Noch Garantie, aber Händler pleite - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.09.02 23:39:49 von
neuester Beitrag 12.09.02 13:48:41 von
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ID: 631.793
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Hallo!
Ich habe noch Garantie auf ein Produkt, aber der Händler ist mitlerweile pleite. Ein anderer Händler im Ort weigert sich aber die Garatieleistung zu erfüllen da ich ja damals nicht bei ihm gekauft habe!
Was nun?
Ich habe noch Garantie auf ein Produkt, aber der Händler ist mitlerweile pleite. Ein anderer Händler im Ort weigert sich aber die Garatieleistung zu erfüllen da ich ja damals nicht bei ihm gekauft habe!
Was nun?
Hm, wende Dich doch schriftlich an den Hersteller.
Hersteller wird Dir hoffentlich Händler nachweisen, der die Garantiearbeiten durchführen wird/durchführen lassen wird
Hoffentlich bist du des Chinesischen mächtig.
Auf eine Garantie des Herstellers hat die Pleite des Händlers keinen Einfluss. Lediglich die Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler können nicht mehr geltend gemacht werden.
Hi Nataly!
Wie immer eine gute Antwort!!!!
Der ehemalige Verkäufer ist also vollständig aus der Sache raus weil er seine Firma aufgelöst hat? Er ist alos nicht mehr mein "rechtlicher Ansprechpartner"?
Wie immer eine gute Antwort!!!!
Der ehemalige Verkäufer ist also vollständig aus der Sache raus weil er seine Firma aufgelöst hat? Er ist alos nicht mehr mein "rechtlicher Ansprechpartner"?
Wo nichts ist, hat auch der Kaiser sein Recht verloren. Ein alter Spruch, der aber heute ebenso gültig ist. Gegen eine Pleitefirma kannst du deine Ansprüche nicht durchsetzen.
@NATALY
Rein rechtstheoretisch könnte er seine Gewährleistungsansprüche
wohl beim Insolvenzverwalter geltend machen....
Besser ist es allemal, sich in einem solchen Fall direkt an den Hersteller
zuwenden, zumal, wenn es sich um eine Markenfirma handelt.
Erfahrungsgemäß werden die (zusätzlich gegebene Garantie hin oder her)
schon aus Image- bzw. Kulanzgründen tätig.
Kulanz ist in diesem Fall auch wichtig, denn: all die
Ansprüche, die man aus der Gewährleistung heraus an den
Händler hat (wie etwa kostenfreier Versand, Recht auf Minderung oder
Wandlung, Stellung Ersatzgerät etc.), die
hat man gegen den Hersteller nicht!
Gruss
NmA
Rein rechtstheoretisch könnte er seine Gewährleistungsansprüche
wohl beim Insolvenzverwalter geltend machen....
Besser ist es allemal, sich in einem solchen Fall direkt an den Hersteller
zuwenden, zumal, wenn es sich um eine Markenfirma handelt.
Erfahrungsgemäß werden die (zusätzlich gegebene Garantie hin oder her)
schon aus Image- bzw. Kulanzgründen tätig.
Kulanz ist in diesem Fall auch wichtig, denn: all die
Ansprüche, die man aus der Gewährleistung heraus an den
Händler hat (wie etwa kostenfreier Versand, Recht auf Minderung oder
Wandlung, Stellung Ersatzgerät etc.), die
hat man gegen den Hersteller nicht!
Gruss
NmA
Wenn es "rein rechtstheoristisch" möglich ist,... ja dann würde ich das doch machen
Bin mal gespannt, wenn der Bäcker im Dorf stirbt..... wir lange manchen brauchen werden, bis sie es kapieren, daß im Nachbardorf es auch noch einen Bäcker gibt.
Für die ganz Schlauen: Wenn es im DEM Nachbardorf keinen Bäcker gibt, dann vielleicht IN DEM ANDEREN Nachbardorf
Bin mal gespannt, wenn der Bäcker im Dorf stirbt..... wir lange manchen brauchen werden, bis sie es kapieren, daß im Nachbardorf es auch noch einen Bäcker gibt.
Für die ganz Schlauen: Wenn es im DEM Nachbardorf keinen Bäcker gibt, dann vielleicht IN DEM ANDEREN Nachbardorf
Gott
Was ist mit meiner Rechtschreibung los???
Ich hab doch noch gar nichts "gesoffen"
Was ist mit meiner Rechtschreibung los???
Ich hab doch noch gar nichts "gesoffen"
#9
NmA
NmA
@dollarboy
"ein produkt" - ich liebe diese herrlich
ausfuehrlichen fragen. was ist es denn,
ein toaster? digitalkamera? auto? haus?
GGG
"ein produkt" - ich liebe diese herrlich
ausfuehrlichen fragen. was ist es denn,
ein toaster? digitalkamera? auto? haus?
GGG
Ich dachte, der redet über`n Pfund Brot
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