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    Das Verhör - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.08.02 01:16:46 von
    neuester Beitrag 26.08.02 21:03:15 von
    Beiträge: 4
    ID: 624.452
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      schrieb am 26.08.02 01:16:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Angeklagten kommen auf seperaten Wegen in den Gerichtssaal. Es geht um die Vergabe eines Arbeitsplatzes, einer der Anklagepunkte lautet auf Arbeitslosigkeit. Das Publikum entscheidet "schuldig oder nichtschuldig" und wird denjenigen für den freiwerdenden Arbeitsplatz vorsehen, der am wenigsten Schuld trägt. Tragen beide Schuld, wird es keinen Einstellung geben. Dieser und viele andere Arbeitsplätze bleiben dann frei.
      Die das Verhör leiten sitzen auf weichen Stühlen hinter einem Tisch, während jeder Angeklagte sich hinter einem Rednerpult steht. Jeder der beiden Angeklagten verfügt über ein Zeitkonto, das er nicht überschreiten darf, aber dennoch überschreiten kann. Die Auswirkungen vorkommender Überschreitungen sind nicht bekannt. Von den Angeklagten erwartet man unter anderem, dass sie sich gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben. Beide machen davon Gebrauch. Der eine mehr, der andere weniger. Beide müssen aber deutlich zeigen, wo die Schuhe stehen, in die sie die Schuld schieben wollen. Die Leiter des Verhörs stellen den Angeklagten Fragen, die diese bereits kennen, nur erwartet man jetzt von ihnen, dass sie sich dazu äußern. "Was geht in den Schuhen?" Der eine will viel in ihnen gehen, der andere weiß, dass nicht viel in ihnen geht, nicht viel in ihnen gehen darf. Man glaubt beiden.
      Die Verhörleiter beenden das Verhör und verlesen das Aufbrauchen des Zeitkontos. Jetzt werden Hände geschüttelt. Allen war doch recht mulmig dabei, ob die Stelle besetzt werden könnte. Der Sieger verlässt den Ort des Geschehens zuletzt. Oder der Verlierer.
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      schrieb am 26.08.02 01:22:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das war spitze! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.08.02 08:31:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.08.02 21:03:15
      Beitrag Nr. 4 ()


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