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    Was die Progarmme sagen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.08.02 17:01:58 von
    neuester Beitrag 03.09.02 22:35:32 von
    Beiträge: 6
    ID: 615.140
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      schrieb am 02.08.02 17:01:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Arbeit:

      Arbeitsplätze und Wohlstand für alle sichern - Für eine wirksame und effiziente Arbeitsmarktpolitik
      Deutschland bedarf dringend einer durchgreifenden Reform der Arbeitsmarktpolitik, die sich auf die Wirksamkeit und Effizienz ihrer Maßnahmen konzentriert. Die anhaltend hohe weitgehend strukturelle Arbeitslosigkeit in Deutschland sowie die beschäftigungspolitischen Erfolge anderer Länder ziehen die Effektivität der deutschen Arbeitsmarktpolitik stark in Zweifel.
      Die Bundesregierung hat ihr Pulver verschossen. Das Jahr 2002 wird so zu einem verlorenen Jahr für die Bundesrepublik Deutschland. Dabei gäbe es eine Reihe von Aufgaben, die überzeugend angepackt werden müssten.

      Die FDP will und wird das tun. Wir haben keine Zeit zu verlieren. Die Senkung der Arbeitslosigkeit ist die zentrale Aufgabe in Deutschland.

      Die FDP fordert:

      Die Begrenzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf 12 Monate.
      Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
      Die Ermöglichung befristeter flexibler Arbeitsverträge für neueingestellte Mitarbeiter ab 50 Jahren, um überhaupt einen Beschäftigungseinstieg möglich zu machen.
      Für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse muss eine neue Basis geschaffen werden: 630-EURO-Jobs.
      Die öffentlich subventionierte und unfaire Konkurrenz für mittelständische Unternehmen durch


      Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen muss beendet werden.
      Das Tarifrecht muss flexibilisiert werden.
      Die rot-grünen Regelungen gegen sogenannte "Scheinselbstständige" müssen im Interesse von mehr Existenzgründungen entfallen.
      Die Einrichtung eines Betriebsrates muss auf Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten begrenzt werden.
      Deutschland braucht eine klare und einheitliche gesetzliche Grundlage zur Steuerung der Zuwanderung. Denn geregelte Zuwanderung schafft Arbeitsplätze, ungeregelte erzeugt sozialen Sprengstoff.
      Senkung der Steuertarife und Vereinfachung des Steuersystems.
      Es gilt Arbeitsplätze und Wohlstand für alle zu sichern durch:

      Durch weniger Steuern und weniger Abgaben
      Durch eine neue Kultur der Selbständigkeit
      Durch mehr Freiheit und weniger Staat



      Bildung:

      Neue Chancen für bessere Bildung - Die liberale Bildungsoffensive für das 21. Jahrhundert
      Die FDP sieht in der Bildung, Ausbildung, im Wissen und im Forschergeist die wichtigsten Zukunftsressourcen, um Deutschland gesellschaftlich und wirtschaftlich für das Informationszeitalter fit zu machen. Neue Technologien sind für Liberale zuerst Chance und nicht Risiko.
      Wissen trägt zur individuellen Entfaltung bei, fördert soziale Fähigkeiten und ist ein wichtiger Standortfaktor für Deutschland. Bildung ist folglich die wichtigste Investition. Deshalb fordert die FDP-Bundestagsfraktion: Investitionen in die Chancen von morgen - statt Subventionen für Investitionen von gestern.

      Bildung hat finanziell und politisch Priorität, damit Schüler, Auszubildende und Studenten später im weltweiten Wettbewerb bestehen können.
      Die FDP-Bundestagsfraktion will Leistungsgerechtigkeit in der Bildungspolitik durch mehr Wettbewerb zwischen den Bildungseinrichtungen. Die Bildungseinrichtungen brauchen mehr Autonomie, um ihr Profil für diesen Wettbewerb zu stärken.
      Der Staat muss sich zurück nehmen, will er die Freiheit von Lehre und Forschung und eine bedarfsgerechte akademische Bildung auch für die Zukunft sichern:
      Hochschulrahmengesetz auf Bundesebene reformieren
      Bildungsschecks für mehr Qualität und Wettbewerb
      Chancengleichheit im Bildungssystem - Bundesausbildungsförderungsgesetzes reformieren
      Verkürzung der Schul-, Ausbildungs- und Studienzeiten
      Freie Schulwahl und Wettbewerb der Schulen
      Bildungsangebote müssen transparenter werden
      Liberales Berufsbildungskonzept
      Allgemeine und berufliche Bildung muss gleichwertig sein
      Juristenausbildung reformieren
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 17:12:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      dem thema bildung wird ja von herrn Lange (FDP) in Hamburg gerade der finale todesstoss versetzt - also soviel inkompetenz wie die FDP gerade bei diesem thema in der praxis beweist erübrigt jede diskussion.

      ansonsten : muss die FDP auch hier schon wahlkampfwerbung machen ?
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 17:15:39
      Beitrag Nr. 3 ()



      Die FDP steht für erstklassige Bildung für jeden





      Bildung ist das am meisten vernachlässigte Feld der
      deutschen Politik. Diesen Misstand kann nur eine
      entschiedene Wende hin zur Freiheit für das
      Bildungswesen überwinden.

      Bildung ist Bürgerrecht. Erziehung, Bildung und
      Ausbildung junger Menschen zählen zu den
      vorrangigen Aufgaben der Gesellschaft. Nur
      engagierte, gut ausgebildete und kreative Menschen
      werden angesichts des rasanten gesellschaftlichen,
      sozialen und vor allem technischen Wandels die
      Herausforderungen der Zukunft bewältigen. In
      unserem rohstoffarmen Land ist Bildung der entscheidende Standortfaktor für
      nachhaltigen Wohlstand aller. Bildung schafft damit die materielle Grundlage
      unseres modernen Sozialstaates.

      Gleichrangig mit der Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten muss unser
      Bildungssystem Werte und Normen unserer Gesellschaft und Kultur den jungen
      Menschen nahe bringen. Bildung und Ausbildung sollen zu Unabhängigkeit und
      Selbstbewusstsein erziehen und die Bereitschaft fördern, Verantwortung für
      sich und andere zu übernehmen.

      Bildung muss auf die Lebenswirklichkeit der Menschen eingehen und alle
      Dimensionen menschlicher Fähigkeiten, von den emotionalen und
      willensmäßigen über die ästhetischen bis zu sozialen und handlungsbezogenen
      Aspekten des Daseins erfassen. Bildung muss eine souveräne Orientierung in
      der Welt vermitteln.

      Ein solides Grundwissen in Verbindung mit fachlichem Können und sozialer
      Kompetenz ermöglicht es den Menschen, Leistungen zu erbringen, neue
      Herausforderungen zu bewältigen und gesellschaftliche Prozesse mitzugestalten
      statt sie nur nachzuvollziehen.

