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    Wer kann helfen-Mieterschutz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.09.02 09:58:28 von
    neuester Beitrag 05.09.02 12:06:00 von
    Beiträge: 27
    ID: 628.559
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      Avatar
      schrieb am 04.09.02 09:58:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute
      Wer kann mir helfen,ich habe ein Problem mit meinem Vermieter.
      Folgender Sachverhalt: Ich habe auf dem Rasen meines Vermieters zu meinem Geburtstag eine TT-Platte aufgestellt. Nun ist der Rasen wo die 2 Spieler standen ruiniert. Bei der flaeche handelt es sich um hoechstens 2m2. Ich habe mich entschuldigt,und wollte die Sache selbst erledigen. Darauf bekam ich die Antwort: Ich sei fachlich nicht dazu in der Lage.Er selbst habe in seiner Lehre das gelernt.(Inzwischen im Ruhestand). Habe hier ein Schriftstueck in dem steht: Fuer meine Arbeitszeit werde Ich Ihnen 10,-EURO pro Stunde in Rechnung stellen. Dazu gehoert Einkauf des Materials,Kuerzung des Rasens,Vertikutierung,Aussaat der Nachsaat,Duengung,Aufbringung des Pflanzensubstrats,Entsorgung der Altrasenreste ins 15km entfernte Waldorf(muelldeponie)
      Wie kann ich mich nun rechtlich korrekt verhalten. Ich will auf keinen Fall ,das ich fuer sein Hobby bezahlen muss.
      Bitte nur kompetente Antworten. Mir ist es sehr ernst.
      Vielen Dank im vorraus
      TINO
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 10:03:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Naja, wenn du den Rasen tatsächlich beschädigt hast, musst du auch für die Wiederherstellung zahlen. DUnd zwar die Summe, die dafür erforderlich ist, nicht mehr, nicht weniger. Such ne Firma aus und lass dir ein Angebot machen, günstig wie möglich. Dann Zahl an deínen Vermieter keinen Cent mehr als in dem Angebot.....übrigens, wenn er die alte Fläche "entsorgen" will, wie groß is der Schaden den??? Is der angedachte Arbeitsumfang überhaupt notwendig?? Nur soviel wie nötig!!! Viel Glück

      CU
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 10:08:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Steht in deinem Mietvertrag denn, dass du die Rasenfläche benutzen darfst? Dann muss meines Erachtens der Vermieter eine normale Abnutzung hinnehmen.

      Ansonsten muss der vermieter normalerweise von dir eine Beseitigung des Schadens verlangen. Du musst auf keinen Fall eine Ausführung durch Ihn hinnehmen.

      google.de
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 10:11:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hat er Dir das Aufstellen der TT-Platte genehmigt???

      Wenn ja, schenk ihm eine Flasche Rotwein und lass gut sein!
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 10:12:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      In meinem Mietvertrag stand leider nichts von einer Rasenbenutzung. Deshalb wollte Ich den Rasen auch selbst i.O. bringen. Ich seie dazu nicht qualifiziert,meinte er.

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      Avatar
      schrieb am 04.09.02 10:16:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      meines Wissens muss man nicht unbedingt eine Firma beauftragen, kann man auch selbst erledigen (wie tapezieren, streichen), jedoch ordentlich. Aber sicherlich musst du den Schaden nicht von deinem Vermieter bereinigen lassen.
      Viel Glück


      Lui
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 10:19:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Entscheidend ist, ob der Rasen allen Mietern zur Nutzung zur Verfügung steht oder nicht.
      Das muss vertraglich geregelt sein.
      Oder wird nach der Gewohnheitsregelung gehandhabt.

      Ist die allgemeine Nutzung nicht der Fall, hole Dir 3 Angebote von 3 verschiedenen Firmen ein.
      Die durchschnitllichen Angebotssume ist der Höchstpreis, den Dein Vermieter Dir in Rechnung stellen darf.

      Davon hängt auch ab, ob sich ein Rechtsstreit und Zoff mit Deinem Vermieter lohnt.

      Gruß und viel Erfolg !
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 10:19:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich habe im Garten auch eine TT Platte.Was am Sonntag zerspielt wird ist nächsten Sonntag wieder nachgewachsen!
      Zieh die Verhandlungen eine Woche hin und das Ganze ist erledigt.
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 10:24:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      ER hat nun schon begonnen den Kompletten Rasen abzutragen. So kann ich nun keine Erneuerung mehr vornehmen,an den Stellen,die wirklich nur von mir kaputt gegangen sind.
      TINO.
      Das bloede ist ich soll Ihm seine Zeit zahlen,und das kann sehr sehr lange dauern.
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 10:26:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      genau, kaufe dir die kleinste Packung Rasendünger die es gibt und dünge die zerlaufenen Stellen. Normalerweise reicht aber gutes giessen und 1-2 Wochen völlig aus!!!

