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    Grundlagen Steuersparmodelle - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.08.02 12:50:30 von
    neuester Beitrag 21.11.02 13:59:57 von
    Beiträge: 13
    ID: 626.919
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      Avatar
      schrieb am 30.08.02 12:50:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann sich mal jemand erbarmen und meine naiven Anfängervorstellungen von Steuerspar-/Bauherrenmodellen korrigieren?

      Beispiel:

      Ich verdiene im Jahr 100.000 Euro. Ich zahle 50% Steuern, also 50.000 Euro pro Jahr. Die Steuer drückt, daher will ich in ein Steuersparmodell investieren. Ich entdecke, daß es bei bestimmten Modellen 200% Verlustzuweisung gibt (wieso auch immer, kann mir das jemand erklären?), und entschließe mich daher, 50000 Euro pro Jahr zu investieren.

      Steuern zahle ich jetzt keine mehr, 100.000 Euro Lohn und 50.000 Euro x 200% ergibt Null.

      Das Spiel läuft jetzt einige Jahre, so lange, wie mir 200% Verlust zugewiesen werden.

      Nach einigen Jahren wirft das Modell (hoffentlich) Gewinne ab, die ich entweder

      a) nicht versteuern muß, da sie außerhalb von Spekulationsfristen liegen (gibt es diese Fristen auch hier? Welche Dauer haben solche Fristen?)

      oder

      b) versteuern muß, da sie steuerpflichtig anfallen; in diesem Fall beginnt das Spiel von neuem, und ich muß, um der Steuerlast zu entkommen, ein neues Steuersparmodell in noch größerer Dimension als vorher spielen, um nicht nur meinen Lohn, sondern auch die inzwischen anfallenden Gewinne aus dem ersten Modell kleinzurechnen.


      Sind meine Vorstellungen in etwa richtig?

      Danke für Antworten.
      Avatar
      schrieb am 30.08.02 13:08:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      zu a ) Mir nichts bekannt. Wenn ich etwas absetzen kann, müssen auch eventuelle Gewinne versteuert werden.
      zu b) Steuersparmodelle rechnen sich doch nur, wenn Spitzensteuersätze gekappt werden, nicht wenn überhaupt keine Steuern mehr gezahlt werden.
      Meistens wird doch etwas erworben, dass sich später nur schwer verkaufen lässt.

      Mfg
      flowtec
      P.S.
      Das war ziemlich allgemein. Lieber den Steuerberater fragen, wobei der Steuerberater sehr vorsichtig in seinen Aussagen ist. Er verdient ja nur an der Verwaltung der Steuererklärung, nicht am Steuer sparen.
      Avatar
      schrieb am 30.08.02 13:08:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Verlustzuweisungen sind in der Höhe annähernd nur durch Medienfonds zu erzielen, und dass auch i.d.r . nur im ersten Jahr. Allerdings gilt seit diesem Jahr ein neuer Medienerlass, der das in der Höhe nur noch für Altmodelle (sog. Konservierungsmodelle ) erlässt. Genauere Infos liegen mirt aber nicht vor.

      Dazu kommt, dass du das nicht mehr in beliebiger Höhe machen kannst, da die Vertikale Verrechung von Verlusten aus anderen Einkommensarten betragsmässig beschränkt ist.
      Aber in der von dir angedachten Höhe ist das noch möglich.

      In der Regel ist die Verlustzuweisung auf die Bareinlage
      bezogen, dass heisst, du musst wirklich EUR 50.000 einlegen, die eigentlich Beteilugung ist je nach Fonds dann deutlich höher.

      Letzlich verschiebst du ie Steuer nur nach hinten, oder du musst wie von dir ja auch gesagt, ständig diese Dinge vollführen (wenn man die Liquidität hat...)

      Allerdings ist der Risikofaktor nicht zu vernachlässigen.