      Die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands hängt im Wesentlichen
      davon ab, wie gut die Menschen für den Beruf ausgebildet sind und wie sie sich
      im und neben dem Beruf weiterbilden können. Das für die berufliche Praxis
      nötige Spezialwissen wandelt sich immer schneller und erfordert eine ständige
      Überprüfung und Erneuerung des einmal Gelernten. Der beruflichen Bildung und
      Weiterbildung kommt angesichts dessen eine besondere Bedeutung zu.

      Unser Bildungssystem muss sich ständig selbst überprüfen



      Nur mit großer Vielfalt unterschiedlichster
      Bildungsangebote und Organisationsformen kann die
      Gesellschaft heutigen und künftigen Anforderungen
      gerecht werden. Darum wollen wir eine Neuverteilung
      der Verantwortung im Bildungsbereich: Für eine
      Stärkung der Eigenverantwortung der
      Bildungseinrichtungen, für Wettbewerb um die
      besseren Konzepte und damit auch um die
      Bildungsteilnehmer selbst. Bildungseinrichtungen in
      freier Trägerschaft erweitern und bereichern das
      staatliche Bildungsangebot. Sie zeigen schon heute, dass pädagogische Vielfalt
      im Wettbewerb zu guten Ergebnissen führt. Aber auch sie werden künftig mehr
      gefordert sein, wenn staatliche Schulen im Wettbewerb mehr
      Bewegungsfreiheit erhalten. Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft, die
      staatlich anerkannte Abschlüsse anbieten, müssen daher dieselbe Förderung
      erhalten, wie die entsprechenden staatlichen Einrichtungen. Private Träger
      erhalten künftig die gleichen Pro-Kopf-Beträge wie die staatlichen.

      Die FDP wird den Anteil der Bildungsausgaben erhöhen und gibt Investitionen in
      Bildung und Forschung Vorrang in den öffentlichen Haushalten.

      Die FDP wird dafür eintreten, dass die Kultusministerkonferenz abgeschafft
      wird. Das überregulierte Bildungswesen braucht Raum, um neue Konzepte
      erproben zu können. Die PISA-Ergebnisse zeigen, dass wir im Interesse unserer
      Kinder handeln müssen. Die Kultusminsterkonferenz zerredet notwendige
      Reformen. Die FDP fordert unabhängige Qualitätssicherungsagenturen, die als
      Stiftung oder GmbH geführt werden. Die Agenturen überprüfen und zertifizieren
      die Qualität von Schulleistungen, zunächst in den Kernbereichen Mathematik,
      einer Naturwissenschaft, deutsche Sprache und erste Fremdsprache. Der Weg,
      die gesteckten Ziele zu erreichen, bleibt den einzelnen Schulen selbst
      überlassen. Einzelne Schulen, auch Schulen in freier Trägerschaft, sowie
      Länder können sich dem Zertifizierungsverfahren anschließen. Nach einer
      Erprobungsphase auf freiwilliger Basis ist eine flächendeckende Teilnahme aller
      Schulen anzustreben. Wir wollen keine Vereinheitlichung, sondern kreative
      Vielfalt im Bildungswesen und deshalb einen Wettbewerb der Bundesländer um
      die beste Bildungspolitik. Dabei werden die Liberalen in jedem Bundesland dafür
      eintreten, den Schulen schrittweise mehr pädagogische Freiheit und
      umfassende Selbstverwaltungsrechte zu gewähren. Dies sind die wichtigsten
      Voraussetzungen für einen qualitätssteigernden pädagogischen Wettbewerb.

      Darüber hinaus darf Bildung in einer sich ständig und teilweise sprunghaft
      wandelnden Welt nicht als eine einmalige Angelegenheit verstanden werden.
      Bei mittlerweile fast dreißigtausend Weiterbildungsträgern, 20 Mio. Teilnehmern
      und einem Kostenvolumen von 52 Mrd. Euro pro Jahr müssen
      Rahmenbedingungen für mehr Effizienz und Transparenz geschaffen werden.
      Dazu sollte eine Stiftung Bildungstest, ähnlich der Stiftung Warentest,
      eingerichtet werden. Die Bildungsträger müssen verpflichtet werden, Systeme
      freiwilliger Zertifizierung zu schaffen. Für Teilnehmer an Weiterbildung ist ein
      Bildungspass zu schaffen, der ihre Bildungs- und Weiterbildungsschritte auf
      freiwilliger Basis in standardisierter Form dokumentiert.

      In den Schulen muss die Qualifikation von Lehrern in der unterrichtsfreien Zeit
      ebenso selbstverständliche Pflicht werden wie in den Hochschulen. Die
      wissenschaftliche Weiterbildung muss für die Professoren der Hochschulen
      bundesweit dritte Pflichtaufgabe neben Lehre und Forschung werden.

      Die FDP fordert die Erstellung eines nationalen Bildungsberichtes. In diesem
      Bericht sind einmal pro Legislaturperiode die Daten zum gesamten
      Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Weiterbildung von Bund und Ländern
      zu erheben und dem Bundestag vorzulegen.

      Bildung ist eine Hauptaufgabe der Gesellschaft - und der Familie



      Elternschaft heißt auch, den Erziehungsauftrag des
      Grundgesetzes ernst zu nehmen: "Pflege und
      Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der
      Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht"
      (Artikel 6, Absatz II). Die Aufgabe der Bildung unserer
      Kinder ist durch die Schule nicht alleine zu erfüllen.
      Die Bildung unserer Kinder muss so früh wie möglich
      anfangen, denn Bildungsdefizite in den ersten fünf
      Jahren können von der Schule nicht mehr aufgeholt
      werden. Deshalb muss ein bildungspolitischer Schwerpunkt auf
      Kindertagesstätten und Kindergärten gelegt werden. Hierzu ist eine verstärkte
      finanzielle Förderung und eine Verbesserung der Ausbildung von Erzieherinnen
      und Erziehern nötig. Damit die vorschulische Ausbildung professionell betrieben
      werden kann, benötigen wir pädagogische Profis.

      Eine bessere Ausstattung mit Kinderbetreuungsplätzen ist eine wichtige
      Aufgabe, der sich die Politik zwingend stellen muss. Insbesondere das
      Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren und für Grundschulkinder ist zu
      erweitern. Die Förderung von Kindern in den Tageseinrichtungen und der
      Tagespflege erfüllt eine gesellschaftliche Funktion. Kindertageseinrichtungen
      sind auch als frühzeitige Vorbereitung auf den Schulbesuch ein elementarer
      Bestandteil des Bildungssystems und gerade in unserer sich wandelnden
      Informationsgesellschaft wichtig. Die FDP setzt sich für die Verbesserung der
      Kinderbetreuung durch mehr Markt und Wettbewerb ein.

