spekulationssteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.08.02 13:59:36 von
neuester Beitrag 04.08.02 19:20:45 von
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wer kann helfen?
nach auffassung des bhf ist die besteuerung von spekulationsgewinnen verfassungswidrig, das finanzamt hat mir alle konten dicht gemacht, da ich die einkommenssteuer 99/2000,die aus spekulationsgewinnen zu stande kam nicht gezahlt habe.
besteht die möglichkeit auf grund der verfassungsklage die pfändungen aussetzen zu lassen, bis ein urteil gefällt ist?
nach auffassung des bhf ist die besteuerung von spekulationsgewinnen verfassungswidrig, das finanzamt hat mir alle konten dicht gemacht, da ich die einkommenssteuer 99/2000,die aus spekulationsgewinnen zu stande kam nicht gezahlt habe.
besteht die möglichkeit auf grund der verfassungsklage die pfändungen aussetzen zu lassen, bis ein urteil gefällt ist?
Nein.
Steuermuffel,
hast Du damals Einspruch eingelegt?
Falls ja, kannst Du mal Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.
Falls nein. Du hast doch sicher - wie alle anderen - in 2001 Verluste erlitten. Die kannst Du wenigstens ins Jahr 2000 zurücktragen und Deine (Steuer)last etwas verringern.
cu
pegru
hast Du damals Einspruch eingelegt?
Falls ja, kannst Du mal Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen.
Falls nein. Du hast doch sicher - wie alle anderen - in 2001 Verluste erlitten. Die kannst Du wenigstens ins Jahr 2000 zurücktragen und Deine (Steuer)last etwas verringern.
cu
pegru
Ein BVerfG-Urteil wird mit sehr großer Wahrscheinlichkeit nicht dazu führen, dass Speku-Steuern aus 1999 und 2000 erstattet werden müssen. Daher sehe ich keine Erfolgsaussicht für einen AdV-Antrag.
an nataly
um die spekulationssteuer werde ich wahrscheinlich nicht herum kommen, aber einfach konten pfänden, solange noch kein urteil gefällt ist eine schweinerei, zumindest müsste das verfahren bis zur urteilsverkündung ausgesetzt werden
um die spekulationssteuer werde ich wahrscheinlich nicht herum kommen, aber einfach konten pfänden, solange noch kein urteil gefällt ist eine schweinerei, zumindest müsste das verfahren bis zur urteilsverkündung ausgesetzt werden
Hi Steuermuffel,
wenn Du keinen Einspruch eingelegt hast, ist die Steuer bestandskräftig geworden. Da kann das BVerfG sagen, was es will.
Du musst die Steuer bezahlen.
Werden bestandskräftige Steuern nicht bezahlt, schaltet das FA die zuständige Vollstreckungsstelle im FA ein und es wird versucht, die rückständige Steuer zu vollstrecken.
Wird nicht freiwillig bezahlt, kommt z. B. eine Kontopfändung als (für das FA) äußerst effektive Maßnahme in Betracht.
Die Vollstreckungsstelle im FA ist nicht besonders beliebt, macht aber auch nur seinen Job, nämlich bestandskräft festgesetzte bzw. nicht ausgesetzte Steuern einzutreiben.
That`s life.
cu
pegru
wenn Du keinen Einspruch eingelegt hast, ist die Steuer bestandskräftig geworden. Da kann das BVerfG sagen, was es will.
Du musst die Steuer bezahlen.
Werden bestandskräftige Steuern nicht bezahlt, schaltet das FA die zuständige Vollstreckungsstelle im FA ein und es wird versucht, die rückständige Steuer zu vollstrecken.
Wird nicht freiwillig bezahlt, kommt z. B. eine Kontopfändung als (für das FA) äußerst effektive Maßnahme in Betracht.
Die Vollstreckungsstelle im FA ist nicht besonders beliebt, macht aber auch nur seinen Job, nämlich bestandskräft festgesetzte bzw. nicht ausgesetzte Steuern einzutreiben.
That`s life.
cu
pegru
Der Vollständigkeit halber ist noch zu bemerken, dass ein Brief auch durch einen "Boten" zugestellt werden kann. Wenn der Bote den Inhalt des Schreibens kennt (evtl. das Schreiben selber eingetütet hat) und das Schreiben in den Briefkasten wirft oder durch einen Briefschlitz in die Wohnung oder sogar dem Empfänger übergibt und sich hierüber eine Niederschrift anfertigt, kann dieser als Zeuge vor Gericht auftreten und den Zugang bezeugen.
Besser ist es aber, man spart sich den ganzen Aufwand und kündigt rechtzeitig mit der Bitte um schrifliche Bestätigung. In aller Regel erhält man dann eine solche Bestätigung und hat damit den vollen Beweis.
Besser ist es aber, man spart sich den ganzen Aufwand und kündigt rechtzeitig mit der Bitte um schrifliche Bestätigung. In aller Regel erhält man dann eine solche Bestätigung und hat damit den vollen Beweis.
Sorry, mein Posting #8 gehört in einen anderen Thread.
Zu #7: pegru hat Recht. Tut mir leid.
P.S.: Warum hast du nicht gezahlt? Kannst du nicht oder willst du nicht. Falls du nicht kannst: Dann sind wohl die ganzen Speku-Gewinne weg. Sollten sie deshalb weg sein, weil du Speku-Verluste erzielt hast, solltest du dafür sorgen, das ein Rücktrag der Speku-Verluste nach 1999 und 2000 erfolgt. Das ist immer besser, als Katz und Maus mit dem Finanzamt.
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