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    Private Krankenversicherung -wann möglich ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.08.02 17:53:55 von
    neuester Beitrag 21.08.02 23:08:18 von
    Beiträge: 34
    ID: 622.532
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      Avatar
      schrieb am 20.08.02 17:53:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      bin momentan am überlegen, ob ich in eine PKV wechseln soll/kann. Bin 32/m/ ledig und habe nicht vor mehr als 1 Kinde zu bekommen. Momentan beträgt mein monatliches Einkommen als Angestellter 3090 €/Monat aufgrund
      Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld etc komme ich jedoch auf 40.800 €
      für das Jahr 2002. Wenn ich nun nach der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von 3375 € gehe, könnte ich mich nicht Privat versichern. Doch jetzt kommt es. Seit dem 01.07.2002 habe ich einen 40 Std. Vertrag von meinem AG bekommen, sodass mein montl. Brutto auf ca. 3440 € steigt. Somit wäre ich über der BBG von 3375 €. Der Haken an der Sache:
      Der 40 STd-Vertrag ist nur bis 31.12.2002 befristet, danach geht es wieder zurück auf 35 Std.

      Nun die Frage an die Experten hier: Kann ich unter den angegeben Umständen in die PKV wechseln ? Wenn ja, dann wohl nur zum 01.01.2003, da ich momentan pflichtversichert bin. Was ist wenn die BBG ab 2003 auf 4000 € oder mehr steigt ? Kann ich dann immer noch wechseln, auch wenn ich dann in 2003 weniger als 4000 € verdiene ?

      Lohnt sich ein Wechsel überhaupt, wenn ich so knapp an/über der BBG liege ? Was ist, wenn mich die BBG jährlich einholt ?

      Welche PKV könnt Ihr empfehlen ??

      Wäre allen dankbar, die mir bei diesen Fragen weiterhelfen könnten.

      Gerry
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 18:09:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Also ich bin kein Experte, sehe es aber so: Die GKV ist ein krankes System. Fast alle Politker, Abgeordnete & Beamte sind alle (Teil)-PKV´ler und singen noch große Lobeshymnen auf die GKV. Das ist das letzte !

      Ich bin raus aus der GKV. Wenn ich nächstes Jahr unter der evtl. NEUEN Jahresentgeltgrenze liege kann ich mir immer noch einen Wechsel in die GKV zurück überlegen falls die Rahmenbedingungen für die Zukunft der PKV schlecht gestaltet werden sollten. Aber bis dahin erstmal raus aus diesem kranken System solange es noch geht.
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 18:13:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      wer durch erhöhung des einkommens im laufenden jahr über bbg diesen jahres als auch des nächsten jahres kommt, hat ab 01.01.2003 die möglichkeit, sich privat zu versichern.
      kannst mir ja mal ne bordmail schicken, dann schau ich mal nach den angeboten.
      gruss mbent
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 18:16:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sorry aber das große Problem ist: Einmal PKV immer PKV!

      Bedeutet: Man kommt nicht mehr zurück in die GKV.

      Was ein erhebliches Problem im Alter bringen kann oder falls Du Frau und Kind mitversichern musst.

      obolus
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 18:17:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      #4

      das ist Unfug.

      Gruß,

      GGF

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      Avatar
      schrieb am 20.08.02 18:21:56
      Beitrag Nr. 6 ()
      Dann erkläre mir wie ich wieder zurück in die GKV komme.
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 18:26:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      RE: Gerry

      mein Vorschlag wäre wie folgt:

      Die sprichst mit deinem AG und verhandelst das Gehalt neu.
      Begründung :

      Das Eingesparte Geld ( der AG-Anteil ) soll dir dein AG mit auszahlen.

      Rechenbeispiel GKV :

      40,800 * 13,4 % = 5467,20 Euro Gesamt Beitrag für Deine KV
      zzgl. 40.800 * 1,7 % = 693,60 Euro (Pflege)

      Gesamt : 6160,80 Euro


      PKV

      Gesamt : 3452,62 EUro

      DU SPARST : 1.353,68 Euro pro Jahr
      Dein AG spart: 1.353,68 Euro pro Jahr

      Die 1353,68 swoll er dir mit auszahlen.
      das wäre einSchritt über die BBG auch in 2003 zu kommen.

