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    "Sarbanes-Oxley Act" bringt Europas Konzerne in Bedrängnis - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.08.02 07:56:05 von
    neuester Beitrag 19.08.02 13:40:08 von
    Beiträge: 6
    ID: 620.429
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      schrieb am 15.08.02 07:56:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mit harten Strafen will die US-Regierung gegen Bilanzbetrüger vorgehen. Das neue Gesetz, das für Corporate America einen Befreiungsschlag bringen soll, stellt europäische Konzerne jedoch vor große rechtliche Probleme.


      "Er freut sich auf ein hartes Gesetz", sagte Bushs Sprecher Ari Fleischer, als er vor zwei Wochen auf den Gesetzentwurf angesprochen wurde, der nach Senator Paul Sarbanes benannt ist. Das war wahrscheinlich untertrieben. Geradezu händeringend wartete Bush auf das Gesetz, das weitere Bilanzskandale vor allem mit der Androhung harter Strafen für Unternehmenschefs und Wirtschaftsprüfer verhindern soll. Der Präsident unterschrieb es feierlich, noch bevor er in den Urlaub ging.

      Einer, der den "Sarbanes-Oxley Act" weniger wünschenswert findet, ist EU-Kommissar Frits Bolkestein. "Wir finden es völlig unakzeptabel", sagte dessen Sprecher Jonathan Todd in einer ersten Reaktion und drohte an, notfalls juristisch gegen die Vorhaben der Amerikaner vorzugehen. Bolkestein selbst hat bereits ein Protestschreiben nach Washington geschickt, in dem er sich den Eingriff in europäische Hoheitsrechte verbietet.

      Selbst ernannte Welt-Börsen-Polizei

      Was den Kommissar auf die Palme bringt, sind die neuen Rechte der amerikanischen Börsenaufsicht SEC. Deren Ermittler dürfen nach dem neuen Gesetz nämlich von allen in den USA gelisteten Unternehmen und deren Wirtschaftsprüfern die Herausgabe von Akten verlangen und Zeugen befragen.

      Schon rechtlich ist dies problematisch, da sich deutsche Wirtschaftsprüfer beispielsweise strafbar machen würden, wenn sie Akten ihrer Kunden an eine amerikanische Behörde weiterleiteten. Sie würden damit nämlich ihre Verschwiegenheitspflicht verletzen, die in der Berufsordnung für Wirtschaftsprüfer festgeschrieben ist.

      Außerdem würden Unternehmen wie DaimlerChrysler, Bayer oder die Deutsche Bank dann von einer selbst ernannten Welt-Börsen-Polizei durchleuchtet, die weiterhin allein von der amerikanischen Politik kontrolliert wird.

      Bei Europäern ruft dies Kopfschütteln hervor - die SEC gilt schließlich bisher als eine völlig überforderte Behörde, die die schlimmsten Bilanzskandale der Wirtschaftsgeschichte nicht verhindern konnte. Ihr Chef Harvey Pitt war außerdem lange Jahre ein prominenter Vertreter amerikanischer Unternehmerinteressen.

      Auch für den Aufsichtsrat neue Regeln

      Noch andere der neuen Zwangsregeln bereiten den Europäern Kopfzerbrechen. Die an US-Börsen gelisteten Unternehmen müssen beispielsweise in Zukunft gewährleisten, dass in ihrem Aufsichtsrat auch unabhängige und fachkundige Rechnungsprüfer sitzen.

      Dies käme allerdings mit dem deutschen Mitbestimmungsrecht in Konflikt, das keine wirklich unabhängigen Mitglieder im Aufsichtsrat vorsieht. Das Gremium großer Unternehmen muss nach deutschem Recht vielmehr paritätisch mit Vertretern der Arbeitnehmer und der Anteilseigner besetzt werden.

      Konzerne mit US-Listing unter Zeitdruck

      19 deutsche Unternehmen, die in New York gelistet sind, haben den Ernst der Lage bereits erkannt. Ihre Rechtsexperten gründeten am Donnerstag im Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) einen Arbeitskreis, um über das weitere Vorgehen zu beraten.

      Hier drängt bereits die Zeit, denn bis zum 14. August müssen die Unternehmenschef einen so genannten Bilanzeid leisten: Sie müssen mit Unterschrift für die Richtigkeit ihrer Bilanzzahlen einstehen und bei massiven Fehlern persönlich haften.

      Eid-Pflicht bald auch für Auslands-Unternehmen?