      Das als grobe Richtschnur, Details werden sicher noch von anderen gepostet.


      schnacker
      Avatar
      schrieb am 30.08.02 13:08:51
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi km222,
      ich weiß zwar nicht, ob es jemals 200% Verlustzuweisungen gegeben hat, jedenfalls kannst Du derartige Modelle vergessen.
      Die Verlustzuweisungen liegen heute auf jeden Fall unter 100%.
      Vergiss bitte bei aller Steuersparerei nicht, dass Du bei einem Steuersatz von 50% (da musst Du aber mehr als 100000 verdienen) erst einmal 100 ausgeben musst um 50 zu sparen. Die meisten Modelle bauen regelrecht Zusatzkosten (der Vertrieb will ja auch leben) auf.
      Aber der deutsche Michel wirft sein Geld lieber in die Rachen von Steuersparverprechern, als dass er Steuern zahlt.
      Hierfür habe ich angesichts der hohen Steuersätze sogar etwas Verständnis.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 30.08.02 13:24:20
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bei diesen Steuersparmodellen, darf man eines nicht vergessen: Der Staat bzw. der Gesetztgeber ermöglicht es aus ordnungspolitischen Gesichtspunkten, in bestimmten Industrien (z.B. früher Schifffahrt oder heute Windkraft) Sonderabschreibungen vorzunehmen. Meine Kenntnis ist, das es an den Modellen eine sehr grosse Unbekannte gibt, nämlich die zukünftige Entwicklung. Genau das geht aber aus den bunten Verkaufsprospekten nicht hervor. Wer sich ein wenig mit Finanzmathematik auskennt, weiss, dass es in diesen Modellen Stellschrauben (insbesondere der Diskontierungszinssatz) gibt, mit denen man jedes gewünschte Ergebnis erhält. Ich habe selbst solch Modellrechnungen mit Excel durchgeführt. Die Kosten durch den Vertrieb, die Organisation wetc. sind auch sehr hoch, werden aber aus genannten Gründen natürlich wieder hereingeholt bzw. `hereingerechnet. Für etwaige Totalversluste, wie sie z.B. sehr häufig in den Steuersparmodellen in den neuen Bundesländern auf Grund der kurzfristigen Flut entstanden sind haftet jeder selbst. Aber auch die Objekte, die nicht der Flut zum Opfer gefallen sind, stehen heute zu hunderten leer. Den Anfänglichen Steuervorteilen steht jetzt ein Objekt gegenüber, dass sehr stark an Wert verloren hat und das zudem noch mit Hohen Hypotheken belastet ist, die auch noch von dem `Steuersparer` zu zahlen sind. zur Zeit sind haufenweise Verfahren vor den Gerichten anhängig, in denen geprellte Anleger sich gegen die Anbieter der Modelle zur Wehr setzten. Allerdings mit mässigem Erfolg.

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      Avatar
      schrieb am 30.08.02 13:38:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      bei aller berechtigten Kritik, nicht alle Steuersparmodelle sind schlecht.

      aber der hinweis mit dem Kappen und nicht komplett senken ist ebenfalls korekkt.

      Für viele sind die Risiken kaum überschaubar, und die Gewinnerzielungsabsicht muss auch mehr oder minder wirklich eintreten.

      Problem kann immer die Liquiderung sein. Du musst nen Abnehmer finden, oder aber warten bis der Fonds ausläuft.

      Und immer den bisherigen TrackRecord der Emittenten anschauen. Und die Weichen kosten sollten nciht übermässig hoch sein(am besten unter 10 %)

      schnacker

      Lieber Qualität und ein paar Steuern zahlen als vermeintlich keine Steuern zahlen und Anlage futsch

      hats alles schon gegeben.
      Avatar
      schrieb am 30.08.02 14:01:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      danke für eure bisherigen Antworten!

      Daraus drängen sich folgende Fragen auf:

      1) Gibt es Modelle, die nach einer gewissen Frist in der Zukunft steuerfreie Gewinne abwerfen? Oder sind die durch die Bank steuerpflichtig?

      2)Wenn sich solche Steuersparmodelle nur lohnen, wenn der Spitzensteuersatz gekappt wird, welche Kappungszielgröße ist optimal, also auf welchen Steuersatz herunter im ersten Jahr (wenn wir mal annehmen, daß ich von meinem Lohn nichts zum Leben brauche)?

      3)Wenn nur Medienfonds Verlustzuweisungen in einer Höhe von 200% erreichen, was erreichen durchschnittlich andere Modelle?