      #6 in die GKV will doch keiner mehr zurück.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 18:26:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      #6

      sobald Du unter die Beitragsbemessungsgrenze kommst oder arbeitslos wirst, bist Du wieder pflichtversichert und damit in der GKV. Willst Du unbedingt wieder zurück, kannst Du es bei fast jeder AOK probieren, nach einigem Hin und Her nehmen die Dich wieder.

      Ich bin selbst privat versichert und habe schon bei mehreren Kassen unverbindlich nachgefragt. Zuerst kommt die Antwort nein, dann vielleicht und zum Schluß bekommst Du ein Antragsformular. Für die Kassse bist Du interessant, weil Du Höchstbeiträge zahlst.

      Gruß,

      GGF
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 18:29:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      SOM,

      die Rechnung ist gefährlich, da der Beitrag in der PKV sehr stark variieren kann. Dann wird die Ersparnis schnell zur Milchmädchenrechnung und der Arbeitgeber bedankt sich bei Dir. ;)

      Gruß,

      GGF
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 18:29:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nach meinen Infos dürfen die Dich aber nicht mehr nehmen.
      Das ist nämlich der einzige grund nicht die PKV zu wechseln.
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 18:31:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      10,

      das ist richtig, Sie dürften es nicht, Sie tun es aber.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 18:31:45
      Beitrag Nr. 12 ()
      @MBent

      Baordmail
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 18:33:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ all

      ist es tatsächlich so, dass ich wenn ich heute in der GKV pflichtversichert bin aber p.a über 40.500 in 2002 verdiene
      nicht in der PKV wechseln kann, wenn ich in 2003 nicht über der dann gültigen BBG von angenommenen 4000 € liege ???
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 18:35:20
      Beitrag Nr. 14 ()
      RE: GGF #9

      #9 verstehe ich nicht was du mir sagen willst :)

      SOM
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 18:38:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      SOM,

      die Ersparnis zur GKV ist nur für ein Jahr vorhersehbar. Wenn die PKV im nächsten Jahr den Beitrag auf 5000 € anhebt, ist die Firma daran zur Hälfte mit beteiligt und hat Dir zusätzlich noch das Gehalt erhöht.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 18:47:26
      Beitrag Nr. 16 ()
      Sach ich ja, ist super für den Angestellten ;)

      SOM
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 19:37:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      Zu #15: Ein Beitrag von 5000 EUR/Jahr liegt aber unter dem GKV-Beitrag.
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 19:48:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      zu 17,

      das ist schon richtig, aber eine Gehaltserhöhung wäre es trotzdem, da mit einem Beitrag von 3452 € das Gehalt neu berechnet wurde. ;)

      Außerdem ist das Ganze hypotetisch und kein Arbeitgeber würde sich auf so ein Geschäft einlassen.

      Gruß,

      GGF
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 19:55:00
      Beitrag Nr. 19 ()
      RE: GGF

      ich kenne viele Kleinbetriebe , die das für Ihre Mitarbeiter gemacht haben.


      SOM
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 20:26:47
      Beitrag Nr. 20 ()
      @ 057698

      zunächst wäre doch wohl zu Prüfen ob Du nicht schon Jetzt wg überschreitens der Jahresarbeitsentgeldgrenze Freiwillig in der GKV versichert bist, es die GKV dir aber noch nicht mitgeteilt hat !

      Das wärte der Fall wenn z.B. "Sonderzahlungen" wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld ,13 Gehalt etc. garantiert sind!

      Ansonsten kann mann Di wirklich nur raten schnell in die PKV zu wechseln:

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      ;)
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 20:34:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      @057698,

      auf Posting #20 solltest Du lieber nicht hören, da es sich hier um einen gefrusteten Drücker der Conti handelt. Wende Dich an einen unabhängigen Makler, der Dir verschiedene Angebote unterbreiten kann.

      SOM macht einen sehr seriösen Eindruck.