      In meinem Garten steht ein großer Pool, eine Woche und der Rasen darunter ist fertig. Echt fertig. Wenn ich das Wasser ablasse zerre ich das gute Stück einfach weg und giesse den Rest des Pools darüber. Der "neue Rasen" sieht dreimal besser aus wie der alte!

      Also, hinhalten und sappeln lassen, den Vermieter!

      GRuß AKor
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 10:28:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      Lass ihn den Schaden doch einklagen oder übergib es deiner Priv. Haftpflichtversicherung.
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 10:36:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      http://www.mieterbund.de

      Garten - Urteile für Mieter

      Immer öfter kommt es zum Streit um die Gartennutzung. Wir haben die wichtigsten Urteile zusammengestellt.


      Gartennutzung: Bei Mehr-Familienhäusern darf der Mieter den Garten nur nutzen, wenn ihm laut Mietvertrag der Garten oder ein Teil des Gartens mitvermietet wurde oder wenn der Garten allen Mietern zur Verfügung steht. Mieter eines Ein-Familienhauses haben den Garten grundsätzlich mitgemietet. Es sei denn, im Mietvertrag steht etwas anderes (OLG Köln 19 U 132/93).


      Gartenpflege: Der Vermieter muß grundsätzlich die Außenanlagen der Wohnung pflegen. Die Kosten können als Nebenkosten auf die Mieter des Hauses abgewälzt werden (LG Hamburg 16 S 148/88).


      Gartenpflege: Der Mieter selbst muß den Garten nur pflegen, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder das sich aus den Umständen ergibt, zum Beispiel bei Ein-Familienhäusern. Der Mieter muß dann aber nur einfache Pflegearbeiten erledigen, wie Rasenmähen, Beetflächen umgraben oder Unkraut jäten (LG Detmold 2 S 180/88).


      Kinder: Ist der Garten mitvermietet oder darf der Mieter den Garten nutzen, dürfen die Kinder des Mieters und ihre Freunde dort spielen (AG Solingen 11 C 235/78).


      Planschbecken ...: Der Mieter darf in seinem Garten ein Planschbecken und eine Hundehütte aufstellen oder einen Komposthaufen anlegen (AG Hamburg-Wansbek 713 b C 736/95, LG Regensburg S 320/83).


      Ernte: Stehen im Garten Obstbäume oder Beerensträucher und ist der Mieter für die Gartenpflege zuständig, darf er auch ernten. Ausnahme: Mieter und Vermieter haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart (AG Leverkusen 28 C 277/93).


      Grillen: Grillen im Garten ist grundsätzlich erlaubt. Voraussetzung ist, daß kein Qualm konzentriert in die Wohnung oder in die Schlafräume der Nachbarn zieht. Am besten vorher Nachbarn informieren und Rücksicht nehmen (LG Stuttgart 10 T 359/96; AG Bonn 6 C 565/96).


      Gartenparty: Gegen Gartenfeste in einem typischen Wohngebiet können Nachbarn im Regelfall nichts sagen. Zumal dann, wenn nach 22 Uhr im Partykeller oder im Gartenhaus weitergefeiert wird (LG Frankfurt 2/21 O 424/88).
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 10:37:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      wenn er schon damit begonne hat, dann schreibe ihm einen kurzen dreizeiler, dass du nicht damit einverstanden bist, dass er den Schaden behebt.

      Da er aber schon begonnen hat kannst du auch leider nicht mehr den Schaden beheben lassen, da die Arbeit durch Ihn jetzt schon begonnen wurde und daher sicherlich bei Beauftragung einer Firma Mehrkosten Anfallen würden.
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 10:57:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      Kannst du nicht noch mal mit ihm reden? Normalerweise sollte das doch möglich sein. Ansonsten springt da die Privathaftpflicht ein, wenn Du es nicht gar zu unglücklich formulierst.

      Wenn das Verhältnis zum Vermieter gestört ist, dann zahle es ihm doch heim, indem du, wenn irgendetwas in der Wohnung nicht funktioniert, eine Fremdfirma beauftragst und die Kosten dann von der Miete abziehst. Lass dir alles bescheinigen und warte am besten bis er im Urlaub ist, denn er muss natürlich die Chance haben zu reagieren.
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 11:05:58
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hi,

      bin selbst Vermieter, aber solche Kleingeister und Profitheinis schaden unserer Reputation, deshalb:

      SOFORT anschreiben, Dich schriftlich!! zur Schadensbeseitigung anbieten.
      Ablehnen, dass Du seine Kosten übernimmst.

      Um bildliche Dokumentation des Schadens bitten, (Fotos).

      Es gilt immer eine Schadensminimierungspflicht.
      Allein der Hinweis, Du seiest nicht geeignet, ohne Beweis
      Deiner Fähigkeiten, reicht nicht.
      Ein Rasenstück ist kein Blinddarm, Millionen von deutschen Hobbygärtnern können derartiges ausführen.

      Wenn er bereits angefangen hat, ohne Deine Zustimmung zur Kostenübernahme ist das sein Problem.
      Hier ist keine sofortige Handlung nötig, der Schaden vergrössert sich nicht, wenn er ein paar Tage später beseitigt wird.

