme müssen aus dem Bundeshaushalt
finanziert werden. Dadurch wird eine Senkung der Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung von heute 6,5 % auf 4,5 % ermöglicht.
Die Vermittlung und Beratung von Arbeitsuchenden muss neu organisiert und
soweit wie möglich privatisiert werden. Die Kompetenzen für die Bereiche
Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht sind in das Bundeswirtschaftsministerium zu
verlagern, um eine bessere Abstimmung der arbeitsmarktpolitischen
Gesetzgebung auf die ökonomischen Notwendigkeiten zu erreichen. Mittelfristig
sollte die Bundesanstalt für Arbeit in eine reine Versicherungsanstalt
umgewandelt werden, die auch Vermittlungsgutscheine ausgibt. Die
Arbeitsmarktpolitik hingegen wird durch eine nachgeordnete Bundesbehörde
durchgeführt, da arbeitsmarktpolitische Maßnahmen als allgemein
sozialpolitische Leistungen ohnehin stärker aus dem Steuerhaushalt zu
vergeben und zu kontrollieren sind. Die 10 Landesarbeitsämter sind
abzuschaffen.
Der Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen Arbeitsvermittlern muss
stärker gefördert werden. Arbeitslose erhalten Vermittlungsgutscheine, die mit
marktüblichen Preisen ausgestattet werden und die vermittlungshemmende und
-fördernde Merkmale wie Qualifikation, Alter und Gesundheit berücksichtigen.
Damit können sie einen Arbeitsvermittler ihres Vertrauens beauftragen. Sie
gelten für private und für staatliche Vermittler, so dass es einen echten
Wettbewerb gibt. Vermittler bei der Bundesanstalt für Arbeit sind
erfolgsabhängig zu bezahlen.
Beim Arbeitslosengeld muss die Anspruchsdauer wieder auf grundsätzlich 12
Monate festgesetzt werden, um den Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen,
hinsichtlich älterer Arbeitsloser muss eine angemessene Rückführung der
Bezugsdauer geprüft werden. Jeder Arbeitslose sollte verpflichtet sein, mit
seinem Arbeitsamt laufenden Kontakt zu halten, denn nur so wird seine
intensive und effektive Vermittlung und Betreuung durch das Arbeitsamt
gewährleistet.
Alle Maßnahmen müssen den Betroffenen bereits von Beginn der Arbeitslosigkeit
an zur Verfügung stehen. Förderungsmaßnahmen hängen vom individuellen
Arbeitsuchenden ab und müssen möglichst frühzeitig aus allen zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten ausgewählt werden können. Priorität sollten dabei
nach dem Vorrang der Vermittlung die berufliche Weiterbildung, die Förderung
der Selbstständigkeit mit qualifizierter Beratung sowie das
Probearbeitsverhältnis mit befristetem Einarbeitungszuschuss haben. Während
der Elternzeit muss die Möglichkeit bestehen, Qualifizierungsmaßnahmen über
das Arbeitsamt wahrzunehmen.
Das Kündigungsschutzgesetz muss gelockert werden,
sodass es Neueinstellungen erleichtert statt diese zu
verhindern. Seine heutige Form ist ein
Einstellungshemmnis und verfehlt zugleich seine
soziale Schutzfunktion, da es nur zu einer Vielzahl
von Arbeitsgerichtsprozessen führt, die in der Regel
nicht den Arbeitsplatz erhalten, sondern ohnehin in
Abfindungsregelungen münden. Das
Kündigungsschutzgesetz sollte daher erst ab der
Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern gelten und erst
zwei Jahre nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einsetzen. Zudem muss den
Arbeitnehmern mehr Spielraum eingeräumt werden, welche Form des
Kündigungsschutzes sie wollen. Daher sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber
statt des Kündigungsschutzes eine Abfindungszahlung für den Fall der
Kündigung vereinbaren können oder der Arbeitgeber sich zur Finanzierung einer
Weiterqualifizierungsmaßnahme verpflichten. Im übrigen soll die Sozialauswahl
bei betriebsbedingten Kündigungen nur nach den drei Kriterien Alter, Dauer der
Betriebszugehörigkeit und Unterhaltsverpflichtungen erfolgen. Besonders
qualifizierte Mitarbeiter sollen aus der Sozialauswahl ausgenommen werden
können. Es ist zu prüfen, ob Sondervorschriften für Menschen mit
Behinderungen diesen die Annahme eines Arbeitsplatzes erleichtern oder eher
erschweren.
