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    Gleich volles Rohr und Brief an Vorstand.... oder doch nicht? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.08.02 20:46:11 von
    neuester Beitrag 08.08.02 14:26:33 von
    Beiträge: 5
    ID: 616.665
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      schrieb am 06.08.02 20:46:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      mein Kollege würde eindeutig fehlberaten, Schaden hat sich auf mehrere Tausend Euro summiert. Es geht um ne BSK und ne Bank (Zwischenfinanzierung). Die Kollegen vom "Kundenservice" labern Müll, sie seien nicht Schuld etc und dazu auch noch frech!
      Ich habe jetzt die offizielle Beschwerdestelle ausgemacht. Ist es zu krass, wenn ich parallel zum Schreiben - mit genauem Sachverhalt etc. - an die Beschwerdestelle eine Kopie an den Vorstand schicke? Oder was würdet ihr machen?

      Wir haben den Nase nämlich gestrichen voll!

      Grüße und dankeschön
      Pt_1
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 07:50:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      wenn die bank ein eigenes beschwerdemanagement hat, brauchst du es nicht an den vorstand zu schicken.

      die schicken die eh nur einen brief mit dem hinweis, dass sie deine beschwerde sehr ernst nehmen (gähn) und diese der zuständigkeit halber an die zuständige bearbeitungsstelle weiter geleitet haben.

      schlimmstenfalls verzögert sich das ganze dann noch, weil gerade ein vorstandsassistent, der die briefe öffnet und beantwortet und auch sonst ein ganz wichtiger ist, gerade urlaub hat.
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 08:17:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke AC/DC-Fan,

      klingt eigentlich logisch.... Aber so kommt der Sachverhalt doch wieder zu den Beratern, die da meinen, nix tun zu können, weil.... (hier können die Leute alles gut aus den Fingern saugen).

      Naja ich probiers mal aus, ansonsten gibts einen Brief an Spiegel-TV, Thema: "Die Banken-Mafia ist überall" :D
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 15:58:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du kannst davon ausgehen, dass der Vorstand Deinen Beschwerdebrief nicht lesen wird. Das landet im Vorstandsbüro und geht von dort aus an die Beschwerdeabteilung.

      Wenn die der Meinung ist, alles sei korrekt gelaufen und das abschließend mitteilt, wäre wohl eher ein Anwalt sinnvoll. Der kann Euch auch sagen, ob es wirklich Falschberatung ist. Am besten bei der Anwaltskammer anfragen, wer sich mit sowas auskennen könnte. Beratungsfehler bei Baufinanzierung und so.
      Avatar
      schrieb am 08.08.02 14:26:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      OK, also ich schreibe nur an die Beschwerdestelle. Wenn nichts passiert, muß ich weiterschauen, denn einen Anwalt kann er nicht nehmen (keine RSV - zu teuer!).

      Danke an alle beide
      Pt_1


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