      BDI-Rechtsexperte Jan Wulfetange, der bei dem Treffen dabei war, berichtet von einer angespannten Stimmung: "Die Amerikaner versuchen hier eine Gesetzeslage zu kreieren, die mit deutschem Gesellschaftsrecht nicht vereinbar ist. Das wird mit Sorge gesehen." Laut Wulfetange haben die Unternehmensvertreter noch keine konkreten Schritte vereinbart, Entscheidungen könnten aber schon Anfang nächster Woche gefällt werden.

      Bisher sind ausländische Unternehmen noch von der Liste der 947 zum Eid verpflichteten Konzerne ausgenommen. Dies wird sich nach Ansicht von Wulfetange allerdings ändern: "Die SEC wird darauf drängen, dass sich alle an US-Börsen gelisteten Unternehmen an die gleichen Vorgaben halten müssen."

      Quelle: manager-magazin
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      schrieb am 16.08.02 01:36:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Deutsche Konzerne wehren sich gegen US-Bilanzeid

      Im Streit um die verschärften US-Gesetze gegen Bilanzbetrug gehen mehrere an der New Yorker Börse gelistete deutsche Firmen in die Offensive. In einem Brief an die US-Börsenaufsicht SEC fordern sie Ausnahmen für ausländische Firmen.

      Ein Entwurf des Briefes liegt der Financial Times Deutschland vor. Unterzeichner sind die obersten Juristen von Allianz, BASF, DaimlerChrysler, Deutsche Bank, Deutsche Telekom und Infineon. Dem Vernehmen will sich Bayer noch anschließen. Der Brief kam gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) zu Stande. Der BDI will am Montag darüber berichten.

      Nach zahlreichen Bilanzskandalen hatten die USA mit dem "Sarbanes-Oxley Act" die Gesetze gegen Bilanzbetrug verschärft. Danach können Konzernvorstände auf ihre Bilanzen vereidigt und persönlich haftbar gemacht werden. Bei Verstößen drohen bis 5 Mio. $ Geldstrafe und bis zu 20 Jahre Haft.


      Gefahr von Rechtsstreitigkeiten

      In dem Schreiben an die SEC argumentieren die deutschen Unternehmen, dass sie zwar einem anderen Rechtssystem unterlägen. Dieses System biete aber gleichwertige Sicherheiten. "Wir halten es deshalb nicht für notwendig, deutschen oder anderen nicht-amerikanischen Firmen in rigider Weise die selben formalen Anforderungen aufzuerlegen wie US-Unternehmen." Die New Yorker Börsen hätten die Unterschiede zwischen US- und ausländischen Firmen in ihren Regeln bereits berücksichtigt. An der New York Stock Exchange sind 17 deutsche Unternehmen notiert.

      Die Konzerne verweisen auf die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten, die aus der unterschiedlichen Führungsstruktur von Unternehmen diesseits und jenseits des Atlantiks entstehen können. In den USA ist ein einheitliches Führungsgremium ( "Board" ) üblich, in Deutschland dagegen die Aufteilung in Vorstand und Aufsichtsrat. Der deutsche Vorstand sei kollektiv verantwortlich. In den USA haften Board-Mitglieder dagegen persönlich.

      "Außerdem hat der deutsche Gesetzgeber schon 1998 eine ausdrückliche Pflicht eingeführt, wonach der Vorstand ein Frühwarn-System einzurichten hat", heißt es in dem Entwurf. Indirekt warnen die Unternehmen, dass die strenge Anwendung des "Sarbanes-Oxley-Acts" ausländische Firmen von einer Notierung in den USA abschrecken könnte.

      © 2002 Financial Times Deutschland, Do, 15.8.2002, 20:07
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      schrieb am 16.08.02 18:14:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Europäer bemühen sich um Ausnahmen von neuen US-Börsenregeln

      Rechtsexperten in den USA warnen europäische Unternehmen davor, die neuen US-Bilanzregeln auf die leichte Schulter zu nehmen. „Auch die Manager in Europa müssen sich jetzt ihre Zahlen genauer ansehen“, rät Marc Steinberg, Wirtschaftsjurist an der Dedman Law School in Texas.

      Zugleich räumen die Fachleute jedoch ein, dass die genauen Auswirkungen der amerikanischen Vorschriften auf ausländische Unternehmen noch unklar seien. „Wir befinden uns hier in einer echten Grauzone“, sagte John Coffee, Spezialist für Wirtschaftsrecht an der Columbia University in New York.

      Ende Juli hatte US-Präsident George W. Bush ein weltweit beachtetes neues Gesetz (Sarbanes-Oxley-Bill) für die Bilanzierung und Führung aller knapp 16 000 in den USA an der Börse notierten Unternehmen in aller Öffentlichkeit unterzeichnet. Davon betroffen sind auch rund 1 300 ausländische Konzerne, deren Aktien in New York gelistet sind. „Das Gesetz gilt für alle“, bekräftigte ein Sprecher von Senator Paul Sarbanes. Der Politiker hatte zusammen mit seinem Kollegen Michael Oxley aus dem Repräsentantenhaus das Gesetz eingebracht.