Manche Vorschriften, die im tatsächlichen oder vermeintlichen Interesse von
Frauen eingeführt wurden oder faktisch fast nur auf weibliche Arbeitnehmer
Anwendung finden, verkehren sich auf dem Arbeitsmarkt zu
Beschäftigungshemmnissen für Frauen. Ziel muss es sein, solche rechtlichen
Schranken dort abzubauen, wo sie Frauen schaden statt nutzen. Dazu müssen
Schutzvorschriften und besondere Ansprüche kritisch überprüft und im Ergebnis
gegebenenfalls auch gestrichen werden.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss liberalisiert werden. Die Zeitarbeit
ist dem Baubereich zu öffnen. Das Synchronisationsverbot ist aufzuheben. Die
verschärfte Tarifbindung im zweiten Beschäftigungsjahr ist zurück zu nehmen.
Die Befristung von Arbeitsverträgen muss durch Abschaffung des Verbots eines
wiederholten Abschlusses eines befristeten Arbeitsvertrages und die
Ausdehnung der Befristung auf 4 Jahre erleichtert werden. Der einseitige
Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, der gerade für Frauen ein
Einstellungshemmnis darstellt, ist zurückzunehmen. Mit dem pauschal
besteuerten, sozialversicherungsfreien 630-Euro-Job - und damit auf dem
doppelten Niveau der früheren 630 DM-Jobs - soll die Möglichkeit geringfügiger
Beschäftigungsverhältnisse wieder eingeführt werden.
Die großflächige Vernichtung von Arbeitsplätzen und sozialen Chancen durch
starre, betriebsferne Flächentarife muss gestoppt werden. Der
Flächentarifvertrag, der die Arbeitsverhältnisse bis ins Detail bundeseinheitlich
regelt, hat ausgedient. Die Tarifparteien sollen sich darauf beschränken,
Rahmenbedingungen zu setzen. Innerhalb dieses Rahmens wird die
Entscheidung insbesondere über das Arbeitsentgelt und die Arbeitszeit auf die
betriebliche Ebene verlagert, auf Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen
und den Mitarbeitern bzw. den gewählten Belegschaftsvertretungen. Nur sie,
die Partner im Einzelbetrieb, kennen seine wirtschaftliche Lage und seine
speziellen Anforderungen. Nur sie können hierauf flexibel und individuell
reagieren. Durch entsprechende Änderung des Tarifvertragsgesetzes und des
Betriebsverfassungsgesetzes ist diese neue Form der Tarifverträge gesetzlich
abzusichern. Die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist abzuschaffen.
Die Nachwirkung von Entgelttarifverträgen bei Ausscheiden aus dem
Arbeitgeberverband ist zu begrenzen.
Das Günstigkeitsprinzip in § 4 Abs. 3
Tarifvertragsgesetz muss dahin gehend geändert
werden, dass künftig auch ein geringerer Lohn oder
eine längere Arbeitszeit für den Erhalt des
Arbeitsplatzes günstiger sein kann, wenn hierdurch
der Arbeitsplatz gesichert wird und dem 75 % der
abstimmenden Mitarbeiter des Unternehmens
zugestimmt haben. In Fällen der Krise eines
Unternehmens ist der Fortbestand und damit der
Erhalt von Arbeitsplätzen oft nur möglich, wenn ein Erwerber das Unternehmen
zu Bedingungen übernehmen kann, die den Fortbestand des Unternehmens in
seiner Hand gewährleisten. Deswegen setzt sich die FDP dafür ein, dass die
Regelung des § 613a BGB zum Betriebsübergang im Falle der drohenden
Insolvenz eines Unternehmens dahingehend geändert werden soll, dass der
Betriebsveräußerer oder Betriebserwerber Arbeitsbedingungen, die durch
Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag gelten, ändern darf, um
den Fortbestand des Betriebes zu sichern. In der Insolvenz eines
Unternehmens soll § 613a BGB keine Anwendung mehr finden.
Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz, der vom
Tarifvertrag abweichende Betriebsvereinbarungen bislang untersagt, ist zu
ändern. Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene zwischen Unternehmen und
Belegschaftsvertretung, die freiwillig geschlossen werden und der 75 % der
abstimmenden Mitarbeiter zugestimmt haben, sollten möglich sein.
Alle arbeitsmarktpolitischen Programme müssen nach den Prinzipien der
Wirtschaftlichkeit und Effizienz öffentlich ausgeschrieben werden. Projektträger
müssen zukünftig im Wettbewerb stehen. Durch ständige Leistungsvergleiche
sollte der Qualitätswettbewerb zusätzlich verstärkt werden. Arbeitslose sollen
über Qualifizierungsgutscheine die Möglichkeit haben, als Nachfrager
aufzutreten und damit den Wettbewerb zwischen den Anbietern zu stärken.
Die FDP lehnt Tariftreueregelungen bei der öffentlichen Auftragvergabe ab.
