Allianz kann heute noch ein trade werden - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 07.08.02 12:23:00 von
neuester Beitrag 07.08.02 13:13:40 von
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Allianz DBK schein 115 Long turbo, hat gestern vom tief zum hoch ca. 1000% gemacht
War der nicht gestern ganz kurz davor abzukacken???
welche kennummer
Steuerprivileg der Lebensversicherungen steht auf dem Prüfstand - Rürup-Kommission bereitet Neuordnung vor
Von Axel Schrinner, Handelsblatt
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit bahnt sich eine kleine Revolution im Einkommensteuergesetz an: Alle echten Formen der Altersvorsorge sollen einheitlich besteuert werden.
DÜSSELDORF. Für die Lebensversicherungsbrache bahnt sich weiteres Unheil an: Nach den schlechten Nachrichten über sinkende Überschussbeteiligungen in Folge der Börsen-Baisse droht nach der Bundestagswahl eine neue Diskussion um das Steuerprivileg von Kapitallebensversicherungen. Zwar konnte die Brache bisher alle Versuche verschiedener Bundesregierungen abwehren, die den Versicherern an ihr liebstes Kind wollten. Doch diesmal könnte es für die Steuerfreiheit der Erträge aus Policen eng werden – „nachgelagerte Besteuerung“ heißt das Damoklesschwert, das über der Branche hängt.
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit tagt einmal im Monat die Kommission zur Neuordnung der Altersvorsorgebesteuerung, die Bundesfinanzminister Hans Eichel und Arbeitsminister Walter Riester unmittelbar nach dem Rentenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März eingerichtet hatten. Doch der Auftrag der Kommission reicht weit darüber hinaus, die Auflagen der Karlsruher Richter – steuerliche Gleichbehandlung von Rentnern und Pensionären – zu erfüllen. Vielmehr soll sie bis Januar 2003 Vorschläge zur Neuregelung der steuerlichen Behandlung aller Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünfte machen. Und das Wörtchen „aller“ ist bislang kaum jemanden aufgefallen. Beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) heißt es lapidar, „es muss auch in Zukunft steuerliche Anreize für eine zusätzliche Altersvorsorge geben“.
Doch da könnte sich die Versicherungswirtschaft verrechnet haben. Die Meinungsführer in der Kommission sind bekannt für ihre Abneigung gegen Steuervergünstigungen.
Ungleichbehandlung im Vergleich zum Bank-Sparer
Der Hohenheimer Ökonom Peter Bareis leitete die vom damaligen Finanzminister Theo Waigel (CSU) eingesetzte Kommission, die Vorschläge zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums erarbeiten sollte. Bareis legte den Auftrag – zum Schrecken seines Auftraggebers – sehr weit aus und durchforstete das Einkommensteuergesetz nach entbehrlichen Vergünstigungen. Dabei stieß er unter anderem auf das über hundert Jahre alte Privileg der Kapitallebensversicherungen: Sofern bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt sind, bleiben die Erträge aus Policen beim Sparer steuerfrei – eine krasse Ungleichbehandlung im Vergleich zum Bank-Sparer, der alle Zinserträge versteuern muss.
Zuletzt machte Bareis als Co-Autor des Karlsruher Entwurfs zur Reform des Einkommensteuergesetzes von sich reden: Darin heißt es klipp und klar: Nur solche Formen der Altersvorsorge die die biometrischen Risiken Langlebigkeit, Invalidität und Hinterbliebenenschutz absichern und nicht vererbbar, übertragbar oder kapitalisierbar sind, sollten nachgelagert besteuert werden. Beiträge für eine solche gesetzliche, betriebliche oder private Zukunftssicherung sollten steuerlich abzugsfähig, Einnahmen steuerpflichtig sein. Damit blieben Kapitallebensversicherungen, Immobilien- und Fondssparpläne außen vor – diese Produkte sind übertragbar.
