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    Habe mir vor 2 Tagen an einer Bratwurst..... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.09.02 01:50:18 von
    neuester Beitrag 02.01.03 10:17:13 von
    Beiträge: 19
    ID: 631.349
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      schrieb am 11.09.02 01:50:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      die Speiseröhre verbrannt , jetzt habe ich Schwierigkeiten wenn ich feste Nahrung zu mir nehme, beim
      hinunterschlucken.


      Dachte ich zeige den Würstchenbräter mal wegen Körperverletzung an und verklage ihn auf 50000.- EUR
      Schmerzensgeld, oder ist das zuwenig ?
      Unsere Brüder auf der anderen Seite des Teiches machen uns
      doch sowas ständig vor (Heisser Kaffee bei Mac-Dreck über die Beine geschüttet, 250000.- $ Schmerzensgeld oder so ähnlich):

      Also, wer kennt einen guten Anwalt ??




      Avatar
      schrieb am 11.09.02 05:54:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ffür Deine Blödheit kann Dein Würschdlbudenbesitzer auch nix

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 08:13:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Dummheit gehört bestraft, trotzdem ein Tipp:

      Probiers mal mit flüssiger Nahrung :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 08:25:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      # 1 .... und noch ein tipp, einfach enterale ernährung ( über bauchdecke) rezeptieren lassen, bezahlt die krankenkasse lol
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 08:32:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Was schluckst du auch alles gleich runter? :mad: Ich würde ja erst mal kauen ... :D

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      schrieb am 11.09.02 08:40:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich denke du bist alt genug um zu entscheiden in die heisse wurst zu beissen oder nicht, in deutschland wirst du damit wenig chancen haben!

      wen du damit durchkommst sag aber bescheid, dann kauf ich mir auch mal ne wurst! :)
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 08:48:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      wenn du bei der verklagerei richtig was dabei gutmachen willst, dann solltest du folgende vorgehensweise wählen:

      - kauf dir einen schönen grossen holzhammer, aber bitte markenware!!! schliesslich willst du den hersteller verklagen.
      - lege vorher schriftlich und notariell fest, wer a) deine eventuellen erben sind und b) deine interessen im prozess vertritt
      - erteile schon mal prozessvollmacht
      - denk dir deine eingeklagte summe aus
      - hau dir mit dem gekauften hammer solange richtig ordentlich auf den kopf, bis es nicht mehr weh tut oder du aus anderen gründen dazu nicht mehr in der lage bist.

      fertig. solltest du die ersten punkte richtig beachtet und der hersteller nicht inzwischen im konkurs sein, so kann jetzt dein anwalt klage einreichen. und als sabberndes häufchen elend im rollstuhl, welches total weggetreten nicht mal mehr rafft was da prozessmässig vor sich geht, hast du klasse chancen wirklich eine entschädigung zu bekommen. allerdings sollte es nicht so aussehen, als sei dein "unfall" vorsätzlich herbeigeführt worden...
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 08:52:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich glaub` das waren weit mehr als die von dir genannten 250 Tsd US-$!
      Das wahren mehrere millionen $ (wenn ich nicht irre sog. ein 2-stelliger Millionenbetrag!!!) :eek:

      So was geht nur in Amerika! Seit diesem Urteil gibts den Kaffee bei McDoof & Starbucks nur noch lauwarm- könnte sich ja sonst jemand dran verbrennen und auf Schmerzensgeld klagen!

      Die spinnen die Amis!!!!

