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    Wieviel Prozent der US-Unternehmen haben inzwischen die Richtigkeit... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.08.02 10:02:01 von
    neuester Beitrag 13.08.02 13:10:29 von
    Beiträge: 5
    ID: 619.348
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      schrieb am 13.08.02 10:02:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      ...ihrer Bilanz beeidet? Weiß das jemand?
      Avatar
      schrieb am 13.08.02 10:05:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Erfahren wir wohl erst am 14., bzw. 15.08.
      Avatar
      schrieb am 13.08.02 10:13:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gestern Abend auf N-TV haben die etwas von ca. 12% gesagt.
      Avatar
      schrieb am 13.08.02 10:39:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      da wird man halt einfach den Vorstand austauschen und weiter geht die Fälschmaschine.

      Amerika ist auf einem Lügengerüst aufgebaut !
      Avatar
      schrieb am 13.08.02 13:10:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      13.08 13:08/Deutsche Unternehmen wollen Ausnahmen bei US-Bilanzgesetzen

      Brüssel (vwd) - Bis zum Wochenende wollen die von den geplanten
      US-Bilanzgesetzen betroffenen deutschen Unternehmen eine gemeinsame Position
      entwickeln und eine Stellungnahme bei der US-Börsenaufsicht SEC einreichen.
      Die 24 an den New Yorker Börsen gelisteten Unternehmen, darunter Deutsche
      Telekom, Siemens, Bayer, BASF, E.ON, Deutsche Bank, Allianz und
      DaimlerChrysler, analysierten zurzeit den genauen Gesetzestext von 180
      Seiten, erfuhr vwd am Dienstag aus Brüsseler Industriekreisen. Sie wollen
      eine Ausnahmeregelung für ausländische Emittenten erreichen.

      Die Erfolgsaussichten dabei seien jedoch "schwer zu beurteilen", hieß es
      aus den Kreisen. Hintergrund sind die Ausführungen des Ende Juli von
      Präsident George W. Bush unterzeichneten Sarbanes-Oxley-Gesetzes, deren
      konkrete Ausführungen die SEC nach und nach in Vorschriften einfließen
      lassen soll. Die erste Vorschrift des Paketes, das als Reaktion auf die
      Bilanzfälschungen in den USA aufgesetzt wurde, soll am 29. August in Kraft
      treten, hieß es im Umfeld der Europäischen Kommission. Ausländische
      Unternehmen können bis zum 19. August ihre Stellungnahmen dazu abgeben.

      Bereits im Gesetzgebungsverfahren des Sarbanes-Oxley-Act hatte
      EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein seine Bedenken schriftlich beim
      US-Senat eingereicht. Die "extraterritoriale Anwendung" der US-Bilanzgesetze
      seien nicht im Einklang mit den EU-Gesetzen, beklagte Bolkestein. Die erste
      SEC-Ausführung schreibe vor, dass der Vorstandsvorsitzende und
      Finanzvorstand eines in den USA gelisteten Unternehmens die Richtigkeit
      ihrer Bilanzzahlen im Jahres- beziehungsweise Quartalsabschluss bestätigen
      müssen, erklärte ein Mitarbeiter der Kommission.

      Daraus ergibt sich laut Kommission und Bundesverband der Deutschen
      Industrie (BDI) eine persönliche Haftung der beiden Vorstandsmitglieder, die
      mit hohen Geld- und Haftstrafen rechnen müssten. Dies sei in den
      europäischen und deutschen Gesetzen in der Form nicht vorgesehen, hieß es
      beim BDI. Auch in Deutschland müssten Jahresabschlüsse vom
      Vorstandsvorsitzenden und Finanzvorstand unterschrieben werden. Diese würden
      damit zwar "die Verantwortung, aber keine persönliche Haftung" übernehmen.

      Nur bei Fahrlässigkeit könnten auch in Deutschland die beiden
      Vorstandsmitglieder zur persönlichen Haftung herangezogen werden, wenn
      mindestens fünf Prozent der Aktionäre eine Klage einreichten. Daher
      verletzen die US-Gesetze nach BDI-Aussage die Satzungsautonomie im
      Ursprungsland. Die EU-Kommission könne juristisch nicht eingreifen, hieß es
      am Dienstag aus der Brüsseler Behörde. Bolkestein suche nun den Dialog mit
      der SEC und werde nach eingehender Prüfung der US-Gesetze "sachliche
      Argumente" hervorbringen, um die US-Börsenaufsicht von der Notwendigkeit für
      Ausnahmen zu überzeugen.

      Die Kommission könnte aber auch auf die Reziprozität hinweisen, hieß es
      beim BDI. Sollten die verschärften US-Vorschriften für Vorstandsmitglieder
      Ende August wie geplant verabschiedet werden, müssten sich deutsche
      Unternehmen selbst überlegen, ob sie weiter in New York gelistet blieben,
      verlautete aus Industriekreisen. Für den US-Kapitalmarkt sei es jedoch keine
      gute Werbung, wenn ausländische Investoren sich zurückzögen. In den
      kommenden Wochen will die SEC bereits die nächste Ausführung des
      Sarbanes-Oxley-Gesetzes bestimmen.

      Dabei geht es um die Wirtschaftsprüfer in den Heimatstandorten der an
      US-Börsen gelisteten Unternehmen, wie die EU-Kommission mitteilte. Die USA
      planen demnach ein neues Überwachungssystem für die Abschlussprüfung, denen
      sich auch ausländische Abschlussprüfer unterwerfen müssten. +++ Ali Ulucay
      vwd/13.8.2002/ul/jej/bb


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