      Gruß,

      GGF
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 20:39:13
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ Grasheini

      was wäre mein leben ohne dich... :laugh:

      Übrigens, der GS1plus geht weg wie warme Semmeln... ;)
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 21:19:10
      Beitrag Nr. 23 ()
      RE : Aixtron01

      ich wette um eine MLP Aktie

      dass Aixtron unser lieber (ex) kvexperte ist . ;)

      SOM
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 21:29:01
      Beitrag Nr. 24 ()
      SOM,

      das ist wirklich unschwer zu erkennen, der Pöbelproll kann sich halt schlecht verstellen. ;)

      GGF
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 21:39:51
      Beitrag Nr. 25 ()
      kvexperte :confused: muss mann den kennen? ;)
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 22:04:52
      Beitrag Nr. 26 ()
      #25

      Den geistigen Pflegefall muß man sicher nicht kennen.

      GGF
      Avatar
      schrieb am 20.08.02 23:39:48
      Beitrag Nr. 27 ()
      ich bin nach fast 4 Jahren wieder in die GKV, da ich einen Monat arbeitslos bin und dann einen neuen Job habe. Da ich durch die Probezeit unterhalb der BBM-Grenze bleibe und erst danach drüber bin, bin ich wieder GKV versichert. Ich habe meinen PKV Vertrag in eine Zusatzversicherung umstellen lassen. Zwischenzeitlich hat sich meine Familiere Situation auch geändert und ich weiss nicht ob meine Frau immer arbeiten geht und ob nicht doch 1-2 Kinder kommen. Des weiteren habe ich in einem der letzten Spiegel einen interessanten Bericht gelesen und kann dies auch nachvollziehen. Dadurch das die GKV nicht mehr das grosse Geld für die Ärzte bringt holen sie es sich von den PKV versicherten (das ist mir selbst passiert). Es ist für mich deshalb logisch das die Beiträge steigen und das ganze ,zumindest die ca. 10% Steigerung die in den Medien war, nur nach oben gehen kann. Laut Spiegel würde die PKV auf einen Korrekturbedarf von 30% kommen, sofern die BBM-Grenze auf EUR 4.500,- angehoben wird. Ich kann nur sagen, mein Kollege ist bei der Halleschen und seine Frau und Kind bei der Central und? Beide haben erhöht oder erhöhen jetzt. Meine Arag hat letztes Jahr allein den Ambulanztarif um 50% verteuert, das hat sich auf den gesamtbeitrag mit 10% ausgewirkt.
      Ich denke die GKV wird und muss reformiert werden.

      ciao Aik
      Avatar
      schrieb am 21.08.02 07:57:51
      Beitrag Nr. 28 ()
      @aikoch

      natürlich sollen sie persönlichen Rahmenbedingungen stimmen.

      Der Spiegel Artikel ist doch sehr einseitig negativ zur PKV geschrieben. Abgezockt wird vom Arzt nur wer es nicht besser verdient. Wenn man "größere" Behandlungen vor sich hat fragt man vorab bei seiner Kasse nach und läßt sich beraten. Das Grippebeispiel im Spiegel (GKV-Patienten bekommen ein paar Pillen , PKV´ler erhalten EKG, Blutuntersuchung ... ) ist doch lächerlich. Außerdem bekommt man als GKV´ler selbst einfachste Medikamnte ( z.B. Nasentropfen ) oftmals gar nicht mehr verschrieben. Das NHS aus U.K. läßt grüßen !
      Avatar
      schrieb am 21.08.02 09:53:02
      Beitrag Nr. 29 ()
      hat gestern abend jemand den PlusMinus Bericht über die DKV gesehen ? Hier wird auf Kosten von Aidskranken ein Spiel auf Zeit gespielt. Wenn das wahr ist, sollte sich jeder Wechselwillige den Schritt zur DKV genau überlegen. Andere PKV machen angeblich keine Probleme. Eine Positiv- oder Negativliste von PKVs wäre mal sehr interessant. Als Kriterium müsste hier die Erstattung von Krankheitskosten dienen.

      Welche Gesellschaften machen aus Euren Erfahrungen Probleme und welche nicht ?

      Gruß,

      GGF
      Avatar
      schrieb am 21.08.02 10:56:34
      Beitrag Nr. 30 ()
      DKV-Homepage:

      Leistungsmanagement


      Die Versicherten profitieren seit Jahren von der konsequenten Rechnungsprüfung der DKV.