Dadurch wird den kleinen und mittelständischen Unternehmen gerade in den
neuen Ländern die Möglichkeit genommen, aufgrund ihrer betrieblichen
Kostensituation ein freies Angebot zu kalkulieren. Sie verlieren damit ihre
Konkurrenzfähigkeit, weil sie dadurch auch bei öffentlichen Ausschreibungen
benachteiligt sind. Die öffentlich subventionierte, unfaire Konkurrenz für
mittelständische Unternehmen und Existenzgründer durch
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen, etwa im
Bereich des Garten- und Landschaftsbaus, des Handwerks und der
Bauwirtschaft, muss deutlich eingeschränkt werden. Vorhandene Anbieter
werden durch die mit öffentlichen Geldern subventionierten Anbieter aus dem
Markt gedrängt und private Arbeitsplätze gehen verloren. Die Möglichkeit,
durch die bloße Teilnahme an diesen Maßnahmen den Anspruch auf
Arbeitslosengeld aufzubauen bzw. zu erneuern, muss ebenfalls abgeschafft
werden. Die Höhe der Bezahlung darf sich nicht mehr wie bisher üblich an den
tariflichen Löhnen ausrichten, sondern muss sich am ansonsten bestehenden
Transferanspruch orientieren, um so den Anreiz zur Suche und Aufnahme einer
regulären Beschäftigung zu stärken. Es ist Ziel der Liberalen, besonders jungen
Menschen ein Angebot zur Beschäftigung zu machen. Dies sollte von einem
individuellen Fallmanagement durch private Agenturen begleitet werden.
Bürgergeld-Anreize für neue Arbeitsplätze
Die Beschäftigungspolitik muss sich auch den Auswirkungen der Globalisierung
auf den Arbeitsmarkt stellen. Während für Arbeitsplätze mit hohen
Qualifikationsanforderungen Arbeitskräfte fehlen, werden Arbeitsplätze mit
geringen Qualifikationsanforderungen im Hochlohn-Land Deutschland weiter
abgebaut, nicht nur in Sektoren der Wirtschaft, die im internationalen
Wettbewerb stehen. Zugleich werden durch den technologischen Wandel
vorhandene alte Qualifikationen entwertet.
Es kommt daher darauf an, produktivitätsorientierte Löhne zuzulassen und
gleichzeitig ein Abgleiten in Armut zu verhindern. Das heutige Transfer-System
ist dazu nicht in der Lage. Für viele arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger lohnt es
sich nicht, eine Arbeit anzunehmen, weil gerade bei niedrigem Einkommen der
Lohnabstand zu gering ist. Das Niveau der steuerfinanzierten Sozialleistungen
und die weitgehende Vollanrechnung von Erwerbseinkommen auf die Sozialhilfe
lassen es für den Betroffenen unattraktiv werden, Arbeit zu niedrigen Löhnen
anzunehmen. Um einem arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger größere Anreize zu
geben, Arbeit aufzunehmen und in das Erwerbsleben zurückzukehren, müssen
die Freibeträge erhöht werden, die Anrechnungssätze langsamer ansteigen und
der Eingangssteuersatz auf 15 Prozent gesenkt werden.
Notwendig ist ein Transfer-System, das auch im Niedriglohn-Sektor
Arbeitsanreize erhält und Brücken in neue Beschäftigung baut. Das von der FDP
vorgeschlagene Bürgergeld baut solche Brücken besser als alle bisher
versuchten Kombilohn-Modelle. Durch die beim Bürgergeld nur teilweise
Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Sozialleistungen können trotz niedrigen
Lohnes oder geringer Stundenzahl bisher arbeitslose Leistungsempfänger ihr
Auskommen sichern und gegenüber der Nicht-Erwerbsfähigkeit verbessern.
Um das Bürgergeld-System, das gerade geringer qualifizierten, aber
leistungswilligen Menschen hilft, finanzierbar zu machen, schlägt die FDP vor,
die Anrechnungssätze von Erwerbseinkommen auf die Sozialleistungen
progressiv zu gestalten. Für Menschen mit Behinderungen bzw. bei
Betreuungsnotwendigkeit von Angehörigen soll es einen erhöhten
Bürgergeld-Anspruch geben.
Als erster Schritt zum Bürgergeld muss die Arbeitslosenhilfe vollständig mit der
Sozialhilfe zu einem System mit einer Leistung, mit klaren Zuständigkeiten,
eingleisigen Verfahren und schlankerer Verwaltung zusammengefasst werden.
Bis zur Einführung des Bürgergeldes muss die Sozialhilfe so ausgestaltet
werden, dass sie einerseits den tatsächlich Bedürftigen ein Leben in Würde
ermöglicht, andererseits aber zugleich die Selbstständigkeit aller Hilfeempfänger
stärkt und den Leistungsmissbrauch vermeiden hilft. Dazu gehört auch die
Pauschalierung von Leistungen statt der bürokratischen und zu Missbrauch
einladenden Erstattung einzelner Aufwendungen.
