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    gemeinsamer Immokauf wenn man nicht verheiratet ist ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.09.02 18:18:39 von
    neuester Beitrag 13.09.02 07:37:33 von
    Beiträge: 8
    ID: 629.901
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      Avatar
      schrieb am 06.09.02 18:18:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich will mit meinem Freund zusammen eine ETW kaufen.

      Die Pro`s und Kontra`s zu diesem Thema sind mir bekannt, wir sind uns aber hier einig - Haus ist zu aufwendig, wir sind beide viel unterwegs und haben keine Zeit für Gartenpflege und sonstigen Schnickschnack, also wird`s eine ETW mit ca 130 qm und 2 Stockwerken, da kann man sich notfalls auch mal aus dem Wege gehn ;-)

      Das Eigenkapital für die Finanzierung stammt von mir, das notwendige Rest-Darlehen nehmen wir beide zusammen auf.

      Ich kann keine Eigenheimzulage beantragen , da ich zuviel verdiene .... sorry ist so ;-)

      Deshalb müssen wir also beide als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden, damit mein Freund die EHZ beantragen kann, obwohl ich ca. zwei Drittel des Darlehens zahle und auch den gesamten EK-Anteil und die Umzugskosten usw. Ich verdiene halt einfach besser als er.

      Was muß in einen evtl. Notarvertrag mit rein, damit ich bei einer Trennung ( die ich nicht erhoffe oder erwarte, aber man weiß ja nie), meinen EK-Anteil wieder kriege und vom Veräußerungserlös den 2/3 Anteil ?

      Gibt`s sonst noch Stolpersteine, die man beachten sollte ?
      Geplant ist folgendes:
      Aufnahme Darlehen gemeinsam, Kaufvertrag gemeinsam, EHZ beantragt er alleine.

      Für Tips wäre ich dankbar

      CU spacey
      Avatar
      schrieb am 06.09.02 18:35:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      wieso kaufst du sie dir nicht alleine und gibst deinen freund als mieter an ( oder umgekehrt ). von eurem zusammenleben weiß keiner ;)
      Avatar
      schrieb am 06.09.02 18:38:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      hi spacey

      so lange alles klar in der beziehung geht habter kein prob.
      im vertrag selber is alles schädlich was auf eine ungleichheit hinweißt,
      da aber die wohnbauprämie ab einem we-wert/antteil von 100.000DM gezahlt wird könnte mann im vertrag dies so vorsehen. der Notar klärt im vorgespräch darüber auf !!
      Oder wenn ned zu aufdringlich... ein privatrechtlicher extra notraieller vertrag voraus der die absicht beschreibt!!

      viel erfolg
      KO
      Avatar
      schrieb am 06.09.02 18:47:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Macht einen Partnerschaftsvertrag aus dem hervorgeht, wie die Immobilie im Fall der Trennung zu verteilen ist.
      Avatar
      schrieb am 06.09.02 18:50:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      NEIN,mach es nicht,du wirst es bereuen.wenn dann kaufe du die hütte alleine und lass deinen freund monatlich miete zahlen.wenn er das nicht will gib ihm einen tritt!du hast das geld also handel auch danach.ich mein das nur gut mit dir!

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      schrieb am 06.09.02 19:07:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      user ichsageuchwatt hat recht. hört sich zwar sehr unwomantisch hat, ist aber richtig.

      meine naivität hat mich vor jahren 120.000 dm gekostet. beim zweiten bau mit der zweiten frau habe ich mich abgesichert.

      vertrauen ist gut, eigentümer im grundbuch zu sein ist besser.
      Avatar
      schrieb am 06.09.02 19:08:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      und noch etwas:

      ich hatte ähnliche "probleme" hinsichtlich des einkommens mit 10e.

      zeichne einen medienfonds oder nen schiff und schon kassierst du eigenheimzulage.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 07:37:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ist vielleicht ganz interessant zu wissen: unverheiratete Paare "verbraten" beide 10Es. Nach Kauf des ersten 10e-Objektes habt Ihr, glaube ich, 8 Jahre Zeit, um zu heiraten, dann würde Euch ein zweiter zustehen. Dann tickt die Uhr;) Gruß SR


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