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    an die Juristen unter euch wie seht Ihr das? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.09.02 18:25:18 von
    neuester Beitrag 13.09.02 21:00:45 von
    Beiträge: 39
    ID: 632.910
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      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:25:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich habe folgende Auktion bei Ebay gefunden
      http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=1371724717
      und ein paar dieser Angebote gekauft für 1 euro
      muß der Verkäufer mir nun die Boxen für 1 euro verkaufen
      oder muß ich 199 zahlen?
      wie seht ihr das?
      gibt es schon Urteile darüber?
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:27:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Olaf, das erleichtert die Sache.
      http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=1371724717
      Gruß Tt
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:30:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      für mich sieht das NUR nach werbung aus.

      sprich mal mit dem verkäufer, ob du nicht vom kauf zurücktreten kannst !
      ->rückgaberecht ????
      ->frag noch bei ebay an, ob man sowas überhaupt verkaufen darf, oder ob das schleichwerbung ist

      handel = leistung, welche leistung wurde erbracht.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:31:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      also ich habe mir einen anwalt genommen
      ich möchte auf den kaufpreis von 1 euro klagen
      was meint ihr wie sehen die chancen aus?
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:33:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Olaf, Du bist ein Geier:D.

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      schrieb am 13.09.02 18:33:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ohne Jurist zu sein würde ich sagen, du mußt 199€ zahlen. Der Text ist ja ziemlich eindeutig.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:34:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Olaf

      Kannst Du nicht lesen? Für 199 Euro sitzt Du in der ersten Reihe. Der 1 Euro dient nur der Wahrnehmung der Offerte, welche nochmals mit 199 Euro zuschlägt.

      Fazit: Erst lesen, dann nachdenken und dann bieten ;-)
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:35:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      soll ich nun klagen oder nicht?
      ich habe 77 stück ersteigert
      das macht 77 euro
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:39:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Falsch das macht nicht 77 sondern 15323 Euro ;-) Schöne grüße die bist du ganz sicher los weil du hast grad eben 77 Premiere Abos abgeschlossen.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:40:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      @olaf
      piss dir nicht in die hosen
      klagen basta
      wenn du verlierst haste auch was gelernt
      oder willste ne garantie das du gewinnst
      roll deine probleme alleine aus
      ich liebe solche pfeifen wie dich
      grosses maul und keinen schneid
      mfg lalli1
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:40:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Preis 1 Euro also Preis 1 Euro.

      Der Preis ist der Ebaypreis. Ist ja schliesslich eine
      Auktion und auf einer Auktion kann abgesehen vom Mindestgebot kein Preis festgelegt werden.

      ...dann gibts ja noch das BGB...ein Vertrag entsteht mit
      zwei übereinstimmenden Willenserklärungen.
      Deine WE 1 €, seine 199€ = kein Vertrag.
      Danach ist gar kein Vertrag zustande gekommen.

      Weiter zu prüfen wäre Fernabsatzgesetz. Da sind aber
      (glaub ich) Auktionen ausgeschlossen. Sollte aber ein
      Preis von 199 festgelegt sein, ist es keine Auktion
      also Widerruf möglich innerhalb von 2 Wochen.


      Mach dir keine Sorgen.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:40:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      @Olaf:

      du wirst bestimmt nicht die 77 Stück für 77€ bekommen, aber du hast gute Chance die Dinger nicht für 77*199€ abnehmen zu müssen, wenn du glaubhaft machen kannst, daß du es mißverstanden hast.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:41:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      Olaf
      rechne mal besser damit, dass du 77 x 199 € bezahlen musst, sind ja nur 15.323,00 €.

      Casta
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:44:49
      Beitrag Nr. 14 ()
      Olaf mach Dir nichts draus, kannst den Müll ja wieder reinstellen und nen Riss machen:D.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:46:13
      Beitrag Nr. 15 ()
      ja olaf sag ma was egth? die auktion wurde doch schon vor gut einem monat beendet. wie siehts aus? hat der typ dir ne rechung über 15 000 euro geshcickt oder wie siehts aus ?
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:48:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      In dem Angebot steht überall fett 199€ drin, ein Euro kostet das Startpaket (normaler Preis 5€ p.m+ 7,5€ Decodermiete). Du kannst jetzt mit 77 Dekodern, die Du zu jeweils 199€ erworben hast, Premiere Start schauen. Viel Spaß beim Klagen, als Anbieter würde ich der Klage sehr gelassen entgegensehen, zumal auch noch folgender Zusatz in dem Angbot stand: wenn Sie Fragen zu diesem Angebot haben bitte eine E-Mail an xxx schicken. Was wolltest Du eigentlich mit 77 Dekodern???
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:49:04
      Beitrag Nr. 17 ()
      nein er verlangt ja nichts von mir da er gedacht hat ich will nicht mehr die ware per nachnahme für 199 haben
      das währen ja 199 euro pro abo
      ich klage jetzt ich, denn ich verlange 77 boxen je ein euro also 77 euro
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:54:19
      Beitrag Nr. 18 ()
      schau mal bei Ebay in die AGB ob solche Auktionen überhaupt erlaubt sind dort. Wenn nicht, ist das Geschäft ungültig denk ich mal.

      Turgo
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:55:14
      Beitrag Nr. 19 ()
      Wir sehen uns vor Gericht:D

      Mal im Ernst-kannst ja mal schreiben wie die Sache ausgegangen ist...hast Du ne Rechtsschutzversicherung?

      Gruss
      PAYBACK:cool:
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:55:26
      Beitrag Nr. 20 ()
      Olaf, nimms mir nicht übel aber ich schätze dich auf höchstens 12, wenns stimmmt biste noch nicht geschäftsfähig und gut raus.