Dem Gegenleistungsprinzip muss wieder Geltung verschafft werden. Wenn
jemand gesund und arbeitsfähig ist und keine Kinder oder pflegebedürftigen
Angehörigen zu versorgen hat, dann ist es ihm zuzumuten, dass er für das,
was er erhält, auch eine Gegenleistung erbringt. Die vorhandenen
Sanktionsmechanismen müssen in Zukunft straffer und stärker angewandt
werden. Bisher muss das Sozialamt beweisen, dass ein Sozialhilfeempfänger
entgegen seiner Behauptung arbeitsfähig ist. Dies will die FDP ändern: In
Zukunft muss der Sozialhilfeempfänger darlegen, dass er nicht arbeitsfähig ist.
Der Staat ist gehalten, über einen Fallmanager geeignete Angebote zu machen.
Nur bei einem solchen Nachweis eigener Bemühungen zur Aufnahme von Arbeit
besteht der Anspruch auf Leistungen, die über das materielle Existenzminimum
hinaus für die Eingliederung des Bedürftigen in die Gesellschaft erforderlich sind.
Ansonsten erfolgt eine Kürzung der Geldleistungen auf das materielle
Existenzminimum, also die Existenz sichernden Leistungen wie Ernährung,
Unterkunft, Kleidung und Hausrat. Im Gegenzug werden bei der Sozialhilfe nach
dem Bürgergeld-System die Anrechnungssätze für selbst verdientes Einkommen
abgesenkt. Damit werden Modelle nach dem §18 V BSHG (Einstiegsgeld) zum
Regelfall.
Mittelstand - Jobmaschine Nr.1
Der Mittelstand ist der größte Arbeitgeber in Deutschland. Zwei Drittel aller
Beschäftigten arbeiten in mittelständischen Betrieben. Mittelständische
Unternehmen erbringen weit über 80 % der Ausbildungsleistung. Die Marktnähe
und das unmittelbare Gespür für Markterfordernisse tragen dazu bei, dass der
Mittelstand besonders innovativ ist.
Angesichts der hohen Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen zur
wirksamen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit muss der Mittelstand Bedingungen
vorfinden, die es ihm erlauben, seine Potenziale im Interesse einer freiheitlichen
Gesellschaft und einer funktionsfähigen Sozialen Marktwirtschaft voll zu
entfalten.
In ihrer Steuerreform hat die rot-grüne Bundesregierung die
Personengesellschaften, und damit insbesondere den Mittelstand, drastisch
benachteiligt. Im Mittelpunkt einer Steuerreform muss deshalb der Übergang zu
einem einfachen Stufentarif mit Steuersätzen von 15 %, 25 % und in der
Spitze 35 % stehen. Von Vereinfachungen im Einkommensteuerrecht profitieren
insbesondere mittelständische Unternehmen, die nur selten über Möglichkeiten
und Kapazitäten für Steueroptimierungsstrategien verfügen. Deshalb wird im
Zuge einer Steuerreform auch ein radikaler Abbau steuerlicher
Ausnahmeregelungen sowie die Abschaffung der Gewerbesteuer zu
verwirklichen sein.
Die Reform der betrieblichen Mitbestimmung hat mit der Absenkung der
Schwellenwerte insbesondere die kleinen und mittelständischen Betriebe massiv
belastet. Die FDP setzt auf betriebliches Miteinander statt funktionärische
Fremdbestimmung. Wir sprechen uns daher für eine Öffnungsklausel im
Betriebsverfassungsgesetz aus, damit Betriebe bei Zustimmung der
Geschäftsleitung und der Mehrheit der Mitarbeiter rechtsverbindlich alternative
Mitbestimmungsmodelle vereinbaren können.
Bei der Neufassung der Richtlinien zur Unterlegung von Bankkrediten mit
Eigenkapital ("Basel II") dürfen die Finanzierungsmöglichkeiten des
Mittelstandes insbesondere bei langfristigen Krediten nicht abgeschnitten
werden. Grundsätzlich entspricht es zwar einem marktwirtschaftlichen Ansatz,
wenn der Zinssatz auch das Risiko eines Kredites widerspiegelt. Bei der
Gewichtung des Risikos sind aber neben dem Eigenkapital auch die Qualität der
Betriebsleitung und der Produkte, die Stabilität des Marktes, die Größe des
Kredites u. ä. zu berücksichtigen.
Nach der in den letzten Jahren erfolgreich angelaufenen Privatisierung von
öffentlichem Beteiligungsbesitz muss verstärkt das Augenmerk auf
Aufgabenprivatisierungen gelegt werden. Unabdingbar ist deshalb aus Sicht der
Und hier noch ein Wort zur Finanzierung: Schulden...
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