      Darüber hinaus fordert die FDP ein breiteres Angebot an integrativen
      Kindergärten für deutsche und ausländische Kinder. Auch muss die Förderung
      deutscher Sprachkenntnisse, bei deutschen genauso wie bei ausländischen
      Kindern, integraler Bestandteil der Vorschulerziehung werden. Insgesamt muss
      der Bildungsauftrag des Kindergartens aufgewertet werden. Dazu gehört auch
      eine neue Balance von Lernen, Spielen und Bewegen. Die Vermittlung von für
      das schulische Lernen grundlegenden Fähigkeiten sollte nach skandinavischem
      Vorbild durch ein Rahmencurriculum, das einrichtungsspezifisch umzusetzen ist,
      verbindlichen Charakter erhalten.

      Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz muss von den Bundesländern
      umgesetzt werden, damit er von den Eltern als Vertreter ihrer
      anspruchsberechtigten Kinder wirklich in Anspruch genommen werden kann.
      Gemeinsam mit den Kommunen ist zusätzlich für ein bedarfsgerechtes Angebot
      an Ganztagsbetreuung für Kinder verschiedener Altersstufen zu sorgen. Ein
      Sparpotenzial besteht in diesem Zusammenhang in der Beseitigung
      bürokratischer Hemmnisse, der Verschlankung kostentreibender Bauvorschriften
      für Kindergärten und in dem Verzicht auf überholte und überzogene
      Regulierungen, z.B. bei der räumlichen Ausstattung. Ziel der Liberalen ist die
      Schaffung eines neuen Freiraumes für Kommunen und die einzelnen
      Einrichtungen, um nach konkreten Erfordernissen vor Ort zu entscheiden. Denn
      Kommunen und andere Träger von Betreuungseinrichtungen sind selbstständig
      in der Lage, gemeinsam mit den Eltern die erforderlichen Standards sowie die
      Prioritätensetzung zu definieren.

      Um ein flexibleres und am Bedarf orientiertes Angebot zu schaffen, fordert die
      FDP die Einführung des sogenannten Kita-Gutschein-Modells. Mit dem
      Kita-Gutschein wird der Anspruch der Eltern auf eine Kinderbetreuung
      bestätigt, ohne dass damit die Zuweisung eines konkreten Platzes verbunden
      ist. Mit dem Kita-Gutschein treten die Eltern auf dem Markt der Anbieter als
      Nachfrager auf und suchen sich die von ihnen gewünschte Leistung aus. Die
      Qualität des Betreuungsangebotes soll die Nachfrage bestimmen - nicht bloß
      die Nähe der Wohnung. In diesem Zusammenhang muss es auch möglich
      werden, die Kita-Gutscheine bei Arbeitgebern einzulösen, die in ihrem
      Unternehmen eine Kinderbetreuung ermöglichen, die bestimmten, zu
      definierenden Qualitätsstandards entspricht.

      Leistungsstarke Schulen - neue Rahmenbedingungen schaffen

      Aufgabe der Schule der Zukunft wird es vor allem sein, bei der
      nachwachsenden Generation die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen zu
      wecken und die entsprechenden Fähigkeiten dazu auszubilden. Die
      Überregulierung des deutschen Schulwesens muss abgebaut werden, damit
      unsere Schulen diese Aufgabe lösen können.

      Für eine solide Grundausbildung

      Die Grundschulen sind wesentlich zu stärken. Schulhorte sind generell an die
      Schulen zu koppeln. Fremdsprachenunterricht soll beginnend mit der ersten
      Klasse fester Bestandteil des Lehrplans werden. Die Entscheidung, welche
      Fremdsprache gewählt wird, obliegt den Schulen. Eine größere
      Chancengerechtigkeit für die Schüler durch Vertiefung der Grundkenntnisse und
      -fertigkeiten erfordert eine deutliche Ausweitung der Ganztagsangebote in allen
      Schulformen. Die Ganztagsschule, soweit sie die ergänzende Betreuung von
      Kindern umfasst, muss ein Angebot bleiben, dessen Annahme letzten Endes von
      der Entscheidung der Eltern abhängt. Die FDP lehnt dabei ein Modell der
      Ganztagsschule, das ausschließlich verstanden wird als eine Verlängerung der
      Halbtagsschule, ab. Für die Betreuung der Kinder an Ganztagsschulen müssen
      neue Modelle erlaubt werden, die eine Zusammenarbeit mit Kinderhorten und
      anderen Einrichtungen freier Träger ebenso sinnvoll einbeziehen, wie eine
      Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten.

      Die FDP will, dass unsere Kinder schon mit fünf Jahren eingeschult werden
      können. Kinder, die besonderer Förderung bedürfen, sollten durch den
      verstärkten Einsatz von Entwicklungsdiagnostik im Elementarbereich
      frühzeitiger erkannt und unterstützt werden. Sie müssen nötigenfalls von der
      Einschulung zurückgestellt werden, um den für sie individuell richtigen
      "Übergangsmoment" zu finden. Im Ergebnis ist somit eine durchschnittlich
      frühere, aber zugleich flexiblere Einschulung anzustreben. Eine frühere
      Einschulung trägt nicht nur den sich zunehmend verändernden
      Lebensverhältnissen vieler Familien Rechnung. Sie eröffnet die Möglichkeit, die
      Lernbereitschaft und Wissbegier der Schüler frühzeitig pädagogisch sinnvoll zu
      nutzen. Die Leistungen unserer Kinder müssen für Eltern und Kinder
      verständlich bewertet werden.

      Die Arbeitsbedingungen besonders der Grundschulen sind zu verbessern. Die
      PISA-Studie hat deutlich gemacht: Während in anderen Ländern Klassengrößen
      von 20 Kindern nicht überschritten werden dürfen, sind - vor allem in den
      Ballungsgebieten Deutschlands - Klassenstärken von bis zu 30 Kindern die
      Normalität. Die FDP setzt sich daher für eine deutliche Verbesserung der
      Lehrer-Schüler Relation in den Grundschulen ein.

      Für Chancengleichheit

      Chancengleichheit im Bildungswesen zu gewährleisten, hat für die FDP Priorität.
      Das bedeutet Gleichheit der Chancen am Start, jedoch nicht Gleichheit der
      Ergebnisse am Ziel.

      Vor der Einschulung sollten alle Kinder einen verbindlichen Eingangstest
      durchlaufen, der nicht nur ihre "Schulfähigkeit", sondern auch Lernschwächen,
      besondere Begabungen und vor allem auch Sprachprobleme erfasst. Kinder, die
      zum Zeitpunkt des Schuleintritts die deutsche Sprache nicht ausreichend
      beherrschen, sind so lange gesondert zu fördern, bis sie den Anschluss an die
      anderen Kinder ihrer Jahrgangsstufe erreicht haben. Wie der Schulalltag, aber
      auch zahlreiche Untersuchungen (z.B. PISA) zeigen, hat die Zahl derjenigen
      Schüler, die Schwierigkeiten beim Erlernen der Kulturtechniken wie Rechnen,
      Lesen und Schreiben haben (Dyskalkulie, Legasthenie), ständig zugenommen.
      Die FDP spricht sich deshalb dafür aus, dem Alter der Kinder angemessene
      Lernmethoden zu fördern und in Schulversuchen zu erproben, die geeignet
      sind, der Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche vorzubeugen, diese
      möglichst zu beseitigen und gleichzeitig die Konzentration und Aufmerksamkeit
      der Kinder zu stärken.