      In Dtl. klappt das aber (zum glück) nicht!
      Währe es so würde ich mir dann aber auch den kaffee auf den Schoss kippen und dann auf, na sagen wir mal - 10 Mill. € klagen!
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 09:03:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      kostolany, warum kaffee in den schoss kippen? ich habe da eine vision über einen unfall mit einem elektrischen eierkocher us-amerikanischer herstellung, der dir zustossen könnte. auf den dingern steht bestimmt kein hinweis, dass du damit deine eierchen nicht wärmen sollst (wie bei den kleintieren und der mikrowelle), somit ist es schuldhaftes verhalten des herstellers.
      wäre zwar etwas schmerzhaft, aber bei 10mio € doch eine überlegung wert... :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 09:31:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      ich stell mir schon vor wie der imbisschef deine beschwerde aufnimmt......
      wortlos die kumpels anruft, seine kutte anzieht...

      und dich auf seinem grill etwas anwärmt....
      mit dem gesicht voran :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 10:32:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      hättest du, wie jeder `normale` auch, dein würstchen ins senfglas gesteckt, wäre nix passiert...

      aber wenn du umbedingt klagen willst, dann schmeiss ein paar knallerbsen auf das nachbargrundstück, lehne dich 5 jahre zurück und dann, dann, dann kannst du sooooooo richtig loslegen. zwischendurch aber keine würstchen und keine kaffee mehr, sonst wird dir alle vorfreude genommen. solche leute wie dich braucht das land, poste früh genug wenn du dich vermehrst, damit ich auswandern kann.
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 10:43:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      ....und ich verklage WO !! :D
      Durch die Beiträge hier bekomme ich ein Augenleiden.. :D
      Es stehen keine Warnhinweise auf der 1sten WO Seite... :D

      :D Ich will 500.000 € in kleinen Scheinen ... :D
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 11:55:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      @pfoertner

      für 10 Mill.€ ist dein Vorschlag durchaus `ne ernste Überlegung wert!
      Nur leider funktioniert sowas nur in den USA - wer sowas in Dtl. macht kriegt höchstens `nen Jagdschein und wird sofort als unzurechnungsfähig eingestuft! (das allerdings zu Recht)

      Also bleibt mir leider nichts anderes übrig als die 10 Mill. € durch Aktiengeschäfte zu verdienen - dauert nur etwas länger als ein Prozess - und ist, in zeiten wie diesen, kaum weniger schmerzhaft! :rolleyes:


      Gruss

      Kostolany
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 12:59:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      ...kostolany, wenn ich die exklusiv-verwertungsrechte für die story und jegliches bildmaterial kriege und es filmen darf, dann sponsore ich dir den flug in die usa und helfe dir sogar bei der suche nach einem geeigneten eierkocher... :D:D:D
      das müsstest du mir nur unterschreiben. und dann kannst du drüben auch gleich klagen. solltest du allerdings einen rückzieher machen, dann müsste ich dich wegen nichterfüllung verklagen... :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 16:08:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Karl

      hört sich gar nicht mal so schlecht an.

      Muss zuvor allerding ein Rechtsgutachten bezügl. der Erfolgsaussichten einer solchen Klage einholen.
      Ich muss schon sicher gehen dass sich das ganze auch finanziell lohnt und die klage durchkommt!

      Denn wenn ich verliere bin ich gearscht!

      -Eier im Arsch!
      -Millonenschulden bei dem Staranwalt der mich vor Gericht vertrat (duch alle Instanzen)

      -und zu allen Überfluss existiert dann noch ein film (für den Du die Exclusivrechte hältst) und der einen Idioten zeigt wie er sich seinen Eier in einen Eicherkocher grillt :confused: - nun, ich glaube wir lassen das ganze doch lieber sein! ;)


      Aber das mit dem heissen kaffee ist vielleicht doch nicht so über - und dafür gibs ja auch bereits nen Präzedenzfall der zugunsten der Klägerin entschieden wurde!! :D $$$$$$$$$ :D
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 16:30:29
      Beitrag Nr. 16 ()
      ...das mit den gegrillten eiern wäre aber bei "jackass" garantiert zum top-act mutiert... :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 16:31:52
      Beitrag Nr. 17 ()
      ...gestern kochte ich mir ein ei. es tat sehr weh... :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 16:46:58
      Beitrag Nr. 18 ()
      ;)
      Avatar
      schrieb am 02.01.03 10:17:13
      !
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