      War er anwesend, während Deines Festes?
      Dann hätte er sofort darauf hinweisen müssen.

      Andererseits frage ich mich, ob hier schon beidseitig Ärger aufgestaut wurde. Aus heiterem Himmel heraus verhält man sich anders.

      Fanny
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 11:21:53
      Beitrag Nr. 16 ()
      Bist ja ein netter Vermieter, Fanny, Du triffst aber nicht den Kern des Problems. Der Vermieter will anscheinend nicht, dass der Dauertrader den Schaden beseitigt. Der Vermieter ist dazu gesetzlich auch nicht verpflichtet, denn bei einer Sachbeschädigung kann der Geschädigte den Schaden selbst oder durch Dritte beseitigen lassen. Er könnte also auch ein Gartenbauunternehmen beauftragen; das wäre sicher teurer.
      Marc Aurel
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 12:28:35
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16 Marc Aurel: naja, sooo einfach ist das ja nun auch wieder nicht.

      Man muss derm Mieter schon die Gelegenheit geben, die beschädigte Sache selber wieder reparieren zu lassen.

      Erst wenn der Mieter sich weigert oder zeitlich hinauszögert, kann der Vermieter es selbermachen oder andere beauftragen.

      DAS wäre ja auch zu schön und zu einfach.

      Und ein Stück Rasen .... :D

      Ein Unternehmer kommt mit seinem Hausdackel der pinkelt da mal hin und der Unternehmer kassiert dafür dausend €...

      Oder Stand die TT-Platte auf einem "Grün" :D (18. Loch oder so)
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 13:05:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      Wenn der Rasen nicht Mietgegenstand ist, habe ich Bedenken, die Sache als Streitigkeit im Rahmen eines Mietverhältnisses anzusehen. Es könnte sich um eine Sachbeschädigung handeln, wobei es nicht darauf ankommt, dass der Geschädigte mit dem Schädiger einen Mietvertrag abgeschlossen hat.
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 13:09:57
      Beitrag Nr. 19 ()
      In § 249 Satz 2 BGB ist immerhin vorgesehen, dass der Gläubiger statt der Herstellung (des ursprünglichen Zustandes) den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen kann.
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 13:12:34
      Beitrag Nr. 20 ()
      oh oh, jetzt kommen wieder die "wenn und aber"....

      Ich gehe mal stark davon aus, das "dauertrader" auf dem Rasen feiern durfte, ansonsten macht die ganze Frage keinen Sinn.
      Ich kann der Frage nicht entnehmen, daß er NICHT auf dem Rasen feiern durfte, eher das Gegenteil.

      Also Dauertrader....schreib mal alles 100%ig hier rein, ansonsten kommen hier zuviele "wenn und aber", die nur noch mehr verwirren.
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 17:59:07
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ich gehe davon aus, dass Dauertrader ohne Erlaubnis den Rasen des Vermieters benutzte.
      Avatar
      schrieb am 04.09.02 22:29:49
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo Leute
      Der Rasen gehoert nicht zu meinen gemieteten Flaechen,und eine Feier habe ich da auch nicht machen duerfen,hab ich aber da der Vermieter im Urlaub war.
      Avatar
      schrieb am 05.09.02 09:17:07
      Beitrag Nr. 23 ()
      Zu #22: Das erklärt, warum der Vermieter so sauer reagiert.
      Avatar
      schrieb am 05.09.02 09:28:13
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ergebnis also #16,#19
      Avatar
      schrieb am 05.09.02 10:24:43
      Beitrag Nr. 25 ()
      @dauertrader

      ich wuerde mich an deiner stelle bei ihm mit einer
      flasche rotwein entschuldigen, den du hast dir das
      einfach nur selber eingebrockt. mach halt einen auf
      zerknirscht und tut-mir-leid, vielleicht laesst er
      dann mit sich reden.

      wenn nicht, dann musst du blechen, und naechstes
      mal halt auf das zeug anderer leute besser acht-
      geben.

      GGG
      Avatar
      schrieb am 05.09.02 11:48:02
      Beitrag Nr. 26 ()
      .....Hallo Leute
      Der Rasen gehoert nicht zu meinen gemieteten Flaechen,und eine Feier habe ich da auch nicht machen duerfen,hab ich aber da der Vermieter im Urlaub war......
      ---------------------------------------------

      Verehrter Dauertrader,

      mit dieser Angabe im Eingangsposting hättest Du einigen hier
      Arbeit und Zeit sparen können!!! Danke insoweit.

      Wie würdest Du Dich denn verhalten, wenn Dein persönliches Eigentum und "Hobby" bei Rückkehr aus dem Urlaub unberechtigt beschädigt wäre??
      Denk mal drüber nach.
      Warum hast Du nicht in Deinem Kindergarten gefeiert?

      Fanny
      Avatar
      schrieb am 05.09.02 12:06:00
      Beitrag Nr. 27 ()
      Oh man..... OHNE WORTE!


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