      4)Seit wann gilt der Medienerlaß? Ist es momentan noch möglich, in Alt-/ Konservierungsmodelle einzusteigen? Bis wann?

      5)Auf welche Beträge ist die vertikale Verrechnung von Verlusten aus anderen Einkommensarten beschränkt?

      6)Was sind übliche Beteiligungsgrößen für Fonds? Gibt es Minimum-/Maximumbeschränkungen?

      7)Was sind übliche Vertreiberkosten? Unter welchen Umständen kann man die umgehen?

      8) In welcher Art hat der Staat eingegriffen bzw. wird der Staat eingreifen, um die Attraktivität von Steuersparmodellen zu brechen ?

      9) Welchen Prozentsatz der angebotenen Modelle haltet ihr für Betrug bzw. mit überzogenen Erwartungen im Hochglanzprospekt behaftet?

      10)Gibt es hier auch Leute, die positive Erfahrungen mit solchen Modellen gemacht haben?
      Die nach 15% Vermittlerprovision und allen Unwägbarkeiten der zukünftigen Entwicklung ihres Modells das Projekt schließlich doch erfolgreich abgeschlossen haben?


      Pickt euch einfach die Fragen raus, auf die ihr antworten wollt. Danke!
      Avatar
      schrieb am 30.08.02 14:59:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      zu 4)

      schau unter www.bmf.de nach

      du kannst diese Modelle so lange zeichnen, bis sie abverkauft oder geschlossen sind. Im Normallfall bis Jahres
      ende 2002

      zu 5)

      siehe kommentiertes EStG
      §§1, 2a/b, 10 d

      max. 100.000 DM , danach 50% der übersteigenden Summe
      bei Ehepaaren defacto doppelt

      schnacker
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 13:52:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      schau dir mal auf www.hannover-leasing.de den Filmfonds Rush hour 2 an.
      Avatar
      schrieb am 22.10.02 10:31:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hab mich hier mal etwas durchgelesen. Falls Du noch interessiert bist:

      zu 1)steuerfreie Anlagen sind Schiffsbeteiligungen, nach wechsel in die Tonnagesteuer, am Schluss wird nur der Verkauf des Schiffes versteuert

      zu2) würde mal vorschlagen, bis Du die Grenze zu zum Spitzensteuersatz erreichst

      zu3)kann man pauschal nicht sagen, zwischen 30 und 70% etwa, kommt auf die Beteiligung drauf an

      zu4)Du kannst in Modelle investieren, die unter die sog. Übergangsregelung fallen, lass Dir das vorher aber auf alle Fälle bestätigen... Es gibt noch Möglichkeiten, aber nur noch begrenzt..

      zu5) siehe schnacker

      zu6)richtet sich nach Deinem Einkommen. Würde aus Gründen des Risikos auch in mehrere Anlagen streuen...... Die Mindestbeteiligungen liegen meistens bei 10` bis 15.000 €

      zu7) bis 10% sind noch ok + das Agio, mehr sollten Vertriebskosten nicht ausmachen...

      zu 8) wie genau weiß man nicht, aber er wird.... z.B.Bereich Werbungskosten...

      zu9)sehr schwer abzuschätzen, such Dir Anbieter mit guter Leistungsbilanz

      zu10) hab schon positive Erfahrungen gemacht, hab zumindest zufriedene Anleger, sicher kann man sich nie sein. Die Anleger sollten wissen auf was sie sich einlassen...
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 13:56:53
      !
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      Avatar
      schrieb am 21.11.02 13:58:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ silvy,

      musst Du in jeder Deiner Antworten www.capitalfonds.com erwähnen? Sieht für mich ziemlich nach Werbung aus.

      Gruß
      AL
      Avatar
      schrieb am 21.11.02 13:59:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo,

      es ist nicht ganz richtig. Es gibt heute noch Modelle mit ca. 160% Verlust. Das liegt daran, dass bei der Beteiligung nur ca. 60% Eigenkapital eingezahlt werden muss, der Rest wird strukturiert fremdfinanziert. Bezogen auf das eingesetzte Eigenkapital ergibt sich dann eine Verlustzuweisung von ca. 160%. Z.B. bei den Filmfonds.

      Gruß Silvy


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