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    Noch Garantie, aber Händler pleite - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.09.02 23:39:49 von
    neuester Beitrag 12.09.02 13:48:41 von
    Beiträge: 13
    ID: 631.793
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      Avatar
      schrieb am 11.09.02 23:39:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Ich habe noch Garantie auf ein Produkt, aber der Händler ist mitlerweile pleite. Ein anderer Händler im Ort weigert sich aber die Garatieleistung zu erfüllen da ich ja damals nicht bei ihm gekauft habe!

      Was nun?
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 23:44:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hm, wende Dich doch schriftlich an den Hersteller.
      Avatar
      schrieb am 11.09.02 23:51:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hersteller wird Dir hoffentlich Händler nachweisen, der die Garantiearbeiten durchführen wird/durchführen lassen wird
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 08:59:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hoffentlich bist du des Chinesischen mächtig. :D
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 09:00:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Auf eine Garantie des Herstellers hat die Pleite des Händlers keinen Einfluss. Lediglich die Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler können nicht mehr geltend gemacht werden.

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      Avatar
      schrieb am 12.09.02 10:01:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi Nataly!
      Wie immer eine gute Antwort!!!!
      Der ehemalige Verkäufer ist also vollständig aus der Sache raus weil er seine Firma aufgelöst hat? Er ist alos nicht mehr mein "rechtlicher Ansprechpartner"?
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 10:16:46
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wo nichts ist, hat auch der Kaiser sein Recht verloren. Ein alter Spruch, der aber heute ebenso gültig ist. Gegen eine Pleitefirma kannst du deine Ansprüche nicht durchsetzen.
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 10:25:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      @NATALY

      Rein rechtstheoretisch könnte er seine Gewährleistungsansprüche
      wohl beim Insolvenzverwalter geltend machen....

      Besser ist es allemal, sich in einem solchen Fall direkt an den Hersteller
      zuwenden, zumal, wenn es sich um eine Markenfirma handelt.
      Erfahrungsgemäß werden die (zusätzlich gegebene Garantie hin oder her)
      schon aus Image- bzw. Kulanzgründen tätig.

      Kulanz ist in diesem Fall auch wichtig, denn: all die
      Ansprüche, die man aus der Gewährleistung heraus an den
      Händler hat (wie etwa kostenfreier Versand, Recht auf Minderung oder
      Wandlung, Stellung Ersatzgerät etc.), die
      hat man gegen den Hersteller nicht!

      Gruss
      NmA
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 10:35:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn es "rein rechtstheoristisch" möglich ist,... ja dann würde ich das doch machen :laugh:

      Bin mal gespannt, wenn der Bäcker im Dorf stirbt..... wir lange manchen brauchen werden, bis sie es kapieren, daß im Nachbardorf es auch noch einen Bäcker gibt. :D

      Für die ganz Schlauen: Wenn es im DEM Nachbardorf keinen Bäcker gibt, dann vielleicht IN DEM ANDEREN Nachbardorf ;)
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 11:39:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      Gott :eek:

      Was ist mit meiner Rechtschreibung los???

      Ich hab doch noch gar nichts "gesoffen" :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 11:52:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      #9

      :confused::confused::confused:

      NmA
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 13:27:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      @dollarboy

      "ein produkt" - ich liebe diese herrlich
      ausfuehrlichen fragen. was ist es denn,
      ein toaster? digitalkamera? auto? haus?

      GGG
      Avatar
      schrieb am 12.09.02 13:48:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich dachte, der redet über`n Pfund Brot :confused: :D


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