Kein Grund für eine besondere Förderung
Dass auch der Chef der Renten-Kommission, der Wirtschaftsweise Bert Rürup, mit dieser klaren Trennung zwischen Altersvorsorge und Vermögensbildung einverstanden ist, ist kein Geheimnis. Ergänzt man diese Abgrenzung um Rürups Forderung, alle Alterseinkommen sollten einer einheitlichen Steuerregel unterworfen werden, wird klar, in welche Richtung die Kommissionsvorschläge gehen werden: Bei gesetzlichen Renten wird schrittweise zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen. Dazu werden ab 2005 Renten von Bestandsrentner zu rund 65 % steuerpflichtig werden. Für Neurentner wird diese Quote pro Jahr um einen Punkt angehoben, sodass 2040 Renten voll steuerpflichtig werden. In gleichem Maße steigt im Gegenzug der Anteil der Rentenbeiträge, der steuerlich abzugsfähig ist.
Außerdem werden alle Formen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge, die eine lebenslange Rente garantieren, auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Für alle anderen Sparformen, also insbesondere Kapitallebensversicherungen und Immobiliensparen, besteht kein Grund für eine besondere Förderung; Kapital wird also aus versteuertem Einkommen gebildet und Erträge sind steuerpflichtig.
Dies entspricht offenbar auch den Vorstellungen von Eichels Steuerabteilung. Auf die „kleine Anfrage“ einiger Unionsabgeordneter, ob die Abschaffung der Steuerbefreiung für Kapitallebensversicherungen und der Pauschalversteuerungsmöglichkeit für Direktversicherungen geplant sei, teilte die Steuerabteilung Anfang Juni mit: „Die Neuregelung der Besteuerung von Altersbezügen erfolgt im Rahmen eines Gesamtkonzepts, das die nachgelagerte Besteuerung umfasst. Soweit bisherige Steuergesetze dem neuen Gesamtkonzept entsprechen, sind Änderungen grundsätzlich nicht erforderlich“ – und Lebensversicherungen passen nicht in das Konzept einer nachgelagerten Besteuerung.
HANDELSBLATT, Mittwoch, 07. August 2002, 06:02 Uhr
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Da werden sich die Allianz und alle anderen Lebensversicherer `warm anziehen` müssen!
Ciao BigLinus
Von Axel Schrinner, Handelsblatt
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit bahnt sich eine kleine Revolution im Einkommensteuergesetz an: Alle echten Formen der Altersvorsorge sollen einheitlich besteuert werden.
DÜSSELDORF. Für die Lebensversicherungsbrache bahnt sich weiteres Unheil an: Nach den schlechten Nachrichten über sinkende Überschussbeteiligungen in Folge der Börsen-Baisse droht nach der Bundestagswahl eine neue Diskussion um das Steuerprivileg von Kapitallebensversicherungen. Zwar konnte die Brache bisher alle Versuche verschiedener Bundesregierungen abwehren, die den Versicherern an ihr liebstes Kind wollten. Doch diesmal könnte es für die Steuerfreiheit der Erträge aus Policen eng werden – „nachgelagerte Besteuerung“ heißt das Damoklesschwert, das über der Branche hängt.
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit tagt einmal im Monat die Kommission zur Neuordnung der Altersvorsorgebesteuerung, die Bundesfinanzminister Hans Eichel und Arbeitsminister Walter Riester unmittelbar nach dem Rentenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März eingerichtet hatten. Doch der Auftrag der Kommission reicht weit darüber hinaus, die Auflagen der Karlsruher Richter – steuerliche Gleichbehandlung von Rentnern und Pensionären – zu erfüllen. Vielmehr soll sie bis Januar 2003 Vorschläge zur Neuregelung der steuerlichen Behandlung aller Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünfte machen. Und das Wörtchen „aller“ ist bislang kaum jemanden aufgefallen. Beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) heißt es lapidar, „es muss auch in Zukunft steuerliche Anreize für eine zusätzliche Altersvorsorge geben“.
Doch da könnte sich die Versicherungswirtschaft verrechnet haben. Die Meinungsführer in der Kommission sind bekannt für ihre Abneigung gegen Steuervergünstigungen.
Ungleichbehandlung im Vergleich zum Bank-Sparer
Der Hohenheimer Ökonom Peter Bareis leitete die vom damaligen Finanzminister Theo Waigel (CSU) eingesetzte Kommission, die Vorschläge zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums erarbeiten sollte. Bareis legte den Auftrag – zum Schrecken seines Auftraggebers – sehr weit aus und durchforstete das Einkommensteuergesetz nach entbehrlichen Vergünstigungen. Dabei stieß er unter anderem auf das über hundert Jahre alte Privileg der Kapitallebensversicherungen: Sofern bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt sind, bleiben die Erträge aus Policen beim Sparer steuerfrei – eine krasse Ungleichbehandlung im Vergleich zum Bank-Sparer, der alle Zinserträge versteuern muss.