      Unser Leistungsversprechen erfüllen wir selbstverständlich ohne Wenn und Aber.
      Zugleich bemühen wir uns verstärkt, unsere Kunden bei der Abwehr unberechtigter oder zu hoher Forderungen zu unterstützen.

      Denn nur so können die Kunden vor möglichen unberechtigten Forderungen geschützt und zukünftige Beitragsanpassungen möglicherweise vermieden werden.
      Avatar
      schrieb am 21.08.02 13:30:48
      Beitrag Nr. 31 ()
      @Herbergsvater
      ich denke nicht das der Artikel zu negativ ist. Ausserdem bin ich zweimal im letzten Jahr "abgezockt" worden und habe es nicht verdient. Meine Zahnärztin hat mir einen Heil- und Kostenplan über 4 Keramikinlays gemacht den ich meiner Gesellschaft eingereicht habe. Ich habe mich dann aber für 2x Gold und 2x Keramik entschieden. Laut der Zahnärztin wären das ca. DM 1.000,- weniger gewesen. Als ich die Rechnung bekam war der HK-Plan 1:1 wie vorher eingereicht nur das zweimal statt Keramik Gold stand. Ich habe damals bei meiner KK angerufen und sie darauf hingewiesen, die sagten nur, Ihnen ist das egal solange die Kosten pro Inlay bei ca. DM 700,- liegen. Das dumme war nur, das ich nur DM 6.000,- von der KK bekommen habe aber meine Gesamtrechnung fast DM 8.500,- war, ich hätte also aus meiner eigenen Tasche ca. DM 1.000,- gespart.
      Ein weiteres Beispiel ist ein Internist, welcher mich untersucht hat (inkl. EKG) und dann einen Stock tiefer zum Kardiologen geschickt hat um eine Hermuskelentzündung abzuklären. Ich war ca. 1,5h später dran und obwohl der Internist das EKG extra ausgedruckt hat damit man es nicht doppelt machen braucht, musste ich wieder ein EKG machen mit der fadenscheinigen Begründung das das sicherer ist wenn man ein "aktuelles" EKG hat.
      Auch hier musste die KK doppelt zahlen.


      ciao
      Avatar
      schrieb am 21.08.02 16:43:40
      Beitrag Nr. 32 ()
      Warum schickst Du so eine Rechnung nicht einfach an die Ärztin zurück ?
      Avatar
      schrieb am 21.08.02 20:23:49
      Beitrag Nr. 33 ()
      typischer thread da fragt jemand nach der rechtlichen sache und massenhaft wird er von lauter vertretern umworben....

      rechtlich kannst du in die pkv wenn du als arbeitnehmer gemäss §6 abs. 1 sgb v versicherungsfrei bist.
      das bist du wenn dein regelmässiges jährliches einkommen über der jahresarbeitentgeltgrenze liegt, diese liegt zur zeit bei 40500 euro jährlich.
      allerdings wird diese grenze nicht laufend geprüft sondern nur bei beschäftigungsaufnahme und bei änderungen im beschäftigungsverhältnis.
      bei einer änderung z.b. gehalteserhöhung kannst du frühstens am 1.1. im folgejahr versicherungsfrei werden, denn du musst sowohl die jae des laufenden als auch des folgejahres überschreiten, prüfen lässt sich das natürlich erst am jahresende.

      was hier einer geschrieben hat zur überprüfung ob du evtl schon frei bist ist auch ganz simpel, einfach die letzte gehaltsabrechnung raussuchen und nach deiner beitragsgruppe schaun, steht da 1211 bist du versciherungspflichtig, steht da 9211 oder 0211 bist du versciherungsfrei und freiwillig versichert.

      zum thema das man einfach bei jeder aok anfragt:
      quatsch schon mal was von einer zuständigen aok nach wohn/beschäftigungsort gehört? dann könnt sich ja jeder die günstigste aok aussuchen. ich hab ja schon viel gehört das die sehr flexibel sind, aber da macht auch net jeder alles mit
      Avatar
      schrieb am 21.08.02 23:08:18
      Beitrag Nr. 34 ()
      HI, Schambach. Lange nicht mehr gesehen:)


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