Mieterrechte bei Sanierung der E-Anlage und Heizung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.08.02 14:15:02 von
neuester Beitrag 13.08.02 15:39:16 von
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ID: 619.525
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Moin, unser Vermieter wird auf unser Verlangen hin, die überaus marode E-Anlage erneuern. Diese ist derzeit auf Putz verlegt, deutlich über 20 Jahre alt und nur 2-adrig. Für die ganze Wohnung gibt es nur zwei Sicherungen, keinen FI und daß obwohl die Gastherme mitten in der Wanne hängt.
Der Vermieter wird nun alles unter Putz verlegen lassen und ist der Meinung, daß er nur das geschlizte neu verputzen und mit Raufaser übertapezieren muß. Gemalert wird dann auch nur der dünne Streifen vom schlitzen. Der Rest soll mein Problem sein.
Da die neuen Heizkörper wesentlich kleiner und kompakter sind, wird auch hier nur hinter den Heizkörpern die freien Stellen tapeziert und übergepinselt. Der Rest ist natürlich mein Problem.
Wer weiss wo ich etwas darüber nachlesen kann, Gerichtsurteile oder ähnliches finden kann. Vorstellen kann ich mir das jedenfalls nicht. Wer hat Erfahrungen bei solchen Vorfällen?
Der Vermieter wird nun alles unter Putz verlegen lassen und ist der Meinung, daß er nur das geschlizte neu verputzen und mit Raufaser übertapezieren muß. Gemalert wird dann auch nur der dünne Streifen vom schlitzen. Der Rest soll mein Problem sein.
Da die neuen Heizkörper wesentlich kleiner und kompakter sind, wird auch hier nur hinter den Heizkörpern die freien Stellen tapeziert und übergepinselt. Der Rest ist natürlich mein Problem.
Wer weiss wo ich etwas darüber nachlesen kann, Gerichtsurteile oder ähnliches finden kann. Vorstellen kann ich mir das jedenfalls nicht. Wer hat Erfahrungen bei solchen Vorfällen?
Dein Vermieter scheint ein echter Abzocker zu sein.
Grundsätzlich ist er zur Modernisierung berechtigt, was die Renovierung in den Flächen anbelangt kommt es drauf an:
Wann ist die letzte Renovierung erfolgt?
Längere Zeit zurück?
Wer hat sie durchgeführt?
Der Vermieter kann nicht einen Teil sanieren und den Rest dem Mieter überlassen, aber evtl. steh in der Wohnung durch Fristablauf (letze Renovierung durch dich länger als 5 Jahre her) eine mieterseitige Renovierung an. Schwieriges Thema. Kann ohne genaue Angaben nicht abschliessend beantwortet werden.
m-m
Grundsätzlich ist er zur Modernisierung berechtigt, was die Renovierung in den Flächen anbelangt kommt es drauf an:
Wann ist die letzte Renovierung erfolgt?
Längere Zeit zurück?
Wer hat sie durchgeführt?
Der Vermieter kann nicht einen Teil sanieren und den Rest dem Mieter überlassen, aber evtl. steh in der Wohnung durch Fristablauf (letze Renovierung durch dich länger als 5 Jahre her) eine mieterseitige Renovierung an. Schwieriges Thema. Kann ohne genaue Angaben nicht abschliessend beantwortet werden.
m-m
Wir sind genau vor 4 Jahren eingezogen, haben damals nur notdürftig übergestrichen aber nicht tapeziert, da wir eigentlich nur 6 Monate dort wohnen wollten. Neue Stadt neues Glück, sind allerdings geblieben und haben bisher nicht wirklich was gemacht.
Aber es kann doch nicht sein, daß er auf seine Kosten eine Modernisierung durchführt, dabei meinen Wohnraum optischt zerstört und ich für die optische Aufbesserung spätestens bei Auszug wieder aufkommen muß!?
Aber es kann doch nicht sein, daß er auf seine Kosten eine Modernisierung durchführt, dabei meinen Wohnraum optischt zerstört und ich für die optische Aufbesserung spätestens bei Auszug wieder aufkommen muß!?
@akor74
wo genau ist jetzt das problem? wie ich dich verstanden
habe zahlt er doch die modernisierung der e-anlage. und
er tapeziert die stelle neu bzw. streicht sie. ich denke
du zockst da auf ein komplettes neumalern durch den ver-
mieter, oder? und wo liegt dein mehraufwand? bei auszug
musst du doch eh streichen? wie hoch faellt den die miet-
erhoehung durch die neue e-anlage aus?
GGG
wo genau ist jetzt das problem? wie ich dich verstanden
habe zahlt er doch die modernisierung der e-anlage. und
er tapeziert die stelle neu bzw. streicht sie. ich denke
du zockst da auf ein komplettes neumalern durch den ver-
mieter, oder? und wo liegt dein mehraufwand? bei auszug
musst du doch eh streichen? wie hoch faellt den die miet-
erhoehung durch die neue e-anlage aus?
GGG
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