      Zu den neuen Vorschriften gehört zum Beispiel die Pflicht des Managements, für jedes Quartal die Korrektheit ihrer Finanzergebnisse schriftlich zu bestätigen. Falsche Angaben können eine Geldbuße von bis zu fünf Mill. Dollar oder in schwerwiegenden Fällen eine Gefängnisstrafe bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.

      Umgesetzt werden müssen die neuen Regeln von der US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC). „Wir werden bis zum 29. August die Regeln vorlegen, nach denen das Sarbanes-Oxley-Gesetz in die Tat umgesetzt werden muss“, sagte SEC-Sprecher John Heine gegenüber dem Handelsblatt. Zu den Pflichten der ausländischen Gesellschaften wollte er sich jetzt noch nicht äußern. „Wir müssen erst abwarten, welche Bedenken die Konzerne bis Ende August anmelden", sagte er.

      Das neue US-Recht hat in Europa zu einer aufgeregten Diskussion geführt. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) hat die EU-Kommission in Brüssel offen aufgefordert, dagegen vorzugehen. Die Amerikaner sind von der Heftigkeit der Reaktionen offenbar überrascht. „Der US-Kongress hatte bestimmt nicht die Absicht, sich in ausländisches Recht einzumischen“, meint Rechtsexperte Coffee. Es gebe allerings eine ganze Reihe von drängenden Problemen, die gelöst werden müssten.

      So verlangt das neue US-Gesetz etwa, dass das interne Finanz-Kontrollgremium eines Unternehmens mit außenstehenden Direktoren besetzt werden muss. Viele europäische Unternehmen haben jedoch keine derartigen Gremien. Hinzu komme, so Coffee, dass die Mehrheit der europäischen Firmen keine Quartals-, sondern nur Jahresberichte vorlege. Unklar ist nach Ansicht des Experten im Übrigen auch, ob im Ausland operierende Wirtschaftsprüfer vom neuen Aufsichtsgremium der USA überwacht werden sollen. „Die SEC hat sicherlich die Befugnis, Ausnahmen zu erteilen. Allerdings ist nicht klar, wie weit diese Befugnis reicht“, sagt Coffee.

      Sein texanischer Kollege Steinberg rät den europäischen Firmen deshalb, bei der Börsenaufsicht einen Antrag auf „no action“ zu stellen. Damit würde der Vollzug der Regeln zumindest vorübergehend ausgesetzt. „Letztendlich müssen wir jedoch einen Kompromiss finden, der die Prinzipien des US-Gesetzes bewahrt, aber auch die Gegebenheiten in anderen Ländern berücksichtigt“, glaubt der Wirtschaftsrechtler. Angesichts der offenbar gewordenen Schwächen der US-Bilanzregeln Gaap sei ein Alleingang Amerikas unangebracht.

      Quelle: HANDELSBLATT, Freitag, 16. August 2002, 06:02 Uhr
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      schrieb am 16.08.02 19:14:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      bringt der sarbanes-oxley-act europas konzerne wirklich in bedrängnis?
      sicher ist, der august 2002 wird in den vorstandsetagen deutscher ags in `aller bester` erinnerung bleiben.

      erst verkündigt die politik kurz vor der wahl, daß in der nächsten legislaturperiode den aktionären ein eigener schadensersatzanspruch gegen die organe von ags eingeräumt wird, wenn diese ihre informationspflichten verletzen.

      dann sorgt auch noch ein gesetz aus den usa für zusätzliche unruhe, weil vorstände künftig persönlich mit ihrer unterschrift bestätigen sollen, daß die informationen in den berichten aller an der new yorker börse zugelassenen unternehmen „die finanzielle situation und die ergebnisse der geschäftstätigkeit in allen wesentlichen punkten zutreffend wiedergeben.“ stimmt dies nicht, drohen hohe haftstrafen und geldbußen.

      heftig und nervös wird diskutiert, ob das gesetz überhaupt für nicht-us unternehmen gelten kann, ob es ausnahmeregeln geben muß und sich nicht vielleicht sogar die eu-kommission dafür einsetzen müßte.

      daran ist allerdings aus amerikanischer sicht zur zeit nicht zu denken. ausnahmeregelungen würden den vorrangigen zweck des gesetzes vereiteln, nämlich nach typisch amerikanischer art spontan ein zeichen zu setzen. wie dies bereits die medienwirksame bilanzschwur-aktion der us-börsenaufsicht sec für us-unternehmen in dieser woche gezeigt hat:

      wir unternehmen etwas gegen die betrüger von enron, worldcom & co., die us-präsident bush vor mikrofonen und kameras mit ähnlich markigen worten brandmarkte wie die terroristen des 11. september.