Zuletzt machte Bareis als Co-Autor des Karlsruher Entwurfs zur Reform des Einkommensteuergesetzes von sich reden: Darin heißt es klipp und klar: Nur solche Formen der Altersvorsorge die die biometrischen Risiken Langlebigkeit, Invalidität und Hinterbliebenenschutz absichern und nicht vererbbar, übertragbar oder kapitalisierbar sind, sollten nachgelagert besteuert werden. Beiträge für eine solche gesetzliche, betriebliche oder private Zukunftssicherung sollten steuerlich abzugsfähig, Einnahmen steuerpflichtig sein. Damit blieben Kapitallebensversicherungen, Immobilien- und Fondssparpläne außen vor – diese Produkte sind übertragbar.
Kein Grund für eine besondere Förderung
Dass auch der Chef der Renten-Kommission, der Wirtschaftsweise Bert Rürup, mit dieser klaren Trennung zwischen Altersvorsorge und Vermögensbildung einverstanden ist, ist kein Geheimnis. Ergänzt man diese Abgrenzung um Rürups Forderung, alle Alterseinkommen sollten einer einheitlichen Steuerregel unterworfen werden, wird klar, in welche Richtung die Kommissionsvorschläge gehen werden: Bei gesetzlichen Renten wird schrittweise zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen. Dazu werden ab 2005 Renten von Bestandsrentner zu rund 65 % steuerpflichtig werden. Für Neurentner wird diese Quote pro Jahr um einen Punkt angehoben, sodass 2040 Renten voll steuerpflichtig werden. In gleichem Maße steigt im Gegenzug der Anteil der Rentenbeiträge, der steuerlich abzugsfähig ist.
Außerdem werden alle Formen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge, die eine lebenslange Rente garantieren, auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Für alle anderen Sparformen, also insbesondere Kapitallebensversicherungen und Immobiliensparen, besteht kein Grund für eine besondere Förderung; Kapital wird also aus versteuertem Einkommen gebildet und Erträge sind steuerpflichtig.
Dies entspricht offenbar auch den Vorstellungen von Eichels Steuerabteilung. Auf die „kleine Anfrage“ einiger Unionsabgeordneter, ob die Abschaffung der Steuerbefreiung für Kapitallebensversicherungen und der Pauschalversteuerungsmöglichkeit für Direktversicherungen geplant sei, teilte die Steuerabteilung Anfang Juni mit: „Die Neuregelung der Besteuerung von Altersbezügen erfolgt im Rahmen eines Gesamtkonzepts, das die nachgelagerte Besteuerung umfasst. Soweit bisherige Steuergesetze dem neuen Gesamtkonzept entsprechen, sind Änderungen grundsätzlich nicht erforderlich“ – und Lebensversicherungen passen nicht in das Konzept einer nachgelagerten Besteuerung.
HANDELSBLATT, Mittwoch, 07. August 2002, 06:02 Uhr
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Da werden sich die Allianz und alle anderen Lebensversicherer `warm anziehen` müssen!
Ciao BigLinus
alles ist möglich.wir können jetzt weiter fallen auf 2.900 oder wir können bis auf über 4.000 steigen *g*.
wenn die marke von 3.660 übersprungen wird kann man long gehen.
es gibt keine klare tendenz wie halt jetzt immer.
wenn die marke von 3.660 übersprungen wird kann man long gehen.
es gibt keine klare tendenz wie halt jetzt immer.
GrandmasterJoe , stimmt- bis auf 75 cent!!!
Könnte bitte jemand die WKN dieses Scheins posten??!
Danke!
Heulsusi
Danke!
Heulsusi
so viel DBK long turbos 115 gibts nu wirklich nicht, aber weil Du es bist: 861833 / n-tv teletext S.774/2
Du bist ein Engel.
Ist doch eigentlich immer so, jemand weiss was, warum dann lange suchen, oder ??!!
Heulsusi
Ist doch eigentlich immer so, jemand weiss was, warum dann lange suchen, oder ??!!
Heulsusi
richtig 681833
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