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    Mal angenommen...... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.08.02 22:46:42 von
    neuester Beitrag 07.08.02 10:57:55 von
    Beiträge: 5
    ID: 616.719
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      schrieb am 06.08.02 22:46:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mal angenommen, einer gründet eine GmbH und stellt sich selbst als Geschäftsführer ein. Als Gehalt zahlt er sich das höchste sozialversicherungspflichtige Gehalt. Nach einem Jahr kündigt er sich selbst und meldet sich arbeitslos. Erhält er dann den Höchstsatz an Arbeitslosengeld?
      Außerdem: Was kann an dieser Geschichte legal sein, was illegal? Und zuguterletzt: Ist das ganze wirtschaftlich, schließlich muß die GmbH-Gründung finanziert werden und ein Jahr die Höchstbeiträge an die Sozialversicherung abgeführt werden.
      Avatar
      schrieb am 06.08.02 23:22:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das Arbeitsamt ist sowieso eine Sache für sich. :(
      Bei mir zum Beispiel:
      Abi gemacht und dann keine 2 Wochen später gleich zum Bund Vorher nicht arbeitslos gemeldet, logisch, dass hab ich dann gemacht als ich mit dienen fertig war. Da wollt mir das große rote "A" aber kein Arbeitslosengeld zahlen.
      Naja, hab ich mir gedacht, dann eben nich`.
      Doch dann hab ich erfahren müssen, dass diejenigen, die 2 Monate später mit Bund/Zivi angefangen haben, Arbeitslosengeld bekommen und zwar WESENTLICH MEHR als sie in der Bund/Zivi-Zeit raushatten. Wie kann denn das sein? Wenn diese Leute dann eine Lehre anfangen, müssen sie ihre Lebensverhältnisse einschränken, weil die Ausbildungsvergütung geringer ist als das Arbeitslosengeld.

      :mad:
      Das nenne ich Ungleichbehandlung und habe dafür kein Verständnis.

      MFG,
      SG- arbeitslos und arm dabei
      Avatar
      schrieb am 06.08.02 23:23:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Meines Wissens muss es Bestandteil eines Geschäftführervertrages sein, daß er selber für die Arbeitslosenversicherung sorgt, er bekäme in diesem Fall keine Leistungen vom Arbeitsamt (bin in der Sache aber nicht so ganz sicher).
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 09:27:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn dem Geschäftsführer die Gesellschaftsanteile der GmbH gehören, gilt er sozialversicherungsrechtlich nicht als Arbeitnehmer.
      Vgl. hierzu z.B.
      http://www.ra-plagemann.de/text/aktuelles10.htm
      Avatar
      schrieb am 07.08.02 10:57:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich habe auch Bedenken gegen die Wirtschaftlichkeit. Hier soll mit hohem Aufwand (1 Jahr lang Höchstbeiträge zur Kranken-, Pflege-,Renten-, Arbeitslosenversicherung) ein Anspruch auf ALG für ein Jahr erworben werden. Beim Aufwand sind auch noch die Kosten für Gründung und Betrieb der GmbH zu bedenken. Und womöglich soll die GmbH gar keinen Geschäftsbetrieb haben und nach einem Jahr wieder in den Orkus verschwinden?


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