      Die FDP begrüßt die verschiedenen Formen der Bemühungen zur Integration
      von behinderten Kindern in Kindergärten und Schulen. In allen Bundesländern
      sollen behinderte Kinder in Regelkindergärten und Regelschulen gehen können.
      Dem Elternwillen und den Wünschen der behinderten Menschen sollte in
      Zukunft vermehrt Rechnung getragen werden. Die Durchlässigkeit zwischen den
      Einrichtungen ist zu verbessern. Behinderte und nichtbehinderte Menschen
      sollten zukünftig gemeinsam innerhalb einer Bildungseinrichtung unterrichtet
      werden. Sonder- und Regelschulen können unabhängig voneinander unter
      einem Dach existieren.

      Ebenso wie Lernschwache und Lernbehinderte haben auch Hochbegabte ein
      Recht auf besondere schulische Förderung. Die FDP will die durchgehende
      Förderung Hochbegabter - vom Kindergarten über die Grundschule und
      weiterführende Schule bis zum Studium und zur Berufsbildung. Bei
      Hochbegabten versagen die üblichen Methoden der Pädagogik. Die FDP fordert
      daher bundesweit die Einrichtung von Lehrstühlen für Hochbegabtendidaktik
      und -pädagogik sowie eine Reform der Lehrerausbildung, die den Bedürfnissen
      der Hochbegabten Rechnung trägt.

      Für Innovationen

      Zu keiner Zeit reichte es aus, sich auf einmal erworbenem Wissen auszuruhen.
      Lebenslanges Lernen gewinnt jedoch eine neue Qualität, wenn sich die
      Innovationszyklen auf immer kürzere Zeitspannen reduzieren. Arbeitsplätze
      entstehen durch Bildung. Zur notwendigen Bildung, die im Berufsleben gefordert
      ist, gehören auch Kenntnisse im Umgang mit neuen Medien. Für Menschen mit
      Behinderungen muss ein ungehinderter Zugang ermöglicht werden.

      Neue Werkzeuge wie Computer erfordern auch neue Konzepte. Deshalb: Neue
      Medien gehören in die Bildungseinrichtungen. Die dafür nötigen Haushaltsmittel,
      auch solche für Systembetreuung, sind bereitzustellen.

      Schulsponsoring ist durch den Abbau von bürokratischen Hindernissen zu
      fördern. Unternehmen sollen sich dazu bekennen dürfen, Schulen mit
      Computern oder Büchern ausgestattet zu haben. Schulen sollen mit einer guten
      Ausstattung für sich werben dürfen. So kann die Wirtschaft tatsächlich mit in
      die Verantwortung für eine gute Ausbildung der Schüler genommen werden.

      Leistungsstarke Schulen - Eigenständigkeit, Wettbewerb und Verantwortung

      Im Schulwesen soll die Vielfalt der Angebote und die Eigenständigkeit der
      einzelnen Schulen entwickelt werden. Dazu benötigen die Schulen deutlich
      mehr Möglichkeiten zur Selbstverwaltung, als es die geltende Gesetzgebung
      derzeit zulässt. Die FDP fordert eine größere pädagogische und finanzielle
      Verantwortung der einzelnen Bildungseinrichtungen, damit sich der Wettbewerb
      zwischen den einzelnen Schulen verstärkt und das bessere Konzept sich
      durchsetzen kann. Derzeit verlassen pro Jahr circa 87000 Schüler (9%) die
      allgemeinbildende Schule ohne Abschluss. Dieser erschreckend hohen und leider
      gestiegenen Zahl kann nur entgegengearbeitet werden, wenn neue Konzepte
      schulischer Arbeit entwickelt und umgesetzt werden.

      Darüber hinaus ist die Profilbildung von Schulen zu erleichtern und der
      Wettbewerb zwischen allen Schultypen zu fördern. Die Bundesländer müssen in
      ihren Schulgesetzen den Schulen Verantwortung übertragen. Dabei bilden
      Pro-Kopf-Pauschalzuweisungen, die die Schulen vom Schulträger erhalten und
      über deren Verwendung die Schulen selbstständig entscheiden können, und
      volle Personalautonomie die Chance für eine Qualitätsverbesserung und den
      Wettbewerb. Schulen müssen die Möglichkeit erhalten, das Personal selbst
      einzustellen, das sie benötigen.

      Wo noch Schulbezirke bzw. Schulsprengel bestehen, müssen diese abgeschafft
      werden. Nur so erhalten auch die Eltern die Möglichkeit, sich aus einem
      vielfältigen Schulangebot die geeignete Bildungseinrichtung für ihre Kinder
      auszuwählen.

      Eine verbindliche und transparente Qualitätssicherung ist die entscheidende
      Voraussetzung für den Stellenwert der deutschen Schulen im internationalen
      Maßstab ebenso wie für deren Vergleichbarkeit bundesweit und am einzelnen
      Schulort. Die Qualitätssicherung an Schulen muss künftig eng mit einer
      regelmäßigen Rechenschaftslegung gegenüber den Eltern, der Kommune, der
      Wirtschaft und den weiterführenden Bildungseinrichtungen verbunden werden.
      Eine Einbeziehung von Vereinen, Unternehmen, Kirchen, Bibliotheken usw. ist
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 17:18:37
      Beitrag Nr. 4 ()




      Steuern runter - Jobs rauf

      Steuersenkungen sind das beste
      Beschäftigungsprogramm. Das geltende Steuerrecht
      ist kaum noch verständlich, die Steuerbelastung viel
      zu hoch. Dazu hat die rot-grüne Koalition in den
      letzten Jahren kräftig beigetragen. Für die FDP steht
      eines fest: In der nächsten Legislaturperiode muss
      Schluss sein mit laufend neuen unsystematischen
      Reformversuchen und Korrekturen am Steuersystem.
      Wir schlagen daher ein völlig neues Steuerrecht vor.
      Niedrige Steuersätze, einfache und verständliche
      Regeln, eine gerechte Belastung aller, das sind die
      Kennzeichen. Bürger und Unternehmer akzeptieren Steuern nur in maßvoller und
      berechenbarer Höhe. Die Besteuerungsgrundlagen müssen zudem verständlich
      sein. Beides ist heute nicht der Fall.

      Niedrige Steuern erreichen wir durch unseren Einkommensteuer-Stufentarif:

      Einkommensteile von 0 bis 7.500 €
      0 % Steuern
      Einkommensteile von 7.501 bis 15.000 €
      15 % Steuern
      Einkommensteile von 15.001 bis 40.000 €
      25 % Steuern
      Einkommensteile ab 40.001 €
      35 % Steuern


      Wichtig ist: Jeder, der über den Null-Steuersatz hinausverdient, zahlt immer
      nur für den höheren Einkommensteil den höheren Steuersatz. So kann sich
      jeder seine Steuerbelastung selbst ausrechnen. Bei Ehegatten verdoppeln sich
      die Einkommensstufen. Ergebnis unseres Tarifs: Der Bürger behält das meiste
      des verdienten Geldes, er muss nur einen akzeptablen Anteil beim Finanzamt
      abliefern.

