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    Frage an Steuerexperten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.09.02 19:46:25 von
    neuester Beitrag 04.09.02 10:53:34 von
    Beiträge: 9
    ID: 628.377
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      schrieb am 03.09.02 19:46:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nach einem Rechtsstreit, kann ich zum Ende des Jahres, als Kommanditist aus einer KG aussteigen.
      Statt 31.12.02 bietet mir der gegnerische Anwalt nun plötzlich den 1.1.03 als Termin an und ich vermute dahinter eine Falle, ohne jedoch zu wissen, welche.
      Nun wird man mir sagen „frag doch Deinen Steuerberater“, da dieser jedoch auch die „KG“ berät, bin ich mir nicht sichere ob ich ihm vertrauen kann.

      Ich bin mir bewusst, dass ich für meinen Anteil Veräusserungsgewinn zahlen muss, ich weiss auch, dass ich die steuerliche Behandlung auf das Jahr 03 verschieben kann.

      Also was könnte „dahinter“ stecken?
      Für eine Antwort mit Idee – oder einen Tipp besten Dank.
      gerd
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 19:48:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      hast du diese frage schon mal dem gegnerischen anwalt gestellt ?
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 19:51:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      er wird mirm wohl nicht die richtige Antwort geben....
      gutes kann ich von dem nicht erwarten
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 19:58:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich denke , die Frage ist zu allgemein, soll heissen um sie beantworten zu können, müsste man sicherlich mehr hinsichtl. der Gesamtsituation der KG und Deiner KG-Beteiligung im speziellen wissen und die etwaigen Folgen für die verbliebenen Kommanditisten abschätzen zu können, denn um diese Folgen - oder besser um eine etwaige Gestaltung wird es sicherlich gehen...

      Grüsse

      wolli100
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 20:07:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die KG soll nach meinem auscheiden weiter geführt werden...
      wobei die KG nicht aktiv ist, sondern nur noch die frühere Firma "verpachtet" und von den Immobilien und Mieteinnahmen lebt.
      Meine Frage ist - da sich ja bei 31.12.02 zum 1.1.03- weder Zeit- nich Steuerrechtlich Unterschiede ergeben - warum bietet man mir das an?

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      Avatar
      schrieb am 03.09.02 20:45:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wie wärs, wenn du dich dahingehend mal von einem "unabhängigen" Steuerberater beraten lässt. Ohne Kenntnis der Gesamtsituation kann man hinsichtlich der Unterschiede 31.12./01.01. nur Mutmaßungen anstellen. Da es wohl um nicht wenig Geld geht, ist die Devise "spare mit jedem Pfennig, koste es was es wolle" hier fehl am Platze.
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 21:07:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielleicht ist es ja auch ganz harmlos, wenn du dich mit der Gesellschaft breits verstritten hast, bist du ein sogenannter lästiger Gesellschafter, deine Abfindungszahlung abzgl. Kapitalkonto wird für die Gesellschaft "Aufwand". Ist der Betrag recht hoch, kann es den Jahresabschluss 2002 verhageln. Vielleicht möchten sie die schlechten Zahlen erst wg. Krediten und Haftsummen usw. erst im Abschluß 2003 ausweisen.
      Aber: mit den Infos Kaffeesatzleserei
      Avatar
      schrieb am 03.09.02 21:32:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vielen Dank - zuerst mal.
      Wenn jemand glaubt mit mir das "Rätsel" lösen zu können, werde ich gerne auch weiere Details nennen.
      Diese dann jedoch nicht "öffentlich hier".
      Für Hinweis im Postfach wäre ich dankbar.
      gruss
      gerd
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 10:53:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      Warum stellst du eigentlich hier diese Frage :confused:

      Erzählst nur einen Bruchteil und erwartest eine fundierte rechtskräftige Aussage :confused: :D

      Und wie Krause schon schrieb, es gibt bestimmt mehr als einen Stuerberater :cry:

      Oder kann man hier was gewinnen, wenn man des Rätsels Lösung weiß :laugh:


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