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    Welche Steuern muss ich zahlen??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.02.00 23:05:18 von
    neuester Beitrag 11.02.00 04:23:33 von
    Beiträge: 4
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      Avatar
      schrieb am 08.02.00 23:05:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich bin daran interessiert, ein Konto bei einem deutschen Internet Broker zu eröffnen. Da ich aber luxemburger Staatsbürger bin habe ich einige rechtliche Fragen.


      1. Ich zahle in Luxemburg keine Vermögenssteuer auf meinen Kontoguthaben. Wie ist das, wenn ich ein Konto in Deutschland eröffne. Muss ich dann Vermögenssteuer (bei großen investierten Summen) an den deutschen Staat zahlen oder gibt es in dem Fall eine besondere Regelung da ich ja kein deutscher Staatsbürger bin? Ab welchem Betrag muss Vermögenssteuer gezahlt werden und wieviel?

      2. Thema Spekulationssteuer. Ich habe gehört dass man in Deutschland Aktien mindestens ein Jahr behalten muss, da man ansonsten Steuern auf den Gewinnen zahlen muss. Zieht die Bank diese Steuern sofort vom Spekulationsgewinn ab oder muss man diese Steuern nur zahlen wenn man die Spekulationsgewinne in der Steuererklärung vermerkt? Im zweiten Fall käme diese Steuer ja dann nicht für mich in Frage. Wie hoch ist diese Spekulationssteuer?

      3. Kapitalertragssteuer: wenn ich durch Aktieninvestitionen größere Gewinne mache. Bedient sich der Staat dann sofort am Gewinn, d.h. zieht die Bank den an den Staat zu zahlenden Betrag automatisch von meinen Gewinnen ab oder gilt auch hier vielleicht eine Ausnahmeregelung für Ausländer?

      Im Voraus bereits Danke für alle Tipps und Hinweise.
      Avatar
      schrieb am 10.02.00 00:29:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo molitor_j,

      Du machst mir Spass. Alles rennt nach Luxemburg und hier will ein Luxemburger
      nach Deutschland.

      Da Du Luxemburger bist, bist Du Ausländer. Scheinbar hältst Du Dich auch nicht
      häufig in Deutschland auf, das ist wichtig für die Betrachtung.

      1. Die Vermögenssteuer ist vor einigen Jahren abgeschafft worden, besser
      gesagt ausgesetzt. Demnächst ist auch nicht absehbar, dass diese wieder aktiviert
      wird. Das heißt also, es ist egal, wieviel Geld Du hier verwaltest, der Deutsche
      Fiskus will derzeit keine Vermögenssteuer.
      Früher war Vermögenssteuer ab 1 Mio. Vermögen relevant.

      2. Die Spekulationssteuer ist keine Abgeltungssteuer. Die Bank zieht niemals
      automatisch Spekulationssteuer ab. Die Erträge sind per Steuererklärung zu versteuern,
      also bei Dir in Luxemburg nach dem entsprechenden Recht. In Deutschland wäre
      der persönliche Einkommenssteuersatz maßgebend, also kein Festsatz.
      Das gilt nicht für Luxemburger.

      3. Die Kapitalertragssteuer hat primär nichts mit Aktien zu tun. Vorwegabzug bei Steuern
      existiert nur bei Zinsen und zinsähnlichen Erträgen, nicht bei Spekulationsgewinnen.
      Bei Aktien kann im Zusammenhang mit Kapitalertragssteuer nur eine Dividendenbesteuerung
      in Betracht kommen.
      Allerdings ist ein Steuerausländer von dem Sofortabzug befreit.

      Es werden jedoch Kapitalerträge (Zinsen etc.) bei Tafelgeschäften auch bei Ausländern
      besteuert. Das sind die Bargeschäfte mit Wertpapieren am deutschen Bankschalter.



      Fazit: Es gelten die Luxemburger Gesetze, die ich nicht genau kenne.
      Der Deutsche Fiskus nimmt Dir derzeit bei den genannten Punkten nichts ab.

      Hendrik
      Avatar
      schrieb am 10.02.00 21:00:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      ok, danke für die Infos.
      Avatar
      schrieb am 11.02.00 04:23:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi molitor_j,


      Nur noch zur Verdeutlichung:

      zu 2.)
      Als Ausländer (im Steuerrecht versteht man darunter eine Person mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland) brauchst du in Deutschland keine Spekugewinne zu versteuern (§ 49 Nr. 8 EStG), solange du nicht eine wesentliche (bisher 10 %, in Planung herabsenkung auf 1 %) Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft hälst => Spekulieren ohne DEUTSCHE steuerlichen Konsequenzen. ABER:
      In der Regel wird der Wohnsitzstaat (also hier Luxemburg) die Spekugewinne aus dem Ausland (hier Deutschland) einer Form der Besteuerung unterwerfen.

      zu 3.)
      Der Abzug der Kapitalertragsteuer kann nur in Ausnahmefällen unterbleiben ( § 44a EStG) z.B Freistellungsauftrag (nur bei Wohnsitz in Deutschland möglich)oder in Spezialfällen bei Betrieben. Somit besteht für dich keine Möglichkeit den Abzug zu verhindern. Auf der anderen Seite sind mit dem Steuerabzug auch deine zu entrichtende DEUTSCHE Einkommensteuer für die Einkünfte aus Kapitalvermögen bereits beglichen (§ 50 V EStG). Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden haben die meisten Staaten ein Doppelbesteuerungsabkommen=DBA (bei Kapitaleinkünften kann dies durch Freistellung, Anrechnung oder einer niedrigeren Steuersatz geschehen) abgeschlossen oder im nationalem Steuerrecht eine Form der Anrechnung eingebaut.
      Ich weiß leider nicht, ob Luxemburg und Deutschland ein solches DBA abgeschlossen haben.

      Ciao kazache


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