      derzeit gibt es meines erachtens für die organe deutscher ags keinen grund zu übertriebener nervosität. es sei denn, sie wußten von manipulationen, luftbuchungen und geschönten umsatzzahlen, wie z.b. bei comroad oder flowtex. deren vorstände werden allerdings auch hier zu lande zur verantwortung gezogen.

      zwar wird man frühestens am 29.08. (dann gibt die sec die ausführungsbestimmungen bekannt) etwas darüber sagen können, welche finanziellen folgen das us-gesetz über strafrechtliche sanktionen hinaus haben könnte und ob ein „bilanz-meineid“ möglicherweise sogar schadensersatzansprüche der aktionäre nach sich ziehen kann. doch wer sich an die grundsätze des deutschen rechts hält, dem sollten beim „bilanzschwur“ nicht die hände zittern.

      denn er muß die richtigkeit der so genannten „filed reports“ beschwören, und dies sind die bei der sec eingereichten jahresberichte. auf grundlage der von den wirtschaftsprüfern testierten zahlen müssen auch diese nach deutschem recht korrekt sein. die sec wird ihn nur dann zur verantwortung ziehen, wenn er wußte oder wissen konnte, daß an der bilanz `etwas faul` ist.

      und was könnte ein finanzvorstand mehr tun, als er bislang schon redlicherweise mußte? wer sich über die zahlen des unternehmens auf dem laufenden hält, der muß eigentlich nicht panisch werden.

      deshalb ist nach meinem dafürhalten die neue gesetzliche regelung der usa, so wie oben zumindest, nicht in bausch und bogen zu zerreißen, sondern aus sicht insbesondere der kleinaktionäre eher zu begrüßen.

      eines ist jedoch sicher. unseriöse vorstände, die von mauscheleien wußten oder sie sogar veranlassten, haben in den usa künftig mehr zu befürchten. denn ein meineid über die richtigkeit einer bilanz ist einfacher zu beweisen als der tatsächliche beitrag zur bilanzfälschung. die maschen des fahndungsnetzes sind enger geworden.

      chief-in-command
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      schrieb am 17.08.02 08:50:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hi C-in-C,

      ein gutes Posting. Vieles von dem du hier schreibst ist sicher richtig. Was mich an der ganzen Aktion nur stört, ist mal wieder die weltherrliche Vorgehensweise dieser US-Administration.

      Ich bin wahrlich kein USA-Hasser, was vielleicht einigen Postings der letzten Zeit von mir vermuten lassen. Wirklich nicht. Aber mich stört ganz gewaltig, daß einige Fehlentwicklungen nicht verhindert wurden und werden. Und da mache ich nicht nur die jetzige US-Administration verantwortlich sondern z.B. auch uns Europäer.

      Ciao BigLinus :cool:

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      Avatar
      schrieb am 19.08.02 13:40:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Bundesregierung lehnt Eid auf Bilanzen ab - EU soll US-Forderung abwehren

      Im Streit um die neuen amerikanischen Börsengesetze und den Bilanzschwur für deutsche Unternehmen mit US-Notierung gehen Konzerne und Bundesregierung auf Konfrontationskurs zu den USA.

      Der „Spiegel“ zitierte am Wochenende aus einem Brief von Justizministerin Hertha Däubler-Gmelin an EU-Kommissar Frits Bolkestein. Darin kritisiert die SPD-Politikerin unter anderem, es könne nicht sein, „daß die US-Gesetzgebung quasi extraterritoriale Auswirkungen anstrebt“. Ministeriumssprecher Thomas Weber bestätigte den Brief.

      Däubler-Gmelin spricht in dem Schreiben von einem „problematischen Vorhaben“ der USA und forderte Bolkestein auf, die Amerikaner „mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln“ davon abzubringen. Natürlich sei es anzuerkennen, daß die USA das erschütterte Vertrauen in die US-Finanzmärkte wieder herstellen wollten. „Es kann aber nicht angehen, daß die US-Gesetzgebung gleichzeitig extraterritoriale Auswirkungen anstrebt“, zitierte der „Spiegel“.

      Sollten die Amerikaner dennoch darauf beharren, daß die neuen Börsengesetze auch für deutsche Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gelten, drohe die SPD-Politikerin mittelfristig mit einer Gegenreaktion. Dann müßten „auch in Europa die anerkennungsfreundlichen Regeln für Unternehmen aus Drittstaaten auf den Prüfstand kommen“.

      Ciao BigLinus :cool:


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