      Casta
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 18:57:56
      Beitrag Nr. 21 ()
      Olaf, streng mal Deine Murmel an, wer ist denn soo blöd und schenkt Dir quasi 77 Abos?
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 19:01:02
      Beitrag Nr. 22 ()
      ich denke mal, Du willst uns hier für dumm verkaufen und indirekt für Deine Abos werben.

      Es gab diesen Thread schon. Dort wurden konkrete Hinweise gegeben, wie man wohl aus dieser raus kommen könnte.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 19:03:44
      Beitrag Nr. 23 ()
      ja sicher aber ich habe mir überlegt auf mein recht zu bestehen
      ein abo will ich mit sicherheit nicht verkaufen
      aber ich habe 76 d-boxen übrig
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 19:06:18
      Beitrag Nr. 24 ()
      Du kannst nicht drauf bestehen, weil es klar war, was Du kaufst.

      Du kannst allenfalls aus der Sache raus, weil die Auktion nicht korrekt war.

      Vor Gericht wirst Du eine Pleite schon deshalb erleben, weil Du durch die Tatsache dass Du angeblich 77 mal das Ganze ersteigert hast mit Sicherheit nicht auf "Irrtum" rauskannst. Also zieh mal lieber jetzt noch den Schwanz ein, bevor es teuer wird.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 19:08:25
      Beitrag Nr. 25 ()
      scheiße leute ich piss mir grad voll in die hosen. ich hab mir ma die mühe gemacht und en paar beiträge von Olaf gefunden. Ich zitiere:


      Thema: wer will mir was verkaufen? ich kaufe fast alles! 23 Olaf 26.08.02 20:53:38

      Thema: meine Versicherung stellt Strafanzeige gegen mich!! was soll das? Olaf 20.02.02 12:58:05
      aus dem letzen threat möcht ich en auszug zitieren:
      Hallo, wer von euch kennt sich hier aus?
      ich habe auf einer Party eine Bierflache auf ein Autodach fallen lassen 4. Stock
      nun habe ich den Schaden meiner Versicherung gemeldet... zitat ende.


      kein kommentar.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 19:10:40
      Beitrag Nr. 26 ()
      Olaf

      Die Rechtslage ist sonnenklar. Deshalb nur eine
      kleine Anmerkung:

      Richter können lesen.

      mf juristischen Grüßen N.N.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 19:11:20
      Beitrag Nr. 27 ()
      Stromverteiler

      das zeigt, dass Olaf ständig unter Strom ist oder uns wirklich stets für dumm verkaufen will :D
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 19:12:22
      Beitrag Nr. 28 ()
      @26
      sind sie richter?
      habe ich keine chance?
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 19:15:06
      Beitrag Nr. 29 ()
      @olaf,
      nicht klagen.

      die 77 boxen bekommst du NUR für die 15.000 €

      sag es war ein versehen und sage, du bezahlst die 77 €, aber nimmst nicht die boxen -wenn der anbieter abwährt (bekommt der ne prämie für abo?), dann sag das du dich getäuschst hast + es wucher ist 1 € für die vermittlung ist zu hoch :D

      das beste wäre, du meldest dich überhaupt nicht - email kaputt :D ->ich glaube nicht, dass der anbiebter ebay einschaltet und deine adresse verlangt ;)
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 19:18:04
      Beitrag Nr. 30 ()
      Nein. Es sei denn, ich schieße im 2ten Examen
      den Vogel ab...;c)

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 19:18:29
      Beitrag Nr. 31 ()
      olaf, ist das ne 2.ID ?

      Username: Olaf
      Registriert seit: vor April 1999
      User ist momentan: Online seit 13.09.2002 18:24:38
      Threads: 84
      Postings: 534


      ->macht ein mod mit den sofianern scherze :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 19:18:40
      Beitrag Nr. 32 ()
      Olsenbande

      dass er vom angeblichen Kauf zurücktreten kann ist klar, weil dieser Verkauf laut ebay-regeln so nicht stattfinden durfte.

      Aber Olaf hat Husten, ähh, will ja gar nicht zurücktreten, sondern selbst einen Reibach machen.

      Aber da wird er sich wundern, weil dann wiederum die Sachlage recht klar ist, weil er genau wußte, was er kauft.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 19:20:08
      Beitrag Nr. 33 ()
      "mf juristischen Grüßen"

      "Richter können lesen"

      Immerhin, wo sie doch schon nicht rechnen können müssen.

      Na N.N., auf Latein ?

      ;)
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 19:22:05
      Beitrag Nr. 34 ()
      Ja ja, der Olaf der ist schlau, der nimmt sich Bossi als Anwalt und klagt Schadensersatz ein:D.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 19:24:09
      Beitrag Nr. 35 ()
      nicht dass er uns noch verklagt, weil wir ihm abraten :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 19:27:56
      Beitrag Nr. 36 ()
      @HMHM
      habs jetzt auch mitbekommen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 20:20:07
      Beitrag Nr. 37 ()
      zpo

      Eigentlich wollte ich ja sagen:

      "judex non calc"..dann dachte ich mir
      aber "nemo judex in sua causa" und zog
      es vor zu schweigen. Aber da du fragtest,
      galt ja nicht "nemo judex sine actore".

      Da erinnerte ich mich an den alten Satz:

      "Minima non curat praetor"

      In diesem Sinne ein schönes Wochenende und
      ein Hoch auf Quasi-Splitting Programme...höhö


      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 20:25:43
      Beitrag Nr. 38 ()
      Dir auch Du Spinner:D.
      Tt
      Avatar
      schrieb am 13.09.02 21:00:45
      Beitrag Nr. 39 ()
      olaf, mach den sräd doch noch mal auf, vielleicht nimmt dir einer die dinger dann ja ab

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      der will uns doch verarschen:mad:


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