      Zur Freistellung des Existenzminimums gibt es für jeden Bürger, also auch für
      jedes Kind, einen einheitlichen Grundfreibetrag von 7.500 €. Der besonderen
      Belastung von Familien einschließlich der Alleinerziehenden wird durch diese
      Verdoppelung des Freibetrags für Kinder Rechnung getragen. Das Kindergeld
      wird entsprechend angepasst.

      Das Einkommensteuerrecht wird drastisch vereinfacht. Wir wollen die
      Steuererklärung auf einem Blatt Papier ermöglichen. Es entfällt die
      Unterscheidung zwischen den sieben verschiedenen Einkunftsarten. Auch für
      Körperschaften gilt der Stufentarif. Ausschüttungen werden immer mit 35 % bei
      der Gesellschaft belastet. Beim Anteilseigner kann diese Steuer auf Antrag
      angerechnet werden. Die Besteuerung wird so rechtsformneutral. Für die
      Bürger spielt es also keine Rolle, ob Einnahmen von einer Kapitalgesellschaft
      oder einer Personengesellschaft, durch selbständige oder nichtselbstständige
      Arbeit erzielt werden. Um Kapitalflucht zu verhindern, werden als einzige
      Ausnahme hierzu Zinsen durch eine an der Quelle anonym erhobene
      Abgeltungsteuer von 25 % besteuert. Die Steuer wird auf Antrag auf die
      persönliche Einkommensteuerschuld angerechnet.

      Voraussetzung und Folge der Gleichbehandlung aller
      Einkunftsarten ist der Wegfall der Gewerbesteuer. Sie
      ist eine Sonderbelastung für eine immer geringere
      Zahl deutscher Unternehmen und im internationalen
      Vergleich ein Wettbewerbsnachteil. Der Wegfall der
      Gewerbesteuer muss einhergehen mit einer
      umfassenden Reform der Gemeindefinanzen. Die
      Gemeinden können mit einem eigenen Hebesatzrecht
      einen Zuschlag auf die zuvor gesenkte Einkommen-
      und Körperschaftsteuer erheben. Zusammen mit
      einem höheren Anteil an der Umsatzsteuer erhalten sie eine ergiebige und
      planbare Finanzausstattung.

      Für die Alterseinkünfte wird die nachgelagerte Besteuerung schrittweise
      eingeführt. Soweit Beiträge zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge
      steuerlich abzugsfähig sind, müssen daraus resultierende Alterseinkünfte beim
      Zufluss versteuert werden.

      Das Einkommensteuerrecht wird im Übrigen durch den Wegfall von
      Sondertatbeständen, Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen
      vereinfacht. "Steuern mit Steuern" soll es künftig nicht mehr geben. Staatliche
      Förderung bestimmter Zwecke ist nur noch durch direkte Zahlungen möglich.
      Das schafft mehr Transparenz und zwingt Leistungsempfänger und Staat
      laufend zur Rechtfertigung der Fördermaßnahme.

      Ein so vereinfachtes Einkommensteuerrecht führt zu einer gerechten und damit
      akzeptablen Belastung. Die Bürger können wieder mehr Eigenverantwortung
      übernehmen. Unternehmen erhalten neuen finanziellen Spielraum für
      Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen.

      Die Steuererhöhungen mit dem Etikett Ökosteuer sind
      unsozial und ungerecht. Sie müssen rückgängig
      gemacht werden. Sie haben weder positive
      Umwelteffekte erzielt noch die Lohnnebenkosten
      gesenkt. Im Rahmen einer umfassenden Rentenreform
      werden die mit der Ökosteuer finanzierten Zuschüsse
      des Staates zur Rentenversicherung und damit auch
      die Ökosteuern zurückgeführt.

      Darüber hinaus soll nicht mehr das Halten eines Autos
      besteuert werden, sondern nur noch der Betrieb. Aus diesem Grund entfällt die
      KfZ-Steuer. Sie wird auf die Mineralölsteuer umgelegt.

      Die bisher nur ausgesetzte Vermögensteuer wird endgültig abgeschafft.
      Unternehmen müssten sie aus der Substanz finanzieren, Bürger aus bereits
      versteuertem Einkommen. Die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen wird
      entsprechend dem britischen Modell neu geregelt. Im Erbfall wird die
      Erbschaftssteuer festgesetzt und dann auf 10 Jahre gestundet. Pro Jahr der
      Fortführung des Betriebes durch die Erben wird die Erbschaftsteuer um ein
      Zehntel erlassen. Die Besteuerung des Trinkgeldes und die Bauabzugsteuer
      werden abgeschafft.

      Der Staat muss sich aus vielen Bereichen zurückziehen, in denen er heute
      kostenträchtig tätig ist. Wer deutlich weniger Steuern bezahlen möchte, kann
      nicht in jeder Situation nach dem Staat rufen, er muss mehr
      Eigenverantwortung übernehmen.

      Ein neues einfaches Steuerrecht mit einer maßvollen und gerechten Belastung
      für alle setzt voraus, dass Steuervergünstigungen, Finanzhilfen und
      Subventionen umfassend abgebaut werden. Unterm Strich profitieren alle: Die
      Bürger haben mehr Geld zur Verfügung. Die Unternehmen erhalten neuen
      Spielraum für Investitionen. Mehr Dynamik in der Wirtschaft sorgt für
      Wachstum und Beschäftigung. Und: Ein schlanker Staat lebt gesünder und ist
      nicht mehr anfällig für blaue Briefe aus Brüssel.
      Avatar
      schrieb am 02.08.02 17:22:23
      Beitrag Nr. 5 ()



      Arbeitsplätze schaffen statt Arbeitslosigkeit verwalten

      Der deutsche Arbeitsmarkt leidet unter zu geringem
      wirtschaftlichen Wachstum, unter strukturellen
      Defiziten und seiner Inflexibilität. Etwa 50 Mrd. Euro
      werden insgesamt für Arbeitslosengeld,
      Arbeitslosenhilfe und arbeitsmarktpolitisch motivierte
      Frühverrentungen aufgewandt, ohne dass dies zu
      einer Wende auf dem Arbeitsmarkt geführt hätte.
      Diese hohen Ausgaben haben starke Steuer- und
      insbesondere Beitragsbelastungen zur Folge, die
      ihrerseits die Beschäftigungsdynamik einschnüren.
      Dieser Teufelskreis kann und muss durchbrochen
      werden.

