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    DGAP-Ad hoc: WindWelt AG <WNT> - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.08.02 08:30:35 von
    neuester Beitrag 26.08.02 19:23:11 von
    Beiträge: 6
    ID: 624.477
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      schrieb am 26.08.02 08:30:35
      Beitrag Nr. 1 ()

      DGAP-Ad hoc: WindWelt AG <WNT>

      WindWelt AG erhält Dividende aus Fuhrländer-Beteiligung

      Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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      WindWelt AG erhält Dividende aus Fuhrländer-Beteiligung WindWelt-Mehrheitsgesellschafter stellt Antrag auf Befreiung von Pflichtangebot zur Übernahme

      Die WindWelt AG profitiert von der erfolgreichen Geschäftsentwicklung der Fuhrländer AG. Die Hauptversammlung des Windkraftanlagenherstellers beschloss die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,2 Euro je Stückaktie. Für ihre Beteiligung von 16,2 % an der Fuhrländer AG fließt der WindWelt AG damit eine Dividende in Höhe von rund 0,1 Mio. Euro zu. Anlässlich der Hauptversammlung hat die WindWelt AG eine weitere 1,5 MW-Fuhrländeranlage bestellt. Im Zusammenhang mit ihrem erfolgreichen operativen Windgeschäft weiht die WindWelt AG in Kürze zwei weitere Windparks in der Voreifel und der Eifel ein. Die beiden regenerativen Kraftwerksparks kommen auf eine Gesamtkapazität von 8,1 MW. Die WindWelt AG dokumentiert den positiven Geschäftsverlauf des 1. Halbjahres 2002 in ihrem aktuellen Zwischenbericht, der im Internet auf der Homepage der Gesellschaft zur Verfügung steht. Die WindWelt AG hat im 1. Halbjahr 2002 den Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 222 % auf 2,523 (1. Halbjahr 2001: 0,784) Mio. Euro gesteigert. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) stieg um rund 227 % auf rund 730.000 (223.000) Euro. Unterdessen hat die Eifelstrom GmbH, die 87 % der Anteile der WindWelt AG hält, gegenüber der WindWelt AG erklärt, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) einen Antrag zur Befreiung von der Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebotes eingereicht zu haben. Die WindWelt AG soll weiterhin als börsennotierte Gesellschaft am Geregelten Markt notieren, und damit auch den Aktionären die Möglichkeit geben, ihr Engagement beizubehalten. Die Option, in ein erfolgreiches Unternehmen der regenerativen Stromerzeugung investieren zu können, soll dem Anlegerpublikum auch zukünftig zur Verfügung stehen.

      Kontakt: WindWelt AG; Tel.-Nr.: 0228 / 55920-60 Mail: info@windwelt.de; Web: http://www.windwelt.de

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 26.08.2002

      --------------------------------------------------------------------------------

      WKN: 635253; ISIN: DE0006352537; Index: Notiert: Geregelter Markt in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart

      Autor: import DGAP.DE (© DGAP),08:30 26.08.2002

      Avatar
      schrieb am 26.08.02 12:44:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das Fuhrländer-Paket mußte WindWelt von Asbeck (bzw. deren Familienholding bzw. Solarworld) kaufen, denn eigentlich machte es
      - weder strategisch Sinn (warum wohl ist kein anderer Projektierer oder Windparkbetreiber an einem Windkraftanlagenhersteller beteiligt ?),

      - noch war der Preis attraktiv. Durch den Preisverfall bei Repower oder Nordex war die Fuhrländer-Aktie eigentlich zu teuer.

      Zudem ist die Eigenkapitalrendite aus der Fuhrländer-Beteiligung deutlich niedriger, als WindWelt es für seine Projekte errechnet hat.
      Avatar
      schrieb am 26.08.02 15:29:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      naja, nun wird ja das komplette paket von herr asbeck (inkl. windwelt) zurückgekauft - warum gab es denn heute dann so einen kursverfall ?
      Avatar
      schrieb am 26.08.02 18:06:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Da hast du etwas mißverstanden:
      "einen Antrag zur Befreiung von der Pflicht zur Abgabe eines Übernahmeangebotes eingereicht zu haben" , d.h. der Käufer will ja gerade nicht dem restlichen Streubesitz ein Übernahmeangebot unterbreiten.
      Avatar
      schrieb am 26.08.02 18:43:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      ja, habe ich jetzt auch gesehen - das steht ja diametral entgegen den äusserungen von herrn asbeck im ecoreporter-interview. hier scheint ja jemand bewusst die leute irrezuführen - oha ...

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      schrieb am 26.08.02 19:23:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      unter welchen bedingungen ist eine solche befreiung denn zulässig ?


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