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    Einspruch per Post nicht beim Finanzamt angekommen- Bestandskraft? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.08.02 17:46:01 von
    neuester Beitrag 14.08.02 19:35:19 von
    Beiträge: 5
    ID: 620.248
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      Avatar
      schrieb am 14.08.02 17:46:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer hat hier praktische Erfahrung? Gegen ESt-Bescheid 99 wurde rechtzeitig Einspruch eingelegt. FA bestreitet aber den Eingang. Selbst habe ich allerdings keinen Postnachweis.
      Logische Folge: Bescheid ist bestandskräftig!

      Gibt es trotzdem noch Möglichkeiten? z.B. aus Gewohnheit?? (habe auch von VZ 1995-1998 immer pünktlich Einspruch erhoben und Verfahren zwecks einem bestimmten BFH-Urteil ruhen lassen, und auch sonst Unterlagen recht pünktlich abgegeben)Rechtsprechung bestätigt aktuell meine seit 95 gemachten Aufwendungen. Kann aber aus bekanntem Grund VZ 99 nicht geltend machen.

      Vielen Dank für Ihre Hilfe
      Avatar
      schrieb am 14.08.02 18:00:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      es gibt kein "Ich-Bin-Ein-Gewohnheits-Gut-Mensch". Entweder Du hast Einlieferungsbelege oder aber nicht, die Jungs sind immer recht froh, wenn sie mal wieder einen VORFÜHREN können.
      Avatar
      schrieb am 14.08.02 18:10:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi whiteV,

      Gar nicht so einfach, Dein Problem.
      Den Nachweis der (rechtzeitigen) Einspruchseinlegung, insbesondere des Zugangs beim Finanzamt trägt grds. der Steuerbürger.
      Man hört zwar immer wieder, dass Postzusteller bei der Postzustellung etwas nachlässig sind; dies spielt aber keine Rolle, da die Finanzämter die Post bei der Post abholen (oder aus dem Briefkasten nehmen).
      Dass ein Brief im Briefverteilungszentrum "verschwindet" ist sicher möglich, jedoch nicht alltäglich.

      Ich würde Folgendes empfehlen:
      Beweise, dass Du den Brief rechtzeitig zur Post gegeben hast und beantrage Widereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO.

      In der Regel müsste dies ausreichen.

      Übrigens, an welches Musterverfahren hängst Du Dich eigentlich an? Lohnt es sich?

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 14.08.02 18:19:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo pegru,

      Danke für Deine Hilfe
      Anerkennung eines Erststudiums (Aufwendungen, Fahrtkosten usw.) als WK und nicht als SA. Allerdings bei vorangegangener entspr. Ausbildung. Habe genaues Urteil nicht zur Hand, aber laut Handelsblatt Teil JungeKarriere neueste Ausgabe wird berichtet dass bestimmte Finanzämter diese Aufwendungen anerkennen. Viele Grüße
      Avatar
      schrieb am 14.08.02 19:35:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi whiteV,

      im Bereich Abgrenzung Ausbildungskosten - Fortbildungskosten ist alles im Fluss. Die Tendenz geht in Richtung Werbungskosten.
      Bei Erststudium (Anerkennung als Werbuingskosten)sind die Chancen nicht ganz so gut, aber auch nicht aussichtslos. Mehrere Verfahren sind beim BFH anhängig.

      Lass Dich von anderen nicht verunsichern. Vorgeführt wird im Finanzamt so leicht niemand.

      cu
      pegru


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