      Die FDP will Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt. Die arbeitsmarktpolitischen
      Maßnahmen sind dringend auf Umfang, Wirksamkeit und Effizienz zu
      durchforsten, denn sinnvolle Arbeitsmarktpolitik muss dazu beitragen, mit
      möglichst geringem Mitteleinsatz Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder möglichst
      rasch zu beenden. Die FDP fordert daher, die Arbeitsmarktpolitik mit dem Ziel
      der Erleichterung von Neueinstellungen grundlegend zu reformieren.

      In der Arbeitslosenversicherung muss wieder ein strengeres
      Versicherungsprinzip zur Geltung kommen. Die aktive Arbeitsmarktpolitik, z. B.
      Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, die häufig in Konkurrenz zu kleinen und
      mittelständischen Privatunternehmen tritt, muss entschlossen gestrafft
      werden. Versicherungsfremde Leistungen, wie die Kosten für die Fortsetzung
      des Sofortprogramms zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit sowie die in den
      Haushalt der Bundesanstalt verschobenen arbeitsmarktpolitischen Programme
      müssen bezüglich ihrer Notwendigkeit überprüft und gegebenenfalls reduziert
      werden. Die verbleibenden Programme müssen aus dem Bundeshaushalt
      finanziert werden. Dadurch wird eine Senkung der Beiträge zur
      Arbeitslosenversicherung von heute 6,5 % auf 4,5 % ermöglicht.

      Die Vermittlung und Beratung von Arbeitsuchenden muss neu organisiert und
      soweit wie möglich privatisiert werden. Die Kompetenzen für die Bereiche
      Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht sind in das Bundeswirtschaftsministerium zu
      verlagern, um eine bessere Abstimmung der arbeitsmarktpolitischen
      Gesetzgebung auf die ökonomischen Notwendigkeiten zu erreichen. Mittelfristig
      sollte die Bundesanstalt für Arbeit in eine reine Versicherungsanstalt
      umgewandelt werden, die auch Vermittlungsgutscheine ausgibt. Die
      Arbeitsmarktpolitik hingegen wird durch eine nachgeordnete Bundesbehörde
      durchgeführt, da arbeitsmarktpolitische Maßnahmen als allgemein
      sozialpolitische Leistungen ohnehin stärker aus dem Steuerhaushalt zu
      vergeben und zu kontrollieren sind. Die 10 Landesarbeitsämter sind
      abzuschaffen.

      Der Wettbewerb zwischen privaten und staatlichen Arbeitsvermittlern muss
      stärker gefördert werden. Arbeitslose erhalten Vermittlungsgutscheine, die mit
      marktüblichen Preisen ausgestattet werden und die vermittlungshemmende und
      -fördernde Merkmale wie Qualifikation, Alter und Gesundheit berücksichtigen.
      Damit können sie einen Arbeitsvermittler ihres Vertrauens beauftragen. Sie
      gelten für private und für staatliche Vermittler, so dass es einen echten
      Wettbewerb gibt. Vermittler bei der Bundesanstalt für Arbeit sind
      erfolgsabhängig zu bezahlen.

      Beim Arbeitslosengeld muss die Anspruchsdauer wieder auf grundsätzlich 12
      Monate festgesetzt werden, um den Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen,
      hinsichtlich älterer Arbeitsloser muss eine angemessene Rückführung der
      Bezugsdauer geprüft werden. Jeder Arbeitslose sollte verpflichtet sein, mit
      seinem Arbeitsamt laufenden Kontakt zu halten, denn nur so wird seine
      intensive und effektive Vermittlung und Betreuung durch das Arbeitsamt
      gewährleistet.

      Alle Maßnahmen müssen den Betroffenen bereits von Beginn der Arbeitslosigkeit
      an zur Verfügung stehen. Förderungsmaßnahmen hängen vom individuellen
      Arbeitsuchenden ab und müssen möglichst frühzeitig aus allen zur Verfügung
      stehenden Möglichkeiten ausgewählt werden können. Priorität sollten dabei
      nach dem Vorrang der Vermittlung die berufliche Weiterbildung, die Förderung
      der Selbstständigkeit mit qualifizierter Beratung sowie das
      Probearbeitsverhältnis mit befristetem Einarbeitungszuschuss haben. Während
      der Elternzeit muss die Möglichkeit bestehen, Qualifizierungsmaßnahmen über
      das Arbeitsamt wahrzunehmen.

      Das Kündigungsschutzgesetz muss gelockert werden,
      sodass es Neueinstellungen erleichtert statt diese zu
      verhindern. Seine heutige Form ist ein
      Einstellungshemmnis und verfehlt zugleich seine
      soziale Schutzfunktion, da es nur zu einer Vielzahl
      von Arbeitsgerichtsprozessen führt, die in der Regel
      nicht den Arbeitsplatz erhalten, sondern ohnehin in
      Abfindungsregelungen münden. Das
      Kündigungsschutzgesetz sollte daher erst ab der
      Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern gelten und erst
      zwei Jahre nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einsetzen. Zudem muss den
      Arbeitnehmern mehr Spielraum eingeräumt werden, welche Form des
      Kündigungsschutzes sie wollen. Daher sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber
      statt des Kündigungsschutzes eine Abfindungszahlung für den Fall der
      Kündigung vereinbaren können oder der Arbeitgeber sich zur Finanzierung einer
      Weiterqualifizierungsmaßnahme verpflichten. Im übrigen soll die Sozialauswahl
      bei betriebsbedingten Kündigungen nur nach den drei Kriterien Alter, Dauer der
      Betriebszugehörigkeit und Unterhaltsverpflichtungen erfolgen. Besonders
      qualifizierte Mitarbeiter sollen aus der Sozialauswahl ausgenommen werden
      können. Es ist zu prüfen, ob Sondervorschriften für Menschen mit
      Behinderungen diesen die Annahme eines Arbeitsplatzes erleichtern oder eher
      erschweren.

      Manche Vorschriften, die im tatsächlichen oder vermeintlichen Interesse von
      Frauen eingeführt wurden oder faktisch fast nur auf weibliche Arbeitnehmer
      Anwendung finden, verkehren sich auf dem Arbeitsmarkt zu
      Beschäftigungshemmnissen für Frauen. Ziel muss es sein, solche rechtlichen
      Schranken dort abzubauen, wo sie Frauen schaden statt nutzen. Dazu müssen
      Schutzvorschriften und besondere Ansprüche kritisch überprüft und im Ergebnis
      gegebenenfalls auch gestrichen werden.

      Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss liberalisiert werden. Die Zeitarbeit
      ist dem Baubereich zu öffnen. Das Synchronisationsverbot ist aufzuheben. Die
      verschärfte Tarifbindung im zweiten Beschäftigungsjahr ist zurück zu nehmen.
      Die Befristung von Arbeitsverträgen muss durch Abschaffung des Verbots eines
      wiederholten Abschlusses eines befristeten Arbeitsvertrages und die
      Ausdehnung der Befristung auf 4 Jahre erleichtert werden. Der einseitige
      Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, der gerade für Frauen ein
      Einstellungshemmnis darstellt, ist zurückzunehmen. Mit dem pauschal
      besteuerten, sozialversicherungsfreien 630-Euro-Job - und damit auf dem
      doppelten Niveau der früheren 630 DM-Jobs - soll die Möglichkeit geringfügiger
      Beschäftigungsverhältnisse wieder eingeführt werden.

      Die großflächige Vernichtung von Arbeitsplätzen und sozialen Chancen durch
      starre, betriebsferne Flächentarife muss gestoppt werden. Der
      Flächentarifvertrag, der die Arbeitsverhältnisse bis ins Detail bundeseinheitlich
      regelt, hat ausgedient. Die Tarifparteien sollen sich darauf beschränken,
      Rahmenbedingungen zu setzen. Innerhalb dieses Rahmens wird die
      Entscheidung insbesondere über das Arbeitsentgelt und die Arbeitszeit auf die
      betriebliche Ebene verlagert, auf Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen
      und den Mitarbeitern bzw. den gewählten Belegschaftsvertretungen. Nur sie,
      die Partner im Einzelbetrieb, kennen seine wirtschaftliche Lage und seine
      speziellen Anforderungen. Nur sie können hierauf flexibel und individuell
      reagieren. Durch entsprechende Änderung des Tarifvertragsgesetzes und des
      Betriebsverfassungsgesetzes ist diese neue Form der Tarifverträge gesetzlich
      abzusichern. Die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen ist abzuschaffen.
      Die Nachwirkung von Entgelttarifverträgen bei Ausscheiden aus dem
      Arbeitgeberverband ist zu begrenzen.

      Das Günstigkeitsprinzip in § 4 Abs. 3
      Tarifvertragsgesetz muss dahin gehend geändert
      werden, dass künftig auch ein geringerer Lohn oder
      eine längere Arbeitszeit für den Erhalt des
      Arbeitsplatzes günstiger sein kann, wenn hierdurch
      der Arbeitsplatz gesichert wird und dem 75 % der
      abstimmenden Mitarbeiter des Unternehmens
      zugestimmt haben. In Fällen der Krise eines
      Unternehmens ist der Fortbestand und damit der
      Erhalt von Arbeitsplätzen oft nur möglich, wenn ein Erwerber das Unternehmen
      zu Bedingungen übernehmen kann, die den Fortbestand des Unternehmens in
      seiner Hand gewährleisten. Deswegen setzt sich die FDP dafür ein, dass die
      Regelung des § 613a BGB zum Betriebsübergang im Falle der drohenden
      Insolvenz eines Unternehmens dahingehend geändert werden soll, dass der
      Betriebsveräußerer oder Betriebserwerber Arbeitsbedingungen, die durch
      Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag gelten, ändern darf, um
      den Fortbestand des Betriebes zu sichern. In der Insolvenz eines
      Unternehmens soll § 613a BGB keine Anwendung mehr finden.

      Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz, der vom
      Tarifvertrag abweichende Betriebsvereinbarungen bislang untersagt, ist zu
      ändern. Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene zwischen Unternehmen und
      Belegschaftsvertretung, die freiwillig geschlossen werden und der 75 % der
      abstimmenden Mitarbeiter zugestimmt haben, sollten möglich sein.

      Alle arbeitsmarktpolitischen Programme müssen nach den Prinzipien der
      Wirtschaftlichkeit und Effizienz öffentlich ausgeschrieben werden. Projektträger
      müssen zukünftig im Wettbewerb stehen. Durch ständige Leistungsvergleiche
      sollte der Qualitätswettbewerb zusätzlich verstärkt werden. Arbeitslose sollen
      über Qualifizierungsgutscheine die Möglichkeit haben, als Nachfrager
      aufzutreten und damit den Wettbewerb zwischen den Anbietern zu stärken.

      Die FDP lehnt Tariftreueregelungen bei der öffentlichen Auftragvergabe ab.
      Dadurch wird den kleinen und mittelständischen Unternehmen gerade in den
      neuen Ländern die Möglichkeit genommen, aufgrund ihrer betrieblichen
      Kostensituation ein freies Angebot zu kalkulieren. Sie verlieren damit ihre
      Konkurrenzfähigkeit, weil sie dadurch auch bei öffentlichen Ausschreibungen
      benachteiligt sind. Die öffentlich subventionierte, unfaire Konkurrenz für
      mittelständische Unternehmen und Existenzgründer durch
      Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen, etwa im
      Bereich des Garten- und Landschaftsbaus, des Handwerks und der
      Bauwirtschaft, muss deutlich eingeschränkt werden. Vorhandene Anbieter
      werden durch die mit öffentlichen Geldern subventionierten Anbieter aus dem
      Markt gedrängt und private Arbeitsplätze gehen verloren. Die Möglichkeit,
      durch die bloße Teilnahme an diesen Maßnahmen den Anspruch auf
      Arbeitslosengeld aufzubauen bzw. zu erneuern, muss ebenfalls abgeschafft
      werden. Die Höhe der Bezahlung darf sich nicht mehr wie bisher üblich an den
      tariflichen Löhnen ausrichten, sondern muss sich am ansonsten bestehenden
      Transferanspruch orientieren, um so den Anreiz zur Suche und Aufnahme einer
      regulären Beschäftigung zu stärken. Es ist Ziel der Liberalen, besonders jungen
      Menschen ein Angebot zur Beschäftigung zu machen. Dies sollte von einem
      individuellen Fallmanagement durch private Agenturen begleitet werden.

      Bürgergeld-Anreize für neue Arbeitsplätze

      Die Beschäftigungspolitik muss sich auch den Auswirkungen der Globalisierung
      auf den Arbeitsmarkt stellen. Während für Arbeitsplätze mit hohen
      Qualifikationsanforderungen Arbeitskräfte fehlen, werden Arbeitsplätze mit
      geringen Qualifikationsanforderungen im Hochlohn-Land Deutschland weiter
      abgebaut, nicht nur in Sektoren der Wirtschaft, die im internationalen
      Wettbewerb stehen. Zugleich werden durch den technologischen Wandel
      vorhandene alte Qualifikationen entwertet.

      Es kommt daher darauf an, produktivitätsorientierte Löhne zuzulassen und
      gleichzeitig ein Abgleiten in Armut zu verhindern. Das heutige Transfer-System
      ist dazu nicht in der Lage. Für viele arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger lohnt es
      sich nicht, eine Arbeit anzunehmen, weil gerade bei niedrigem Einkommen der
      Lohnabstand zu gering ist. Das Niveau der steuerfinanzierten Sozialleistungen
      und die weitgehende Vollanrechnung von Erwerbseinkommen auf die Sozialhilfe
      lassen es für den Betroffenen unattraktiv werden, Arbeit zu niedrigen Löhnen
      anzunehmen. Um einem arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger größere Anreize zu
      geben, Arbeit aufzunehmen und in das Erwerbsleben zurückzukehren, müssen
      die Freibeträge erhöht werden, die Anrechnungssätze langsamer ansteigen und
      der Eingangssteuersatz auf 15 Prozent gesenkt werden.

      Notwendig ist ein Transfer-System, das auch im Niedriglohn-Sektor
      Arbeitsanreize erhält und Brücken in neue Beschäftigung baut. Das von der FDP
      vorgeschlagene Bürgergeld baut solche Brücken besser als alle bisher
      versuchten Kombilohn-Modelle. Durch die beim Bürgergeld nur teilweise
      Anrechnung von Erwerbseinkommen auf Sozialleistungen können trotz niedrigen
      Lohnes oder geringer Stundenzahl bisher arbeitslose Leistungsempfänger ihr
      Auskommen sichern und gegenüber der Nicht-Erwerbsfähigkeit verbessern.

      Um das Bürgergeld-System, das gerade geringer qualifizierten, aber
      leistungswilligen Menschen hilft, finanzierbar zu machen, schlägt die FDP vor,
      die Anrechnungssätze von Erwerbseinkommen auf die Sozialleistungen
      progressiv zu gestalten. Für Menschen mit Behinderungen bzw. bei
      Betreuungsnotwendigkeit von Angehörigen soll es einen erhöhten
      Bürgergeld-Anspruch geben.

      Als erster Schritt zum Bürgergeld muss die Arbeitslosenhilfe vollständig mit der
      Sozialhilfe zu einem System mit einer Leistung, mit klaren Zuständigkeiten,
      eingleisigen Verfahren und schlankerer Verwaltung zusammengefasst werden.

      Bis zur Einführung des Bürgergeldes muss die Sozialhilfe so ausgestaltet
      werden, dass sie einerseits den tatsächlich Bedürftigen ein Leben in Würde
      ermöglicht, andererseits aber zugleich die Selbstständigkeit aller Hilfeempfänger
      stärkt und den Leistungsmissbrauch vermeiden hilft. Dazu gehört auch die
      Pauschalierung von Leistungen statt der bürokratischen und zu Missbrauch
      einladenden Erstattung einzelner Aufwendungen.

      Dem Gegenleistungsprinzip muss wieder Geltung verschafft werden. Wenn
      jemand gesund und arbeitsfähig ist und keine Kinder oder pflegebedürftigen
      Angehörigen zu versorgen hat, dann ist es ihm zuzumuten, dass er für das,
      was er erhält, auch eine Gegenleistung erbringt. Die vorhandenen
      Sanktionsmechanismen müssen in Zukunft straffer und stärker angewandt
      werden. Bisher muss das Sozialamt beweisen, dass ein Sozialhilfeempfänger
      entgegen seiner Behauptung arbeitsfähig ist. Dies will die FDP ändern: In
      Zukunft muss der Sozialhilfeempfänger darlegen, dass er nicht arbeitsfähig ist.
      Der Staat ist gehalten, über einen Fallmanager geeignete Angebote zu machen.

      Nur bei einem solchen Nachweis eigener Bemühungen zur Aufnahme von Arbeit
      besteht der Anspruch auf Leistungen, die über das materielle Existenzminimum
      hinaus für die Eingliederung des Bedürftigen in die Gesellschaft erforderlich sind.
      Ansonsten erfolgt eine Kürzung der Geldleistungen auf das materielle
      Existenzminimum, also die Existenz sichernden Leistungen wie Ernährung,
      Unterkunft, Kleidung und Hausrat. Im Gegenzug werden bei der Sozialhilfe nach
      dem Bürgergeld-System die Anrechnungssätze für selbst verdientes Einkommen
      abgesenkt. Damit werden Modelle nach dem §18 V BSHG (Einstiegsgeld) zum
      Regelfall.

      Mittelstand - Jobmaschine Nr.1

      Der Mittelstand ist der größte Arbeitgeber in Deutschland. Zwei Drittel aller
      Beschäftigten arbeiten in mittelständischen Betrieben. Mittelständische
      Unternehmen erbringen weit über 80 % der Ausbildungsleistung. Die Marktnähe
      und das unmittelbare Gespür für Markterfordernisse tragen dazu bei, dass der
      Mittelstand besonders innovativ ist.

      Angesichts der hohen Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen zur
      wirksamen Bekämpfung der Arbeitslosigkeit muss der Mittelstand Bedingungen
      vorfinden, die es ihm erlauben, seine Potenziale im Interesse einer freiheitlichen
      Gesellschaft und einer funktionsfähigen Sozialen Marktwirtschaft voll zu
      entfalten.

      In ihrer Steuerreform hat die rot-grüne Bundesregierung die
      Personengesellschaften, und damit insbesondere den Mittelstand, drastisch
      benachteiligt. Im Mittelpunkt einer Steuerreform muss deshalb der Übergang zu
      einem einfachen Stufentarif mit Steuersätzen von 15 %, 25 % und in der
      Spitze 35 % stehen. Von Vereinfachungen im Einkommensteuerrecht profitieren
      insbesondere mittelständische Unternehmen, die nur selten über Möglichkeiten
      und Kapazitäten für Steueroptimierungsstrategien verfügen. Deshalb wird im
      Zuge einer Steuerreform auch ein radikaler Abbau steuerlicher
      Ausnahmeregelungen sowie die Abschaffung der Gewerbesteuer zu
      verwirklichen sein.

      Die Reform der betrieblichen Mitbestimmung hat mit der Absenkung der
      Schwellenwerte insbesondere die kleinen und mittelständischen Betriebe massiv
      belastet. Die FDP setzt auf betriebliches Miteinander statt funktionärische
      Fremdbestimmung. Wir sprechen uns daher für eine Öffnungsklausel im
      Betriebsverfassungsgesetz aus, damit Betriebe bei Zustimmung der
      Geschäftsleitung und der Mehrheit der Mitarbeiter rechtsverbindlich alternative
      Mitbestimmungsmodelle vereinbaren können.

      Bei der Neufassung der Richtlinien zur Unterlegung von Bankkrediten mit
      Eigenkapital ("Basel II") dürfen die Finanzierungsmöglichkeiten des
      Mittelstandes insbesondere bei langfristigen Krediten nicht abgeschnitten
      werden. Grundsätzlich entspricht es zwar einem marktwirtschaftlichen Ansatz,
      wenn der Zinssatz auch das Risiko eines Kredites widerspiegelt. Bei der
      Gewichtung des Risikos sind aber neben dem Eigenkapital auch die Qualität der
      Betriebsleitung und der Produkte, die Stabilität des Marktes, die Größe des
      Kredites u. ä. zu berücksichtigen.

      Nach der in den letzten Jahren erfolgreich angelaufenen Privatisierung von
      öffentlichem Beteiligungsbesitz muss verstärkt das Augenmerk auf
      Aufgabenprivatisierungen gelegt werden. Unabdingbar ist deshalb aus Sicht der

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      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 22:35:32
      Beitrag Nr. 6 ()
      Und hier noch ein Wort zur Finanzierung: Schulden...
      :laugh:


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